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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2020 Az.: -0687/Lö

Amt: 61
Löhr

Drucksache Nr.: 267/2020 1. Ergänzung

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
- Erweiterung der Planungsziele
- Veränderungssperre

Beschlussvorschlag:

1.

Die inhaltlich erweiterten Planungsziele vom 05.10.2020 zum Bebauungsplan
ALTE RHEINSTRASSE werden gebilligt.

2.

Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan ALTE RHEINSTRASSE
bezieht dessen erweiterte Planungsziele mit ein. Die dementsprechend
notwendige Änderungssatzung zur Veränderungssperre wird beschlos­
sen.

Anlaqe(n):
- Planungsziele
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Satzung Veränderungssperre
- Änderungssatzung zur Veränderungssperre
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)

□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 267/2020 1. Ergänzung

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat fasste am 21.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ALTE
RHEINSTRASSE (Drucksache 253/2019). Die ebenfalls beschlossenen Planungsziele für den Be­
bauungsplan beinhalten die Umsetzung der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug
auf Sozialwohnungen. Zur Sicherung dieser Planung wurde neben dem Aufstellungsbeschluss eine
Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke 20481/1, 20483 und 20484 ist ein Neubau von vier
Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Es sind insgesamt 24 Wohneinheiten auf einer Wohnfläche von
2.060 m2 geplant. Die Parkierung soll unterirdisch mit 28 Stellplätzen erfolgen, dies entspricht 1,17
Stellplätzen pro Wohnung.
Seit Herbst 2019 liegt ein entsprechender Bauantrag vor, der aber noch nicht genehmigt werden
konnte. Zentrale offene Fragen hinsichtlich Erschließung, Feuerwehrzufahrt, Lärmschutz und Sozial­
wohnungsquote konnten bislang nicht gelöst werden. Diesen Sachverhalt stellte die Verwaltung dem
Technischen Ausschuss am 16.09.2020 in nichtöffentlicher Sitzung dar. Das einhellige Meinungsbild
aus dem Gremium war, dass es erforderlich sei, eine geordnete städtebauliche Entwicklung über ei­
nen qualifizierten Bebauungsplan sicherzustellen.
Nachdem ein Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre bereits vorliegen, gilt es nun, die
Planungsziele inhaltlich - über die Thematik Sozialwohnungsquote hinausgehend - zu erweitern. Sie
umfassen nun eine deutlich größere städtebauliche Bandbreite und sind in der Anlage separat aufge­
führt. Die neu hinzugekommenen Ziele sind unter Ziffer 1 benannt. Damit kann das Bauvorhaben ge­
nehmigt werden, sobald es den Planungszielen und dem (noch entsprechend auszuformulierenden
und aufzustellenden) Bebauungsplan entspricht.
Die Verwaltung empfiehlt, den erweiterten Planungszielen und der Änderungssatzung zur Verän­
derungssperre zuzustimmen.

Sabine Fink
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.