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Beschlussvorlage (Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Stampf

Datum: 17.06.2020 Az.: 761.1

Drucksache Nr.: 163/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

TGM

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister eine Anwältin oder einen Anwalt
mit der Vertretung der Stadt Lahr wegen der Schäden am Parktheater zu beauftragen
und den Prozess gegen den Verursacher anzustrengen.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 163/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Arbeiten zur Foyererweiterung am Parktheater wurden im Sommer 2017 begonnen, die
Rohbauarbeiten waren bereits im November 2017 abgeschlossen.
Im Oktober 2018 mussten an Gebäudeteilen des Parktheaters Risse festgestellt werden.
Diese Risse waren überwiegend an Wänden aufgetaucht. Zudem wies die Treppenanlage im
Außenbereich Schäden auf. Im Dezember 2018 und im Januar 2019 wurden Ortsbegehungen mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner sowie dem Prüfstatiker und dem Bodengutachter anberaumt, um der Ursache dieser Risse auf den Grund zu gehen. Beim zweiten
Termin wurde ein erheblicher Wassereintritt in die vor dem Foyer liegenden Kontrollschächte
für Abwasser festgestellt. Ein Rohrbruch der Wasserversorgung für das Restaurant unter
dem Gebäude wurde als wahrscheinlichste Ursache ausgemacht.
Die Badenova AG & Co. KG, als Muttergesellschaft des für die Wasserversorgung zuständigen bnNetze Versorgungsunternehmen, stellte am 15.01.2019 einen Wasserrohrbruch fest
und meldete diesen dem Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband als eigenem Haftpflichtversicherer.
In den Monaten März bis Juni 2019 fanden zwei Ortstermine und ein Besprechungstermin
zwischen der Badenova und der bnNETZE GmbH sowie dem BGV auf Seiten der Badenova
und der Stadt Lahr statt. Man kam überein, dass die Ingenieurgruppe Geotechnik mit der
Durchführung eines Gutachtens beauftragt werden soll. Die Ingenieurgruppe Geotechnik hatte bereits das Bodengutachten für die Foyererweiterung ausgearbeitet. Der Auftrag wurde
durch den BGV erteilt.
Im Juli 2019 wurde das beauftragte Gutachten vorgelegt. Es bestätigte, dass der aus dem
Rohrbruch resultierende Wassereintrag zu Setzungen und damit zur Rissbildung, bzw. zu
den Schäden geführt hatte. Das Ergebnis wurde vom BGV stellvertretend für die Badenova
und die bnNETZE angezweifelt, weshalb diese im September 2019 eine Stellungnahme eines weiteren Ingenieurbüros vorlegte. Die darin erhobenen Zweifel konnten durch die zuständige Fachabteilung nicht nachvollzogen werden. Ein im Januar 2020 durch die Stadt
Lahr in Auftrag gegebenes weiteres Gutachten bestätigte wiederum das Ergebnis der ersten
Begutachtung, nämlich den Wasserrohrbruch als Schadensursache.
Auf der Grundlage des zweiten Gutachtens forderte die Stadt Lahr im März 2020 die Badenova stellvertretend für die bnNETZE abschließend zur Erklärung über den Haftungsgrund
auf und forderte den Ausgleich des bereits kalkulierbaren Schadens. Eine Einstandspflicht
lehnte der Haftpflichtversicherer stellvertretend für die Badenova und die bnNETZE schriftlich
ab. Damit ist Klage geboten. Da der Schadensumfang noch nicht bekannt ist, kann der
Streitwert nicht genau beziffert genau werden. Davon hängt das damit zusammenhängende
Prozessrisiko ab.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Mats Tilebein
Amtsleiter