Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
14. September 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 9/2016 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 14.09.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 19:37 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Burger Günther Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Volk entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Mauch Oßwald Rompel Protokollführung: Frau Brandenburger Verwaltung: Herr Herr Frau Herr Frau Frau Herr Herr Herr Herr Herr Herr Biendl Brucker Fink Gresbach Hauptvogel Kabisch Kühl Löhr Sickinger Sottru Trampert Kühl -2Zuhörende: 7 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATION 231/2016 61 1. Gestaltung der Stadteinfahrten - Information zum weiteren Vorgehen mit Präsentation des bevorzugten Entwurfs Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 31.08.2016 (Anlage). Herr Dipl. Ing. Herrmann, Geschäftsführer von hoch C und Herr Dipl. Ing. Leuchtner von triolog führen anhand eines Filmes sowie einer Power-PointPräsentation zur näheren Erläuterung in die Vorlage ein. Mitteilung: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Vorgesehene Maßnahmen entlang der Stadteinfahrten in 2016 - mündlicher Bericht der Abt. Öffentliches Grün und Umwelt Herr Sottru informiert die Anwesenden über die geplanten Maßnahmen mittels einer Power-Point-Präsentation. Stadtrat Günther verlässt die Sitzung (18:50 Uhr). Mitteilung: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 230/2016 61 1. Bebauungsplan MARTIN-LUTHER-STRASSE/ GUTLEUTSTRASSE, 1. Änderung - Grundsatzentscheidung zur Einhaltung der Rechtsverordnung der Stadt Lahr über die Festsetzung eines Gewässerrandstreifens im Innenbereich und dem dort festgesetzten 10 m breiten Gewässerrandstreifen Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 30.08.2016 (Anlage). -3Herr Löhr führt mit einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wird seitens der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, Ziffer 3 des Beschlussvorschlages zu streichen. Der Vorsitzende lässt hierrüber abstimmen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung Anschließend erfolgt die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag. Der Technische Ausschuss beschließt: 1. Es liegt kein Anlass für eine Ausnahme von der bestehenden Verordnung vor. 2. In der aufzustellenden 1. Änderung des Bebauungsplans MARTINLUTHER-STRASSE/ GUTLEUTSTRASSE wird der 10 m-breite Gewässerrandstreifen beachtet und dort wird kein Baufenster festgesetzt. 3. Der 10 m-breite Gewässerrandstreifen im Grundstücksbereich wird nicht von der Stadt erworben. Dort soll kein öffentlicher Fuß- und Radweg entstehen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 2 Enthaltung(en) 222/2016 61 2. Bebauungsplan KLEINGARTENPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 31.08.2016 (Anlage). Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 30. August 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan KLEINGARTENPARK wird beschlossen. -42. Der Bebauungsplan KLEINGARTENPARK und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 30. August 2016 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 223/2016 61 3. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 7. Änderung - Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 2. Mai 2016 - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Offenlagebeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 02.09.2016 (Anlage). Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans RIEDMATTEN, 7. Änderung, Stand vom 30.03.2016, beschlossen am 2.Mai 2016, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf das für den Bebauungsplan umgrenzte Gebiet vom 2. September 2016 geändert. 2. Der Entwurf zum Nutzungsplan wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 224/2016 61 4. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 30.08.2016 (Anlage). Eine Einführung in die Beschlussvorlage wird nicht gewünscht. -5Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Abwägung vom 24.08.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 24.08.2016 beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. INFORMATION Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über Verzögerungen im Hinblick auf Bauarbeiten im Bereich der Stefanienstraße/Albert-Förderer-Straße. Ursächlich sind Einzelmaßnahmen, bei denen die Versorgungsunternehmen Hausanschlüsse herstellen. Es ist davon auszugehen, dass die Feinschicht bis Ende Oktober 2016 aufgetragen sein wird. IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juli 2016 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 15.09.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin