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Beschlussvorlage (- Begründung mit Plananlagen und Umweltbericht)

                                    
                                        Herr Lütkenhaus
hans-georg.luetkenhaus@lahr.de
Stadtplanungsamt

25. September 2020

Begründung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
Änderung im Bereich der Gemeinde Kippenheim
Flächenausweisungen
Gemarkung Kippenheim
Bereich Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Umwidmung einer Wohnbaufläche zu einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle
Zwecke (Fläche ca. 0,7 ha)
Der ca. 0,7 ha große Änderungsbereich liegt am nördlichen Ortseingang von
Kippenheim Richtung Lahr, an der Bundesstraße 3. Er wird im Osten durch die
Untere Hauptstraße (B3) begrenzt. Die südliche Grenze bildet der sogenannte
„Schlackweg“.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
von 1998 ist der betreffende Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Die bestehende Festhalle und der Festplatz der Gemeinde Kippenheim liegen bisher,
durch eine Straße getrennt, im Innerortsbereich von Kippenheim. Der Festplatz wird
in der Regel für die beiden großen Kippenheimer Dorffeste, das Bockbier- und das
Weinfest genutzt. In der übrigen Zeit dient er als Parkplatz für die Festhalle. Festhalle
und Festplatz sind wichtige Orte für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in
Kippenheim. Die Festhalle dient als Veranstaltungsort für Konzerte, Veranstaltungen
von Vereinen und Gemeinde oder etwa auch für Ausstellungen lokaler Künstler. Die
vorhandene Festhalle stammt aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Auf Grund
verschiedener nicht veränderbarer ungünstiger baulicher Gegebenheiten der Halle
steht fest, dass Umbau und Sanierung der vorhandenen Halle wirtschaftlich nicht
sinnvoll und möglich sind und daher ein kompletter Neubau erforderlich wird.
Der Gemeinderat Kippenheim hatte im Jahr 2016 entschieden, das Thema Festhalle
(zukünftig: Bürgerhaus) und Festplatz im Rahmen eines moderierten Bürgerbeteiligungsverfahrens
grundsätzlich
und
breit
zu
diskutieren.
Bei
Voruntersuchungen hatten sich 3 realistische Standorte ergeben. Der bisherige
Standort im Ortszentrum, der alte Sportplatz am östlichen Ortsrand und der
Ortseingang Nord.

1

Nachdem mit dem Standort „Ortseingang Nord“ im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus Sicht der Gemeinde Kippenheim der geeignetste Platz
zur Errichtung des neuen Bürgerhauses mit Festplatz gefunden wurde, sind die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme zu schaffen.
Aus diesem Grund erfolgt eine Umwidmung der bisherigen Wohnbaufläche in eine
Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke auf ca. 0,7 ha. Im Parallelverfahren wird
durch die Gemeinde Kippenheim der Bebauungsplan“ Bürgerhaus“ in einem
zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.
Umweltprüfung
Im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim wurde für die Änderungsfläche Bebauungsplan „Bürgerhaus“
eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt, der als Teil der
Begründung in der Anlage beigefügt ist.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

2

Flächennutzungsplan vom 20. März 1998
M. 1 : 2000
Änderung im Bereich
Bebauungsplan „Bürgerhaus“, Kippenheim

Stadtplanungsamt, 25.09.2020 Lü/Hai

Geänderte Darstellung
Umwidmung in Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke
im Bereich Bebauungsplan „Bürgerhaus“, Kippenheim

Stadtplanungsamt, 25.09.2020 Lü/Hai

Anlage:
Fertigung:

Fassung vom 18.02.2020
220.183

Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie
Mittelstraße 28

Tel: 07641 / 9370180

info@buero-winski.de

79331 Teningen

Fax: 07641 / 9370182

www.buero-winski.de

8. Änderung des Flächennutzungsplans
Änderungsbereich „Bürgerhaus“ in Kippenheim
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippenheim

Umweltbericht

Erläuterungsbericht

Auftraggeber:
Stadt Lahr, Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23, 77933 Lahr

Bearbeitung:
Janine Birmele, Dr. Alfred Winski

Umweltbericht 8. Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

Inhaltsverzeichnis
1

Einleitung ................................................................................................................... 2
1.1 Vorhaben .............................................................................................................................. 2
1.2 Gesetzliche Vorgaben ........................................................................................................... 3
1.3 Lage und landschaftsökologische Grundlagen ...................................................................... 3
1.4 Vorgaben übergeordneter Planungen, Kartierungen ............................................................. 4

2

Beschreibung der Schutzgüter und Empfehlungen für Maßnahmen ................... 5

3

Ausgleich außerhalb des Gebiets .......................................................................... 11

4

Sonstige Vorgaben zum Umweltbericht ................................................................ 11
4.1 Hinweise zur Abschichtung ................................................................................................. 12

5

Literaturverzeichnis ................................................................................................ 13

1

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

1

2

Einleitung

Gesetzliche Grundlagen für die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft in der
Bauleitplanung bilden das BNatSchG und das BauGB. Diese Gesetze fordern unterschiedliche
Fachplanungen (Grünordnungsplan, Eingriffsregelung, Umweltbericht). Die Inhalte dieser
Fachplanungen sind ähnlich und überschneiden sich. Aufgrund dessen werden im Folgenden die
verschiedenen Fachplanungen zusammengefasst. Die abzuarbeitenden Punkte des Umweltberichts
sind grau hinterlegt.

1.1

Vorhaben

„Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der
Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang
sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens.“ (Abs. 1 a der Anlage zum BauGB)
Der ca. 0,7 ha große Änderungsbereich liegt am nördlichen Ortseingang von Kippenheim Richtung
Lahr, an der Bundesstraße 3. Er wird im Osten durch die Untere Hauptstraße (B3) begrenzt. Die
südliche Grenze bildet der sogenannte „Schlackweg“. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim von 1998 ist der betreffende Bereich als Wohnbaufläche
dargestellt.
Die bestehende Festhalle und der Festplatz der Gemeinde Kippenheim liegen bisher, durch eine
Straße getrennt, im Innerortsbereich von Kippenheim. Der Festplatz wird in der Regel für beide
Kippenheimer Dorffeste, das Bockbier- und das Weinfest genutzt. In der übrigen Zeit dient er als
Parkplatz für die Festhalle. Festhalle und Festplatz sind wichtige Orte für das kulturelle und
gesellschaftliche Leben in Kippenheim. Die Festhalle dient als Veranstaltungsort für Konzerte,
Veranstaltungen von Vereinen und der Gemeinde oder etwa auch für Ausstellungen lokaler Künstler.
Die vorhandene Festhalle stammt aus der Mitte des letzten Jahrhunderts, Auf Grund verschiedener
nicht veränderbarer ungünstiger baulicher Gegebenheiten der Halle steht fest, dass Umbau und
Sanierung der vorhandenen Halle wirtschaftlich nicht sinnvoll und möglich sind und daher ein
kompletter Neubau erforderlich wird.
Der Gemeinderat Kippenheim hatte im Jahr 2016 entschieden, das Thema Festhalle (zukünftig:
Bürgerhaus) und Festplatz im Rahmen eines moderierten Bürgerbeteiligungsverfahrens grundsätzlich
und breit zu diskutieren. Bei Voruntersuchungen hatten sich 3 realistische Standorte ergeben, Der
bisherige Standort im Ortszentrum, der alte Sportplatz am östlichen Ortsrand und der Ortseingang
Nord.
Nachdem mit dem Standort „Ortseingang Nord“ im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus
Sicht der Gemeinde Kippenheim der geeignetste Platz zur Errichtung des neuen Bürgerhauses mit
Festplatz gefunden wurde, sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung
der Maßnahme geschaffen werden. Aus diesem Grund ist eine Umwidmung der bisherigen
Wohnbaufläche in eine Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke erforderlich. Im Paralellverfahren
wird durch die Gemeinde Kippenheim der Bebauungsplan „Bürgerhaus“ in einem zweistufigen
Verfahren aufgestellt.
(vgl. Begründung, Stadt Lahr, Stand 31.08.2018).

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

1.2

3

Gesetzliche Vorgaben

„Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.“ (Abs. 1 b der Anlage zum BauGB)
Umweltbericht
Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Der
Umweltbericht ist ein gesonderter, selbständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§ 2a BauGB),
dessen wesentlicher Inhalt in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB bzw. im Anhang 1 der
SUP-Richtlinie vorgegeben ist. Da die Eingriffsregelung integrierter Bestandteil der Umweltprüfung ist,
werden die dortigen Aussagen bei der Bearbeitung des Umweltberichts zugrunde gelegt. Außerdem
sollen im Umweltbericht Stellungnahmen von Behörden und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB)
in die Ausführungen einbezogen werden.

1.3

Lage und landschaftsökologische Grundlagen

Lage des Untersuchungsgebietes / Naturraum
Das Planungsgebiet liegt nördlich des Kippenheimer Ortskerns. Es hat eine Fläche von ca. 7.650 m²
und umfasst die Flurstücke 6554 und 6554/1. Die Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt.
Im Süden grenzen bebaute Bereiche an, im Osten wird die Fläche durch die Bundesstraße B3
begrenzt. Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe von ca. 165 m ü. NN.
Naturräumliche Einheit 211: Lahr-Emmendinger Vorberge.
Geologie und Böden
Die Bodenkarte 1:50.000 gibt den Bodentyp Kolluvium, z. T. kalkhaltig, aus lössreichen
Abschwemmmassen, sowie die geologische Einheit Hochwassersediment (meist auf Flussschotter;
lokal andere Talfüllungen) für das Planungsgebiet an. Weitere Angaben s. Kap. 2.3.
Wasser
Das Planungsgebiet liegt überwiegend in der hydrogeologischen Einheit Quartäre / Pliozäne Sande
und Kiese im Oberrheingraben (Grundwasserleiter), östlich schließt Oberer Buntsandstein
(Grundwasserleiter / Grundwassergeringleiter) an. Weitere Angaben s. Kap. 2.4.
Klima
Angaben zum Klima s. Kap. 2.5.

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

1.4

4

Vorgaben übergeordneter Planungen, Kartierungen

Regionalplan (RVSO 2018)
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Südlicher Oberrhein werden für den Geltungsbereich
keine besonderen Festlegungen getroffen.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lahr / Kippenheim von 1998
stellt die zur Änderung vorgesehene Fläche als Wohnbaufläche (ca. 0,7 ha) dar.
Wirksamer FNP (1998) (ohne Maßstab)

8. FNP – Änderung Entwurf 2020 (ohne Maßstab)

Vgl. Stadt Lahr

Schutzgebiete
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Kippenheim
„Schambachtal“. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen.

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
5

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

2

Beschreibung der Schutzgüter und Empfehlungen für Maßnahmen

„Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst
werden.“ (Abs. 2 a der Anlage zum BauGB)
Im Folgenden werden die verschiedenen Schutzgüter beschrieben und Empfehlungen für
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen im Gebiet
gemacht. Die Maßnahmen sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan, der im Paralellverfahren
durchgeführt wird, zu konkretisieren.

Schutzgut Mensch



Bewertungskriterien
 Naherholung


Lärmsituation



Beeinträchtigungen durch Schadstoffe



Auswirkungen auf menschliche Gesundheit

Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet wird im Süden und Osten von bestehenden Gewerbe- und Wohnbauflächen, von
den übrigen Seiten von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Das Planungsgebiet selbst ist
ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Gemäß rechtswirksamen FNP ist der Bereich als Wohnbaufläche
vorgesehen.
Bewertung
Gebiet mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Mensch.

Wertstufe
II

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Mit der Erschließung des Gebietes und dem Bau des Bürgerhauses wird es vorübergehend zu
Lärmbelastungen kommen, die sich im gesetzlichen Rahmen bewegen werden. Diese werden sich v.
a. auf die direkt angrenzenden Wohnhäuser im Süden auswirken. Durch die Umwidmung der Fläche
für kulturelle Zwecke kann es durch Nutzung der Halle es ebenfalls zu erhöhten Lärmemissionen im
Vergleich zu einer wohnbaulichen Nutzung kommen.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit Eingriffs/Ausgleichsbetrachtung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut



Untersuchungen zur Lärmsituation sind durchzuführen.

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
6

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM



Pflanzen und Tiere

Bewertungskriterien
Im folgenden Textteil wird die Lebensraumfunktion des Untersuchungsgebietes als Standort von
Pflanzen und Tieren beschrieben.
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Gebiet ist als Wohnbaufläche vorgesehen. Bisher wird es landwirtschaftlich (Ackerbau) genutzt.
Bewertung
Gebiet mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen / Tiere.

Wertstufe
I

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Das Gebiet wird von einer Wohnbaufläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet. Dies
ändert die Auswirkungen auf die Vegetation nicht. Aufgrund der geringen Wertigkeit der Fläche sind
die Auswirkungen auf die Vegetation als gering einzustufen.
Nach der artenschutzrechtlichen Abschätzung sind eine Betroffenheit, aber auch eine Verletzung von
Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für die Tiergruppen Vögel (verschiedene gehölzbrütende
Arten), Säugetiere (Fledermäuse) und Amphibien (Gelbbauchunke und Kreuzkröte) nicht vollständig
auszuschließen, werden jedoch durch entsprechende Maßnahmen verhindert, die im Umweltbericht
zum Bebauungsplan zu konkretisieren sind.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit Eingriffs/Ausgleichsbetrachtung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut



Untersuchung/Abschätzung artenschutzrechtliche Belange (Fauna) im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens, Darstellung von entsprechenden Maßnahmen. Eine vertiefende,
spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung ist nicht notwendig.



Maßnahmen können u.a. folgende sein:
o

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

o

Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs

o

Flächenverbrauch so weit wie möglich minimieren

o

Vermeidung von Lichtemissionen

o

Maßnahmen für Gelbbauchunke und Kreuzkröte

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM



7

Boden

Bewertungskriterien
Allgemeine Funktionen des Bodens:


Lebensraum für Bodenorganismen und Standort für die natürliche Vegetation



Natürliche Bodenfruchtbarkeit



Ausgleichskörper im Wasserhaushalt



Filter und Puffer für Schadstoffe



Landeskundliche Urkunde

Zustandsbeschreibung und Bewertung
Nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg kann für die unversiegelten Flächen im
Planungsgebiet folgende Bodenkennzahl (Bodenschätzung) zugrunde gelegt werden: L3LA. Dieser
Bodentyp ist von sehr hoher Wertigkeit hinsichtlich seiner Bodenfunktionen.
Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Bebauung des Planungsgebiets werden Flächen überbaut oder durch befestigte Beläge
versiegelt. In diesen Bereichen gehen alle Funktionen des Bodens verloren. Im Vergleich zu einer
Wohnbaufläche erhöht sich durch die Umwidmung zu einer Gemeinbedarfsfläche die angesetzte
Grundflächenzahl von ursprünglich ca. 0,4 auf ca. 0,8. Dadurch wird deutlich mehr Fläche versiegelt.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit EingriffsAusgleichsbetrachtung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut Boden



Maßnahmen können u.a. folgende sein:
o

Flächenverbrauch so weit wie möglich minimieren

o

Belagsflächen wo möglich wasserdurchlässig anlegen

o

Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
8

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM



Wasser

Bewertungskriterien
Grundwasser


Grundwasserdargebot



Grundwasserneubildungsrate

Oberflächengewässer


Regulationsfunktion im Naturhaushalt (z. B. Abflussregulation und Retention von
Niederschlagswasser, Selbstreinigungsfunktion),



Lebensraumfunktion

Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt überwiegend in der hydrogeologischen Einheit Quartäre / Pliozäne Sande
und Kiese im Oberrheingraben (Grundwasserleiter), östlich schließt Oberer Buntsandstein
(Grundwasserleiter / Grundwassergeringleiter) an.
Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Kippenheim
„Schambachtal“. Nach Hochwassergefahrenkarte ist für das Baufeld kein Überschwemmungsbereich
ausgewiesen. Aufgrund der gering durchlässigen Abschwemmmassen kann es bei starken
Niederschlagsereignissen zur Ausbildung von Stauwasser an der Geländeoberkante kommen
Nördlich an das Planungsgebiet angrenzend verläuft der Schlackgraben nach Westen. Zudem
befindet sich nördlich des Planungsgebiets eine Retentionsmulde.
Bewertung

Wertstufe

Fläche mit mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Wasser.

III

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Mit der Versiegelung des Gebietes verändert sich der Wasserhaushalt im Gebiet. Da
Retentionsflächen verloren gehen, wird sich der Oberflächenabfluss im Gebiet erhöhen. Im Vergleich
zu einer Wohnbaufläche erhöht sich durch die Umwidmung zu einer Gemeinbedarfsfläche die
angesetzte Grundflächenzahl von ursprünglich ca. 0,4 auf ca. 0,8. Dadurch wird deutlich mehr Fläche
versiegelt.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit Eingriffs/Ausgleichsbetrachtung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut Wasser



Maßnahmen können u.a. folgende sein:
o

Vorgaben zum Wasserschutzgebiet einhalten

o

Flächenverbrauch so weit wie möglich minimieren

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
9

VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM



Klima und Luft

Bewertungskriterien
 Regulationsfunktionen im Naturhaushalt (z. B. Regeneration von Frisch- und Kaltluft sowie als
Leitbahn für den Abfluss und Transport).
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet befindet sich in ebener Lage. Über Freiflächen (insbesondere Grünland und
Acker) wird Kaltluft gebildet. Die Kaltluftbildung hat nur eine lokale Wirkung und besitzt aufgrund der
Größe und Topographie keine Siedlungsrelevanz.
Bewertung

Wertstufe

Fläche mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Klima.

II

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Im Falle einer Bebauung des Gebietes wird Boden versiegelt. Damit gehen Flächen für die Frischund Kaltluftproduktion verloren. Im Vergleich zu einer Wohnbaufläche erhöht sich durch die
Umwidmung zu einer Gemeinbedarfsfläche die angesetzte Grundflächenzahl. Dadurch wird deutlich
mehr Fläche versiegelt. Jedoch hat die Kaltluftbildung nur eine lokale Wirkung und besitzt in der
Regel aufgrund der Größe und Topographie keine Siedlungsrelevanz.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit Eingriffs/Ausgleichsbilanz und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut Klima



Maßnahmen können u.a. folgende sein:



o

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

o

Flächenverbrauch so weit wie möglich minimieren

Landschaftsbild

Bewertungskriterien
Bei Betrachtung des Schutzgutes Landschaftsbild / Erholung wird die Eigenart, Schönheit und
Störungsfreiheit des Landschaftsbildes und die Erholungseignung bewertet.
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Kippenheim an der B3 und ist überwiegend
ackerbaulich genutzt.
Östlich der B3 schließt die Bebauung bereits bis an den Kreisverkehr an. Mit der Umsetzung der
vorliegenden Planung wird auch westlich der B3 die Bebauung bis an den Kreisverkehr herangeführt.
Die Fläche ist gut einsehbar und bildet nach Westen hin den Übergang in die freie Landschaft.
Bewertung
Fläche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild.

Wertstufe
II

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

10

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Planung verschiebt sich die Bebauung weiter in die freie Landschaft. Da die Flächen östlich
der B3 jedoch bereits bis zum Kreisverkehr genutzt sind, wird die geplante Bebauung jedoch
voraussichtlich nicht als exponiert wahrgenommen werden und sich in das Gesamtbild einfügen.
Landschaftsplanerische Hinweise und Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung /
Kompensation


Ausarbeitung eines Umweltberichts im Rahmen des Bebauungsplans mit Eingriffs/Ausgleichsbilanz und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
möglichen Eingriffen in das Schutzgut Landschaftsbild



Maßnahmen können u.a. folgende sein:



o

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

o

Dach- und Fassadenbegrünung (Empfehlung)

Kultur- und Sachgüter

Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden,
sind gem. § 20 DSchG Denkmalbehörde oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen.
Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde
(Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des
vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die
Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 84 - Archäologische
Denkmalpflege (e-mail: abteilung8@rps.bwl.de) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf
die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 27 DSchG wird hingewiesen. Bei der Sicherung und
Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu
rechnen.
Vorab durchgeführte Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf archäologische Funde oder
Befunde.

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

3

11

Ausgleich außerhalb des Gebiets

Es werden externe Ausgleichsmaßnahmen für die Schutzgüter „Pflanzen und Tiere“ sowie „Boden“
erforderlich. Die Gemeinde Kippenheim plant den Ausgleichsbedarf über ihr Ökokonto abzuhandeln.

4

Sonstige Vorgaben zum Umweltbericht

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung:
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Plangebiet entsprechend seiner derzeitigen Nutzung
bestehen. Für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft höherwertige Flächen blieben erhalten.
Jedoch würden keine Strukturen eingerichtet, die der Allgemeinheit zugutekommen.

„In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind.“ (Abs. 2 d der Anlage zum
BauGB)

Der Gemeinderat Kippenheim hatte im Jahr 2016 entschieden, das Thema Festhalle (zukünftig:
Bürgerhaus) und Festplatz im Rahmen eines moderierten Bürgerbeteiligungsverfahrens grundsätzlich
und breit zu diskutieren. Bei Voruntersuchungen hatten sich 3 realistische Standorte ergeben, Der
bisherige Standort im Ortszentrum, der alte Sportplatz am östlichen Ortsrand und der Ortseingang
Nord. Der Standort „Ortseingang Nord“ wurde im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus
Sicht der Gemeinde Kippenheim als geeignetster Platz zur Errichtung des neuen Bürgerhauses mit
Festplatz angesehen.
Innerhalb des Geltungsbereichs des zukünftigen Bebauungsplans werden die Belange von
Grünordnung und Artenschutz aufgegriffen und berücksichtigt.

„Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der
nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle und Katastrophen zu
erwarten sind.“ (Abs. 2 e der Anlage zum BauGB)
Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle
oder Katastrophen.

„Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse.“ (Abs. 3
a der Anlage zum BauGB)

Es wurden folgende Gutachten, die im Rahmen des Bebauungsplans (im Paralellverfahren) erstellt
wurden, berücksichtigt:


BIOPLAN (2018): Bebauungsplan Errichtung Bürgerhaus, Gemeinde Kippenheim,
Artenschutzrechtliche Abschätzung - Grundlage für eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP). Stand 23.06.2018. 12 S. Bühl.

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM



HEINE + JUD (2019): Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben „Mehrzweckhalle“ in
Kippenheim. Stand 30.Oktober 2019. 96 S. Freiburg.



KLC KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH (2018): Neubau eines Bürgerhauses Flurstücke
6554 und 6554/1, 77971 Kippenheim - Geotechnischer Bericht Projekt 18/105-1. Stand
24.07.2018. Endingen.



Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, insbesondere
umweltbezogene Stellungnahmen des Landratsamtes Ortenaukreis

12

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten
und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufzufordern. Hieran schließt sich das Verfahren nach
Absatz 2 auch an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt. (§ 4 (1) BauGB)
Die Ergebnisse der Trägerbeteiligung nach BauGB werden in den Umweltbericht eingearbeitet.

4.1

Hinweise zur Abschichtung

Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im Parallelverfahren. Für eine vertiefende
Untersuchung der oben dargestellten Bestands-Eingriffssituation wird daher auf den Umweltbericht
zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minimierungs- und
Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt.

18. Februar 2020

Alfred Winski

Umweltbericht 8. punktuelle Änderung des FNP
Erläuterungsbericht
VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT LAHR / KIPPENHEIM

5

13

Literaturverzeichnis

BIOPLAN (2018): Bebauungsplan Errichtung Bürgerhaus, Gemeinde Kippenheim,
Artenschutzrechtliche Abschätzung - Grundlage für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(saP). Stand 23.06.2018. 12 S. Bühl.
HEINE + JUD (2019): Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben „Mehrzweckhalle“ in Kippenheim.
Stand 30.Oktober 2019. 96 S. Freiburg.
LFU (2002): Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. Gebietsheimische Gehölze in
Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. 91 S. Karlsruhe
LUBW (2010). Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und
Gestattungsverfahren. 32 S. Karlsruhe.
KLC KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH (2018): Neubau eines Bürgerhauses Flurstücke 6554 und
6554/1, 77971 Kippenheim - Geotechnischer Bericht Projekt 18/105-1. Stand 24.07.2018. Endingen.
MATHIS + JÄGLE (2018): Gemeinde Kippenheim Bebauungsplan „Bürgerhaus“. Entwurf vom
07.06.2018.
RP DA (Hrsg.) (1998): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat VI 53.1: Zusatzbewertung
Landschaftsbild. Verfahren gem. Anlage 1, Ziff. 2.2.1 der Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) vom
09. Feb. 1995 als Bestandteil der Eingriffs- und Ausgleichsplanung. 23 S. Darmstadt.
RVSO (2017): Regionalverband Südlicher Oberrhein (Hrsg.): Regionalplan i. d. F vom 22.09.2017.
Textteil + Kartenanlagen. Freiburg.
ÖKOKONTOVERORDNUNG (ÖKVO) (2010): Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur
Kompensation von Eingriffsfolgen. Fassung vom 19.12.2010. 77 S.
UM BW (2012): Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Schutzgut Boden in der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Arbeitshilfe. 21 S. Stuttgart.
Internet:
Daten- und Kartendienst der LUBW (Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW):
http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/home.cweb?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN
Mapserver des LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau): http://www.lgrb.unifreiburg.de/lgrb/lgrb_mapserver/mapserver
Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg: https://www.geoportal-bw.de/
Karten:
Landesbetrieb Vermessung: Top 25 Baden-Württemberg Amtliche topographische Karten 1:25.000
Version 3 (DVD-ROM)