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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 03.09.2020 Az.: 922.5620

Drucksache Nr.: 240/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Ohne Abstimmung

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Übertragung eines Geschäftsanteils

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für
die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapitalanteil zum Nennwert von 10.000 €.
2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils der
Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und
ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
dem Austritt zuzustimmen und alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben.

Anlage(n):
Entwurf Übertragung Geschäftsanteil

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 240/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Das Stammkapital der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beträgt 30.000 €. Hiervon hält die Gesellschafterin Stadt Lahr 20.000 € und die Gesellschafterin Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in
Ostfildern (bwgrün) 10.000 €.
Die Vertreter des Gesellschafters bwgrün haben in den vergangenen Monaten darum
gebeten, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Herr Oberbürgermeister Ibert hat den
Vertretern von bwgrün zugesagt, den Austrittswunsch prüfen zu lassen.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (§ 26) scheidet bwgrün unmittelbar nach Feststellung der Schlussabrechnung und der Erstellung des Schlussberichtes über die Landesgartenschau 2018 in Lahr durch die Gesellschafterversammlung als Gesellschafter aus. Dabei wird deren Stammeinlage zum Nennwert von der
Stadt Lahr übernommen. Gleichzeitig scheiden die von diesem Gesellschafter entsandten Mitglieder aus deren Organen aus. Die derart ausscheidenden Mitglieder
des Aufsichtsrats werden nicht ersetzt; vielmehr verringert sich die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend. Die Übernahme zum Nennwert deckt sich mit
der Regelung unter § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages, wonach ein Gesellschafter bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als seinen eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert einer geleisteten Sacheinlage
zurückerhalten darf.
Die Voraussetzungen für das Ausscheiden von bwgrün nach § 26 des Gesellschaftsvertrages sind derzeit noch nicht erfüllt, da die Erstellung eines Schlussberichtes und
die Feststellung der Schlussabrechnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich
sind.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
haben gemeinsam den Austrittswunsch einer externen juristischen Prüfung unterziehen lassen. Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass keine Bedenken bestehen,
die in § 26 des Gesellschaftsvertrages nach den dort genannten Voraussetzungen
vorgesehene Übernahme des Geschäftsanteils vorzuziehen. Rechtliche Nachteile im
Falle eines sofortigen Erwerbs des Geschäftsanteils durch die Stadt Lahr zum
Nennwert sind nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Ausscheiden von bwgrün
aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zuzustimmen und deren Stammkapitalanteil zum Nennwert zu übernehmen. Hierfür ist ein Vertrag zur Übertragung des
Geschäftsanteils zu schließen und eine Gesellschafterversammlung abzuhalten.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer