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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Information
Datum: 06.10.2020

Amt: 302
Schröder

Az.:

Drucksache Nummer:
271/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.11.2020

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
:v .603
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
fjD

Kämmprei

Rechts- und
Ordnungsamt

ZO/'t'O/t-O

Betreff:
Unterkünfte für Obdachlose und Personen in der Anschlussunterbringung in Lahr

Mitteilung:
Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Unterbringungssituation zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitunqsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

%^

Drucksache 271/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Das Obdachlosenwohnheim Biermannstraße 3 ist seit dem 15.10.2013 bezogen. Zum 30.09.2020
waren 37 Personen dort untergebracht. Aktuell sind 6 Zimmer doppelt belegt. Die Unterkunft wird seit
längerer Zeit deutlich überbelegt und das Konfliktpotential nimmt steigend zu. Auch bei Sachbeschä­
digungen und Verschmutzungen muss eine deutliche Zunahme verzeichnet werden.
Die Unterkunft wird von einem Hausmeister betreut, der etliche Aufgaben übernimmt, die nicht der
klassischen Hausmeister-Tätigkeit zuzuordnen sind. Hierzu gehören beispielsweise das Lösen von
Konflikten und vor allem die Funktion des ersten Ansprechpartners vor Ort für die unterschiedlichsten
Anliegen der Bewohner. Hierbei vermitteln die Hausmeister des Öfteren in kritischen Situationen.
Durch den Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. (AGJ) fin­
det eine stundenweise soziale Betreuung vor Ort statt. Diese kann jedoch den generellen Bedarf ei­
ner Vor-Ort-Betreuung nicht vollständig auffangen. Der Hausmeister kommt zunehmend an seine
Belastungsgrenze.
Aus Sicht der Verwaltung ist dringender Handlungsbedarf geboten.
Die Unterkunft für Personen in der Anschlussunterbringung in der Rainer-Haungs-Straße 33
ist seit dem 07.11.2019 bezogen. Zum 30.09.2020 waren dort 77 Personen untergebracht.
Am 08.07.2020 mussten mehrere sehr problematische Flüchtlinge in die Unterkunft aufgenommen
werden. Diese Personen leiden unter anderem an psychischen Krankheitsbildern, sind sehr
aggressiv, drogenabhängig und leben isoliert. Verstöße gegen die Hausordnung sind an der
Tagesordnung. Auch in den vorherigen vorübergehenden Unterkünften des Landratsamtes
Ortenaukreis waren sie bereits sehr auffällig (bspw. Zertrümmerung von Zimmern, Angriffe auf den
Sicherheitsdienst, Sachbeschädigung an Fahrzeugen).
In der Rainer-Haungs-Straße ist es am 20. und 21. Juli 2020 zu gravierenden Vorfällen gekommen.
Der Hausmeister wies einen der besagten Bewohner auf die Einhaltung der Hausordnung hin.
Daraufhin wurde er bedroht und der Kommunale Ordnungsdienst musste hinzugezogen werden.
Auch mehrfache Aufforderungen der KOD-Mitarbeiter/innen brachten nicht den gewünschten Erfolg.
Letztendlich konnte die Angelegenheit nur durch die Polizei inkl. Polizeihundestaffel geregelt werden.
Aktuell häufen sich auch in dieser Unterkunft die Sachbeschädigungen in und an den Unterkünften
(z. B. beschädigte Betten, eingeschlagene Türen und Wände,...). Diese Beschädigungen stammen
zum Großteil von besagtem problematischen Personenkreis.
Sowohl in der Biermannstraße als auch in der Rainer-Haungs-Straße ist während der Anwesenheit
der Hausmeister und der Reinigungskräfte zusätzlich ein Sicherheitsdienst vor Ort.
Dieses Modell wird mit Blick auf die zurückliegenden Vorfälle zunächst bis Ende des Jahres so
weitergeführt, führt allerdings zu erheblichen Zusatzkosten.
Aus Sicht der Verwaltung muss die Betreuung der vorhandenen Unterkünfte intensiviert werden. Eine
denkbare - aber sehr kostenintensive - Lösung wäre der verstärke Einsatz eines Sicherheitsdienstes
einschließlich der Nachtzeiten.
Eine kostengünstigere Option wäre die Bereitstellung zweier Personalstellen, um zumindest unter der
Woche eine Präsenz vor Ort sicherstellen zu können. Idealerweise müssten die Stelleninhaber über
eine soziale Qualifikation verfügen, um auch die soziale Betreuung teilweise mit abdecken zu
können.
Die bestehenden Handlungsoptionen werden hier nochmals im Detail dargestellt. Dabei ist zu
beachten, dass es sich bei den nachfolgend angegeben Kosten um Schätzwerte in Anlehnung an
den derzeitigen Auftrag handelt.

Seite -Z-

Drucksache 271/2020

Handlunqsmöqlichkeit 1: Aufstockung des Sicherheitsdienstes auf 12 Stunden
Die Alternative 1 besteht aus einem 12-Stunden-Wachschutz täglich (Montag bis Sonntag) je
Unterkunft mit jeweils 2 Personen. Die Kosten je Unterkunft würden sich auf 269.580,70 €
(Brutto/Jahr) belaufen, insgesamt somit 539.161,40 € (Brutto/ Jahr). Eine soziale Betreuung wäre
nicht gegeben.
Handlunqsmöqlichkeit 2: Aufstockung des Sicherheitsdiensts auf 24 Stunden
Die zweite Alternative wäre ein 24-Stunden-Wachschutz täglich (Montag bis Sonntag) je Unterkunft
mit jeweils 2 Personen. Hierdurch würde ein sehr hoher Sicherheitsgrad in den Unterkünften - auch
zu den Nachtzeiten - erreicht.
Eine soziale Betreuung wäre nicht gewährleistet.
Die Kosten würden sich je Unterkunft auf 495.161,88 € (Brutto/ Jahr) belaufen, insgesamt somit
990.323,76 € (Brutto/ Jahr).
Handlunqsmöqlichkeit 3: Schaffung zweier Vollzeitstellen als Einrichtunqsleitunqen
Eine dritte Alternative könnte aus Sicht der Verwaltung die Schaffung zweier Vollzeitstellen als
Einrichtungsleitungen zunächst befristet für 2 Jahre sein.
In beiden Unterkünften wäre somit eine Ge nach Besetzung auch soziale) Betreuung tagsüber von
Montag bis Freitag gewährleistet. Für zwei Vollzeitstellen würden die Personalkosten hierfür bei ca.
100.000,-€ jährlich liegen.
Bei Bedarf müsste zusätzlich zu den Nachzeiten und / oder am Wochenende eventuell weiterhin ein
Sicherheitsdienst eingesetzt werden. Dies könnte bei dieser Alternative jedoch auf das unabdingbar
notwendige Maß begrenzt werden und würde im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung des
jeweiligen Bewohnerkreises erfolgen. Bei der betreffenden Kostenstelle des Gebäudemanagements
wäre für das Haushaltsjahr 2021 hierfür jedoch eine gewisse Aufstockung vorzunehmen.
Da der generelle Einsatz eines Sicherheitsdienstes sogar bei der Begrenzung auf 12 Stunden sehr
kostenintensiv wäre, schlägt die Verwaltung vor, zunächst über die Einrichtung zweier
Einrichtungsleitungen die weitere Entwicklung in den Unterkünften zu beobachten.
Für die Hausmeister würde mit dieser Vorgehensweise eine gewisse Entlastung einhergehen. Über
die Besetzung der Stellen durch Personen mit sozialer Berufsausbildung könnte darüber hinaus auch
eine soziale Betreuung der untergebrachten Menschen gewährleistet werden.

Guido Schöneboom

Tilebein