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Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 6. Juli 2020 bis einschließlich
14. August 2020)
25. September 2020
OZ

1

2

Beteiligter

EisenbahnBundesamt
01.07.2020 und
08.07.2020

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Verweis auf Stellungnahme vom 18.10.2018: Es Durch die 8. Änderung des Flächen- Kenntnisnahme
wird darauf hingewiesen, dass Flächen einer nutzungsplanes sind Flächen einer
Eisenbahn des Bundes nicht überplant werden Eisenbahn des Bundes nicht betroffen.
dürfen. Um solche Flächen handelt es sich, wenn
 Grundstücke von einer Entscheidung gemäß §
18 AEG erfasst worden sind,
 das planfestgestellte Vorhaben verwirklicht
worden ist,
 die Grundstücke für Bahnbetriebszwecke tatsächlich in Dienst genommen worden sind.
Aus diesem Grund sind diese Flächen aufgrund
des Fachplanungsprivilegs aus § 18 AEG i.v.m. §
38 BauGB der kommunalen Planungshoheit entzogen, solange sie nicht gemäß § 23 AEG von
Bahnbetriebszwecken freigestellt worden sind.
Es ist zu beachten, dass das EisenbahnBundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der
Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der
Bahnstromfernleitungen (Deutsche Bahn AG, OB
Immobilien, Region Südwest, Bahnhofstraße 5,
76137 Karlsruhe) prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligungen empfohlen,
sofern sie nicht bereits stattfinden.

Verweis auf die Stellungnahme aus der OffenlaÜberlandwerk Mit- ge des B-Plans „Bürgerhaus“: In den Bebautelbaden
ungsvorschriften wurde unter – Flächen für Ver28.07.2020
sorgungsanlagen – auf Grundlage der Plan1

Auf Ebene des Flächennutzungsplans Kenntnisnahme
sind Detaildarstellungen zur Versorgung
des Gebäudes nicht sinnvoll. Die entsprechenden Festsetzungen erfolgen im Be-

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 6. Juli 2020 bis einschließlich
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25. September 2020
OZ

Beteiligter

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Landratsamt
Ortenaukreis
Umweltschutz
14.08.2020

4

Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz
14.08.2020

5

NABU Lahr
13.08.2020

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

zeichnung der geänderte Standort zur Aufstellung einer Trafostation aufgenommen, dem wir
hiermit zustimmen.
Verweis auf die Stellungnahme aus der erneuten
Offenlage des B-Plans „Bürgerhaus“: Die Kompensationen sollen über die Zuordnung von Ökopunkten des baurechtlichen Ökokontos der Gemeinde Kippenheim erfolgen. Hierzu sind Erläuterungen zum Zielzustand und zu den Maßnahmen, die zur Erreichung desselbigen führen, zu
ergänzen.
Hinweis: Beim „Schlackgraben“ handelt es sich
um einen Entwässerungsgraben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

Grundsätzliches
In der Stellungnahme zu den Anregungen des
Amtes für Umweltschutz des Ortenaukreises im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird ausgeführt, dass Festsetzungen zu Befestigungen,
Außenanlagen, Pflanzungen etc. auf der Ebene
des Flächennutzungsplans nicht möglich und
sinnvoll wären. Dies mag bei einer rein juristischen Betrachtungsweise zutreffen. lm Hinblick
auf die Veränderungen des Landschaftsbildes
und die Auswirkungen für die Natur und Umwelt
durch das geplante Projekt "Bürgerhaus und
2

Beschluss

bauungsplan.

Die erforderlichen Erläuterungen werden Kenntnisnahme
im parallel aufgestellten Bebauungsplan
ergänzt. Für die Flächennutzungsplandarstellung ergeben sich keine Änderungen/Ergänzungen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Kenntnisnahme
men.
Im Bebauungsplan ist darauf zu reagieren, nicht im Flächennutzungsplan.

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 6. Juli 2020 bis einschließlich
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25. September 2020
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Festplatz" appellieren wir jedoch an das ökologische Gewissen der Verantwortlichen der Verwaltungsgemeinschaft und bitten darum, unsere
Vorschläge zu den Themen Versiegelung und
Begrünung aufzugreifen (siehe unten) und als
Empfehlung in die Ausführungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Dies hätte sicherlich
eine positive Signalwirkung für das parallel
durchgeführte Bebauungsplanverfahren. Die
Umwelt wird es Ihnen danken!
Flächenverbrauch und Versiegelung
Durch die Umwidmung des Gebiets kommt es zu
einer Versiegelung des Bodens, da vor allem für
den Festplatz und die Parkplätze viel Gelände
verbraucht wird. Wir halten es deshalb für unbedingt erforderlich, dass für den Festplatz, den
Parkplatz und die Gehwege wasserdurchlässige
Beläge vorgesehen werden.
Ein- und Durchgrünung des Gebiets
Bei der Begrünung des Gebiets bitten wir im Hinblick auf das Insektensterben darum, statt Rasen
Blühwiesen bzw. Blühstreifen vorzusehen, wo
immer dies möglich ist. Weiterhin ist eine angemessene Baumbepflanzung mit einheimischen
Gehölzen als Ausgleich für die Verschlechterung
des Landschaftsbildes und im Hinblick auf den
Klimaschutz notwendig.
Bitte informieren Sie uns über den weiteren
Fortgang des Verfahrens.
3

Stellungnahme

Beschluss

Die Vorschläge zu den Themenbereichen
Versiegelung und Begrünung wurden an
das mit der B-Planausarbeitung beauftragte Planungsbüro im Auftrag der Gemeinde Kippenheim weitergeleitet.
Die Vorschläge finden bereits Berücksichtigung in den Festsetzungen zur Oberflächenbefestigung und zur Bepflanzung der
Grünflächen im Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan heißt auch vorbereitender Bauleitplan, er trifft aber keine
Festsetzungen, wie sie angeregt werden.
Dies ist Aufgabe des verbindlichen Bauleitplans, dem Bebauungsplan.

der Anregung wird im
Bebauungsplan gefolgt, im Flächennutzungsplanverfahren
Zurückweisung

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Es wird auf die Stellungnahme vom 26.10.2018
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen:
Die Festhalle in Kippenheim soll durch einen
Neubau am Ortseingang Nord ersetzt werden.
Bauplanungsrechtliche Voraussetzungen dazu
sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und
die Änderung des Flächennutzungsplans im betreffenden Bereich.
Das Planungsgebiet hat eine Fläche von ca.
7.650 m² und umfasst die Flurstücke Nr. 6554
und 6554/1 sowie Teile des Schlackenwegs
(Flst.Nr. 6555).
Landratsamt
Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich als
Ortenaukreis
Ackerflächen genutzt. Es handelt sich um FläAmt
chen bester Bodenqualität der Vorrangflur Stufe
für Landwirtschaft
I.
14.08.2020
Laut Regionalplan 2016 (3.0.2) soll bei raumbeanspruchenden Vorhaben und Maßnahmen die
Inanspruchnahme und Nutzung von Böden sparsam und schonend erfolgen. Der Verlust von
Böden mit hoher Bedeutung für die natürliche
Bodenfunktion, einschließlich hoher natürlicher
Fruchtbarkeit für die landwirtschaftliche Produktion (oder mit hoher Bedeutung als Archive der
Natur- und Kulturgeschichte) soll vermieden werden.
Diese hochwertigen und ackerfähigen Böden
sind laut Regionalplan 2016 (3.0.2 + Begründung) zur Erfüllung ihrer vielfältigen ökonomi4

Beschluss

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

schen, ökologischen und sozialen Aufgaben für
die Landwirtschaft zu erhalten und zu sichern.
Landbauwürdige Flächen dürfen nur soweit als
es überwiegend öffentliche Belange erfordern
und nur in unbedingt notwendigem Umfang für
Siedlungen und sonstige bauliche Anlagen in
Anspruch genommen werden (3.0.9 + Begründung).
Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen ist insbesondere deshalb als gravierend einzustufen,
da in den letzten Jahrzehnten sehr viele Flächen
verloren gegangen sind, die ursprünglich rein
landwirtschaftlichen Zwecken zur Verfügung
standen. Als Ursache der Verluste ist vor allem
eine starke Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Bauvorhaben zu nennen. Die
Standorte des Rheintals mit ihrer ebenen Lage,
guten Böden und optimaler Wasserversorgung
sind die Orte, die eine weitgehend ressourcenschonende Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen in
der Region erlauben. Der Schutz und der Erhalt
des fruchtbaren Ackerlandes liegen im Interesse
der Allgemeinheit. Insofern bedauern wir, dass
mit Ausweisung neuer Planungsgebiete und der
daraus folgenden Bebauung weitere Flächen
verloren gehen.
Vom Verlust dieser Flächen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen, der diese Flächen als
Ackerflächen nutzt. Eine Existenzgefährdung
5

Beschluss

Mit der Umwidmung einer Wohnbaufläche
in eine Gemeinbedarfsfläche ist keine
Neuausweisung eines Plangebiets ver- Zurückweisung
bunden. Der Änderungsbereich ist bereits
im wirksamen Flächennutzungsplan vom
März 1998 als Baufläche dargestellt. Insofern ergibt sich auf Ebene des Flächennutzungsplans kein Entzug an landwirtschaftlichen Flächen.

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25. September 2020
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

liegt durch den Flächenentzug nicht vor. Jedoch
wird jeder Flächenverlust den Betrieb schwächen. Dem Bewirtschafter sind deshalb möglichst
gleichwertige Ersatzflächen zuzuweisen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens der Immissionsschutz (Schutz vor der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln) zu beachten ist.
Zwar sind auch ein Umweltbericht und eine artenschutzrechtliche Vorprüfung beigefügt, die
Landwirtschaft betreffende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können jedoch erst im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt werden.
Eine Stellungnahme zum Umweltbericht ist im
Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens
nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Umweltprüfung ergibt sich folgendes:
Im Rahmen der Umweltprüfung sind bei den
Umweltbelangen des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Belange der Landwirtschaft nicht aufgeführt.
Allerdings sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. b) die Belange der Land- und Forstwirtschaft besonders zu
berücksichtigen.
Außerdem schreibt § 1 a Abs. 2 BauGB den
sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden vor. Landwirtschaftlich genutzte Flä6

Die Stellungnahme des Fachamtes von
2018 bezieht sich auf die frühzeitige Beteiligung.
Zur Offenlage wurde ein Umweltbericht
erstellt, der vom Fachamt nicht aufgegriffen wird. In einem Umweltbericht wird die
Landwirtschaft nicht explizit als Schutzgut
aufgeführt, der entsprechende Paragraph
wird richtig zitiert.
Die Abwägung zur gestellten Frage der

Beschluss

8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim
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14. August 2020)
25. September 2020
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

chen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Hinsichtlich der Untersuchungsmethode und des
Untersuchungsumfangs ergibt sich für das
Schutzgut „Boden“ folgendes:
Der Aspekt eines Verlustes wertvoller landwirtschafticher Produktionsfläche zur Erzeugung
hochwertiger Nahrungsmittel und nachwachsender Rohstoffe muss mit in die Untersuchung und
Bewertung einfließen.

Bedeutung und Wertigkeit der Landwirtschaft wurde bereits in der Aufstellung
1998 durch die Darstellung als Baufläche
vorgenommen und abgeschlossen.

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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Beschluss