Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
21. November 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 21.11.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:40 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler entschuldigt fehlen: Stadtrat Bühler Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 42 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Frau Kremling-Deinert, Lehrerin an der Otto-Hahn-Realschule, nimmt mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 9b an der Sitzung des Gemeinderats teil. Sie Schülerinnen und Schüler nutzen die Fragestunde dazu Fragen aus den Bereichen Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule, Busfahrzeiten, Fahrpreise ÖPNV , Fahrradabstellplätze, Radwegkonzept, Kreisverkehre und Landesgartenschau an Oberbürgermeister Dr. Müller zu stellen. Die Fragen werden durch Oberbürgermeister Dr. Müller und Vertreter der Verwaltung soweit möglich direkt beantwortet. Zum Thema Radwegekonzept bietet Dr. Müller an, einen ausführlichen Termin mit dem Stadtplanungsamt zu vereinbaren. Oberbürgermeister Dr. Müller regt angesichts der anwesenden Schülerinnen und Schülern der Otto-Hahn-Realschule den TOP Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule - Projektmanagementbericht Nr. 7, Oktober 2016 an Position 2 vorzuziehen. Das Gremium erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. II. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 24.10.2016 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat hat Herrn Michael Krupinski zum Leiter der Einrichtung "Spital - Wohnen und Pflege" gewählt. 2. Der Gemeinderat hat zur Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen und des beweglichen Anlagevermögens folgende Beschlüsse gefasst Den Änderungen der Bewirtschaftungsverträge zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzenholding GmbH und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das bewegliche Anlagevermögen und die Flugbetriebsflächen wird zugestimmt. Der Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzenholding GmbH und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird ermächtigt den Änderungen zuzustimmen. 3. Zum Bewirtschaftungsergebnis der Flugbetriebsflächen hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass die Bewirtschaftung der mit Kaufvertrag vom 11.12.2012 erworbenen Flugbetriebsflächen von ca. 201 ha bis einschließlich 2015 mit einem positiven Bewirtschaftungsergebnis abschließt. -4Der Gemeinderat begrüßt die Zusage von Dr. Martin Herrenknecht, den Flugbetrieb am Flughafen Lahr bis mindestens 2021 fortzuführen und Entwicklungsbeiträge zur fliegerischen Nutzung zu leisten.. Der Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird ermächtigt, entsprechenden Änderungen des Pachtvertrags zuzustimmen. 4. Der Gemeinderat hat dem Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9007/13, Dr. GeorgSchaeffler-Straße, mit 17.407 m² zum Kaufpreis von 1.115.945 Euro zugestimmt. 5. Der Gemeinderat hat die Veräußerung des Grundstück Flst. Nr. 1324 mit 842 m², LiliSasse-Straße, Gemarkung Reichenbach Baugebiet HEUBÜHL zum Kaufpreis von 122.090,- Euro zuzüglich öffentlich-rechtlicher Beiträge beschlossen. III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 254/2016 201 1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan Oberbürgermeister Dr. Müller hält zur Erläuterung des Entwurfs seine Haushaltsrede unter der Überschrift „Die Landesgartenschau im Blick – Haushalt im Griff“. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr“ entgegen und verweist diese zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 275/2016 603 2. Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule -Projektmanagementbericht Nr. 7, Oktober 2016 Frau Kabisch erläutert den Projektmanagementbericht an Hand einer Präsentation. Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr.7, Stand Oktober 2016 zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5272/2016 1. Erg. 605 3. Ausbau der Kreuzstraße in Lahr Im Gremium entwickelt sich eine rege Diskussion in welchem Umfang und in welche Reihenfolge der Ausbau durchgeführt werden soll. Es werden auch hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens verschiedene Varianten diskutiert. Von Stadtrat Dr. Caroli wird angeregt, entsprechend der vorgelegten Ergänzung zur Beschlussvorlage über die dort beschriebene Variante 3 die beinhaltet beide Plätze und die Kreuzstraße in einem Zug und im Jahre 2017 und 2018 zu realisieren, abstimmen zu lassen. Oberbürgermeister Dr. Müller spricht sich für diesen Vorschlag aus. Das Gremium kommt überein so vorzugehen. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der erarbeiteten Entwurfsplanung und den jeweiligen Bauflächenzonierungen wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung mit Kostenhinterlegung wird festgelegt, beide Plätze und Kreuzstraße insgesamt (A 1.1 + A 1.2 + C + B) in einem Zug umzubauen. 3. Die erforderlichen Bau- und Planungskosten in Höhe von insgesamt 1.430.000,- € für die Jahre 2017 und 2018 sind entsprechend in den Beratungen für das Haushaltsjahr 2017 bereit zu stellen, abzüglich von bereits im laufenden Haushaltsjahr 2016 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 80.000,- €. 4. Die Gesamtmaßnahme (A + B + C) ist in der mittelfristigen Finanzplanung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n) 10 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 301/2016 502 4. Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung für einen vom Förderverein der Georg-Wimmer-Schule e.V. benannten Vertreter Der Gemeinderat beschließt: 1. Als Nachfolger von Herrn Marc Rinderspacher wird für die Vertretung des Fördervereines der Georg-Wimmer-Schule e.V. Herr Manuel Dahringer, wohnhaft Am Giligert 23, 77948 Friesenheim, als sachkundiger Einwohner benannt. -62. Herr Marc Rinderspacher wird als weiterer sachkundiger Einwohner benannt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 330/2016 622 5. Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss) Der Gemeinderat beschließt: Herr Dipl.-Ing. Michael Ortmann, dienstansässig Waltersweierweg 1 in 77652 Offenburg, wird als stimmberechtigtes Mitglied für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss) für die Umlegung „Hosenmatten II, 2. Abschnitt“, Gemarkung Lahr bestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 262/2016 14 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bau- und Garten-betrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 3.757.379,70 EUR und einem Jahresgewinn von 140.941,02 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2015 beträgt 140.941,02 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 183.958,11 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 43.017,09 EUR aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7282/2016 202 7. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 277/2016 Spital 8. Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 Frau Stadträtin Granderath merkt im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt an, dass die Anlage beim Spital wie in der Vergangenheit öffentlich zugänglich sein soll. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 297/2016 201 9. Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -8244/2016 10/101 10. Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine intensive Diskussion. Es wird von Stadtrat Vollmer der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag in mehrere Teilbeschlüsse aufzuteilen, um die Möglichkeit zu bieten, über die verschiedenen Kostenanteile abzustimmen. Das Gremium kommt überein entsprechend vorzugehen. Der Gemeinderat beschließt: Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema für das Jubiläumsjahr 2017 um zusätzlich einmalig 20.000 Euro von 280.000 Euro auf 300.000 Euro wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n) 24 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema für das Jubiläumsjahr 2017 um 70.000 Euro von 280.000 Euro auf 350.000 Euro wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimme(n) 7 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema ab 2018 um jährlich 50.000 Euro auf 330.000 Euro wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n) 15 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -9229/2016 1. Erg. 502 11. Interkulturelles Gartenprojekt - Neufassung Stadtrat Dörfler verlässt nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Interkulturelle Gartenprojekt wird im Kleingartenpark realisiert. Es ist von Gesamtkosten in Höhe von 115.000,00 Euro auszugehen. 2. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für den Haushalt 2017 unter Berücksichtigung erwarteter Einnahmen bzw. Kostenbeteiligungen in Höhe von insgesamt 65.000,00 Euro einzuplanen. Der erwartete städtische Kostenanteil beläuft sich somit im Saldo auf 50.000,00 Euro. 3. 4. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wird mit dem Bau der Anlage beauftragt. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n) 5 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 260/2016 St. Feuerw 12. Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis - Kostenersatzordnung - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald -Kostenersatzordnung- mit dazugehörigem Kostenverzeichnis nach Maßgabe der angeschlossenen Entwürfe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 10 267/2016 St. Feuerw 13. Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) - Abstimmungsergebnis: Einstimmig 246/2016 502 14. Anpassung der Betreuungsgebühren/-entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2017 und ab dem 01.01.2018 sowie Änderung der Gebührensatzung Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Betreuungsgebühren/ - entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen werden ab dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 und ab dem 01.2018 auf die in Anlage 1 aufgeführten Beträge festgesetzt. 2. Die Verpflegungspauschale wird ab dem 01.01.2018 auf € 65,00 monatlich, das Einzelessen auf € 4,00 festgesetzt. 3. Die in Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung wird beschlossen. 4. Die Richtlinien über Maßnahmen der Familienförderung (Anlage 5) werden mit Wirkung ab 01.09.2017 aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 287/2016 502 15. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen Der Gemeinderat beschließt: Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von Lahrer Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015 sowie die Festsetzung angemessener Abschlagszahlungen für 2016 werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.075.000 Euro benötigt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen – Betriebs-kostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige - 11 Ausgaben in Höhe von 1.075.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2016 um 1.075.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gemeinderatsbefassung herbeigeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 259/2016 501 16. Bezuschussung von Stellen für Freiwilligendienste im Rahmen der Kooperation Kita/Schulen/Vereine Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr unterstützt ab dem 01.03.2017 die Einrichtung von Einsatzstellen für Freiwilligendienste (freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) durch Lahrer Vereine mit einem Zuschuss von max. 2/3 der an den jeweiligen Trägern vom Verein abzuführenden Kosten. 1/3 der Kosten bzw. eine Mindestbeteiligung von € 2.400,- Jahr sind von den Vereinen zu übernehmen. Unter die Förderung fallen ausschließlich Einsatzstellen, deren Aufgabenschwerpunkte überwiegend in der Kooperation von Kitas und Schulen liegen. 2. Ab dem Haushalt 2017 werden die erforderlichen Haushaltsmittel unter der Fipo 1.2000.705000 (Zuschuss Freiwilligendienste) bereitgestellt. In den Haushaltsplan 2017 ist ein Förderbetrag in Höhe von € 7.600,- jährlich für zwei Stellen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 288/2016 201 17. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stadt Lahr - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt die gesetzliche Neuregelung zur Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) bis zum 31.12.2020. Hierfür wird die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 289/2016 201 18. Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat als Stiftungsrat nimmt die gesetzliche Neuregelung zur Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Kenntnis. Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) bis zum 31.12.2020. Hierfür wird die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 281/2016 202 19. Gaskonzession; Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur Vergabe der Gaskonzession und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr auf der Grundlage des Verfahrensbriefs durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 283/2016 41 20. Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Neufassung der Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr gemäß dem beigefügten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 13 - 276/2016 603 21. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik -Projektmanagementbericht Nr. 7, Oktober 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr.7, Stand Oktober 2016 zum Umbau und der Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 284/2016 61 22. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Stadtrat Roth verlässt nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 14. Oktober 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 14. Oktober 2016 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 14 IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2016 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für S oziales, Schulen und Sport am 29.06.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 21.11.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin