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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Drucksache Nr.: 290/2020

Datum: 02.11.2020 Az.: - 0687/Lö

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

11.11.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbüraermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

miiu 4H70

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Al*. AJ . 2.0

Betreff:

Bebauungsplan FEUERWACHE WEST
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST vom 10.11.2020
wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be­
lange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlaqe(n):
- Bestandsplan
- Städtebauliches Konzept
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Beurteilung
- Genehmigungsplanung Entwässerung
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Sachdarstellung:
Nach intensiver Untersuchung verschiedener Standortmöglichkeiten für eine neue Feuerwache im
Westen der Stadt beschloss der Gemeinderat am 17. Dezember 2018, das Vorhaben westlich des
Postfrachtzentrums zu realisieren. Am 28. Januar 2019 fasste er den Aufstellungsbeschluss und
beschloss die frühzeitige Beteiligung für den neu aufzustellenden Bebauungsplan FEUERWACHE
WEST. Sie erfolgte vom 4. Februar bis zum 8. März 2019, wobei für das Landratsamt eine
Fristverlängerung bis zum 18. März gegeben wurde.
Aus der Bürgerschaft ging nur eine Stellungnahme ein: die Deutsche Post / DHL bat insbesondere
darum, die Belange des Paketzentrums hinsichtlich dessen Emissionen (24-Stunden-Betrieb) zu
berücksichtigen und Betriebswohnungen auszuschließen. Dies wurde so in den Plan-Entwurf
aufgenommen.
Von den 53 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gaben
zehn eine inhaltliche Stellungnahme ab. Hiervon sind insbesondere die Schreiben des NABU und
des Landratsamtes zu erwähnen, die vor allem die im Gebiet in sehr komplexer Weise gegebenen
Themenstellungen Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffs-ZAusgleichsregelung und Ober­
flächenentwässerung zum Inhalt haben.
Zunächst waren vorbereitende Untersuchungen wie Kampfmittelsondierungen oder Baugrund­
gutachten notwendig. Die Anfertigung der entsprechenden Fachgutachten und Konzeptionen durch
verschiedene von der Stadt beauftragte Ingenieurbüros sowie die immer wieder notwendigen
Abstimmungen untereinander bzw. mit den Fachbehörden beim Landratsamt konnten erst in der
ersten Novemberhälfte 2020 soweit abgeschlossen werden, dass auf dieser Grundlage ein
vollständiger Bebauungsplan-Entwurf ausgearbeitet werden konnte. (Ursprünglich war hierfür das
erste Quartal 2020 vorgesehen.) Er ist mitsamt den begleitenden Gutachten als Anlage beigefügt.
Dabei zeigt sich, dass gut tragbare Lösungen für das Gewerbegebiet, die Grünflächen, die
Erschließungs- sowie die Entwässerungsanlagen gefunden wurden.

Bauablauf und Kosten
Die Gesamtmaßnahme vollzieht sich in verschiedenen Realisierungsstufen. Dabei ist zu unterschei­
den zwischen der eigentlichen Feuerwache und darüber hinaus gehenden Maßnahmen, die auch
den nördlich und südlich angrenzenden künftigen Gewerbeflächen der Stadt dienen bzw. dem be­
nachbarten Paketzentrum der DHL oder gar potenziellen Gewerbeflächen südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße.
Im Rahmen des Baus der Feuerwache wird die für den Kfz-Verkehr nicht durchgängige Erschlie­
ßungsstraße (Anbindung an Europa- und Dr.-Georg-Schaeffler-Straße) für das gesamte zukünftige
Gewerbegebiet hergestellt. Dies erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste besteht aus einer Baustra­
ße von der Dr. Georg-Schaeffler-Straße bis zum Bauplatz der Feuerwache. Im zweiten Bauabschnitt
vor Inbetriebnahme der Wache wird dann die Erschließungsstraße komplett hergestellt.
Zur verkehrlichen Erschließung kommt noch die Herstellung der Entwässerungsanlagen des gesam­
ten umliegenden Erschließungsgebietes. Hier gibt es ebenso zwei Bauabschnitte. Im ersten Ab­
schnitt wird die Schmutzwasserleitung in der Erschließungsstraße verlegt. Des Weiteren wurde mit
dem Landratsamt vereinbart, dass für den ersten Bauabschnitt der Regenwasserentsorgung ein Pro­
visorium geduldet wird. Hierbei wird das bestehende Grabensystem auf der Ostseite aufgeweitet und
weiterhin in den Mischwasserkanal in der Europastraße geleitet. Teil der Vereinbarung mit dem LRA
bzw. der noch ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigung ist, dass das Provisorium lediglich bis
voraussichtlich Ende 2022 geduldet wird. Danach muss in einem zweiten Bauabschnitt das Regen-

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wasser des gesamten Gebietes (inklusive DHL) abgekoppelt und über Gräben in den südlich gelege­
nen Muserebach abgeleitet werden. Diese Maßnahme ist noch nicht durchgeplant.
Die letzte Stufe umfasst die planungsrechtliche und die tatsächliche Entwicklung der insgesamt gut
2,3 ha großen Gewerbeflächen südlich und nördlich der Feuerwache. Sie werden dann über die bei­
den Straßen zur Feuerwache schon erschlossen sein.
Die voraussichtlichen (tlw. geschätzten) Kosten lassen sich thematisch folgendermaßen zuordnen:
Feuerwache:
Hochbau Feuerwache
Außenanlagen Feuerwache
Natur- und Artenschutz
Stadtplanung (Ingenieurbüros)
Summe

7.750.000
1.300.000
130.000
77.000
9.257.000

Euro
Euro
Euro
Euro
Euro

Erschließung, im Geltungsbereich des B-Planes:
Straße Süd, 1. Bauabschnitt
195.000 Euro
Straße Nord, 2. Bauabschnitt
390.000 Euro
Ingenieurbüros
75.000 Euro
Summe
660.000 Euro
Entwässerung, im Geltungsbereich des B-Planes:
1. Abschnitt Graben Ostseite
355.000 Euro
Ingenieurbüros
35.000 Euro
Summe
390.000 Euro
Entwässerung, südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße:
2. Abschnitt Graben zum Muserebach
610.000 Euro
Ingenieurbüros
100.000 Euro
Summe
710.000 Euro
Für die Maßnahmen südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße entstehen noch Kosten für Grunder­
werb und Maßnahmen im Natur- und Artenschutz, welche bisher nicht beziffert werden können.
Auch bei weiteren B-Plan-Aufstellungen für die gewerblichen Bauflächen werden noch Kosten in heu­
te unbekannter Höhe für Natur- und Artenschutz anfallen.
Allerdings werden die Investitionen durch Fördergelder des Landes, Abwasserbeiträge nach Kom­
munalabgabengesetz (KAG) sowie zu erwartende Verkaufserlöse für die späteren Gewerbeflächen
zu teilweise refinanziert - Einnahmen:
Landesförderung Feuerwache
Landesförderung Übungsanlage
Veräußerung Gewerbeflächen
Abwasserbeiträge

640.000 Euro
1.400.000 Euro
noch nicht bezifferbar
noch nicht bezifferbar

Einnahmen durch Veräußerung sind zu verrechnen mit der vertraglich vereinbarten Kaufpreisteilung
mit dem Zweckverband IGF, dem Kaufpreis beim Erwerb des Grundstücks und diversen Erschlie­
ßungsposten. Die Beträge und damit der Zufluss in den Haushalt der Stadt sind noch zu ermitteln.
Weitere Informationen zu den finanziellen Aspekten können den zweimonatlich aktualisierten Pro­
jektmanagement-Berichten entnommen werden.

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Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf in der vorgelegten Form zuzustimmen und die Offenlage
des Bebauungsplans zu beschließen. Sie würde dann von Ende November bis Anfang Januar 2021
erfolgen. Sollten dabei keine Stellungnahmen erfolgen, die zu Änderungen der Festsetzungen im
Bebauungsplan führen können, kann die Stadt im Januar 2021 nach § 33 BauGB die sogenannte
Planreife attestieren. Damit würde eine Baugenehmigung für die erste Realisierungsstufe noch vor
dem Satzungsbeschluss und der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes ermöglicht.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteiien. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.