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Beschlussvorlage (Anlage 0 - Beschlussvorlage mit Unterschriften)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Datum: 06.08.2020 Az.: 801.19

Amt: 14
Kopf

Drucksache Nr.: 210/2020

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

14.09.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.09.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

1j
iM/ mm

Bürgermeister

401%

|V

KämrfT^rei

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

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Rechts- und
Ordnungsamt
—

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbe­
trieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rech­
nungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- undGartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von
4.008.563,70 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 205.909,31 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der
Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.

2.

Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs im Jahr 2019
205.909,31 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

4.

Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.

beträgt

Anlaqe(n):
Schlussbericht BGL 2019
Jahresabschluss BGL 2019

□ Einstimmig
□

□ It. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 210/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs „Bau- und Gar­
tenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresab­
schluss gelten primär die Vorschriften des Flandelsgesetzbuches und des Eigenbe­
triebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hin­
sichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.

Christian Zanger