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Beschlussvorlage (Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz 1.) Vergabe der Ingenieurleistungen für den Einbau eines Retentionsbodenfilters (Nachtragsvertrag) 2.) Vergabe der…

16. September 2020
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 17.08.2020 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 223/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.09.2020

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz
1.) Vergabe der Ingenieurleistungen für den Einbau eines Retentionsbodenfilters
(Nachtragsvertrag)
2.) Vergabe der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung

Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros
Wald+Corbe Infrastrukturplanung GmbH, Hügelsheim, für die folgenden Ingenieurleistungen:
1.) Einbau eines Retentionsbodenfilters (Nachtragsvertrag)
Auftragssumme: 127.126,00 EUR inkl. 19% MWSt.
2.) Technische Ausrüstung
Auftragssumme: 204.888,09 EUR inkl. 19% MWSt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 223/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit dem Neubau des Regenüberlaufbeckens „Am Schützenhaus“ im Stadtteil Sulz trägt die Stadt
Lahr deutlich zur Verbesserung der Gewässergüte des Sulzbaches bei.
Aufgrund der Einordnung des Sulzbachs als Defizitgewässer entsprechend der bestehenden Gewässergüteuntersuchung und angesichts des aktuell zu erwartenden Defizites bei der Gewässergüte des
Sulzbachs und der Schutter muss neben dem notwendigen Speichervolumen des geplanten Regenüberlaufbeckens „Am Schützenhaus“ noch eine Anlage zur weitergehenden Behandlung des Entlastungswassers gebaut werden. Dies geschieht in Form eines dem Klär- und Beckenüberlauf nachgeschalteten Retentionsbodenfilters.
Der Einbau des Retentionsbodenfilters ist eine nachträgliche Forderung durch das Landratsamt Ortenaukreis und in den Ingenieurleistungen zum Bau des Regenüberlaufbeckens nicht enthalten
Die für den späteren Betrieb des Regenüberlaufbeckens erforderliche technische Ausrüstung (Pumpen, Schieber, Messeinrichtungen etc.) ist laut HOAI ein gesondertes Gewerk und entsprechend
nicht in den Ingenieurleistungen zum Bau des Regenüberlaufbeckens enthalten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vergabe der Ingenieurleistungen für 1.) den Einbau eines Retentionsbodenfilters sowie 2.) die technische Ausrüstung jeweils an das Ingenieurbüro Wald + Corbe Infrastrukturplanung GmbH, Hügelsheim, zu genehmigen.
Die Auftragssummen betragen:
1.) 127.126,00 EUR inkl. 19% MWSt
2.) 204.888,09 EUR inkl. 19% MWSt

Einbau Retentionsbodenfilter
Technische Ausrüstung

Leistungen, welche im Zeitraum 01.07. – 31.12.2020 erbracht werden, sind selbstverständlich mit
dem aktuellen MWSt – Satz in Höhe von 16% zu vergüten.
Die Haushaltsmittel stehen auf dem Investitionsauftrag I31007020018 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Verfügung.

Tilman Petters

Udo Lau