Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2020 Az.: 424.12962

Amt: 50
Töpfer

Drucksache Nr.: 306/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

25.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

30.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister
—

Bürgermeister
I

|V

WM

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämrnprei

Rechts- und
OrdnungsarntA

QT/4V7/

Betreff:

Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr
- Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2
Beschlussvorschlag:

1. Den Erweiterungsplänen der Substitutionspraxis Lahr wird zugestimmt.
2. Für die Umbaumaßnahmen werden Kosten in Höhe von 50.000 € erwartet. Die
Stadt Lahr gewährt zu diesem Zweck einen Zuschuss bis zu 30.000 €, die Kassen­
ärztliche Vereinigung hat eine Förderung von 20.000 € in Aussicht gestellt.
3. Der Gemeinderat bewilligt hierfür bei der Kostenstelle 31605001 "Förderung der
Wohlfahrtspflege" und der Kostenart 43180000 "Zuschüsse an übrige Bereiche" ge­
mäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige
Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von bis zu 30.000 €. Die Deckung der
Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen erfolgt durch betragsgleiche Einsparungen
bei der Kostenstelle 36205003 "Jugenderholungsmaßnahmen".
4. Mit dem bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Re­
habilitation gGmbH) als Träger der Drogenberatung Lahr wird ein entsprechender
Mietvertrag ausgearbeitet und abgeschlossen.
Anlaqe(n):
1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal
2. Grundriss Gemeinderatssaal
3. Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020
Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 306/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Substitutionspraxis ist räumlich sehr beengt und muss sich erweitern, um eine adäquate Versor­
gungsstruktur gewährleisten zu können. Der bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für
Prävention und Rehabilitation gGmbH) als bisheriger Träger der Substitutionspraxis kann diese Auf­
gabe nicht weiter übernehmen und hat im vergangenen Jahr einen Prozess der Umstrukturierung
sowohl in Lahr als auch in Kehl eingeleitet. Gemeinsames Ziel von Träger, Drogenberatung, Substitu­
tionspraxis, Kreis- und Stadtverwaltung ist es, dass die soziale und medizinische Betreuung der Kli­
enten weiterhin unter einem Dach angeboten werden kann. Bricht diese Versorgungsstruktur weg,
können viele Substituierte ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachkommen und ihren Alltag nicht mehr
bewältigen. Aus diesem Grund hat gerade die Stadt Lahr ein großes Interesse an der Aufrechterhal­
tung des Angebotes.
Derzeit werden ca. 80 Personen in der Lahrer Praxis substituiert, weitere bei Lahrer Hausärzten und
in Offenburg. Ab einer Größenordnung von ca. 100 Patienten ist die Praxis in der Lage, nicht mehr
defizitär zu arbeiten, was mithilfe der neuen Räumlichkeiten möglich sein wird. Das Gebäude in der
Jammstraße wurde vor einigen Jahren von der Kirchengemeinde an die Stadt übergeben, die es sa­
niert und an die Drogenberatung vermietet hat. Der Gemeindesaal wird derzeit von der Kirchenge­
meinde genutzt, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde eine Kündigung zum
31.12.2020 ausgesprochen, um dort die Substitutionspraxis erweitern zu können. Die geplanten Um­
baumaßnahmen können somit ab Januar beginnen. Die vorgesehenen baulichen Veränderungen
finden vornehmlich im ehemaligen Gemeindesaal statt. Der Saal wird zur Umnutzung als Substituti­
onspraxis mit Ständerwänden neu aufgeteilt. Die Räumlichkeiten müssen in diesem Zuge saniert und
zusätzlich ausgestattet werden um den Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet
unter anderem den Einbau von Waschmöglichkeiten in den Behandlungsräumen, die Sanierung des
Besucher-WCs und die Einrichtung eines Laborraums. Im Zuge der Umnutzung müssen aus brand­
schutzrechtlichen Gründen im Bestand einige Veränderungen vorgenommen werden. Für höheren
Einbruchsschutz müssen zusätzlich die Tür- und Fensteröffnungen ertüchtigt werden.
Nach langen Verhandlungen hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Zuschuss in Höhe von
20.000 € zugesagt, die Stadt Lahr soll die noch fehlenden Differenz der Kosten für den Umbau tra­
gen. Der Mietvertrag wird gestaffelt sein, sodass zunächst auf Mieteinnahmen verzichtet wird bis die
Praxis nicht mehr defizitär arbeitet und anschließend schrittweise eine angemessene Miete erhoben
werden kann.
Mit der Kirchengemeinde fanden im vergangenen Jahr vielfältige Gespräche statt, um eine Lösung
für die ab Januar fehlenden Räume zu finden. So konnte die Garage der Drogenberatung als Lager­
fläche gewonnen werden. Noch offen ist, wo künftig die Gemeindearbeit stattfinden kann. Teilweise
kann der Doler Platz als Ausweichfläche genutzt werden, dies ist aber nach Rückmeldung der Ge­
meindemitglieder nicht ausreichend. Die Kirchengemeinde wollte auf die Stadtverwaltung mit mögli­
chen Plänen zur Schaffung eines Anbaus an die Kirche zukommen. Sobald diese vorliegen, können
sie geprüft werden. Eine alternative Unterbringung der Substitutionspraxis z.B. in Form von Contai­
nern oder in umliegenden Räumlichkeiten wurde geprüft und ist aus Sicherheitsgründen (Betäu­
bungsmittelgesetz) sowie fehlenden Angeboten nicht zu realisieren.
Die Verwaltung empfiehlt, den Zuschuss zu gewähren. Die Versorgung der Substituierten in Lahr ist
zwingend notwendig und ermöglicht den Klienten eine Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeits­
leben. Die Erweiterung der Praxisräume bietet für viele neue Klienten eine wohnortnahe Versorgung
und stellt die Praxis zukunftsfähig auf - auch in Hinblick auf die Nachfolgesuche der derzeit behan­
delnden Substitutionsärztin. Dass die Kirchengemeinde die Räumlichkeiten dadurch nicht mehr nut­
zen kann, ist bedauerlich, war aber in der Abwägung nicht vermeidbar. Die Verwaltung wird bei der
Suche nach Alternativen weiterhin unterstützen.

k.

Drucksache 306/2020

Seite - 3 -

Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. -Zahlungen in Höhe von bis zu 30.000 € ist durch Corona­
bedingte Einsparungen bei der Stadtranderholung möglich (entfallene Mietkosten und Bustransfer).

&A\\
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung

Silke Kabisch
Abteilungsleitung

Stadt Lahr L -)
Stadtbauamt
Abt. Gebäudemanagement

Frau Kabisch, Tel.: 0640
Herr Horn Tel.; 0696
andreas.horn@lahr.de
60/603 TGM
02.11.2020

Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal Jammstr. 2
Trockenbauarbeiten (Zwischenwände, Deckenverkleidung)
Malerarbeiten (Innenwände)
Bodenlegerarbeiten (Parkett ausbessern, aufbereiten und versiegeln)
Schlosserarbeiten (Fenster- und Türgitter anbringen)
.Schreinerarbeiten (neue Innentüren, Außentüren und Fenster ertüchtigen)
Fliesenarbeiten (im Bereich WC, Labor und Handwaschbecken)
Sanitärarbeiten (Sanitärobjekte erneuern, neue WC-Anlage, 3 Handwaschbecken
Elektroarbeiten (Beleuchtung neu aufteilen und erneuern)
Sonstiges (Fluchtwegekennzeichnung, Rauchmelder, Feuerlöscher)
Unvorhergesehenes
Summe

3:\TGM\Mitarbeiter\Horn\Pfarrhaus ChristuskircheMJmbau Gemeindesaal\Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal Final.xls

12.000€
3.000€
5.500€
4.000€
8.500€
2.000€
6.500 €
3.500€
2.000€
3.000€
50.000 €

Schematischer Grundriss - Maße sind vor Ort zu prüfen !

Unterschrift Architekt:

ä

L

1
—1

Stadtbauamt Lahr
Abt. Gebäudemanagement

Projekt:

t 1.00

50

+T------ *---- *-

14

^54

12

-- ---- **-

Pianstand:

Nutzungsänderung ehern. Pfarrhaus
Christuskirche Jammstraße 2
Grundriss EG

^

,5°,

Bearbeiter:

Wörner/Horn
1

H/B = 297/420 r0.12m21

Unterschrift Bauherr:

Datum:

02.11.2020

Bauantrag

Maßstab:

1:100
Allplan 2019

Praxis für Suchtmedizin Lahr
Stand 06.08.2020
Im dritten Jahr des Bestehens hat die Praxis für Suchtmedizin Lahr in den Räumlichkeiten der
Drogenhilfe Lahr die Patientenzahl weiter ausgebaut auf nunmehr 80 Patienten.
Seit dem 14. Februar 2020 führt Frau Dr. Jamal (nach Zusage von der Kassenärztlichen
Vereinigung) die Praxis mit einem eigenen Kassensitz.
Die zuvor geltende „Ermächtigung“ ist beendet.
Die Praxis ist nach wie vor in den begrenzten Räumlichkeiten der Drogenhilfe Lahr
untergebracht. Die enge Zusammenarbeit von Medizin und Sozialer Betreuung der
Klientinnen unter einem Dach ist gewährleistet und erfolgreich.
Die dringend notwendige Erweiterung der Räumlichkeiten am Standort ist nur möglich, wenn
der von der evangelischen Kirchengemeinde wenig benutze Gemeindesaal als zukünftige
Praxis genutzt werden kann. Dies hat die entscheidenden Vorteile, dass ein separater Eingang
für die Praxis für Suchtmedizin vorhanden wäre und die Behandlung unter einem Dach
weitergehen könnte.
Die Stadt Lahr hat der evangelischen Kirchengemeinde die Räumlichkeiten (Gemeindesaal)
zum 30.12.2020 gekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Praxis nach einem Umbau in den
Gemeindesaal umzieht.
Der bwlv würde die Räumlichkeiten von der Stadt Lahr anmieten und dann an Frau Dr. Jamal
untervermieten.
Damit wäre eine nachhaltige Struktur geschaffen, die es ermöglicht, dass Frau Jamal die
Praxis wirtschaftlich führen und perspektivisch eine/n Nachfolger finden kann.
Zur Finanzierung des Umbaus hat die Kassenärztliche Vereinigung bisher einen Betrag von
10.000 Euro schriftlich zugesagt. Es besteht nach wie vor Gesprächsbedarf mit der KV, da die
ursprünglich in Aussicht gestellten 25.000 Euro derzeit nicht zur Verfügung stehen und die
Finanzierung eines notwendigen Umbaus somit nicht gesichert ist.
Die Stadt Lahr wird die Thematik im September und Oktober im Sozialausschuss und im
Gemeinderat der Stadt Lahr erörtern.