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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Datum: 20.10.2020 Az.: - 0691/Ga

Amt: 61
Gauggel

Drucksache Nr.: 288/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zum Artenschutz

Beschlussvorschlag:
1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Anlaqe(n):
- Städtebaulicher Vertragsentwurf zum Artenschutz

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig

Bearbeitungsvermerk

□ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)

□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 288/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.Juli 2019 (Drucksachen Nr. 178/2019) konnte der
Städtebauliche Vertrag zur Umsetzung von gefördertem Wohnraum, zur ausschließlichen
Bebauung des Grundstücks (Flurstück Nr. 20001) mit Wohnnutzung und zur Herstellung ei­
nes.öffentlichen Spielplatzes im August 2019 von allen Vertragsparteien unterzeichnet wer­
den.
Das Bebauungsplanverfahren QUARTIER AM STADTPARK steht kurz vor dem Abschluss.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prü­
fung durchgeführt. Zur Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den
Haussperling und für Fledermäuse wurden vorübergehend Nisthilfen an Bäumen des öffentli­
chen Parkplatzes des Stadtparks angebracht. Diese Maßnahmen waren durchzuführen, be­
vor die Gebäude abgerissen werden können. Zur Regelung gibt es eine separate Vereinba­
rung zwischen die Projektträgerin und der Stadt.
Für die dauerhafte rechtliche Sicherung der Maßnahmen zur Sicherung ökologischer Funk­
tionen (CEF-Maßnahmen) im Baugebiet im Zusammenhang mit der Errichtung der Neubau­
ten auf der Fläche der ehemaligen Firma Nestler Wellpappe soll der ergänzende Städtebau­
liche Vertrag abgeschlossen werden.
Zu diesen Maßnahmen zählen die Beschränkungen von Fällzeiten (Gehölzrodungen) sowie
von Sanierungs- und Abrisszeiten. Weiterhin verpflichtet sich die Projektträgerin zum Aus­
bringen von Nisthilfen für den Haussperling sowie von Fledermauskästen an den Neubau­
ten.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.