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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L «j

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 222/2020

Datum: 17.08.2020 Az.: 60/605
Lau/Bi

Amt: 605
Birk
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.09.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.09.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei
___

2

Rechts- und
Ordnungsamt

LIMA■JULZBetre'
Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz
- Vergabe der Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten.

Beschlussvorschlag:
Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom
17.08.2020 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten
durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 16% MWSt. 1.688.077,54 EUR

Anlaqe(n):
- Lageplan 1
- Lageplan 2

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 222/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Allgemein:
Der Sulzbach ist nach bestehender Gewässergüteuntersuchung ein Defizitgewässer. Als zeitnah
durchzuführende Maßnahmen mit Zieljahr 2012 sind daher in der Gewässergüteuntersuchung die
bereits genehmigten Regenüberlaufbecken RÜB „Rathaus“ und RÜB „Am Schützenhaus“ festgelegt.
Diese sind ebenfalls laut bestehendem Regenwasserbehandlungskonzept für das Kläranlagenein­
zugsgebiet des AV Raumschaft Lahr erforderlich. Eine Nichtrealisierung würde eine vorsätzliche Ge­
wässerverunreinigung darstellen. Entsprechend des bestehenden Generalentwässerungsplanes Sulz
kann auf die Umsetzung des RÜB „Rathaus“ verzichtet werden. Die Umsetzung des RÜB „Am
Schützenhaus“ ist jedoch mit vergrößertem Fassungsvolumen zeitnah erforderlich.
Aufgrund der Einordnung des Sulzbachs als Defizitgewässer entsprechend der bestehenden Gewäs­
sergüteuntersuchung und angesichts des aktuell zu erwartenden Defizites bei der Gewässergüte des
Sulzbachs und der Schütter muss neben dem notwendigen Speichervolumen des geplanten RÜB
Schützenhaus von ca. 800 m3 noch eine Anlage zur weitergehenden Behandlung des Entlastungs­
wassers gebaut werden. Dies geschieht in Form eines dem Klär- und Beckenüberlauf nachgeschalte­
ten Retentionsbodenfilters (RBF).
Die Durchführung der Baumaßnahme ist aufgrund von Zwangspunkten bei der Standortwahl im fest­
gesetzten Überschwemmungs- und Feuchtbiotopgebiet Oberer Dämmen erforderlich.
Sämtliche bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen wurden eingereicht und genehmigt.
Die erforderliche Ausgleichsmaßnahme zur Schaffung von zusätzlichem Retentiönsraum liegt unweit
entfernt außerhalb des Gewässerrandstreifens auf Höhe des Dammenmühlestadions.
Die Hauptarbeiten dieser umfangreichen Baumaßnahme sind im Wesentlichen:
-

Herstellung
Herstellung
Herstellung
Herstellung
Herstellung

eines Regenüberlaufbeckens (Rundbecken in Stahlbetonbauweise, Durchmesser 28 m)
eines Zulaufbauwerks
eines Ablaufbauwerks
eines Retentionsbodenfilters
von Zulauf- und Ablaufleitungen

Ausschreibung / Submission:
Die Maßnahme war am 24.07.2020 öffentlich ausgeschrieben worden.
10 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert.
Zum Submissionstermin am 18.08.2020 lagen 6 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:

Rang

Firma

Angebotssumme (EUR, brutto)
nach Prüfung

1
2
3
4
5
6

Trenkle GmbH, Kippenheim
Bieter 3
Bieter 2
Bieter 1
Bieter 6
Bieter 5

1.688.077,54
1.748.984,63
1.859.379,74
1.901.345,04
2.034.405,73
2.188.302,03

Drucksache 222/2020

Seite - 3 -

Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim, hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot
abgegeben;
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Trenkle den Auftrag zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt 1.688.077,54 Euro einschl. 16 % MWSt.

Mittelverfügung:
Für die Durchführung dieser Baumaßnahme stehen im Haushaltsjahr 2020 auf dem Investitionsauf­
trag 131007020018 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Mittel zur Verfü­
gung.

Ausführungszeitraum:
Die Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten sollen in der Zeit von Mitte Oktober 2020 bis Mitte
August 2021 ausgeführt werden.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.