Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 Schlussbericht)
Vorlage: Landesgartenschau Lahr 2018 Schlussbericht
16. November 2020
16. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 201 Hr. Wurth Hr. Dinger Datum: 08.09.2020 Az.: 20 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss Gemeinderat Drucksache Nr.: 245/2020 Beratung Kennung Abstimmung 02.11.2020 nichtöffentlich Zur Kenntnis genommen 16.11.2020 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 o Schlussbericht Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr 2018 (LGS 2018) nach Maßgabe der Anlage „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ mit - Gesamtinvestitionskosten von rd. 59,7 Mio. € - Förderungen/Zuwendungen von rd. 11,3 Mio. € und damit einem - städtischen Eigenanteil von rd. 48,4 Mio. € zur Kenntnis. Anlage(n): Anlage - Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018 Anlage 0 Anlage zur Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 245/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr 2018 I. Ausgangslage/Rückblick In der öffentlichen Sitzung am 21.10.2019 hat der Gemeinderat den vorläufigen Schlussbericht zur Landesgartenschau Lahr 2018 (LGS 2018) zur Kenntnis genommen (vgl. Informationsvorlage vom 14.10.2019, Drucksache Nummer 273/2019). Zu diesem Zeitpunkt konnte lediglich über einen vorläufigen Kostenstand informiert werden, da noch einige Fertigstellungs- und Rückbauarbeiten anhängig waren bzw. anstanden. Daneben lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend alle Schlussabrechnungen, in Einzelfällen auch für bereits baulich fertiggestellte Investitionsmaßnahmen, vor. Auch konnten damals evtl. steuerliche Auswirkungen infolge der Betriebsprüfung des Finanzamtes Lahr noch nicht in Gänze erfasst werden. Aus diesem Grund ist bei der Behandlung der vorgenannten Informationsvorlage im Oktober 2019 darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltung den Gemeinderat zu gegebener Zeit über den entsprechend fortgeschriebenen Investitionskostenstand im Verständnis einer Gesamtabrechnung und damit eines Schlussberichtes informieren wird. Oberbürgermeister Ibert hat dementsprechend die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Schlussberichterstattung zu erstellen. Die Stadtkämmerei hat hierfür zusammen mit der Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (kurz: LGS GmbH) auf Datenbasis der Steuerberatung der Gesellschaft die Anschaffungsund Herstellungskosten ermittelt. Das Rechnungsprüfungsamt wurde gebeten, die noch zu leistenden Mittelbedarfe in Zusammenarbeit mit den fachtechnischen Einheiten des Stadtbauamtes zu ermitteln. Beide Arbeitsergebnisse sind dann in die Schlussberichterstattung eingeflossen. Die nun vorgelegte Kostenzusammenstellung für den Investitionsbereich zeigt somit den aktualisierten Kostenstand auf. Dabei haben nicht nur alle nach dem Sitzungstag am 21.10.2019 noch anhängigen Fertigstellungs-/Rückbaumaßnahmen und noch zu begleichenden Rechnungen bzw. offenen Forderungen sowie die aus der Betriebsprüfung des örtlichen Finanzamtes resultierenden Auswirkungen Eingang gefunden, sondern es sind alle investiven Baukosten für die Landesgartenschau 2018 (= Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019) final zusammengeführt worden. Zur weiteren Abrundung werden in dieser Informationsvorlage ergänzend auch nochmals die im Zeitraum von 2014 bis 2018 bei der LGS GmbH angefallenen laufenden (konsumtiven) Aufwendungen und Erträge (Erfolgsplan bzw. „Durchführungshaushalt“) analog dem in der Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2019 bereits dargestellten Abrechnungsstand auszugsweise wiedergegeben (vgl. Informationsvorlage v. 14.10.2019, Drucksache Nummer 273/2019, Seiten 4 und 5). Drucksache 245/2020 Seite - 3 - II. Investitionsmaßnahmen auf dem Gartenschaugelände In den nachfolgenden Kostenübersichten mit Sortierung nach den Parkteilen „Seepark“, „Bürgerpark“ und „Kleingartenpark“ sind die Gesamtkosten für die investiven Maßnahmen auf dem Areal der LGS 2018 dargestellt. Auf die als Anlage beigefügte „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ wird hier Bezug genommen bzw. verwiesen. Bei der Kostenermittlung wurde eine Unterteilung nach den tatsächlich bis zum Stichtag 31.07.2020 geleisteten Investitionszahlungen (Summe 1) und den ab dem 01.08.2020 noch ausstehenden bzw. erwarteten investiven Zahlungen (Summe 2) vorgenommen. Anschließend sind diese beiden Teilsummen zur finalen Ermittlung der Gesamtkostensumme zusammengeführt worden. Die abgebildeten Kosten bzw. Gesamtkosten (Zahlungen bis zum 31.07.2020 bzw. offene Posten ab dem 01.08.2020) sind um folgende Positionen bereinigt bzw. fortgeschrieben worden: o o o o Vorsteuerabzug Umsatzsteuerzahlung (unentgeltliche Wertabgabe/Nachversteuerung) Abschreibung für Abnutzung Steuerrechtlicher „Handlingaufschlag“ von 3,5 % ab dem Jahr 2019 Hinsichtlich dem Vorsteuerabzug, der Umsatzsteuerzahlung und dem steuerrechtlichen „Handlingaufschlag“ wird auf die weiteren Ausführungen unter der noch nachfolgenden Rubrik „Erläuterung steuerrechtlicher Zusammenhänge/Steuerüberschuss“ verwiesen. Im Zuge der von der LGS GmbH an die Stadt übergegebenen (investiven) Anlagengüter der LGS 2018 sind bei den jeweiligen Anschaffungs-/Herstellungskosten auch anteilige Abschreibungen für Abnutzungen (AfA) enthalten gewesen. Diese haben zum (reduzierten) buchmäßigen Stand der Anschaffungs-/Herstellungskosten geführt und waren dementsprechend zu bereinigen. Somit sind in die Gesamtkostenermittlung die jeweiligen Anschaffungs-/Herstellungskosten vor AfA eingeflossen. In den investiven Kostenübersichten nicht enthalten sind Maßnahmen, die zwar im Zusammenhang mit der LGS 2018 stehen, aber räumlich gesehen außerhalb der ehemaligen Einfriedung des LGS-Areals liegen und darüber hinaus solche Maßnahmen, die vom Gemeinderat erst nach der LGS 2018 beschlossen worden sind. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Drucksache 245/2020 Seite - 4 - Dementsprechend sind in den ausgewiesenen investiven Gesamtkosten (insbesondere) nicht enthalten: o Kosten für Straßenbaumaßnahmen außerhalb der ehem. LGS-Einfriedung (wie z.B. Ausbau/Markierung Mauerweg, Breisgaustraße) mit Kosten (Zahlungen) bis zum 31.12.2019 i.H.v. 858.422 € zuzüglich einer Mittelneuveranschlagung im Plan 2020 von 28.000 €, somit insgesamt 886.422 € o Kosten für die sog. „Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen“ (vgl. Gemeinderatsvorlage Nr. 246/2018 vom 17.09.2018, Ratsbeschluss vom 17.12.2018) mit einem Mittelabfluss 2019 i.H.v. 16.346 € und einer Mittelneuveranschlagung im Plan 2020 von 540.000 € (davon entfallen 200.000 € auf weitere Lauben im Kleingartenpark), somit insgesamt 556.346 € o Kosten für die Ausstattung des Gastronomiebetriebes „Haus am See“ mit betriebsnotwendigem Inventar (Kücheneinrichtung mit Theke) zur Sicherung steuerrechtlicher Vorteile i.H.v. 200.000 € (vgl. Gemeinderatsvorlagen Nr. 218/2018 vom 22.08.2018, Ratsbeschluss vom 24.09.2018 und Nr. 17/2019 vom 16.01.2019, Ratsbeschluss vom 25.02.2019) sowie Kosten für die Herstellung von Parkplätzen im Umfeld des Gastronomiebetriebes i.H.v. 280.000 € (vgl. Gemeinderatsvorlage Nr. 88/2020 vom 02.04.2020, Ratsbeschluss vom 11.05.2020) Bei einigen wenigen Anlagegütern sind bekanntlich noch Herstellungs-/Ausführungs- bzw. Funktionsmängel anhängig, die derzeit nicht abschließend beurteilt werden können, weder zeitlich noch finanziell und die hinsichtlich des jeweiligen weiteren Fort- bzw. Ausgangs auch als rechtlich unsicher bzw. unbestimmt einzustufen sind. Hierbei handelt es sich um den LGS See (Undichtigkeit/Wasserverlust) und die Sporthalle+ (Wärmeverbundsystem, Dachabdichtung, Einwand Auftragnehmer gegen Kürzung der Schlussrechnung um 90.000 €). Aufgrund der bestehenden Unsicher-/Unbestimmtheiten konnten die aus diesen beiden „Risikopositionen“ heraus für die Stadt Lahr evtl. resultierenden (Mehr-)Kosten nicht in die kostenmäßige Zusammenstellung einfließen. Die aktuellen Verfahrensstände lassen sich wie folgt darstellen: LGS See: Zur Klärung der Ursache für die Undichtigkeit und damit auch von Haftungsfragen ist im Mai 2019 ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet worden. Ursprünglich hatte der vom zuständigen Gericht bestellte Sachverständige bis zum Jahresende 2019 erste Ergebnisse in Aussicht gestellt. Im Zuge der Untersuchung der Schadensursache soll der Sachverständige auch gleichzeitig Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreiten. Drucksache 245/2020 Seite - 5 - Zuletzt mit Schreiben vom 07.07.2020 hat der Sachverständige dem Gericht mitgeteilt, dass sich die Fertigstellung des Gutachtens verschieben wird. Außerdem hat er die Zahlung eines weiteren Kostenvorschusses geltend gemacht. Seitens des Gerichts ist das vorgenannte Schreiben und die Zahlungsaufforderung für den weiteren Vorschuss erst am 04.08.2020 an die LGS-GmbH bzw. Stadt übermittelt worden. Mit Schreiben vom 21.08.2020 hat das Gericht dem Sachverständigen mitgeteilt, dass der Kostenvorschuss bezahlt wurde und um Nachricht gebeten, bis wann mit dem Eingang des Gutachtens gerechnet werden könne. Eine entsprechende Antwort des Sachverständigen liegt der LGS GmbH bzw. der Stadt bislang noch nicht vor, weshalb der mögliche Zeitpunkt der Vorlage der Expertise derzeit nicht abschätzbar ist. In seinem Schreiben vom 07.07.2020 hatte der Sachverständige noch ausgeführt, dass eine Übergabe des Gutachtens im August 2020 vorgesehen sei. Die Neuerteilung der wasserrechtlichen Genehmigung zur Grundwasserentnahme ist fristgerecht beantragt, aber bislang noch nicht vom Landratsamt Ortenaukreis als Untere Wasserrechtsbehörde beschieden worden. Sporthalle+: Im Gegensatz zur Lüftungsanlage, für die eine Nachjustierung erfolgt ist und nunmehr die gewünschte Funktionalität erfüllt, sind beim Wärmedämmverbundsystem und der Dachabdichtung nach wie vor Maßnahmen bzw. Schritte zur Mängelbeseitigung anhängig bzw. erforderlich. Hinsichtlich des nicht ordnungsgemäß aufgebrachten Wärmedämmverbundsystems ist unverändert davon auszugehen, dass die Beseitigung des Mangels im Rahmen eines Rechtsstreits geklärt werden muss. Eine entsprechende Klageschrift wird rechtsanwaltlich vorbereitet. Bei der Dachundichtigkeit läuft immer noch die Ursachenforschung. Nachdem sich der Auftragnehmer bei der Ortung der Leckage und der Mängelbeseitigung zunächst bemüht zeigte, haben die entsprechenden Anstrengungen zwischenzeitlich stark nachgelassen und zuletzt zu einem Kontaktabbruch seitens der Dachdeckerfirma geführt. Eingeforderte Fristen wurden bzw. werden nicht eingehalten. Aus diesem Grund ist der Vorgang einem Fachanwalt zur Prüfung und Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens übergeben worden. Drucksache 245/2020 Seite - 6 - Für die Ortenaubrücke stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar: Die Bauabnahme der Ortenaubrücke ist am 03.09.2020 erfolgt. Im Zuge der Abnahme ist im gegenseitigen Einvernehmen noch ein geringer Mangel festgehalten worden. Danach weist der RHD-Belag (ReaktionsHarzgebundener Dünnbelag) in der Südhälfte der Brücke eine geringe Rutschhemmung auf. Dieser Mangel wird noch behoben, wobei es hierfür guter Witterungsverhältnisse und einer Sperrung der Brücke bedarf. Für die Ortenaubrücke hat nach dem mit der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft (ARGE) abgeschlossenen Vergleich ein Zahlungsplan bis ins laufende Jahr 2020 bestanden. Die letzte Vergleichsrate über 87.000 € ist am 09.09.2020 beglichen worden. Der Auszahlung stand nach Freigabe durch die städtische Tiefbauabteilung nichts im Wege. (a) Tatsächlich geleistete Investitionszahlungen (bis zum Stichtag 31.07.2020) Für die drei Parkteile „Seepark“, „Bürgerpark“ und „Kleingartenpark“ sind bis zum (Erhebungs-)Stichtag 31.07.2020 Investitionszahlungen in einer Gesamthöhe von rd. 58,65 Mio. € geleistet worden (Summe 1). Hierbei sind die auf Seite 3 dieser Informationsvorlage bereits erwähnten Bereinigungen bzw. Fortschreibungen vorgenommen worden. Insbesondere sind auch die in Einzelfällen bis ins Jahr 2028 reichenden steuerlichen Auswirkungen mit Prognosewerten eingerechnet worden. Die für die Investitionsmaßnahmen zugesprochenen bzw. erhaltenen Förderungen/Zuwendungen belaufen sich auf rd. 11,31 Mio. €. Auf die diesbezüglichen weiteren Ausführungen unter der noch nachfolgenden Rubrik „Darstellung der Förderungen / Zuwendungen für Investitionen der LGS“ wird verwiesen. Nach Abzug der vorbezifferten Förderungen/Zuwendungen beläuft sich der städtische Eigenanteil zum Stichtag 31.07.2020 auf rd. 47,34 Mio. €. Drucksache 245/2020 Seite - 7 - Seepark (Gesamt-)Kosten Förderung/Zuwendung Eigenanteil Brücke 5.089.000 € 1.182.000 € 3.907.000 € Haus am See 2.384.000 € 0€ 2.384.000 € 12.544.000 € Seepark Sonstiges (Planung, Kunstobjekte u.a.) Summe Seepark 3.440.000 € * 9.104.000 € 204.000 € 0€ 204.000 € 20.221.000 € 4.622.000 € 15.599.000 € Bürgerpark (Gesamt-)Kosten Förderung/Zuwendung Eigenanteil Römisches Streifenhaus 436.000 € 0€ 436.000 € Kindertagesstätte PLUS 5.757.000 € 885.000 € 4.872.000 € Sporthalle PLUS 20.315.000 € 4.010.000 € 16.305.000 € Sportfreianlagen 1.861.000 € 195.000 € 1.666.000 € 622.000 € 42.000 € 580.000 € Jugendverkehrsschule Bürgerpark Sonstiges (Planung, Kunstobjekte u.a.) Summe Bürgerpark 6.507.000 € 1.560.000 € * 4.947.000 € 103.000 € 0€ 103.000 € 35.601.000 € 6.692.000 € 28.909.000 € Kleingartenpark (Gesamt-)Kosten Kleingartenpark Vereinsgebäude Kleingartenpark Sonstiges (Planung, Kunstobjekte u.a.) Summe Kleingartenpark Förderung/Zuwendung Eigenanteil 2.387.000 € 0€ 2.387.000 € 407.000 € 0€ 407.000 € 33.000 € 0€ 33.000 € 2.827.000 € 0€ 2.827.000 € * Es handelt sich um den auf den jeweiligen Parkteil entfallenden Teil der Zuwendung des Landes i.H.v. 5.000.000 € (der Kleingartenpark wurde im Jahr 2017 aus der Förderung herausgenommen). Gesamtkosten Summe 1: (= Zahlungen bis zum 31.07.2020) 58.649.000 € Gesamtförderung 11.314.000 € Eigenanteil 47.335.000 € Anm.: bei der Kostenübersicht handelt es sich um eine auszugsweise Abbildung der Anlage „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ Drucksache 245/2020 Seite - 8 - (b) Noch ausstehende / erwartete investive Zahlungen (ab dem 01.08.2020) In der folgenden Übersicht sind die für die Zeit ab dem 01.08.2020 noch ausstehenden bzw. erwarteten Investitionszahlungen dargestellt. Diese sind von den fachtechnischen Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung als „offene Posten ab dem 01.08.2020“ angezeigt worden. Hierbei handelt es sich überwiegend um noch ausstehende Zahlungsbeträge aus bereits erteilten Aufträgen und/oder auch bereits erbrachten Leistungen bzw. noch nicht vorliegenden bzw. noch offenen Schlussrechnungen oder dem Einbehalt von Schlussrechnungen aufgrund noch nicht vorgelegter, aber vertraglich vereinbarter Unterlagen (z.B. Revisionsunterlagen). Zusammengeführt machen diese ab dem 01.08.2020 als offene Posten geführten investiven Vorgänge einen Betrag von rd. 1,06 Mio. € aus (Summe 2). Gesamtkosten Gesamtförderung Eigenanteil Noch ausstehende / erwartete Zahlungen ab dem 01.08.2020: 162.000 € 162.000 € 65.000 € 65.000 € - Ortenaubrücke 247.000 € 247.000 € - Sportfreianlagen 140.000 € 140.000 € - Sporthalle PLUS 364.000 € 364.000 € - Kindertagesstätte PLUS 35.000 € 35.000 € - Römisches Streifenhaus 45.000 € 45.000 € 1.058.000 € 1.058.000 € - LGS See - Haus am See Summe 2: (= offene Posten) Anm.: bei der Kostenübersicht handelt es sich um eine auszugsweise Abbildung der Anlage „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ (c) Gesamtkostendarstellung In der nachfolgenden Übersicht sind die bis zum 31.07.2020 geleisteten investiven Zahlungen (Summe 1) und die ab dem 01.08.2020 noch ausstehenden bzw. erwarteten Investitionszahlungen (Summe 2) zur Gesamtkostensumme zusammengeführt worden. Danach beläuft sich die investive Gesamtkostensumme auf rd. 59,7 Mio. €, die Förderungen/Zuwendungen auf rd. 11,3 Mio. € und damit der städtische Eigenanteil auf rd. 48,4 Mio. €. Drucksache 245/2020 Seite - 9 - Gesamtkosten Summe 1: (= Zahlungen bis zum 31.07.2020) Summe 2: (= offene Posten) Gesamtkostensumme: Gesamtförderung Eigenanteil 58.649.000 € 11.314.000 € 47.335.000 € 1.058.000 € 0€ 1.058.000 € 59.707.000 € 11.314.000 € 48.393.000 € Anm.: bei der Kostenübersicht handelt es sich um eine auszugsweise Abbildung der Anlage „Gesamtkostendarstellung für den Investitionsbereich der LGS 2018“ (d) Darstellung der Förderungen / Zuwendungen für Investitionen der LGS Im Zuge der LGS 2018 hat die Stadt Lahr diverse Förderungen/Zuwendungen erhalten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die einzelnen Fördermittel/Zuwendungen für die investiven (Bau-)Maßnahmen auf dem Areal der Landesgartenschau auf, wobei noch nicht vollständig alle Förderungen/Zuwendungen schlussgerechnet sind: Förderungen / Zuwendungen Erhaltene Förderung restliche Förderung GesamtFörderung (gerundet) (gerundet) (gerundet) 5.000.000 € 0€ 5.000.000 € Kommunaler Sportstättenbau (Rasenplatz) Kommunaler Sportstättenbau (Kunstrasen) Kommunaler Sportstättenbau (Sporthalle) Kommunaler Sportstättenbau (Gymnastikhalle) Kommunaler Sportstättenbau (Gymnastikraum) Kommunaler Sportstättenbau (Umkleiden) 0€ 0€ 600.000 € 120.000 € 36.000 € 50.000 € 75.000 € 120.000 € 0€ 0€ 14.000 € 0€ 75.000 € 120.000 € 600.000 € 120.000 € 50.000 € 50.000 € Städtebauförderung (Mehrzweckhalle) Städtebauförderung (Kindertagesstätte) 528.500 € 705.000 € 71.500 € 0€ 600.000 € 705.000 € Kinderbetreuungsfinanzierung (Kindertagesstätte) 180.000 € 0€ 180.000 € 2.590.000 € 0€ 2.590.000 € Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Ortenaubrücke) 982.100 € 0€ 982.100 € Zuwendung Ortenaukreis (Ortenaubrücke) 200.000 € 0€ 200.000 € 42.000 € 0€ 42.000 € 11.033.600 € 280.500 € 11.314.100 € Natur in Stadt und Land Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Dreifeldsporthalle) Jugendverkehrsschule Summe: Drucksache 245/2020 Seite - 10 - Wie aus der Übersicht entnommen werden kann, ist ein nicht unerheblicher Teil der investiven Anlagen der LGS 2018 über Förderungen/Zuwendungen der öffentlichen Hand (mit-)finanziert worden. In der Summe belaufen sich die Förderungen/ Zuwendungen auf rd. 11,3 Mio. €. Daneben sind auch für flankierende Begleitmaßnahmen größere Fördermittel nach Lahr geflossen, welche ohne das Projekt Landesgartenschau nicht bzw. nicht in dieser Höhe bewilligt worden wären. Im Wesentlichen können hier der Umbau des Bahnhofvorplatzes mit einer Förderung von etwa 1,0 Mio. € (bei Gesamtkosten von über 4,2 Mio. €), die noch anhängige Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ mit verbindlich bewilligten Förderhilfen von rd. 10,1 Mio. € (die förderfähigen Kosten belaufen sich auf über 16,8 Mio. €, die Gesamtinvestitionskostenprognose für das Sanierungsgebiet liegt bei über 35,0 Mio. €) aufgeführt werden. Auch der Umbau der ehemaligen Tonofenfabrik zum Stadtgeschichtlichen Museum mit einer Stadtsanierungsförderung von knapp 1,97 Mio. € (bei Gesamtkosten von etwa 5,3 Mio. €) sowie darüber hinaus eine Förderung für die Umgestaltung der Kreuzstraße i.H.v. 0,27 Mio. € ergänzen hier die Listung. (e) Erläuterung steuerrechtlicher Zusammenhänge / Steuerüberschuss Im Rahmen der LGS 2018 ist die Stadt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im investiven Bereich wurde im Zeitraum Januar 2015 bis einschließlich Juli 2020 ein Vorsteuerabzug von rd. 7,474 Mio. €, inkl. Vorsteuer aus dem Rückbau, zur Erstattung gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Nach erfolgter Betriebsprüfung durch die örtliche Finanzbehörde ist für diejenigen Anlagen, welche nach der Landesgartenschau nicht mehr unternehmerisch genutzt werden, eine sog. „Unentgeltliche Wertabgabe“ in den hoheitlichen Bereich der Stadt vorgenommen worden. Im Rahmen dieser „Nachversteuerung“ ist ein Betrag i.H.v. rd. 1,713 Mio. € an das örtliche Finanzamt abzuführen gewesen. Dabei konnten die steuerpflichtigen Wertabgaben, welche in einen gemeinnützigen Bereich bzw. hoheitlichen Bereich oder einen Zweckbetrieb erfolgen (z.B. Brücke, Parkanlagen inkl. See) und welche nicht der Erzielung von Einnahmen dienen, mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% erfolgen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Bei diesen Wertabgaben kam es in der Summe zu einer Steuerersparnis von 12% (19% Vorsteuerabzug abzüglich 7% Umsatzsteuer aus der Wertabgabe). Drucksache 245/2020 Seite - 11 - Daneben wurden Wirtschaftsgüter durch die Betriebsprüfung erfasst, bei denen sich innerhalb von 10 Jahren ab der erstmaligen Verwendung (April 2018) die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben. Bei diesen Wirtschaftsgütern ist der bisherige Vorsteuerabzug jährlich für einen Zeitraum von 10 Jahren und damit bis ins Jahr 2028 (April 2028) zu ändern (§15a UStG). Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges beträgt nach derzeitigem Stand für den vorgenannten Zeitraum rd. 1,069 Mio. €. Diese für den Betrachtungszeitraum bis 2028 angenommene Berichtigung des Vorsteuerabzuges ist in die Kostenübersichten eingeflossen, d.h., im Zuge der Gesamtkostenermittlung berücksichtigt worden. Hierbei handelt es sich um Anlagen, die die o.g. Voraussetzungen für eine 7%ige Wertabgabe nicht erfüllen (z.B. Sportfreianlagen, Römisches Streifenhaus), und daher letztendlich mit 19% versteuert wurden bzw. werden. Bei diesen Anlagen ergibt sich ein kleiner steuerlicher Vorteil dergestalt, dass die Vorsteuer aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten geltend gemacht werden konnte (19%), die „Nachversteuerung“ (19%) jedoch „lediglich“ auf den um Abschreibungen verminderten Abgabebetrag vorgenommen werden muss(te). Für die Tätigkeiten der LGS 2018 GmbH im Rahmen der Abwicklung der Baumaßnahmen im Auftrag der Stadt Lahr wird von der LGS 2018 GmbH ab dem Jahr 2019 als angemessener Wert der Vergütung ein „Handlingaufschlag“ von 3,5% der Summe der Rechnungen von der Stadt Lahr erhoben. Dies geschieht -in Abstimmung mit der Steuerberatung- aus steuerrechtlichen Gründen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Form einer verhinderten Vermögensvermehrung bei der LGS 2018 GmbH. Zusammenfassend kann für den investiven Bereich derzeit festgehalten werden, dass sich der Vorsteuervorteil hier auf rd. 4,692 Mio. € beläuft. Im Durchführungshaushalt der LGS GmbH (Erfolgsplan der Gesellschaft mit laufenden Aufwendungen und Erträgen) konnten im Zeitraum von Januar 2015 bis Juli 2020 zudem weitere 2,794 Mio. € Steuerersparnisse (Saldo aus abzuführender Umsatzsteuer z.B. aus Eintrittsgelder und beantragter Vorsteuer z.B. aus Eingangsrechnungen für das Veranstaltungsprogramm) erzielt werden. Die Betriebsprüfung des Finanzamtes Lahr hat die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2017 geprüft. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde für diese Jahre aufgehoben. Das Veranlagungsjahr 2018 wurde bereits durch eine Umsatzsteuersonderprüfung geprüft. Die Steuererklärungen ab 2018 stehen bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Finanzamt, weshalb eine Änderung der ab dem Jahr 2018 erklärten Vorsteuerbeträge und der erklärten Umsatzsteuer bzw. unentgeltlichen Wertabgabe jederzeit möglich wäre (z.B. durch die voraussichtliche nächstes bzw. übernächstes Jahr stattfindende Betriebsprüfung der örtlichen Finanzbehörde). Unter diesem Vorbehalt ergibt sich derzeit ein Steuerüberschuss zugunsten der Stadt i.H.v. insgesamt rd. 7,486 Mio. €. Drucksache 245/2020 Seite - 12 - III. Konsumtiver (laufender) Betrieb der LGS Lahr 2018 GmbH Zeitraum 2014 bis 2018 (inkl. dem Veranstaltungsjahr 2018) Zur Abrundung werden in dieser Informationsvorlage ergänzend auch nochmals die im Zeitraum von 2014 bis 2018 bei der LGS GmbH angefallenen laufenden (= konsumtiven) Aufwendungen und Erträge (Erfolgsplan bzw. „Durchführungshaushalt“) analog dem in der Sitzung des Gemeinderats am 21.10.2019 bereits dargestellten Abrechnungsstand auszugsweise wiedergegeben (vgl. Informationsvorlage vom 14.10.2019, Drucksache Nummer 273/2019, Seiten 4 und 5). Danach hat sich der Zuschuss der Stadt Lahr an die LGS GmbH zum Ausgleich der laufenden Aufwendungen der Gesellschaft im Zeitraum von 2014 bis 2018 und damit einschließlich dem Veranstaltungsjahr 2018 auf Basis der geprüften und festgestellten Jahresabschlüsse 2014 bis 2018 der LGS GmbH auf 7,5 Mio. € belaufen. Die laufenden Aufwendungen der LGS GmbH sind gemäß der o.g. Informationsvorlage Nr. 273/2019 vom Oktober 2019 für den Zeitraum von 2014 bis 2018 und damit einschließlich dem Veranstaltungsjahr 2018 auf 15,847 Mio. € beziffert worden. Gleichzeitig haben sich die Erträge in diesem Zeitraum auf rd. 14,418 Mio. € summiert, wobei hiervon 7,5 Mio. € auf den städtischen Zuschuss entfielen. In den Aufwendungen waren auch nicht zahlungswirksame kalkulatorische Kosten von über 1,4 Mio. € ausgewiesen. Daraus resultierte lt. Vorlage die Differenz zwischen den vorbezifferten Aufwendungen und Erträgen. Im Weiteren wird auf die detaillierteren Ausführungen in der Informationsvorlage Nr. 273/2019 vom Oktober 2019 verwiesen. Nachrichtlicher Art erfolgt an dieser Stelle der Hinweis auf die gesonderte Gremiumsvorlage über den Jahresabschluss 2019 der LGS GmbH. Drucksache 245/2020 Seite - 13 - IV. Zusammenfassung Mit den Kostenzusammenstellungen nach Ziffer II. und Ziffer III. erfolgt im Nachgang zur Informationsvorlage vom 14.10.2019 (Drucksache Nr. 273/2019) aus Sicht der Verwaltung eine in diesem Kontext stehende vollständige und abschließende investive und konsumtive Finanzgesamtbetrachtung der Lahrer Landesgartenschau. Zusammengeführt hat die Stadt Lahr demnach für die LGS 2018 Gesamtmittel in Höhe von rd. 55,9 Mio. € aufgebracht. Diese teilen sich in einen investiven Eigenanteil gem. Ziffer II. in Höhe von rd. 48,4 Mio. € und einen konsumtiven Zuschuss gem. Ziffer III. in Höhe von 7,5 Mio. € auf. Hiervon unberührt bleibt, dass noch Sachverhalte (Mängelbeseitigung beim LGS See und der Sporthalle+) anhängig sind, deren Klärungen sich in die Länge ziehen und die -je nach Ergebnis- ggf. auch zu größeren finanziellen Belastungen der Stadt führen können. Daneben auch unabhängig davon, dass für einzelne Anlagegüter der LGS 2018 im Zeitraum bis 2028 jahresbezogene steuerrechtliche Berichtigungen (§15a UStG) vorzunehmen sind, die zu einer Änderung bzw. Anpassung einzelner Steuerbeträge führen werden. Die Stadt Lahr hat mit der LGS 2018 und allen damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Infrastrukturverbesserungen eine dynamische und positive Weiterentwicklung in ihren Lebens- und Standortqualitäten erfahren. Die Großveranstaltung wurde zu einem einmaligen und erfolgreichen Ereignis. Viele Menschen haben die Gartenschau besucht, sie in vielfältigen Facetten über die 186 Veranstaltungsstage hinweg genossen und bereichert. Die Investitionen für die LGS 2018 einschließlich der flankierenden Begleitmaßnahmen (z.B. Bahnhofsvorplatz, Kanadaring, Stadtgeschichtliches Museum) heben sich als Investitionsschwerpunkte hervor und werden die fortschrittliche Entwicklung der Stadt auf Jahre weiter prägen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer