Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Vorlage: Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
28. September 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Abwägung zu den in der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
28. September 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Abwägung zu den in der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss)
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Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 226/2020 Datum: 24.08.2020 Az.: -0687/Lö Amt: 61 Löhr Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 16.09.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.09.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister MW INK Bürgermeister a Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kärpmferei Rechts- und Ordnungsamt . lt yniio Betreff: Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung entsprechend der Beschlussvorlage vom 24. August 2020 zu den während der wiederholten Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen. 2. Der einfache Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird in der bei gefügten Fassung vom 24. August 2020 als Satzung beschlossen. Anlaqe(n): - Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ lt. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 226/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat beschloss am 17. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung einstimmig den Entwurf und die Offenlage des einfachen Bebauungsplanes OFFENBURGER STRASSE OST (siehe auch Drucksache Nr. 6/2020 1. Ergänzung). Es handelt sich im Wesentlichen um das Gelände des Lidl und des Kik-Marktes an der B 3, wo die Verkaufsfläche des Lebensmittel-Discounters auf ca. 1.700 m2 mehr als verdoppelt werden soll. Die Offenlage erfolgte vom 2. März bis zum 3. April 2020. Ab dem 17. März 2020 wurde die Zu gänglichkeit in alle Rathäuser in Lahr auf Grund der Corona-Krise deutlich eingeschränkt. Dies führte dazu, dass die Offenlage unwirksam wurde und wiederholt werden musste - mit inhaltli chen Änderungen. Im vorherigen Entwurf war Einzelhandel vollständig ausgeschlossen, nun soll er bis zur Grenze der Großflächigkeit zulässig sein. Die wiederholte Offenlage erfolgte vom 6. Juli bis zum 14. August 2020. Insgesamt wurden 39 externe Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Von den 21 Rückmel dungen enthielten fünf eine Stellungnahme zum Planinhalt. Daneben ging eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein, ein Schreiben der Anwälte der Firma Lidl. Sie sind zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen von Prof. Dr. Sparwasser und der Verwaltung im Abwägungs spiegel enthalten. Derzeit sind zu den Standorten Offenburger Straße und Geroldsecker Vorstadt mehrere Klagen der Firma Lidl gegen die Stadt Lahr vor dem Verwaltungsgericht Freiburg sowie dem Verwal tungsgerichtshof in Mannheim anhängig, um so die gewünschten Verkaufsflächenerweiterungen durchzusetzen. Die erste mündliche Verhandlung ist auf den 15. September 2020 terminiert. Sie hat die Rechtmäßigkeit der (Corona-bedingten) 2. Verlängerung der Veränderungssperre zum In halt. Über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung wird in der Sitzung mündlich berichtet. Gege benenfalls wird die Verwaltung zur Gemeinderatssitzung mit einem geänderten Beschlussvor schlag darauf reagieren. Aus diesen Erwägungen heraus erfolgt die Vorberatung in nicht öffentlicher Sitzung. Die Verwaltung schlägt ungeachtet dessen vor, die Abwägung zur wiederholten Offenlage zu be schließen und den Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST als Satzung zu beschließen. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.