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Beschlussvorlage (Windkraft in Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61 Fink/
Stabsstelle Umwelt
Kaiser

Datum:
17.11.2020

Az.: - 0680/Fk/
0621/MK

Drucksache Nr.: 327/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.12.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------------

Betreff:

Windkraft in Lahr

Beschlussvorschlag:

1.

2.
3.
4.

Zur verstärkten Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr und als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr wird
die
Ansiedlung
weiterer
Windenergieanlagen
auf
der
Lahrer
Gemarkung unterstützt.
Aus Gründen des guten Nachbarschaftsverhältnisses mit Seelbach werden
Windenergieanlagen im Bereich Lauenberg nicht weiterverfolgt.
Für alle anderen Standorte ist die Stadt offen und befürwortet eine tiefergehende Untersuchung auf Kosten der Interessenten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Rahmenverträge mit den Interessenten zu
verhandeln und abzuschließen.

Anlage(n):
- Übersichtsplan Windkraft in Lahr
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 327/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Eine wichtige Maßnahme aus dem 10-Jahre-Aktionsplan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung ist
die Realisierung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer Gemarkung. Wurden in den
letzten Jahrzehnten zuerst die windhöffigsten und damit am schnellsten rentabelsten Lagen
bebaut, die östlich von Lahr lagen, so gibt es durch verbesserte Datengrundlagen und technisch optimierte Windenergieanlagen inzwischen auch mehrere Projektentwickler die sich für
die Gemarkung von Lahr interessieren.
Planungsgrundlagen
Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg und der damit einhergehenden Steuerungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene hatte die Verwaltungsgemeinschaft
Lahr/Kippenheim im Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan Windkraft gefasst mit der Vorgabe, fünf Konzentrationsgebiete (mit Kippenheimer Gemarkung) näher zu untersuchen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange erfolgte Anfang 2013.
Die Offenlage wurde ausgesetzt, da kostenintensive Gutachten im sechsstelligen Bereich erforderlich werden (Flora, Fauna etc.) und diese auch sehr schnell veralten. Darüber hinaus
waren die Standorte auf Lahrer Gemarkung auf Grund der geringeren Windhöffigkeit bisher
nicht sehr attraktiv. Anfragen und Projektentwicklungen der Investoren konzentrierten sich
bisher auf die ertragreicheren (höher gelegenen) Standorte in den Nachbarkommunen, wie
etwa den Rauhkasten/Steinfirst an der Gemarkungsgrenze Friesenheim/Gengenbach oder
auf Seelbacher Gemarkung.
Mit dem neuen Windatlas Baden-Württemberg 2019 ergeben sich verbesserte Daten- und Informationsgrundlagen gegenüber dem Windatlas 2011. So werden nun auch größere Flächen auf Lahrer Gemarkung mit potenziell adäquaten Winderträgen dargestellt. Zudem ermöglicht die weiterentwickelte Anlagentechnik ein wirtschaftliches Betreiben an Standorten,
die vor zehn Jahren für Investoren noch nicht interessant waren.
Drei der von den Investoren vorgeschlagenen näher zu untersuchenden Standorte befinden
sich innerhalb der 2012 (Aufstellung Teilflächennutzungsplan) beschlossenen näher zu untersuchenden Bereiche. Dies sind das Langeck, der Lauenberg und der Schlossbühl. Zwei
Standortbereiche – Sulzberg/Ernet (Gemarkung Lahr und Sulz) und Am Detschel (Gemarkung Kippenheimweiler) liegen außerhalb der oben genannten Suchräume.
Zum potenziellen Standort Lauenberg hatte die Gemeinde Seelbach bereits 2013 ihre ablehnende Haltung geäußert, da der Standort auf Grund seiner Nähe und Ausrichtung zum Gesamtort erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf das Erscheinungsbild hätte. Bei kürzlich geführten informellen Gesprächen auf Bürgermeisterebene wurde die Haltung gegenüber dem
Standort Lauenberg nochmal damit bekräftigt, dass auf Seelbacher Gemarkung inzwischen
eine große Anzahl an Anlagen bestehe. Mit Blick auf eine gute nachbarschaftliche Beziehung
empfiehlt die Verwaltung den Standort Lauenberg nicht weiter zu verfolgen. (Die Potenzialfläche ist zum allergrößten Teil in städtischem Besitz).

Drucksache 327/2020

Seite - 3 -

Genehmigungsgrundlagen
Zur Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren erforderlich. Genehmigende Behörde ist das Landratsamt Ortenaukreis. Zur Beantragung sind
durch die Antragstellenden umfangreiche Unterlagen und Gutachten vorzulegen. Insbesondere die Prüfung der Umweltverträglichkeit erfordert aktuelle und detaillierte Gutachten zu
Themenkomplexen wie Lärm, Artenschutz, Sichtbarkeit etc.
Windkraftanlagen sind (gemäß § 35 Baugesetzbuch) im Außenbereich zulässig, wenn sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den
Darstellungen eines Flächennutzungsplans widerspricht. Das derzeit, aus oben genannten
Gründen, ruhende Aufstellungsverfahren des Teil-FNP Windkraft hat keine unmittelbaren
Rechtswirkungen, da es nicht den Stand „formelle Planreife“ erreicht hat. Damit ist eine
Steuerungsmöglichkeit auf Flächennutzungsplanebene nicht gegeben.
Die Anfragen für mögliche Standorte zeigen, dass sich ein Großteil der Potenzialflächen in
den 2012 als zu vertiefende Bereiche beschlossenen Flächen befindet. Hinzu kommen die
Bereiche Sulzberg/Ernet und Am Detschel, die aus den verbesserten Windatlasdaten resultieren.
Grundsätzlich handelt es sich bei den dargestellten Standorten/Bereichen um erste Vorschläge verschiedener Interessenten, die zunächst auf den Kriterien Windhöffigkeit und Abstand zu Wohngebieten bzw. Wohngebäuden aufbauen. Hierbei ist noch keine Prüfung zur
Umweltverträglichkeit erfolgt. (So liegen z.B. mehrere Potenzialflächen innerhalb von FloraFauna-Habitat-Gebieten.) Zur Klärung, ob ein Standort dann tatsächlich geeignet wäre, sind
umfangreiche und zeit- und kostenintensive Gutachten erforderlich. Die Interessenten möchten daher für die jeweiligen Standorte mit städtischen Flurstücken Verträge mit der Stadt Lahr
abschließen, damit sie im Kalenderjahr 2021 die notwendigen Untersuchungen durchführen
können. Die erzielten Ergebnisse werden dann genauer aufzeigen, wo auf der Lahrer Gemarkung Windenergieanlagen voraussichtlich genehmigungsfähig sind.
Mit dem Ausbau der Windenergie kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Verwaltung begrüßt daher, dass jetzt auch verstärkt Flächen für
Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung in den Fokus genommen werden können und
empfiehlt vertiefende Untersuchungen durch die Interessenten.
Bei der Gemeinderatsklausur 2020 wurde die Maßnahme „Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung“ als besonders wichtig und
nutzbringend hervorgehoben und priorisiert.

Tilman Petters

Sabine Fink

Manfred Kaiser

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.