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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Rappenecker

Datum: 24.09.2020 Az.: 022.133

Drucksache Nr.: 263/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

I

_____ ______ tLs

IßOöu

Bürgermeister

?Mo(b

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

k Kto

----- ---------------

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Möl/W

ZS-(0.

Betreff:
Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli
hier: Feststellung ob Hinderungsgründe für Herrn Norbert Bühler vorliegen

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Norbert Bühler in den
Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist.

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 263/2020

Sachdarstellung:
Unter den bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 festgestellten Ersatzbewerbern/-innen
des Wahlvorschlags der Fraktion SPD nimmt Herr Norbert Bühler mit 3.454 Stimmen den
nächsten Rang ein. Herr Norbert Bühler hat sich schriftlich bereit erklärt, für die restliche
Amtsdauer nachzurücken.
Der Gemeinderat hat nach § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach
Abs. 1 dieser Vorschrift vorliegt. Nach Erklärung von Herrn Norbert Bühler liegt kein
Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO vor. Der Verwaltung ist ein Hinderungsgrund
ebenfalls nicht bekannt.
Die Nachfolge erfolgt zum 19.10.2020 nach dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Walter
Caroli,

Markus Ibert

Friederike Ohnemus