Stadt Lahr L
Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Rappenecker
Datum: 24.09.2020 Az.: 022.133
Drucksache Nr.: 263/2020
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Gemeinderat
19.10.2020
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
I
_____ ______ tLs
IßOöu
Bürgermeister
?Mo(b
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
k Kto
----- ---------------
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Möl/W
ZS-(0.
Betreff:
Nachfolge im Gemeinderat für Herrn Stadtrat Dr. Walter Caroli
hier: Feststellung ob Hinderungsgründe für Herrn Norbert Bühler vorliegen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass für den Eintritt von Herrn Norbert Bühler in den
Gemeinderat kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben ist.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen
Seite - 2 -
Drucksache 263/2020
Sachdarstellung:
Unter den bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 festgestellten Ersatzbewerbern/-innen
des Wahlvorschlags der Fraktion SPD nimmt Herr Norbert Bühler mit 3.454 Stimmen den
nächsten Rang ein. Herr Norbert Bühler hat sich schriftlich bereit erklärt, für die restliche
Amtsdauer nachzurücken.
Der Gemeinderat hat nach § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach
Abs. 1 dieser Vorschrift vorliegt. Nach Erklärung von Herrn Norbert Bühler liegt kein
Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO vor. Der Verwaltung ist ein Hinderungsgrund
ebenfalls nicht bekannt.
Die Nachfolge erfolgt zum 19.10.2020 nach dem Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Walter
Caroli,
Markus Ibert
Friederike Ohnemus