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Beschlussvorlage (Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Lau

Datum: 31.08.2020 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 238/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Hugsweier

24.09.2020

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.09.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

IGZ GmbH

20

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Fortführung der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord,
nördlicher Teil

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung das europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV) für Ingenieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauarbeiten im Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu starten.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 238/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Erschließungsmaßnahme
Entsprechend dem Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt
Lahr und der Gemeinde Friesenheim vom 30.12.1996 befinden sich im Bereich des
Sektor B (Rheinstraße-Nord) die Rainer-Haungs-Straße, die Fritz-RinderspacherStraße sowie die David-Schieni-Straße. Bestandteil des Vertrages ist unter anderem
eine Erschließungsklausel, welche der Käufer (in diesem Bereich lediglich die Stadt
Lahr) auf Grund einer zusätzlichen Fristverlängerung bis zum 31.12.2021erfüllen
muss. Andernfalls besteht eine Rückzahlungspflicht im siebenstelligen Bereich. Um
die Klausel zu erfüllen muss der Käufer einen gewissen Erschließungsaufwand
nachweisen. Auf Grund der bereits abgeschlossenen Bereiche ist nun noch ein Betrag in Höhe von rund 1.300.000.- €, welcher die Planung und Ausführung beinhaltet,
zu erbringen. Um dies zu erfüllen schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise
vor:
In einem ersten Schritt soll auf Grundlage einer europaweiten Ausschreibung (VgV)
ein Ingenieurbüro beauftragt werden, welches dann einen ersten Teil der Erschließungsmaßnahmen (Rainer-Haungs-Straße) planen und zur Ausführung bringen soll.
Für diese Ingenieurleistungen im Straßenbau wurde durch die Verwaltung ein vorläufiges Honorar in Höhe von ca. 345.000.- € ermittelt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen auf dem Rahmenkonto-Ost bereit. Hier wurde auf Grundlage einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 Mittel fortgeschrieben. Derzeit stehen ca.
4.138.000.- € für Erschließungsmaßnahmen zur Verfügung.
Der erste Abschnitt der Bauausführung in der Rainer-Haungs-Straße soll im kommenden Jahr 2021 ausgeschrieben werden und beginnt ab der David-Schieni-Straße
in Richtung Süden auf einer Länge von ca. 350 m. Dies ergibt sich aus einer ersten
Grobkostenschätzung der Verwaltung, um die Erschließungsklausel zu erfüllen. Da
die Rainer-Haungs-Straße teilweise außerhalb des gültigen Flächennutzungsplanes
liegt, müssen die Mittel getrennt werden. Für den Teil außerhalb des FNP (ca 90 m)
wird die Verwaltung für den Haushalt 2021 Mittel im städtischen Haushalt anmelden.
Der verbleibende Teil kann über das Rahmenkonto Ost abgedeckt werden.
In diesem Zusammenhang will der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die marode
Kanalisation erneuern. Das vorhandene Abwassersystem ist als Mischwasserkanalisation vorhanden. Im Zuge der Erschließungsmaßnahme ist es vorgesehen, die Kanalisation nach neuesten technischen Anforderungen im Trennsystem auszubauen.
Im aktuellen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung sind bereits
2.000.000,- € für den Bau als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2021,
sowie 200.000,- € Planungsmittel für das laufende Jahr 2020 eingestellt. Die Ingenieurleistungen für die Planung werden auf ca. 130.000.- € geschätzt und sollen in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren mit den o.e. Erschließungsmaßnahmen vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt vor das europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV) für Ingenieurleistungen für die Erschließungs- und Kanalbauarbeiten im Gewerbegebiet
Rheinstraße Nord mit Beschluss des Gemeinderates zu starten.

Drucksache 238/2020

Seite - 3 -

Wenn das Ausschreibungsverfahren nach diesem Beschluss gestartet wird, kann eine Beauftragung des Ingenieurbüros in der Dezembersitzung des Gemeinderates erfolgen. Damit wäre sichergestellt, dass die Planung Anfang 2021 gestartet werden
kann und die erforderlichen Bauarbeiten bis zum 31.12.2021 abgerechnet sind.

Tilman Petters

Udo Lau