Beschlussvorlage (Radfahren in der Marktstraße)
25. Februar 2014
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 10.02.2014 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 29/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss / Verkehrsausschuss 25.02.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Radfahren in der Marktstraße Beschlussvorschlag: Die Freigabe der Marktstraße zum Befahren mit dem Fahrrad werktags von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags wird befürwortet. Die Maßnahme soll zunächst ein Jahr auf Probe erfolgen. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 29/2014 Seite - 2 - Begründung: Im Jahr 2012 wurde das durch das Verkehrsplanungsbüro Kaulen und einen begleitenden Arbeitskreis gemeinsam erarbeitete Rad- und Fußwegekonzept für die Stadt Lahr beschlossen. In diesem Arbeitskreis waren neben Mitgliedern des Gemeinderates verschiedene Multiplikatoren, wie z. B. die Verkehrswacht, der Einzelhandel oder der ADFC vertreten. Die Freigabe der Marktstraße zum Befahren mit dem Fahrrad außerhalb der regulären Geschäftszeiten war als mögliche Sofortmaßnahme Gegenstand der beschlossenen Ergebnisse des Rad- und Fußwegekonzepts. Innerhalb der Fußgängerzone bestehen derzeit unterschiedliche Regelungen zur Zulässigkeit von Radverkehr. Während das Radfahren im Bereich der Seitenäste (Kreuzstraße, Obststraße, Lammstraße,…) durch ein entsprechendes Zusatzzeichen ganztägig erlaubt ist, ist das Befahren der Marktstraße mit dem Fahrrad nicht gestattet. Von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird die Marktstraße erfahrungsgemäß nur von wenigen Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Als zusätzlicher Service für den Radverkehr soll die Marktstraße während dieser Zeiträume deshalb mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Hierbei würde für Fahrradfahrer das zwingende Gebot der Rücksichtnahme auf die Fußgänger gelten. Der Fußgängerverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Wenn nötig, muss der Radverkehr warten. Generell darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr – somit während der regulären Geschäftszeiten und während der erfahrungsgemäß stärksten Frequentierung der Fußgängerzone – soll das Radfahren in der Marktstraße auch in Zukunft unterbleiben. Es ist beabsichtigt, diese Regelung durch entsprechende Kontrollen zu begleiten. Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlag des Verkehrsplanungsbüros Kaulen aus dem Radund Fußwegekonzept aufzugreifen und das Radfahren in der Marktstraße außerhalb der regulären Geschäftszeiten zu erlauben. Die Maßnahme soll zunächst ein Jahr auf Probe angeordnet werden. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt