Beschlussvorlage (- Anlage 0)
16. November 2020
Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Datum: 20.10.2020 Az.: - 0691/Ga Amt: 61 Gauggel Drucksache Nr.: 288/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Artenschutz Beschlussvorschlag: 1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Anlaqe(n): - Städtebaulicher Vertragsentwurf zum Artenschutz Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig Bearbeitungsvermerk □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 288/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.Juli 2019 (Drucksachen Nr. 178/2019) konnte der Städtebauliche Vertrag zur Umsetzung von gefördertem Wohnraum, zur ausschließlichen Bebauung des Grundstücks (Flurstück Nr. 20001) mit Wohnnutzung und zur Herstellung ei nes.öffentlichen Spielplatzes im August 2019 von allen Vertragsparteien unterzeichnet wer den. Das Bebauungsplanverfahren QUARTIER AM STADTPARK steht kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prü fung durchgeführt. Zur Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Haussperling und für Fledermäuse wurden vorübergehend Nisthilfen an Bäumen des öffentli chen Parkplatzes des Stadtparks angebracht. Diese Maßnahmen waren durchzuführen, be vor die Gebäude abgerissen werden können. Zur Regelung gibt es eine separate Vereinba rung zwischen die Projektträgerin und der Stadt. Für die dauerhafte rechtliche Sicherung der Maßnahmen zur Sicherung ökologischer Funk tionen (CEF-Maßnahmen) im Baugebiet im Zusammenhang mit der Errichtung der Neubau ten auf der Fläche der ehemaligen Firma Nestler Wellpappe soll der ergänzende Städtebau liche Vertrag abgeschlossen werden. Zu diesen Maßnahmen zählen die Beschränkungen von Fällzeiten (Gehölzrodungen) sowie von Sanierungs- und Abrisszeiten. Weiterhin verpflichtet sich die Projektträgerin zum Aus bringen von Nisthilfen für den Haussperling sowie von Fledermauskästen an den Neubau ten. Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.