Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Artenschutz)
16. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 61 Gauggel Datum: 20.10.2020 Az.: - 0691/Ga Drucksache Nr.: 288/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------- Betreff: Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Artenschutz Beschlussvorschlag: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Anlage(n): - Städtebaulicher Vertragsentwurf zum Artenschutz - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 288/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.Juli 2019 (Drucksachen Nr. 178/2019) konnte der Städtebauliche Vertrag zur Umsetzung von gefördertem Wohnraum, zur ausschließlichen Bebauung des Grundstücks (Flurstück Nr. 20001) mit Wohnnutzung und zur Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes im August 2019 von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Das Bebauungsplanverfahren QUARTIER AM STADTPARK steht kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Zur Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Haussperling und für Fledermäuse wurden vorübergehend Nisthilfen an Bäumen des öffentlichen Parkplatzes des Stadtparks angebracht. Diese Maßnahmen waren durchzuführen, bevor die Gebäude abgerissen werden können. Zur Regelung gibt es eine separate Vereinbarung zwischen die Projektträgerin und der Stadt. Für die dauerhafte rechtliche Sicherung der Maßnahmen zur Sicherung ökologischer Funktionen (CEF-Maßnahmen) im Baugebiet im Zusammenhang mit der Errichtung der Neubauten auf der Fläche der ehemaligen Firma Nestler Wellpappe soll der ergänzende Städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden. Zu diesen Maßnahmen zählen die Beschränkungen von Fällzeiten (Gehölzrodungen) sowie von Sanierungs- und Abrisszeiten. Weiterhin verpflichtet sich die Projektträgerin zum Ausbringen von Nisthilfen für den Haussperling sowie von Fledermauskästen an den Neubauten. Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.