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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

21. November 2016
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 21.11.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:40 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:
Stadtrat

Bühler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

42

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Frau Kremling-Deinert, Lehrerin an der Otto-Hahn-Realschule, nimmt mit den
Schülerinnen und Schülern der Klasse 9b an der Sitzung des Gemeinderats
teil.
Sie Schülerinnen und Schüler nutzen die Fragestunde dazu Fragen aus den
Bereichen Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule, Busfahrzeiten, Fahrpreise
ÖPNV , Fahrradabstellplätze, Radwegkonzept, Kreisverkehre und Landesgartenschau an Oberbürgermeister Dr. Müller zu stellen.
Die Fragen werden durch Oberbürgermeister Dr. Müller und Vertreter der
Verwaltung soweit möglich direkt beantwortet. Zum Thema Radwegekonzept
bietet Dr. Müller an, einen ausführlichen Termin mit dem Stadtplanungsamt
zu vereinbaren.
Oberbürgermeister Dr. Müller regt angesichts der anwesenden Schülerinnen
und Schülern der Otto-Hahn-Realschule den TOP Erweiterung der OttoHahn-Realschule zur Ganztagsschule - Projektmanagementbericht Nr. 7,
Oktober 2016 an Position 2 vorzuziehen. Das Gremium erklärt sich mit dieser
Vorgehensweise einverstanden.
II. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 24.10.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat Herrn Michael Krupinski zum Leiter der Einrichtung "Spital - Wohnen und Pflege" gewählt.
2. Der Gemeinderat hat zur Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen und des beweglichen
Anlagevermögens folgende Beschlüsse gefasst
Den Änderungen der Bewirtschaftungsverträge zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzenholding GmbH und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über
das bewegliche Anlagevermögen und die Flugbetriebsflächen wird zugestimmt.
Der Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzenholding GmbH und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird
ermächtigt den Änderungen zuzustimmen.
3. Zum Bewirtschaftungsergebnis der Flugbetriebsflächen hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass die Bewirtschaftung der mit Kaufvertrag vom 11.12.2012 erworbenen Flugbetriebsflächen von ca. 201 ha bis einschließlich 2015 mit einem positiven Bewirtschaftungsergebnis abschließt.

-4Der Gemeinderat begrüßt die Zusage von Dr. Martin Herrenknecht, den Flugbetrieb am
Flughafen Lahr bis mindestens 2021 fortzuführen und Entwicklungsbeiträge zur fliegerischen Nutzung zu leisten..
Der Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH wird ermächtigt, entsprechenden Änderungen des
Pachtvertrags zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat hat dem Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 9007/13, Dr. GeorgSchaeffler-Straße, mit 17.407 m² zum Kaufpreis von 1.115.945 Euro zugestimmt.
5. Der Gemeinderat hat die Veräußerung des Grundstück Flst. Nr. 1324 mit 842 m², LiliSasse-Straße, Gemarkung Reichenbach Baugebiet HEUBÜHL zum Kaufpreis von
122.090,- Euro zuzüglich öffentlich-rechtlicher Beiträge beschlossen.
III. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
254/2016
201

1.

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan

Oberbürgermeister Dr. Müller hält zur Erläuterung des Entwurfs seine Haushaltsrede unter der Überschrift „Die Landesgartenschau im Blick –
Haushalt im Griff“.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten
Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und die
Entwürfe der Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder, Versorgung und Verkehr“ entgegen und verweist diese zur Vorberatung an die entsprechenden Fachausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
275/2016
603

2.

Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 7, Oktober 2016

Frau Kabisch erläutert den Projektmanagementbericht an Hand einer Präsentation.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.7, Stand Oktober 2016 zur Erweiterung
der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5272/2016
1. Erg.
605

3.

Ausbau der Kreuzstraße in Lahr

Im Gremium entwickelt sich eine rege Diskussion in welchem Umfang und in
welche Reihenfolge der Ausbau durchgeführt werden soll. Es werden auch
hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens verschiedene Varianten diskutiert.
Von Stadtrat Dr. Caroli wird angeregt, entsprechend der vorgelegten Ergänzung zur Beschlussvorlage über die dort beschriebene Variante 3 die beinhaltet beide Plätze und die Kreuzstraße in einem Zug und im Jahre 2017 und
2018 zu realisieren, abstimmen zu lassen.
Oberbürgermeister Dr. Müller spricht sich für diesen Vorschlag aus. Das
Gremium kommt überein so vorzugehen.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der erarbeiteten Entwurfsplanung und den jeweiligen Bauflächenzonierungen wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage der Entwurfsplanung mit Kostenhinterlegung wird festgelegt, beide Plätze und Kreuzstraße insgesamt (A 1.1 + A 1.2 + C +
B) in einem Zug umzubauen.
3. Die erforderlichen Bau- und Planungskosten in Höhe von insgesamt
1.430.000,- € für die Jahre 2017 und 2018 sind entsprechend in den
Beratungen für das Haushaltsjahr 2017 bereit zu stellen, abzüglich von
bereits im laufenden Haushaltsjahr 2016 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 80.000,- €.
4. Die Gesamtmaßnahme (A + B + C) ist in der mittelfristigen Finanzplanung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
22
Ja-Stimme(n)
10
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)
301/2016
502

4.

Sitz im Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung für einen
vom Förderverein der Georg-Wimmer-Schule e.V. benannten Vertreter

Der Gemeinderat beschließt:
1. Als Nachfolger von Herrn Marc Rinderspacher wird für die Vertretung des
Fördervereines der Georg-Wimmer-Schule e.V. Herr Manuel Dahringer,
wohnhaft Am Giligert 23, 77948 Friesenheim, als sachkundiger Einwohner
benannt.

-62. Herr Marc Rinderspacher wird als weiterer sachkundiger Einwohner
benannt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
330/2016
622

5.

Bestellung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Technischen
Ausschuss (Umlegungsausschuss)

Der Gemeinderat beschließt:
Herr Dipl.-Ing. Michael Ortmann, dienstansässig Waltersweierweg 1 in 77652
Offenburg, wird als stimmberechtigtes Mitglied für den Technischen Ausschuss (Umlegungsausschuss) für die Umlegung „Hosenmatten II, 2. Abschnitt“, Gemarkung Lahr bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

262/2016
14

6.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bau- und
Garten-betrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes
des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer
Bilanzsumme von 3.757.379,70 EUR und einem Jahresgewinn
von 140.941,02 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung,
gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2015 beträgt
140.941,02 EUR.
Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in
Höhe von 183.958,11 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags
verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in
Höhe von 43.017,09 EUR aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung
erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG
ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7282/2016
202

7.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Nachtrag
zum Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Lahr.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

277/2016
Spital

8.

Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017

Frau Stadträtin Granderath merkt im Rahmen der Diskussion zum Tagesordnungspunkt an, dass die Anlage beim Spital wie in der Vergangenheit öffentlich zugänglich sein soll.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

297/2016
201

9.

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8244/2016
10/101

10.

Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema

Zum Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine intensive Diskussion. Es wird
von Stadtrat Vollmer der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag in mehrere
Teilbeschlüsse aufzuteilen, um die Möglichkeit zu bieten, über die verschiedenen Kostenanteile abzustimmen. Das Gremium kommt überein entsprechend vorzugehen.
Der Gemeinderat beschließt:
Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema für das
Jubiläumsjahr 2017 um zusätzlich einmalig 20.000 Euro von 280.000 Euro
auf 300.000 Euro wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
8
Ja-Stimme(n)
24
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema für das
Jubiläumsjahr 2017 um 70.000 Euro von 280.000 Euro auf 350.000 Euro wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
25
Ja-Stimme(n)
7
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
Einer Erhöhung des städtischen Kostenanteils an der Chrysanthema ab 2018
um jährlich 50.000 Euro auf 330.000 Euro wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimme(n)
15
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-9229/2016
1. Erg.
502

11.

Interkulturelles Gartenprojekt - Neufassung

Stadtrat Dörfler verlässt nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Interkulturelle Gartenprojekt wird im Kleingartenpark realisiert.
Es ist von Gesamtkosten in Höhe von 115.000,00 Euro auszugehen.
2. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für den Haushalt 2017 unter Berücksichtigung erwarteter Einnahmen bzw. Kostenbeteiligungen in Höhe von insgesamt 65.000,00 Euro einzuplanen. Der erwartete städtische Kostenanteil beläuft sich somit im Saldo auf 50.000,00 Euro.
3.
4. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wird mit dem Bau der Anlage beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
27
Ja-Stimme(n)
5
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

260/2016
St. Feuerw

12.

Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte
für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis
- Kostenersatzordnung -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald -Kostenersatzordnung- mit dazugehörigem Kostenverzeichnis nach Maßgabe der angeschlossenen Entwürfe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 267/2016
St. Feuerw

13.

Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald
- Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald
- Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

246/2016
502

14.

Anpassung der Betreuungsgebühren/-entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2017 und ab dem
01.01.2018 sowie Änderung der Gebührensatzung

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Betreuungsgebühren/ - entgelte in städtischen und kirchlichen
Kindertageseinrichtungen werden ab dem 01.01.2017 bis zum
31.12.2017 und ab dem 01.2018 auf die in Anlage 1 aufgeführten Beträge festgesetzt.
2. Die Verpflegungspauschale wird ab dem 01.01.2018 auf € 65,00 monatlich, das Einzelessen auf € 4,00 festgesetzt.
3. Die in Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung wird beschlossen.
4. Die Richtlinien über Maßnahmen der Familienförderung (Anlage 5)
werden mit Wirkung ab 01.09.2017 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

287/2016
502

15.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
hier: Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat beschließt:
Für anstehende Nachzahlungen an die kirchlichen und freien Träger von
Lahrer Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015 sowie die Festsetzung angemessener Abschlagszahlungen für 2016 werden zusätzliche
Haushaltsmittel in Höhe von 1.075.000 Euro benötigt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.4648.700000 (Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen –
Betriebs-kostenzuschüsse Kinderbetreuungseinrichtungen) überplanmäßige

- 11 Ausgaben in Höhe von 1.075.000 Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2016 um 1.075.000 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage. Der Beschluss über die endgültige Deckung der Mehrausgaben
wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gemeinderatsbefassung herbeigeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

259/2016
501

16.

Bezuschussung von Stellen für Freiwilligendienste im Rahmen der Kooperation Kita/Schulen/Vereine

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Stadt Lahr unterstützt ab dem 01.03.2017 die Einrichtung von Einsatzstellen für Freiwilligendienste (freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) durch Lahrer Vereine mit einem Zuschuss von max. 2/3 der an den
jeweiligen Trägern vom Verein abzuführenden Kosten. 1/3 der Kosten bzw.
eine Mindestbeteiligung von € 2.400,- Jahr sind von den Vereinen zu übernehmen.
Unter die Förderung fallen ausschließlich Einsatzstellen, deren Aufgabenschwerpunkte überwiegend in der Kooperation von Kitas und Schulen liegen.
2. Ab dem Haushalt 2017 werden die erforderlichen Haushaltsmittel unter der
Fipo 1.2000.705000 (Zuschuss Freiwilligendienste) bereitgestellt. In den
Haushaltsplan 2017 ist ein Förderbetrag in Höhe von € 7.600,- jährlich für
zwei Stellen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

288/2016
201

17.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Stadt Lahr -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt die gesetzliche Neuregelung zur Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Anwendung der alten Rechtslage gem. § 2
Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) bis zum 31.12.2020. Hierfür wird die
Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber
dem Finanzamt abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 289/2016
201

18.

Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der juristischen
Personen des öffentlichen Rechts
- Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr -

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat als Stiftungsrat nimmt die gesetzliche Neuregelung zur Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur
Kenntnis.
Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt, die Anwendung der alten
Rechtslage gem. § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) bis zum 31.12.2020.
Hierfür wird die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Optionserklärung
gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
281/2016
202

19.

Gaskonzession;
Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der
Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur Vergabe der Gaskonzession und beauftragt die Verwaltung,
die weiteren Verfahrensschritte zur Vergabe der Gaskonzession im
Gebiet der Stadt Lahr auf der Grundlage des Verfahrensbriefs durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

283/2016
41

20.

Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Neufassung der Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr gemäß dem beigefügten Entwurf.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 13 -

276/2016
603

21.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 7, Oktober 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr.7, Stand Oktober 2016 zum Umbau und
der Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen
Museum wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

284/2016
61

22.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Stadtrat Roth verlässt nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt
den Sitzungssaal.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 14. Oktober 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung
wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD,
2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen
Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom
14. Oktober 2016 als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 14 IV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am 24.10.2016

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für S
oziales, Schulen und Sport am 29.06.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 21.11.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin