Satzung
der Stadt Lahr über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Innenstadt Südwest I“
Auf Grund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr in seiner Sitzung am 24.02.2014 folgende Satzung beschlossen:
§1
Gegenstand, Geltungsbereich
(1)
Die Satzung der Stadt Lahr über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Südwest I“ vom 30.07.2005 wird aufgehoben.
(2)
Das nach Absatz 1 aufzuhebende Sanierungsgebiet umfasst folgende
Grundstücke:
Flurstück-Nr.
281/1
281/2
281/3
280/3
Lage, Beschrieb
Größe
Alte Bahnhofstraße 10/4,10/5,10/6,10/7
Gebäude- und Freifläche
Alte Bahnhofstraße
Alte Bahnhofstraße 10,10/2,10/3
Gebäude- und Freifläche
Straße/Weg,
davon im Sanierungsgebiet
3392 m²
833 m²
5790 m²
209 m²
Der beigefügte Lageplan M: 1:2000 ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Lahr, den 24. Februar 2014.
Stadt Lahr
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dr. Wolfgang G. Müller