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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Datum: 21.10.2020 Az.: - 0691/Ga

Amt: 61
Gauggel

Drucksache Nr.: 284/2020

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

04.11.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbüraekheister

Erster Bürgermeister

ttJÜai/

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

22noflo

Kärmnarei

Rechts- und
Ordnungsamt

icl/ao/zo

Betreff:

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung entsprechend der Beschlussvorlage vom 21. Oktober 2020 zu
den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungs­
plan QUARTIER AM STADTPARK wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK und die hierzu erlassenen
Örtlichen Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 21. Oktober
2020 als Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.
Anlaqe(n):
- Abwägung
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Schalltechnisches Gutachten
- Satzungen
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)

□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

284/2020

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Sachdarstellung;
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2020 dem Entwurf des Bebauungsplans
QUARTIER AM STADTPARK zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 10.
August 2020 bis einschließlich .18. September 2020 statt.
Der Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK sieht auf dem ehemaligen Betriebsge­
lände der Nestler Wellpappe den Bau von insgesamt 8 Wohngebäuden vor. Die ehemalige
großflächige Bebauung soll abgebrochen und durch Baukörper ersetzt werden, die eine
räumliche Verbindung zwischen der bestehenden unteren (Dinglinger Hauptstraße) und
oberen Bebauung (Am Stadtpark) schaffen. Die Gebäude übernehmen in ihrer Geschossigkeit die Gebäudehöhen der bisherigen Fabrikhallen und werden mit drei Vollgeschos­
sen + Staffelgeschoss ausgebildet. Für diesen Bereich wird die Anzahl der zulässigen
Wohneinheiten auf 190 Wohneinheiten begrenzt.
Im ca. 3,1 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplans wird neben der Neubebauung
des ehemaligen Betriebsgeländes von Nestler Wellpappe auch die Möglichkeit zur Nach­
verdichtung im restlichen Geltungsbereich geschaffen. Hierbei wird im Bebauungsplan
zwischen der Bebauung entlang der Straßen und der möglichen Bebauung im Innenbe­
reich unterschieden. Im Innenbereich wird eine kleinteilige Bebauung mit geringerer Geschossigkeit festgesetzt. Entlang der Straßen Dinglinger Hauptstraße und Lindenbergstra­
ße orientiert sich die Anzahl der Geschosse an den Bestandsgebäuden.
Im nördlichen Teil, angrenzend an die geplanten Neubauten auf dem Nestler-Areal, wird
ein öffentlicher Spielplatz entstehen, der in Abstimmung zwischen dem Bauherren und der
Stadt geplant wird.
Von den 47 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be­
lange gaben 17 Anregungen oder Hinweise ab. Sie betreffen die Themen Ver- und Ent­
sorgung, Geotechnik, Zulässigkeit von Handwerksbetrieben, Schallschutz, Archäologie,
Erdaushub, Natur- und Artenschutz und Grundwasserschutz.
Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadt­
planungsamtes im Einzelnen gegenüber. Die daraus resultierenden Änderungen in der
vorliegenden Fassung vom 21. Oktober 2020 sind nur geringfügige redaktionelle Ände­
rungen oder Ergänzungen im Teil der nachrichtlichen Übernahme und Hinweise. So wur­
den beispielsweise Hinweise zur Geotechnik, zur Archäologie und zum Artenschutz auf­
genommen.
Aus der Bürgerschaft wurden 2 Stellungnahmen abgegeben. Auch diese Stellungnahmen
sind mit einer fachlichen Bewertung der Verwaltung in einer Abwägungstabelle aufgelistet
und liegen nun zur Beschlussfassung vor.
Ein Erfordernis zur Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
ergibt sich nach der Auswertung der Stellungnahmen nicht.
Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt. Die Verwaltung
hat einen Planauszug mit dem Vergleich beigefügt, um dies darzustellen. Dies war bisher
schon in schriftlicher Form Inhalt der Vorlagen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebau-

Drucksache 284/2020

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ungsplan QUARTIER AM STADTPARK und zu den örtlichen Bauvorschriften zu fassen.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

nan Retters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und- dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.