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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Umweltbericht zum Bebauungsplan FEUERWACHE WEST

Offenlage, Stand 23.10.2020

mario kappis
freier landschaftsarchitekt lahrerstr. 13 77933 lahr-sulz
tel 07821984528 fax 984529 e.mail landschaftsarchitekt@kappis-lahr.de

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Inhaltsverzeichnis
1

Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................. 1

2

Prüfmethoden, Umweltziele, planerische Vorgaben ......................................... 1

3

Grünplanung ......................................................................................................... 8

2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
3.1

4

Grünordnungskonzept .................................................................................................... 8

Beschreibung der Planung .................................................................................. 9
4.1
4.2

5

Methodische Vorgehensweise ........................................................................................ 1
Übergeordnete Planungen .............................................................................................. 2
Vorhandene Ausgleichsflächen für IGP RAUM LAHR I.................................................. 3
Bebauungsplan SCHNEIDFELD ...................................................................................... 3
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ..................................................... 4
Beschreibung der Umweltziele ....................................................................................... 7
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen................ 8

Städtebauliche Planung .................................................................................................. 9
Wirkfaktoren der Planung ............................................................................................. 10
4.2.1 Relevanzmatrix .................................................................................................... 10

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung . 11

5.1

5.2
5.3
5.4
5.5

5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12

Fläche, geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ....................................... 11
5.1.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht .................................................................. 11
5.1.2 Schutzgebiete nach Wasserrecht ......................................................................... 12
Boden ............................................................................................................................. 12
Wasser ........................................................................................................................... 15
Klima / Luft ..................................................................................................................... 17
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.............................................................................. 18
5.5.1 Pflanzen, Biotope................................................................................................. 18
5.5.2 Tiere .................................................................................................................... 19
Landschaftsbild, Erholung ............................................................................................ 25
Mensch / Gesundheit ..................................................................................................... 27
Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 30
Wechselwirkungen ........................................................................................................ 30
Nutzung erneuerbarer Energien.................................................................................... 31
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
........................................................................................................................................ 31
Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen ................................................................... 31

6

Artenschutzrechtliche Prüfung ......................................................................... 33

7

Planungsalternativen ......................................................................................... 33

7.1
7.2

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung .......................................................................................................................... 33
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ..................................... 34

8

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz .............................................................................. 35

9

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ............................. 39

10 Antrag auf Ausnahmegenehmigung für gesetzlich geschützte Biotope ....... 39
11 Zusammenfassung............................................................................................. 39

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

12 Anhang ................................................................................................................ 42
Anhang 1:

Literatur

Anhang 2:

Nachweis Entsiegelung Anbau Max-Planck-Gymnasium

Anhang 3:

Nachweis Waldkalkung: Ökokonto Stadt Lahr

Abbildungen
Abb.1: Ausgleichsfläche IGP RAUM LAHR und Bebauungsplan SCHNEIDFELD innerhalb des
Planungsgebiets (ARCHITEKT HEER 2020) ...................................................................................... 4
Abb.2: Offenlandbiotope Kartierung 2016 (LUBW 2020) .......................................................................... 5
Abb.3: Biotoptypen im Gesamtuntersuchungsgebiet (BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE LAUFER 2020) ..... 6
Abb.4: Bodentyp des Plangebiets .......................................................................................................... 13
Abb.5: Altablagerung SCHNEIDFELD Altlangenwinkel (Auszug Bodenschutz- und Altlastenkataster LRA
Ortenaukreis 2018) ..................................................................................................................... 15
Abb. 6 Abschätzung Gewerbelärm FEUERWACHE WEST (GEORG HEER 2019) .................................... 29
Abb. 7: Entsiegelte Fläche des ehemaligen Anbaus............................................................................... 42
Abb. 8: Ökokonto Boden Stadt Lahr Bodenkalkung................................................................................ 43

Tabellen
Tab.1: Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet (Quelle: BK50, LGRB) ........................................ 14
Tab.2: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten (LAUFER 2020) .................................................. 20
Tab.3: Brutvogelarten von naturschutzfachlich besonderer Bedeutung (LAUFER 2020) ........................... 21
Tab.4: Im Plangebiet nachgewiesene Reptilien (LAUFER 2020) .............................................................. 23
Tab.5: Im Plangebiet nachgewiesene Amphibien (Laufer 2020) ............................................................. 24
Tab.6: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Schutzgut Boden.............................................................................. 35
Tab.7: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt .................................................. 36
Tab.8: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Sonstige Schutzgüter ....................................................................... 38

Anlage
Karte 1.0
Karte 2.0

Bestandsplan Biotoptypen (unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans SCHNEIDFELD)
Umweltbericht Grünordnungsplan

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1
Anlass

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Anlass und Aufgabenstellung
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen zur Neuordnung und Erschließung einer Feuerwache in zentraler Lage des Geländestreifens zwischen der Dr.
Georg-Schaeffler-Straße und der Europastraße.
Die verbleibenden Flächen im Norden und Süden der Feuerwache sollen zu einem
späteren Zeitpunkt bei konkreten Ansiedlungsabsichten stufenweise in getrennten
Verfahren zu Gewerbeflächen weiterentwickelt werden.
Zur Regenwasserbewirtschaftung wird der entlang der Ostgrenze verlaufende Entwässerungsgraben als Anlage zum Ableiten, Rückhalten und Versickern von
Oberflächenwasser ausgebaut. Der notwendige Pflegeweg kann zu einer Fußund Radwegeverbindung ausgebaut werden. Temporär wird auf der Nordseite des
Grabens eine Einstaufläche für die Rückhaltung des Oberflächenwassers angelegt. Mittelfristig erfolgt die Ableitung nach Süden.
Für die Umsetzung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind die Flächen im Übergang zum benachbarten Flugbetriebsfeld im Westen, Flächen südlich der Feuerwache sowie der Entwässerungsgraben mit Böschungsflächen im Osten vorgesehen.

Umweltschützende Der Bebauungsplan FEUERWACHE WEST wird im sogenannten Regelverfahren
Belange im BauGB: aufgestellt.
- Umweltprüfung

Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 2 Abs. 4 BauGB wird für einen Bebauungsplan
im Regelverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden im Umweltbericht zusammengefasst. Im Umweltbericht werden
diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen und wird den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans. Die erforderlichen Angaben erfolgen gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4
und §§ 2a und 4c BauGB.

- Eingriffsregelung Gemäß § 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind "die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung
nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
- Spezieller
Artenschutz

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Bei nach den Vorschriften des
BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten).
Die detaillierte Darstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt in einem
separaten Fachbeitrag Artenschutz (Büro für Landschaftsökologie LAUFER,
2020).

2

Prüfmethoden, Umweltziele, planerische Vorgaben

2.1

Methodische Vorgehensweise
Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen gemäß Anlage 1 zum BauGB. Dabei werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden.

1

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Methodische
Vorgehensweise

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Die im Umweltbericht darzustellenden Umweltbelange orientieren sich an den Vorgaben des § 1 Abs. Nr. 7 BauGB.
Gegliedert nach Schutzgütern erfolgt die Darstellung und Beurteilung der Landschaftspotentiale in ihrem aktuellen Zustand.
Danach werden die vorhabensbedingten Auswirkungen (im Sinne der Änderung
des Umweltzustands) auf die in § 1a BauGB genannten Schutzgüter prognostiziert
und bewertet.
Die Auswirkungen auf bestehende Wechselwirkungen werden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern mit dargestellt. Grundlage bzw. Maßstab der Bewertung
der Auswirkungen sind die Umweltziele, die aus Fachgesetzen entnommen werden (siehe unten). Bei den Bewertungen kommt die verbal-argumentative Methode
zur Anwendung. Bei der Beurteilung der Bestandssituation wird eine 5-stufige Bewertungsskala benutzt.
Bei der Beurteilung der prognostizierten Auswirkungen (Eingriff) werden den Wertstufen die Kategorien "erhebliche Beeinträchtigung" oder "unerhebliche Beeinträchtigung" zugeordnet.

Bewertung der
Leistung / Funktion
Eingriffsbewertung

keine/
gering
sehr gering
1
2
unerheblich

mittel

hoch

sehr hoch

3

4
erheblich

5

Zur besseren Übersicht werden bei den Texten zur Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen folgende Symbole verwendet:
Æ erhebliche Beeinträchtigung
_ unerhebliche (oder keine) Beeinträchtigung
Ê positive Auswirkung
Verwendete
Methoden

Die Ermittlung der Auswirkungen erfolgt nach dem Grundmuster der ökologischen
Risikoanalyse (nicht als durchgehend formalisiertes Bewertungsverfahren sondern als verbal-argumentativer Ansatz), d.h. die Gegenüberstellung der Wirkungsintensität des Vorhabens und der Empfindlichkeit des Schutzgutes ergibt das ökologische Risiko bzw. die Beeinträchtigung.
Die erforderliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wird gemäß der verbal-argumentativen Vorgehensweise dargelegt. Für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt sowie für den Boden wird das Ökopunktverfahren gemäß der Ökokontoverordnung BW zur Anwendung gebracht.

2.2

Übergeordnete Planungen

Regionalplan

Der gültige Regionalplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein (v.
06.07.2017) weist die westlich der geplanten Straße ausgewiesenen Fläche als
regionalen Grünzug aus, sowie als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege

Flächennutzungsplan

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das für eine Bebauung vorgesehene Gebiet
der FEUERWACHE WEST als geplante Industrie- und Gewerbefläche dargestellt.
Die westlich gelegenen geplanten Ausgleichsflächen sind auf der Nordseite im
FNP als Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, auf der Südseite liegen Ausgleichsflächen für das Industrie- und Gewerbegebiet Raum Lahr I (Brachen in der Einflugschneise).

2

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2.3
Vorhandene Ausgleichsflächen

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Vorhandene Ausgleichsflächen für IGP RAUM LAHR I
Im Bebauungsplan IGP RAUM LAHR I (1997) wurde eine Ausgleichsfläche (Brache in der Einflugschneise) festgesetzt, die nach aktueller Überprüfung über das
Zweckverbandsareal hinausreicht und somit auf städtischer Fläche innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST liegt (Teile des
Flurstücks Nr. 8761/3, ca. 0,5 h – siehe Abb. 1).
Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (Telefonnotiz Architekt
Heer 11.10.2018) wurde vereinbart, dass im Rahmen der anstehenden Flächenentwicklung des Planungsgebiets der erforderliche Ausgleichsbedarf auf der Basis
des heutigen Zustands unter Beachtung der artenschutzrechtlichen Erfordernisse
neu festzulegen ist. Es ist nicht erforderlich, für die Teilaufhebung der Ausgleichsfläche außerhalb des Zweckverbandsareals die ursprüngliche Ausgleichsbilanzierung neu zu bewerten und zusätzlich zu kompensieren.
Die betroffene Fläche wurde in der Biotoptypenkartierung (BÜRO FÜR
LANDSCHAFTSÖKOLOGIE LAUFER 2020) nahezu flächendeckend als „Grasreiche Ruderalvegetation“ kartiert. Sie wird durch die geplanten Baumaßnahmen (Erschließungsstraße) nur geringfügig in Anspruch genommen. Vorgesehen ist die Entwicklung der Fläche zu einer Magerwiese mittlerer Standorte. Entlang des Radwegs
werden abschnittsweise Gebüschreihen gepflanzt.

2.4
Bebauungsplan
SCHNEIDFELD

Bebauungsplan SCHNEIDFELD
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST wird auf der
Ostseite vom Bebauungsplan SCHNEIDFELD der Stadt Lahr (rechtskräftig seit
1993) überlagert (siehe Abb. 1). Vorgesehen ist dessen Aufhebung im Überschneidungsbereich.
Gemäß rechtsverbindlichem Bebauungsplan sind in diesem Bereich öffentliche
und private Grünflächen (Entwässerungsgraben und Grünstreifen mit flächenhaftem Pflanzgebot, Breite jeweils 10m) sowie Bauflächen festgesetzt.
Maßgeblich für Eingriffsbewertung in die Schutzgüter und die Bilanzierung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung sind gemäß BauGB (§ 1a
Abs. 3) die im Bebauungsplan SCHNEIDFELD festgesetzten Flächennutzungen
und nicht der aktuelle Umweltzustand (siehe Anhang Karte 1.0 Bestandsplan)
Da abweichend von der Darstellung im Bebauungsplan SCHNEIDFELD der Entwässerungsgraben um ca. 30 m nach Osten verschoben gebaut wurde, liegt dieser heute innerhalb der Baufläche (eingeschränktes Industriegebiet).
Der Bebauungsplan FEUERWACHE WEST sieht den Erhalt des Entwässerungsgrabens vor, so dass im Zuge der Neuaufstellung / Teilaufhebung ca. 0,75 ha geplante Baufläche zu öffentlicher Grünfläche umgeformt werden. Die festgesetzten
öffentlichen und privaten Grünflächen werden hingegen zu Bauflächen bzw. zu
Grün-/Ausgleichsflächen umgewidmet.

3

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Abb.1: Ausgleichsfläche IGP RAUM LAHR und Bebauungsplan SCHNEIDFELD innerhalb des Planungsgebiets (GEORG HEER 2020)

2.5

Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

Geschützte
Darstellung der im Plangebiet und/ oder dem Plangebiet nächstgelegenen SchutzBestandteile von
gebiete nach Naturschutzrecht einschl. einer Einschätzung, ob unter BerücksichNatur u. Landschaft tigung des räumlich-funktionalen Bezugs eine Betroffenheit gegeben ist oder ausgeschlossen werden kann.
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Besonders
geschützte
Biotope

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Im Zuge der Biotoptypenkartierung (LUBW 2016) wurden zwei geschützte Biotope gem. § 33 NatschG und § 30 BNatSchG erfasst:
Nr. 176123174037 Großer Tümpel Flugplatz Lahr, Größe 0,1018 ha
Nr. 176123174038 Sumpfseggenried in Graben Flugplatz Lahr Größe 0,0277 ha
Die Biotope liegen am nördlichen Ende des Entwässerungsgrabens und mit einem
kleineren Flächenanteil innerhalb des Geltungsbereichs (siehe Abb. 2 und Karte
1.0 „Bestand“ im Anhang). Abweichend von der Kartierung 2016 ist die Teichfläche
zwischenzeitlich verlandet und hat sich zu einem Sukzessionswald entwickelt
(siehe Abb. 3). Auch das Sumpfseggenried ist aktuell lt. Biotoptypenkartierung
nicht mehr vorhanden. Die geschützten Biotope sind nachweislich erst im Zuge
der Bebauung entstanden (innerhalb der Entwässerungseinrichtung des benachbarten DHL-Logistikzentrums).
Im Zuge des Ausbaus des Entwässerungsgrabens werden die Flächenanteile der
ehemaligen Biotope innerhalb des Geltungsbereichs in Anspruch genommen. Es
erfolgt daher vorsorglich ein Antrag auf Befreiung.

Abb.2: Offenlandbiotope Kartierung 2016 (LUBW 2020)

5

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Abb.3: Biotoptypen im Gesamtuntersuchungsgebiet (BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE LAUFER 2020)

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FFH-Schutzgebiet

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Abschnitte des nächstgelegenen FFH-Schutzgebiets gem. § 31 ff BNatSchG „Untere Schutter und Unditz“ liegen südlich bzw. südwestlich in ca. 400 m Entfernung.
Die Betroffenheit des Schutzgebietes durch vorhabensbedingte Auswirkungen
wird in Kapitel 5.1.1. geprüft.

Nicht betroffene
Schutzgebiete

2.6

Vorhabensbedingte Auswirkungen werden für folgende Schutzgebiete ausgeschlossen:
•

Nationalpark (§ 24 BNatSchG): Der nächstgelegene Nationalpark ("Schwarzwald") befindet sich in ca. 35 km Entfernung nordöstlich.

•

Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG): Das nächstgelegene Naturschutzgebiet
befindet sich in 3 km Entfernung südwestlich (NSG Waldmatten).

•

Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG): Das nächstgelegene Biosphärenreservat befindet sich in 42 km Entfernung südlich ("Südschwarzwald").

•

Natura 2000 Vogelschutzgebiet (§ 31 ff BNatSchG): Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ("Rheinniederung Nonnenweier-Kehl") befindet sich in 5 km
Entfernung westlich.

•

Naturpark (§ 27 BNatSchG): Der nächstgelegene Naturpark ("Schwarzwald
Mitte/ Nord") liegt in 2,2 km Entfernung (Flächen der Gemeinde Friesenheim).
Dazwischen liegen ein Industrie- und Gewerbegebiet der Stadt Lahr sowie der
Ortsteil Hugsweier

•

Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG): Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet ("Schutterlindenberg") befindet sich in 2 km Entfernung östlich
und wird vom Plangebiet durch bestehende Siedlungsflächen der Stadt Lahr
getrennt.

•

Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Beschreibung der Umweltziele

Umweltziele
Definition

Umweltziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines Raums. Sie
stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar und dienen
gleichzeitig als Orientierungswerte für mögliche Kompensationsmaßnahmen.

Pflanzen, Tiere
biologische Vielfalt

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere

Boden und Wasser

Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(BBodSchG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Wasserhaushaltgesetzes, insbesondere

• Die biologische Vielfalt ist dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln
(§ 1 BNatSchG). Entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad sind
− 1. lebensfähige Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und des Biotopverbunds zu erhalten
− 2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen
und Arten entgegenzuwirken.

• Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden
(§ 1a Abs. 2 BauGB).
• Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens gemäß § 1 BBodSchG.
• Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des
Grundwassers (§ 47 WHG).
• Ortsnahe Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser oder Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutzwasser, sofern dem keine
wasserrechtlichen / öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 55 WHG).

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Luft / Klima

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Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG),
• Schutz von Flächen mit bioklimatischen und lufthygienischen Funktionen (§§ 1
Abs. 6 Nr. 7 u. 1a BauGB, §§ 1 u. 2 BNatSchG)
• Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5 BauGB und § 1 Klimaschutzgesetz
BW)

Landschaft/
Landschaftsbild

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere

Mensch

Vorgaben der DIN 18005 (Orientierungswerte zum Lärmschutz)

• Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen
ihrer Bedeutung als Erlebnis und Erholungsraum der Menschen; geschützte
Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4 und 5 BNatSchG).
•

2.7

Schutz des Menschen (sowie Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre)
vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorsorge gegen Gefahren und erhebliche Belästigungen durch Emissionen in Luft, Wasser, und Boden. Hinsichtlich Schallemissionen sind hier Grenzwerte der TA Lärm und oder die Orientierungswerte der DIN 18005 zu berücksichtigen.

Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der
Informationen
Die Bestandsdarstellung und -beschreibung sowie die Ermittlung der Auswirkungen auf die Schutzgüter basieren wesentlich auf Erhebungen des Verfassers und
auf allgemein zugänglichen Umweltdatendaten (insbesondere aus dem Datenund Kartendienst der LUBW). Darüber hinaus wurden die Ergebnisse folgender
Sondergutachten berücksichtigt:
•

Zum Schutzgut "Boden/Wasser":
Bebauungsplan FEUERWACHE WEST 77933 Lahr „Geotechnischer Bericht,
KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH 2020
AA „SCHNEIDFELD Altlangenwinkel“ Flurstücke Nr. 08761/2 und Nr. 087613/3
Objekt -Nr.00635, Orientierend Untersuchung (OU), KLIPFEL & LENHARDT
CONSULT GMBH 2018

•

Zum Schutzgut Arten und Biotope:
Artenschutzrechtliche Beurteilung des Büros für Landschaftsökologie LAUFER
(2020 – Auszug aus Gutachten). Die dabei durchgeführten Bestandserfassungen zu den Arten / Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien und Fledermausarten wurden für die Bearbeitung des Schutzgutes Tiere übernommen.

Zum Schutzgut Mensch liegen keine Informationen / Gutachten zur Lärmbelastung
im gewerblichen Umfeld vor (insbesondere DHL-Logistikzentrum), sowie zu Luftschadstoff-und Lichtimmissionen.
Weitere Informationsdefizite sind aus Sicht des Verfassers nicht vorhanden.

3

Grünplanung

3.1

Grünordnungskonzept

Grünordnung

Aufgrund der ausschließlichen Zweckbestimmung des Bebauungsplans für die Errichtung der Feuerwache beschränken sich die grünordnerischen Vorgaben auf
die Grünflächen des Feuerwehrgeländes und das Straßenbegleitgrün der Erschließungsstraße

8

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Vorgesehen sind:
• Anpflanzungen / öffentliches Grün Erschließungsstraße:
−

Erschließungsstraße mit Grünstreifen und einseitiger Baumreihe (gebietsheimische Laubbäume, Hochstamm, Pflanzgröße mind. 18/20)

−

Grünstreifen: Ansaat von gebietsheimischen Saatgutmischungen

• Grünflächen auf dem Baugrundstück Feuerwehrwache
−

Pflanzung von mind. 25 Laubbäumen (Hochstamm, Pflanzgröße mind.
18/20; 15 Bäume am Gebietsrand aus gebietsheimischen Arten)

−

Ansaat von gebietsheimischen Saatgutmischungen auf wenig genutzten
Grünflächen im Randbereich

−

Dachbegrünung auf dem Gebäude der Feuerwache (mind. 50% der
Dachfläche)

−

Die nicht überbaubaren Flächen sind zu begrünen

• Nutzung des Pflegeweges entlang des Entwässerungsgrabens als Fuß-/Radwegeverbindung
Ausgleichsflächen
im Plangebiet

Im Umfeld der Feuerwache sind folgende Flächen für den Ausgleich von Eingriffen
gemäß § 9 Abs. Satz 20 und 25 BauGB festgesetzt:
• Westliche Ausgleichsflächen: Erhalt bzw. Entwicklung von Magerwiesen, abschnittsweise Anlage von Gebüschreihen entlang des Radwegs (Flächen für
artenschutzrechtlichen Ausgleich)
• Südliche Ausgleichsfläche u.a. mit Ersatzhabitaten für Eidechsen: Anlage von
Steinriegeln, Sandlinsen, Anlage bzw. Entwicklung von Gebüschflächen, Brombeergestrüpp, grasreicher Ruderalvegetation (flächenhaft)
im
Osten:
Ausgleichsfläche
mit
• Retentionsfläche
abschnittsweiser Anlage von Gebüschreihen und Baumpflanzungen (gebietsheimische Arten) zwischen Pflegeweg und Böschungsoberkante

Bestandserhalt
Grünfläche Nord

Nördlich des Feuerwachegeländes soll zur Eingrünung und Abschirmung ein 15
m breiter Geländestreifen in seinem jetzigen Zustand durch Pflege erhalten bleiben. Entwicklungsmaßnahmen sind in dieser Fläche nicht vorgesehen

Ausgleichsflächen Aktuell nicht erforderlich im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
außerhalb des Plangebietes

4

Beschreibung der Planung

4.1

Städtebauliche Planung

Ziele der Planung

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen zur Neuordnung und Erschließung einer Feuerwache in zentraler Lage zwischen Dr. Georg-Schaeffler-Straße
und Europastraße. Der Feuerwehrstandort soll Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sowohl nach Süden wie nach Norden erhalten. Eine öffentliche Verkehrsverbindung
zwischen den Straßen wird nicht beabsichtigt.
Die verbleibenden Flächen im Norden und Süden sollen zu einem späteren Zeitpunkt in getrennten Verfahren zu Gewerbeflächen entwickelt werden.
Der entlang der Ostgrenze verlaufende Entwässerungsgraben soll als Anlage zum
Ableiten, Rückhalten und Versickern von Oberflächenwasser ausgebaut werden.

9

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Der notwendige interne Ausgleich ist im Übergang zum benachbarten Flugbetriebsfeld im Westen und in Kombination mit naturnah angelegten Entwässerungsgräben vorgesehen.

4.2

Wirkfaktoren der Planung

Baubedingt

•
•
•
•
•

Anlagebedingt

• Flächeninanspruchnahme / Versiegelung
• Störung / Barrierewirkung durch Bauwerke

Betriebsbedingt

• Schall-, Luftschadstoffemissionen intern, extern
• Lichtemissionen
• Verkehrsbedingte Geräusch- und Luftschadstoffemissionen durch das Vorhaben in angrenzenden Quartieren (externe Wirkung)

Unfallbedingt

•

Freisetzung von Schadstoffen

Wirkungen von außen

•

Schallemissionen ausgehend von Verkehrslandeplatz / Dr. Georg- Schaefflerstrasse / Gewerbegebiet (DHL DHL-Logistikzentrum)

Beseitigung von Vegetation
Aufschüttung / Abgrabung von Boden
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Lagerflächen
Schadstoffemissionen (Luftschadstoffe, Stäube)
Schallemissionen (Lärm)

4.2.1 Relevanzmatrix
Um gemäß dem Prinzip der Angemessenheit nicht alle denkbaren, sondern nur
die relevanten Wirkungen vertieft zu untersuchen, erfolgt eine Relevanzeinschätzung. In der nachfolgenden Relevanzmatrix werden die o. g. Wirkfaktoren hinsichtlich ihrer zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet.
Dabei wird unterschieden:

Landschaftsbild / Erholung

Kultur- / Sachgüter

keine / irrelevante Auswirkungen

Klima, Luft

-

Wasser

nachteilige Auswirkungen, die jedoch nicht abwägungserheblich sind, da sie
entweder bereits frühzeitig minimiert / vermieden werden können oder unterhalb der Erheblichkeitsschwelle verbleiben.

Boden

□

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

relevante, abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkungen

Mensch – Gesundheit

■

Beseitigung von Vegetation

-

■

-

-

-

□

-

Abgrabungen und Aufschüttungen

-

□

■

□

-

□

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen

-

□

□

□

-

□

-

Stoffemissionen (Stäube)

□

□

□

-

□

-

-

Schallemissionen (Lärm)

□

□

-

-

-

-

-

Baubedingt

10

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme

-

■

■

□

□

-

Störung / Barrierewirkung durch Gebäude

-

-

-

-

□

□

-

Stoffemissionen (Stäube)

□

□

□

□

-

-

-

Lichtemissionen

□

□

-

-

-

□

-

Schallemissionen intern, plangebietsinterne Wirkung

□

□

-

-

-

□

-

Schallemissionen von extern, plangebietsinterne Wirkung

□

□

-

-

-

□

-

Schallemissionen durch vorhabensbedingten Verkehr - Auswirkungen in angrenzende Quartiere

□

□

-

-

-

□

-

□

□

□

□

-

-

-

Betriebsbedingt

Unfallbedingt
Freisetzung von Schadstoffen

5

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung

5.1

Fläche, geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

5.1.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Natura 2000 /
FFH-Schutzgebiet

Bestandsdarstellung:
Das nächstgelegene FFH-Schutzgebiet gem. § 31 ff BNatSchG „Untere Schutter
und Unditz“ liegt südlich bzw. südwestlich in ca. 400 m Entfernung. Es handelt sich
um Abschnitte von Entwässerungsgräben innerhalb der intensiv landwirtschaftlich
genutzten Flächen, die an den ebenfalls geschützten Muserebach angeschlossen
sind.
Das FFH-Schutzgebiet „Untere Schutter und Unditz“ beinhaltet ein weitverzweigtes Netz aus Fließgewässern, Gräben, Baggerseen einschl. begleitender extensiv
genutzter Flächen von Lahr bis Kehl / Willstätt.
Unerhebliche Auswirkungen des Bebauungsvorhabens:
_ Eine erhebliche Beeinträchtigung der mit den Erhaltungszielen verknüpften Arten und Lebensraumtypen kann mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen
werden:
Das Bundesverwaltungsgericht geht mit seinen Entscheidungen davon aus, dass
sich das Schutzregime des Art. 6 FFH-RL flächenmäßig grundsätzlich auf das
Schutzgebiet in seinen administrativen Grenzen beschränkt. "Ausgehend hiervon
wäre es verfehlt, gebietsexterne Flächen, die von im Gebiet ansässigen Vorkommen geschützter Tierarten z.B. zur Nahrungssuche genutzt werden, in den Gebietsschutz einzubeziehen (7 VR 6.14 Rn. 16; 9 A 5.08 Rn. 32)" (Bick et Wulfert,
2016).
Auch die Distanz des Planungsgebiets zum FFH-Gebiet von ca. 400 m, sowie die
Tatsache das die betroffenen Entwässerungsgräben nur ein kleiner Teil des FFHGebiets sind, spricht für eine Verträglichkeit des Projekts mit den Erhaltungszielen
des FFH-Schutzgebietes.

Weitere
Schutzgebiete

Bereits in Kapitel 2.5 wurde dargelegt, dass das Vorhaben sich auf andere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht nicht nachteilig auswirkt.

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

5.1.2 Schutzgebiete nach Wasserrecht
Schutzgebiete Was- Bestandsdarstellung:
ser
Im Plangebiet besteht kein Quellenschutzgebiet und kein Wasserschutzgebiet
(weder ein festgesetztes, noch ein vorläufig abgegrenztes, noch ein im Verfahren
befindliches, noch ein fachtechnisch abgegrenztes).
Das Plangebiet liegt außerhalb von Überflutungsflächen gemäß Hochwasserrisikokarte (außerhalb HQ100 und außerhalb HQextrem).

5.2
Datenquelle,
Methodik

Boden
•

GLA 1995: Geologische Karte von Baden-Württemberg 7612, 1:25.000, 7612
Lahr/ Schwarzwald-West

•

LGRB (Landesanstalt für Geologie, Rohstoffe und Boden Baden-Württemberg), Bodenkarte 50.000

•

LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg), 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. 32 S.

•

KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH 2020; Bebauungsplan FEUERWACHE
WEST 77933 Lahr „Geotechnischer Bericht“

Die Bewertung der Böden erfolgt auf Grundlage der Bodenkarte 1:50.000 (LGRB)
und der vorliegenden Gutachten.
Geologie
Bestandsdarstellung und -bewertung

Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet liegt in der Rheinebene im Bereich der Niederterrasse. Der geologische Untergrund weist mächtige Schichtfolgen aus quartärem Lockergestein
über dem anstehenden Felsuntergrund auf. Die jüngeren Kiesschichten – als oberes Kieslager bezeichnet – bestehen aus frischem, wenig verwittertem sandigem
Kies und erreichen im Gebiet Mächtigkeiten von 25 m. Darunter befinden sich das
mittlere und untere Kieslager jeweils getrennt durch bindige Zwischenhorizonte.
Das obere Kieslager wird im Gebiet vom Schwemmfächer der Schutter, einem 3
bis 6 m mächtigen Sandkörper überdeckt. Darüber befinden sich bindige Deckschichten, entstanden durch Ablagerungen der Schutter und teilweise auch der
Unditz (feinsandiger Löss / Schwemmlöss bzw. Auesedimente). Die Mächtigkeit
der Deckschichten beträgt max. 5 m.
Boden
Bestandsdarstellung:
Im Bereich der Niederterrasse entwickelten sich auf den späteiszeitlichen Hochflutlehmen Parabraunerde-Pseudogley-Böden meist mit Vergleyung im Untergrund und Parabraunerde-Gley-Pseudogley-Böden. Bodenuntersuchungen im
Gebiet (KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH 2020) ergaben unter dem Oberboden
stark schluffige, schwach tonige Sande, schwach bis stark sandige-schwach bis
stark tonige Schluffe sowie schluffige Tone.
Die Mächtigkeit der bindigen Deckschichten im Gebiet variiert zwischen 2,1 und
4,2 m.
Die Bodenkarte trifft für Teilflächen des Planungsgebiets keine Aussagen, da diese
vermutlich bereits gewerblich oder militärisch genutzt wurden.
Für den Überlagerungsbereich Bebauungsplan SCHNEIDFELD im Osten (siehe
Kap. 2.4) ist von den Bodenverhältnissen auszugehen, wie sie sich aus den festgesetzten Flächennutzungen ergeben würden. In den Grünflächen wären zum
Bau des Entwässerungsgrabens Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich
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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

gewesen. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Boden vorausgesetzt, wird
nicht von einer beeinträchtigten Bodensituation ausgegangen.
Vorbelastungen:
Die Bodenflächen im Flugplatzbereich sind infolge anthropogener Eingriffe, die flächendeckend stattgefunden haben (Abtragung / Auffüllung in engem Wechsel),
überformt bzw. gestört. Durch militärische Nutzung wurden die Böden teilweise
deutlich verdichtet. Die Stauwirkung dieser von Natur aus zur Vernässung neigenden Böden wurde dadurch verstärkt. Veränderte Bodenverhältnisse sind auch im
Bereich der aktuell bestehenden Lagerflächen zu erwarten. Da die über das gesamte Untersuchungsgebiet verteilten punktuellen Bodenuntersuchungen keine
unmittelbaren Beeinträchtigungen ergaben, erfolgt keine Abwertung.
Im Gebiet befand sich ursprünglich auch eine Backsteinbrennerei. In der zugehörigen Tongrube erfolgten in der Vergangenheit Ablagerungen bis zu einer Mächtigkeit von 3,0m (siehe unten „Altlasten“). Diese Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplans SCHNEIDFELD.
Bestandsbewertung:
Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bodens (Gesamtbewertung) sind
folgende Bodenfunktionen zu berücksichtigen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit,
Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort
für natürliche Vegetation. Die Funktionsbewertung der Böden des Plangebietes ist
in Tab. 1 dargestellt.

Abb.4: Bodentyp
des Plangebiets
Bodenkarte
50.000 (LGRB
Baden-Württemberg)

13

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Tab.1: Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet (Quelle: BK50, LGRB)

Bodeneinheit

Bewertung der Bodenfunktionen
Plange- Stufen: 0 sehr gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr hoch
biet (in Natürliche
Ausgleichfunk- Filter- und Gesamt
Standort f.
ha)
Bodention im Wasser- Pufferfunk- Mittel aus natürliche
fruchtbarkeit kreislauf
a
b

Bau- und anlagebedingte Wirkungen

Parabraunerde-Pseudogley
Versiegelte
Fläche (BP
SCHNEIDFEL
D)

tion

c

[a b c]

3,12

mittel
2,0

mittel
2,0*

mittel bis
hoch
2,5

2,166

0,76

0,0

0,0

0,0

0,0

Vegetation
d
Nicht
hoch bis
sehr hoch

Erhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
Æ Bodenversiegelung: Dauerhafter Verlust der Bodenfunktionen durch Überbauung (Vollversiegelung auf 7.760 qm für Gebäude und Straßenflächen, Teilversiegelung auf 2.932 qm auf Übungsflächen der Feuerwehr mit wassergebundener
Decke bzw. Schotterrasen). Von dieser Fläche muss jedoch die bereits zulässige
Versiegelung gem. Bebauungsplan SCHNEIDFELD (0,76 ha) abgezogen werden.
Unerhebliche Auswirkungen des Bebauungsvorhabens:
_ Minderung der Leistungsfähigkeit des Bodens auf nicht versiegelten Flächen
aufgrund Neugestaltung des Geländes (Abgrabung / Aufschüttung – siehe auch
nachfolgend Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen). Die umfangreichen
Abgrabungen zur Herstellung der Retentionsfläche erfolgen außerdem überwiegend im Bereich der Baufläche des Bebauungsplans SCHNEIDFELD.

Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

• Es wird davon ausgegangen, dass bei den erforderlichen Abgrabungen und
Aufschüttungen zur Minderung der dabei eintretenden Bodenfunktionsverluste
die Anforderungen zum Bodenschutz (Trennung von Unterboden und humosen
Oberboden bei Abgrabung, Zwischenlagerung und Wiederauftrag [DIN 19731])
berücksichtigt werden. Diese Vorgabe entspricht den Hinweisen in den einschlägigen Festsetzungen zum Bebauungsplan
• Es ist eine großflächige extensive Begrünung (Aufbauhöhe 14 cm) der Dachfläche des Gebäudes der Feuerwache vorgegeben (mind. 50% Flächenanteil)

Fazit

Aufgrund der zulässigen Versiegelung kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Boden. Entsiegelungen vor Ort sind nicht möglich. Umfangreiche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden in Form von großflächiger Dachbegrünung durchgeführt. Ein vollständiger Ausgleich im Plangebiet
ist nicht dennoch nicht möglich, es sind externe Maßnahmen erforderlich.
Altlasten

Bestandsdarstellung

Im Plangebiet war die Durchführung einer orientierenden Untersuchung der Altablagerung (AA) „SCHNEIDFELD Altlangenwinkel“ erforderlich (siehe Abb. 2). Es
handelt sich dabei um die verfüllte Tongrube einer ehemaligen Backsteinbrennerei. Die Untersuchungsergebnisse sind in einem Bericht dokumentiert (AA
„SCHNEIDFELD Altlangenwinkel“ Flurstücke Nr. 08761/2 und Nr. 087613/3 Objekt
-Nr.00635, Orientierende Untersuchung (OU), KLIPFEL & LENHARDT CONSULT
GMBH 2018).

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Abb.5: Altablagerung SCHNEIDFELD Altlangenwinkel (Auszug Bodenschutz- und
Altlastenkataster LRA Ortenaukreis 2018)
Fazit

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse konnte der Gefahrenverdacht
gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung
(BBodSchV) ausgeräumt werden. Die bisherige Altablagerung ist somit keine Altlastverdachtsfläche mehr (gem. Schreiben Amt für Wasserwirtschaft Landratsamt
Ortenaukreis U. Mangold 2018).

5.3
Datengrundlage

Wasser
• Onlineabfrage im Daten- und Kartendienst LUBW 2020
• Bestandserfassung durch den Verfasser 2020
• KLIPFEL & LENHARDT CONSULT GMBH 2020; Bebauungsplan FEUERWACHE
WEST 77933 Lahr „Geotechnischer Bericht“
• WALD + CORBE CONSULTING GMBH 2020; Entwässerungskonzept Zwischenzustand BG SCHNEIDFELD Stadt Lahr Stand 27.04.2020
• REGIONALVERBAND SÜDLICHER OBERRHEIN 2013; Landschaftsrahmenplan
Raumanalyse Schutzgut Grundwasser
Oberflächengewässer

Bestandsdarstellung und -bewertung

Im Plangebiet sind weder Stillgewässer noch Fließgewässer vorhanden. Am Ostrand verläuft ein Entwässerungsgraben für den Niederschlagsabfluss des benachbarten DHL-Logistikzentrums ohne ständige Wasserführung Der Graben mündet
in ein ehemaliges Becken, das zwischenzeitlich verlandet ist.
Gemäß Hochwassergefahrenkarte (Daten- und Kartendienst LUBW, Stand
09/2020) bestehen im Plangebiet keine Überflutungsflächen.

15

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Grundwasser
Hauptgrundwasserleiter im Gebiet ist das Obere Kieslager (s.o.), welches sich
über das gesamte Untersuchungsgebiet erstreckt. Die darunterliegenden schluffigen und damit wenig durchlässigen Schichten wirken als Grundwassersohle, die
Hochflutlehme als Grundwasserdeckschichten.
Der Grundwasserspiegel im Untersuchungsgebiet lag zum Zeitpunkt der geotechnischen Untersuchungen (Januar) zwischen 2,9 und 3,5 m unter Flur (KLIPFEL &
LENHARDT CONSULT GMBH 2020). Er bewegt sich meist frei innerhalb des Kieskörpers, in Abschnitten mit höhermächtigen Aueablagerungen auch eingespannt (gespannte Grundwasserverhältnisse).
Die Grundwasserfließrichtung verläuft parallel zum Talverlauf von SSW nach
NNO mit einem Gefälle von 0,7 bis 1,0 ‰. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit
im Gebiet liegt im Mittelwert bei 0,1 m/h.
Die Grundwasserneubildung im Gebiet erfolgt überwiegend aus den anfallenden
Niederschlägen, von untergeordneter Bedeutung sind Infiltration aus Fließgewässern bzw. Seitentälern und Zustrom aus dem südlichen Oberrheintal.
Die Bedeutung des Grundwasservorkommens im Oberrheingraben wird im Landschaftsrahmenplan 2013 in die Kategorie „mittel“ eingestuft (sehr große Grundwasservorkommen)
Bau- und anlagebedingte Wirkungen

Unerhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens
_ Verminderung der Niederschlagsrückhaltungsfunktion durch Bodenabtrag,
Aufschüttung und Versiegelung
_ Verminderung der Grundwasseranreicherung durch Neuversiegelung (1,07
ha). Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der bindigen Deckschichten (teilweise
hohe Tongehalte) ist aktuell der Anteil des Niederschlagswassers reduziert, das
im Gebiet durch natürliche Versickerung dem Grundwasserleiter zufließt.

Vermeidungs- und
Entwässerungskonzept Zwischenzustand (WALD + CORBE CONSULTING GMBH
Verminderungsmaß- 2020):
nahmen
• Ableitung des Niederschlagswassers von Erschließungstraße und Radweg in
die westlich gelegenen Grünflächen, wo es in der Fläche versickert bzw. geplanten Versickerungsanlagen zugeleitet wird.
• Ableitung des Niederschlagswassers vom Gebäude Feuerwache und den Außenanlagen in den östlich gelegenen Entwässerungsgraben, von wo es Richtung Norden einer temporären Einstaufläche zugeführt wird. Die Ableitung aus
der Einstaufläche in ein nördlich anschließendes Grabensystem ist gedrosselt
auf 65l/s. Der überwiegende Teil des Niederschlagswassers kann somit zumindest temporär vor Ort zurückgehalten und teilweise auch versickert werden.
Nur bei Starkregenereignissen erfolgt eine Ableitung.
Eine allgemeine Versickerung des Niederschlagswassers (durchlässige Beläge)
ist aufgrund des geringen Durchlässigkeitsbeiwerts (kf < 10-7 ; KLIPFEL & LENHARDT
CONSULT GMBH 2020) nicht möglich. (gemäß ATV 138).
• Eine extensive Begrünung (Aufbauhöhe mind. 14 cm) ist auf 50% der Dachfläche des Feuerwehrgebäudes vorgegeben.
Fazit

Durch die geplanten Maßnahmen des Entwässerungskonzept sowie die Dachbegrünung können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Grundwasser
vermieden werden.

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5.4
Datengrundlage,
Methodik

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Klima / Luft
Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) 2006: ReKliso (Regionale Klimaanalyse Südlicher Oberrhein, 107 S und Daten-CD. Regionalverband Südlicher
Oberrhein.
Die Darstellung und Bewertung konzentriert sich auf die bioklimatischen und lufthygienischen Aspekte der Schutzgüter Klima / Luft. Relevant sind dabei luftaustauscharme Hochdruckwetterlagen, die häufig mit einer bioklimatischen Belastungssituation einhergehen. Die Belastungssituation wird dabei von lokalen Luftströmungsprozessen modifiziert.

Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestand:
Die Situation im Untersuchungsgebiet ist wesentlich bestimmt durch die bioklimatischen und lufthygienischen Besonderheiten der Rheinebene mit starker Wärmebelastung im Sommer und zeitweise hoher Immissionsbelastung bei Inversionswetterlagen in den Wintermonaten.
Die Belastungssituationen korrelieren meist mit windarmen, antizyklonalen Hochdruckwetterlagen bei denen sich regionale und lokale Windsysteme ausbilden. Dabei transportiert das Rheintalwindsystem Kalt-/Frischluft in den Nacht- u. Morgenstunden talabwärts in Richtung Norden. Umgekehrt treten ab der Mittagszeit im
Rheintal südliche Luftströmungen auf.
Dieses eher träge Windsystem im Rheintal wird tags und nachts durch das Schuttertäler Berg-/Talwindsystem beeinflusst bzw. leicht modifiziert. Die Wirkungen
des Tal-/Bergwindsystems des Schuttertal sind im Untersuchungsgebiet nur noch
mäßig stark ausgeprägt. Hinsichtlich einer gegenseitigen Beeinflussung der klimatisch benachbarten Wirkungsräume – Untersuchungsgebiet einerseits, Stadtgebiet Lahr andererseits - bleibt die Berücksichtigung dieses Windsystems jedoch
relevant.
Es ist im wesentlich nur ein Klimatop vorhanden, die kleinflächigen Gehölzbestände im Untersuchungsgebiet schaffen noch keine eigenständigen Klimaverhältnisse:
•

Überwiegend Freiland-Klimatop: In Teilen windoffen, mit einem ausgeprägten
Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie mit Frisch-/Kaltluftproduktion.
Ein Frischluft-/ Kaltluftabfluss ist aufgrund der geringen bzw. fehlenden Geländeneigung nicht vorhanden. Den überwiegend freien Flächen mit Gehölzbeständen kommt aber im Rahmen der oben beschriebenen Windsysteme eine
gewisse Filterwirkung für Luftschadstoffe zu.

Bestandsbewertung:
Dem Planungsgebiet kommt als Kaltluftproduktionsfläche und Luftleitbahn eine
gewisse Ausgleichsfunktion zu, insbesondere im Zusammenhang mit den großflächigen Wiesenflächen des Flugplatzareals im Westen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Ausgleichsfunktion ist die Lage des Gebiets
westlich des DHL-Logistikzentrums zu berücksichtigen. Letzteres wirkt aufgrund
der Größe und Ausrichtung als Barriere für kleinräumige Windströmungen in die
östlichen Siedlungsgebiete. Die Ausgleichswirkungen erreichen somit nur ein geringes Maß.
Die bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen des Plangebietes
werden daher insgesamt als gering bewertet.
Bau- und anlagebe- Unerhebliche Auswirkungen des Bebauungsvorhabens
dingte Wirkungen
_ Mit der Bebauung des Plangebietes, der Beseitigung der Vegetation und der
nachfolgenden Versiegelung werden die Kaltluft- und die Frischluftproduktion im
Plangebiet vermindert.

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_ Mit der Bebauung wird die Lufttransportfunktion des Plangebietes und damit die
bioklimatische Ausgleichsfunktion für die östlich gelegenen Siedlungsbereiche
herabgesetzt.
Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

• Erhalt der bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichwirkungen in den unversiegelten Wiesenflächen im Westen, den Ausgleichs- bzw. Grünflächen
beidseitig nördlich und südlich der Feuerwache sowie in der östlichen Grünfläche (Retentionsfläche)
• Verbesserung insbesondere der Lufthygiene (Filterwirkung) durch umfangreiche Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraße, innerhalb der Aussennanlage der Feuerwache und entlang des Pflegewegs im Osten
• Extensive Begrünung (Aufbauhöhe mind. 14 cm) auf 50% der Dachfläche des
Feuerwehrgebäudes

Fazit

Angesichts der geringen Bedeutung des Plangebiets für klimatische Belange einerseits und des verhältnismäßig geringflächigen Eingriffsumfangs andererseits
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Bioklima und die Lufthygiene
zu erwarten. Durch die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen können die
geringen Beeinträchtigungen kompensiert werden.

5.5

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

5.5.1 Pflanzen, Biotope
Datengrundlage

•

BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, LAUFER 2020: FEUERWACHE WEST Lahr
– Artenschutzrechtlich Beurteilung, Oktober 2020 Vorabzug

•

Eigene Geländebegehungen des Verfassers 2020

Besonders
Eine Darstellung der Bestandssituation hinsichtlich besonders geschützter Biotope
geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG findet sich in Kap.2.5.
Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung: Im Jahr 2019 wurde der Biotoptypenbestand des Plangebietes einschl. angrenzender Flächen erfasst (LAUFER, 2020). Art und räumliche
Anordnung aller nachgewiesenen Biotoptypen sind in Abb. 3 dargestellt.
Wie schon in Kap. 2.4 erläutert müssen der naturschutzrechtlichen Bewertung die
im Bebauungsplan SCHNEIDFELD festgesetzten Flächennutzungen zugrunde
gelegt werden. Die Bestandskarte 1.0 im Anhang zeigt die Kombination aus den
kartierten Biotoptypen und den Biotoptypen, die entsprechend der Festsetzungen
des Bebauungsplans SCHNEIDFELD den Flächen zugewiesen wurden.
Die Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs bestehen im Wesentlichen aus
drei Komplexen unterschiedlicher Ausprägung:
• Im Westen Richtung Flugfeld eine ausgedehnte gehölzlose Fläche, die auf der
Nordseite als Magerwiese ausgebildet ist, während der südliche Teil des Offenlandes durch grasreiche Ruderalvegetation geprägt ist. Beide Flächen werden
mit unterschiedlicher Intensität regelmäßig gepflegt. Ein in Nord-Süd Richtung
verlaufendes Gehölz entlang der vorhandenen Zaunanlage bildet den Abschluss dieses Bereichs auf der Ostseite.
• Der mittlere Abschnitt des Geltungsbereichs besteht aus Ruderalvegetation unterschiedlicher Ausprägung, flächig ausgebreitetem Brombeer-Gestrüpp sowie
Gebüschen, Teilbereichen mit Sukzessionswald und im südlichen Bereich einer
verwilderten Obstwiese, die sich zu einer Wildobst-Feldhecke entwickelt hat.
• Auf der Ostseite des Geltungsbereichs befinden sich die oben beschriebenen
Flächennutzungen des Bebauungsplans SCHNEIDFELD

18

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Bestandsbewertung: Die naturschutzfachliche Bedeutung des Biotoptypenbestands kann insbesondere aufgrund ihrer Funktion für die Tierwelt als hoch beurteilt werden:
•

Vorkommen von wertvollen Biotoptypen wie den Gebüschflächen mittlerer und
feuchter Standorte, den Wildobst-Feldhecken (ohne Schutzstatus gem. § 33
NatSchG), dem Sukzessionswald und der großflächigen Magerwiese.

•

Hohe Strukturdiversität der oben beschrieben Biotoptypen. Diese Strukturvielfalt bietet zusammen mit einer hohen Zahl an Quartierbäumen (überwiegend
Totholz) aus faunistischer Sicht ein sehr hohes Angebot an Habitaten, was
sich in den erfassten Daten zum Schutzgut Tiere widerspiegelt.

Bau- und anlagebe- Erhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens
dingte Wirkungen
Æ Vollständiger Verlust aller erfassten Biotoptypen im Bereich der Baufläche Feuerwache, der Erschließungsstraße einschl. Radweg durch Baufeldfreimachung,
Abgrabung und Aufschüttung. Es gehen u.a. die hochwertigen, linearen Gebüschstrukturen im Westen verloren, sowie Teile der Gebüschflächen feuchter Standorte
und der (Wildobst-) Feldhecken.
Zur Ermittlung der Erheblichkeit des Eingriffs wird die Planung dem Bestand und
den rechtskräftigen Flächennutzungen des Bebauungsplans gegenübergestellt.
Unerhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens
_ Die Erweiterung des Entwässerungsgrabens zur Retentionsfläche im Osten
liegt überwiegend innerhalb der Baufläche des Bebauungsplans SCHNEIDFELD,
so dass mit diesem Eingriff keine erhebliche Beeinträchtigung verbunden ist.
Der Eingriffsumfang wird im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ermittelt (siehe Kap. 8 ).
Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

•

Innerhalb der im Westen des Radwegs sowie südlich und nördlich der Baufläche gelegenen Ausgleichs- bzw. Grünflächen werden die vorhandenen Biotopflächen erhalten bzw. weiterentwickelt.

•

Eingrünung der Feuerwache durch Pflanzbindungen.

•

Naturnahe Ausbildung der Retentionsfläche im Osten mit standortgerechten
Wiesen, Gebüschflächen und Baumpflanzungen.

•

Die Dachfläche des Gebäudes der Feuerwache wird zu mindestens 50% extensiv begrünt. Die durchwurzelbare Substrathöhe beträgt mindestens 14 cm.

Durch die Eingriffe in das Schutzgut Pflanzen und Biotope ergeben sich hohe Beeinträchtigungen. Teilweise sind diese aufgrund bestehender Baurechte bereits zulässig. Die verbleibenden Eingriffe können durch die umfangreichen Maßnahmen
in den internen Ausgleichsflächen kompensiert werden, so dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen verbleiben.

Fazit

5.5.2 Tiere
Datengrundlage

•

Methodik

Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Satz 7a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs.
4 BauGB sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere und Pflanzen (artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände) zu prüfen. Diese Prüfung wird vom BÜRO
FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE LAUFER (2020 – Artenschutzrechtliche Beurteilung)
durchgeführt. Sie ist nicht Bestandteil des Umweltberichts und wird gesondert eingereicht.

BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, LAUFER 2020: FEUERWACHE WEST Lahr
– Artenschutzrechtliche Beurteilung, Vorabzug Oktober 2020

19

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Es wurden Untersuchungen für folgende Artengruppen erhoben:
Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien
Die Untersuchungsmethoden im Gelände, der Untersuchungszeitraum und die Methoden der Auswertung sowie weitergehende Angaben zu den angetroffenen Tierarten werden in der Artenschutzrechtlichen Beurteilung dargestellt.

Fledermäuse
BestandsdarstelBestandsdarstellung: Bei den Erhebungen von LAUFER (2020) wurde ein Bestand
lung und Bewertung von mindestens 5 bis 9 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und im nahen
Umfeld nachgewiesen. 8 der insgesamt 18 im Untersuchungsgebiet festgestellten
möglichen Quartierbäume liegen innerhalb des Eingriffsbereichs.
Tab.2: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten (LAUFER 2020)
Deutscher Name

Wissenschaftl.
Name

RL
BW

RL
D

FFH

BNatSchG

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula

i

V

IV

s

Zwergfledermaus

Pipistrellus pipistrellus

3

*

IV

s

Mückenfledermaus

Pipistrellus pygmaeus

G

D

IV

s

Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri

2

D

IV

s

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

i

*

IV

s

Weißrandfledermaus

Pipistrellus kuhlii

D

*

IV

s

Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus

2

G

IV

s

Zweifarbfledermaus

Vespertilio murinus

i

D

IV

s

IV

s

Myotis spec.

Legende:
RL D: Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009)
RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg (BRAUN & DIETERLEN 2003)
FFH Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz: s: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14
Gefährdungsgrade:
2
3
i
V

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
stark gefährdet
D Daten defizitär
gefährdet
gefährdete wandernde Art
Art der Vorwarnliste

Bestandsbewertung: Alle Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz
streng geschützt und unterliegen zudem dem Schutz des Anhangs IV der FFHRichtlinie.
Sicher bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wurde der große / kleineAbendsegler, die Zwergfledermaus, die Mückenfledermaus und Rauhhaut- und /
oder Weißrandfledermaus. Vorkommen der Zweifarbfledermaus und einer Art der
Gattung Myotis sind wahrscheinlich. Für die beiden laut Landesliste stark gefährdeten Arten sowie für die gefährdete Art aber auch für die anderen

20

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Fledermausarten stellt das Untersuchungsgebiet einen wichtigen (Teil-) Lebensraum dar. In erster Linie handelt es sich dabei um Jagdhabitate.
Die lokalen Populationen der Fledermausarten sind nicht bekannt.
Bau- und anlagebe- Erhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
dingte Wirkungen
Æ Tötung oder Verletzung von Individuen im Rahmen der Baufeldfreimachung
Æ Verlust von als Quartier geeigneten Höhlenbäumen.
Æ Durch Baufeldräumung, Bebauung/ Flächenversiegelung erhebliche Funktionsminderung des Plangebietes als Jagdhabitat für Fledermausarten.
Æ Störungen im Rahmen der Nutzung durch die Feuerwehr (Lärm und Lichtemissionen). Verbleibende Höhlenbäume können u.U. als Quartierbäume nur eingeschränkt bzw. nicht mehr von Fledermäusen genutzt werden können.

Brutvögel
Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung: Im Untersuchungsgebiet und im näheren Umfeld wurden
insgesamt 41 Vogelarten nachgewiesen (LAUFER, 2020). Davon kommen 18 Vogelarten als sichere oder wahrscheinliche Brutvögel im Gebiet vor.
6 Arten können als Nahrungsgäste eingestuft werden (Buntspecht, Elster,
Haussperling, Stieglitz, Turmfalke, Wacholderdrossel), d.h. ihr Brutplatz liegt außerhalb des Untersuchungsgebietes, das sie nur zur Nahrungssuche nutzen. Weitere 7 Arten sind Nahrungsgäste während des Durchzuges (Baumpieper, Hohltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Stockente, Teichrohrsänger, Turteltaube). Sie
rasten i.d.R. nur kurzzeitig im Gebiet. 7 Arten haben das Untersuchungsgebiet
überflogen. Girlitz und Türkentaube so tief, dass es sich wahrscheinlich um Brutvögel der Umgebung handelt, die Nahrungssuche im Gebiet wäre denkbar. Die
anderen 5 Arten (Dohle, Graureiher, Kernbeißer, Mauersegler, Star) überflogen
das Gebiet so hoch, dass vermutlich kein Bezug zum Gebiet besteht.
Es wurden 4 Arten ausgewiesen mit besonderer Planungsrelevanz und Brutnachweis im Gebiet (Bluthänfling, Feldschwirl, Goldammer, Schwarzkehlchen). Hinzu
kommt noch die Rohrammer, die im Wirkraum des Untersuchungsgebiets brütet.
Weitere 13 Arten mit Brutnachweis sind allgemein planungsrelevant. Es handelt
sich dabei um die allgemein häufigen und weit verbreiteten Vogelarten.
Tab.3: Brutvogelarten von naturschutzfachlich besonderer Bedeutung (LAUFER
2020)
Wissenschaftl.
RLB
RLB RLW
BW für
Dt. Name
Name
BW
D
D
D
Amsel

Turdus merula

*

*

*

!

Blaumeise

Parus caeruleus

*

*

*

!

Bluthänfling

Carduelis cannabina

2

3

V

Dorngrasmücke

Sylvia communis

*

*

*

Feldschwirl

Locustella naevia

2

3

*

Gartengrasmücke

Sylvia borin

*

*

*

!

Goldammer

Emberiza citrinella

V

V

*

!

Heckenbraunelle

Prunella modularis

*

*

*

!

Jagdfasan

Phasianus colchicus

21

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Kohlmeise

Parus major

*

*

*

!

Mäusebussard

Buteo buteo

*

*

*

!

Mönchsgrasmücke

Sylvia atricapilla

*

*

*

!

Nachtigall

Luscinia megarhynchos

*

*

*

Ringeltaube

Columba palumbus

*

*

*

Rohrammer

Emberiza schoeniclus

3

*

*

Saxicola rubicola

V

*

*

Acrocephalus
palustris
Phylloscopus collybita

*

*

*

*

*

*

Schwarzkehlchen
Sumpfrohrsänger
Zilpzalp

!

Gefährdungsgrade:
2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Art der Vorwarnliste
* ungefährdet
nicht bewertet
RL BW: Rote Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs (BAUER et. al 2016)
RL D: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015)
RL W: Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (HÜPPOP et al. 2013)
! Besondere Verantwortlichkeit Baden-Württembergs für die Erhaltung der Art in Deutschland

Bestandsbewertung: Alle europäischen Vogelarten sind wie streng geschützte Arten zu behandeln.
Die Arten mit besonderer Planungsrelevanz haben naturschutzfachlich eine besondere Bedeutung, weil sie
• bundes- oder landesweit gefährdet bzw. stark gefährdet sind oder auf der Vorwarnliste geführt werden und
• das Land Baden-Württemberg eine sehr hohe Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Erhaltung der Art in Deutschland besitzt (BAUER et al. 2016)
Es kann davon ausgegangen werden, dass die lokalen Populationen dieser fünf
Arten sich in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand befinden.
Bau- und anlagebe- Erhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
dingte Wirkungen
Æ Die im Rahmen der Baufeldräumung durchzuführenden Beseitigungen von Gehölzbeständen, Grünland- und Ruderalflächen führen zum Verlust oder Teilverlust
von Lebensstätten. Insbesondere der Verlust von Bruthabitaten (z.B. Horst- und
Höhlenbäume) führt zu einer starken Beeinträchtigung
Æ/_ Die Maßnahmen der Baufeldräumung sind grundsätzlich geeignet, Individuen verschiedener Vogelarten zu verletzen oder zu töten. Die Durchführung von
Maßnahmen zu Gehölzbeseitigung darf daher nicht im Zeitraum zwischen 1. März
und 30. September durchgeführt werden (§39 BNatSchG). Durch Einhaltung dieses gesetzlichen Verbots kann das genannte Risiko stark vermindert werden. Es
verbleibt jedoch ein Restrisiko.
Unerhebliche Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
_ Im Rahmen der Bautätigkeit und der späteren Nutzung der Feuerwache einschließlich des Außengeländes treten im Bereich der angrenzenden Grün- und
Ausgleichsflächen Störreize in Form von Geräuschen und Scheuchwirkungen

22

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

durch Menschen und Fahrzeuge auf. Verlagerungen von einzelnen Revieren können nicht ausgeschlossen werden.

Reptilien
Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung: Es wurden vier Reptilienarten nachgewiesen: Zauneidechse, Mauereidechse, Barren-Ringelnatter und Blindschleiche. Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 37 Zauneidechsen-Individuen und 271 Mauereidechsen Individuen nachgewiesen (LAUFER, 2020). Weitere 37 Eidechsen wurden
beobachtet, konnten aber aufgrund der schnellen Flucht nicht näher bestimmt werden.
Tab.4: Im Plangebiet nachgewiesene Reptilien (LAUFER 2020)
Deutscher
Name

Wissenschaftl.
Name

RL BW

RL
D

FFHRL

BNatSchG

Blindschleiche

Anguis fragilis

*

*

-

b

Zauneidechse

Lacerta agilis

V

V

IV

s

Barren-Ringelnatter

Natrix helvetica

V

3

-

b

Mauereidechse

Podarcis muralis

2

V

IV

s

Gefährdungsgrade:
2
3
V
*

stark gefährdet
gefährdet
Art der Vorwarnliste
nicht gefährdet

Legende:
RL D: Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009)
RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg (LAUFER 1999b 2003)
FFH Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz:
b besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG
s streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

Bestandsbewertung: Die Zauneidechse und die Mauereidechse besitzen den
Schutzstatus des Anhang IV der FFH-Richtlinie und sind nach dem BNatSchG
streng geschützt. Sie stehen bundesweit auf der Vorwarnliste, die Zauneidechse
auch landesweit. Die lokalen Populationen sind nicht bekannt.
Blindschleiche und Barrenringelnatter sind landes- und bundesweit ungefährdet
aber besonders geschützt. Sie werden in der artenschutzrechtlichen Beurteilung
nicht behandelt.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
Æ Die Baufeldräumung führt zum Verlust oder Teilverlust von Lebensstätten.
Æ Die Baufeldräumung führt ohne Maßnahmen der Vergrämung oder Umsiedlung
zu Individuenverlusten (Tötung).
Æ Durch die Bebauung gehen Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Ruhestätten dauerhaft verloren.

23

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Amphibien
Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung: Als einzige Amphibienart wurde im Untersuchungsgebiet die
Kreuzkröte nachgewiesen. Nach einer längeren Regenperiode wurden im Frühjahr
2019 Larven in Temporärgewässern erfasst. Diese Temporärgewässer befinden
sich aber nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und somit ist
ein Eingriff nicht zu erwarten.
Tab.5: Im Plangebiet nachgewiesene Amphibien (Laufer 2020)
Deutscher
Name

Wissenschaftl.
Name

Kreuzkröte

Epidalea calamita

RL BW

RL
D

FFHRL

BNatSchG

2

V

IV

s

Gefährdungsgrade:
2 stark gefährdet
V Art der Vorwarnliste
Legende:
RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg (LAUFER 1999b)
RL D: Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009)
FFH Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz: s: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14

Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

Fazit

•

Die westlich gelegenen Magerwiesenflächen bleiben als Insektenlebensraum
und Nahrungshabitat für Vögel erhalten.

•

Lineare Gebüschreihen westlich der Straße schirmen die Ausgleichsflächen
ab, vermindern so die Störintensität und sind gleichzeitig Brut- und Nahrungshabitat.

•

Durch umfangreiche Baumpflanzungen entlang der Straße, auf dem Feuerwehrgelände und in der Retentionsflächen werden u.a. Nistmöglichkeiten für
Baumbrüter geschaffen.

•

Für Mauer- und Zauneidechsen wurden in den südlichen Ausgleichsflächen
bereits Ersatzhabitate hergestellt.

•

Die nördliche Ausgleichsfläche bleibt in ihrem aktuellen Zustand, auch als Lebensraum für die Tierarten erhalten.

•

Die Retentionsfläche im Osten wird als standortgerechte Wiese hergestellt
und bewirtschaftet. Zusammen mit Gebüsch- und Baumpflanzungen entstehen (Teil-) Lebensräume für verschiedene Tierarten.

•

Die begrünte Dachfläche des Feuerwehrgebäudes wird zu mindestens 50%
extensiv begrünt (insbesondere Insektenlebensraum für Wildbienen, Laufkäfer, Schmetterlinge).

Durch die geplanten Baumaßnahmen werden die im Eingriffsbereich vorkommenden Tierarten und deren Lebensräume z.T. erheblich beeinträchtigt. Die erheblichen Beeinträchtigungen können durch Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden.
Die artenschutzrechtliche Beurteilung und die daraus abgeleiteten (CEF-) Maßnahmen werden im Gutachten des Büros für Landschaftsökologie LAUFER 2020 dargestellt und erläutert.

24

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5.6

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Landschaftsbild, Erholung
Landschaftsbild

Datengrundlage /
Methodik

Datengrundlage, Methodik:
•

Biotoptypenbestand; Büro für Landschaftsökologie, Laufer 2020

•

Landschaftsplan Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim 1997

•

Eigene Erfassung des Verfassers 2020

Auf Grundlage der Biotoptypenkartierung, der Geländebegehung und der Luftbildauswertung erfolgt unter Verwendung der Kriterien Vielfalt, Eigenart, Schönheit
und Störfaktoren eine verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung des Untersuchungsgebiets. Nachfolgend werden die prägenden Elemente aufgelistet und
ihre Ausprägung beschrieben. Darauf aufbauend wird das Zusammenwirken als
ganzheitlicher Wahrnehmungseindruck bewertet.
Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung:
Der Untersuchungsraum liegt im Landschaftsraum der Schutter-Niederung, einem
ursprünglich von zahlreichen Wasserläufen durchzogenen Niederungsgebiet mit
großflächiger Grünlandnutzung und größeren Waldgebieten. Durch den Bau des
Flugplatzgeländes wurden diese Strukturen stark verändert, wodurch die kulturhistorische Eigenart der Landschaft großflächig verloren ging. Der Landschaftsplan stuft den gesamten Bereich als Fläche mit „geringer Erlebniswirksamkeit“ ein.
Das Untersuchungsgebiet hat aufgrund verschiedener z.T. ungeordneter Nutzungen sowie der Aufgabe ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzungen ein sehr inhomogenes, teilweise auch gestörtes Erscheinungsbild. Es gliedert sich aktuell in
vier Bereiche unterschiedlicher Ausprägung des Landschaftsbilds:
• Die ehemals im Süden vorhandenen Obstbaumkulturen sind verbracht und mit
natürlich aufkommenden Gehölzen zugewachsen. Sie bilden mehrere geschlossene Gehölzbestände durchzogen von ursprünglich gemähten Schneisen. Im Planungsgebiet wurden die Gehölze größtenteils gerodet und es sind
großflächige Brombeerbestände mit kleinen Gebüschinseln entstanden.
• Die nördlich anschließende Fläche des Gebiets wird von einem Mosaik unterschiedlicher Vegetationstypen bestimmt, die sich aufgrund der Nutzungsaufgabe sowie der Lagerhaltung entwickelt haben. Im Planungsgebiet liegt noch
ein Teil der größeren Lagerfläche eines Landschaftsbaubetriebs, umgeben von
Gehölzflächen und gehölzlosen Brachen.
• Die Flächen im Westen, die sich bereits im eingezäunten Flugplatzgelände befinden, sind als großflächige Wiesen oder grasreiche Ruderalfluren ohne Gehölzbestände ausgebildet.

• Im Osten des Gebiets verläuft parallel zur Grenze in technisch-funktionaler Aus-

prägung ein geradliniger Entwässerungsgraben mit parallel verlaufendem Pflegeweg. Der beidseitige Böschungsbewuchs besteht überwiegend aus Brombeergestrüpp und Goldrutenflächen.

Bestandsbewertung (Zusammenwirken der Elemente, ganzheitlicher Wahrnehmungseindruck):
Wenn auch eine gewisse Vielfalt an natürlichen Strukturen in Teilflächen vorhanden ist, so überwiegen doch im Gesamteindruck die Störungen durch die ungeordnete Lagerhaltung und die Nutzungsaufgabe. Die nachfolgende Verbrachung
führt überwiegend zu großflächigen Dominanzbeständen aus Brombeere, Goldrute und Ruderalfluren. Die technische Ausprägung des Entwässerungsgrabens
im Osten verstärkt diesen Eindruck.
Wie schon oben erwähnt, sind charakteristische Elemente der Kulturlandschaft
und damit der Eigenart der Landschaft nicht mehr vorhanden. Einzig die

25

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Wiesenflächen im Westen im Übergang zum Flugplatzgelände vermitteln noch zur
ursprünglichen Landschaft.
In der Gesamtschau wird die Einstufung einer geringen Wertigkeit des Landschaftsbilds bestätigt.
Bau- und anlagebedingte Wirkung

Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

Unerhebliche Auswirkung Beeinträchtigung des Landschaftsbilds:
_ Mit der Umwandlung des als geringwertig eingestuften Landschaftsbilds auf den
versiegelten bzw. bebauten Teilflächen geht der landschaftsästhetische Eigenwert
des Plangebietes verloren.
• Erhalt des größten Teils der offenen Landschaft westlich der neuen Erschließungsstraße
• Neupflanzung von Bäumen entlang der Erschließungsstraße
• Eingrünung der Feuerwache durch zahlreiche Baumpflanzungen
• Die Ausgleichsfläche südlich der neuen Feuerwache sowie die nördliche Bestandsfläche leisten einen Beitrag für die frühzeitige Eingrünung des neu entstehenden Gebäudes.
• Begrünung des umgestalteten Entwässerungsgrabens (Retentionsfläche)

Fazit

Mit dem Verlust von Freiflächen infolge des Baus von Straße und Feuerwache ist
eine unvermeidbare Veränderung des Landschaftsbilds verbunden. Aufgrund der
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Verbindung mit einer geringen
Wertigkeit der Landschaft entsteht keine erhebliche Beeinträchtigung
(Nah-) Erholung

Datengrundlage /
Methodik

Datengrundlage, Methodik:

Bestandsdarstellung und Bewertung

Bestandsdarstellung und -bewertung:

Dargestellt und bewertet wird die Erholungseignung anhand der Kriterien Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Erholungsinfrastruktur, bioklimatische Ausgleichsfunktion,
landschaftsästhetischer Erlebniswert.

• Durch die komplette Einzäunung bestand für die Öffentlichkeit kein Zugang
zum Gebiet, so dass sich keine Erholungsinfrastruktur, insbesondere Fuß/Radwegeverbindungen, entwickeln konnten.
• Die Flächen liegen außerhalb des Bereichs der Kurzzeiterholung der umliegenden Gemeinden (siedlungsnaher Freiraum, fußläufige Erreichbarkeit innerhalb von 10 Minuten bzw. 800m). Es grenzen im Westen das unzugängliche
Flugplatzgelände, im Norden und Osten das Industrie- und Gewerbegebiet
und im Süden die vielbefahrene Dr.-Georg-Schaeffler-Straße sowie anschließend landwirtschaftliche Flächen an.
• Durch die zunehmende Verbrachung und die ungeordneten Lagerflächen hat
das Gelände wenig landschaftliche Attraktivität (siehe Landschaftsbild).
Insgesamt hat das Gebiet aktuell keine Bedeutung für die (Nah-) Erholung.

Bau- und anlagebe- keine
dingte Wirkungen
Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen

• Schaffung einer neuen Radwegeverbindung zwischen dem bestehenden Radweg entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße im Süden und der Europastraße
im Norden (parallel zur neuen Erschließungsstraße)
• Potentielle Nutzung des Pflegewegs entlang des umgestalteten Entwässerungsgrabens als Fuß- und Radwegeverbindung

26

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Fazit

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Aufgrund der bisher fehlenden Eignung des Planungsgebiets entstehen keine Beeinträchtigungen für die Naherholung durch die Baumaßnahmen. Durch die Öffnung des Gebiets, den Fuß-/Radwegebau und den teilweisen Wegfall von Zaunanlagen verbessert sich zukünftig zumindest teilweise die Zugänglichkeit. Neue
Wegeverbindungen und landschaftliche Umgestaltungen erlauben zukünftig eine
eingeschränkte Naherholungsnutzung.

5.7
Datengrundlage,
Methodik

Mensch / Gesundheit
• Bebauungsplan FEUERWACHE WEST – Auswirkungen der Planung Lärm
GEORG HEER 2019
• Lärmphysikalisches Gutachten Flugbetrieb Airport Lahr vom 27.04.2003, DR.ING. FRANK-THOMAS WINTER
Nachfolgend untersucht werden Immissionen von Lärm, Luftschadstoffen / Stäuben und Licht, die das Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können. Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich
auf die geplante Feuerwache.
Lärmimmissionen:
Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass in der Feuerwache keine
hauptberufliche Besetzung und keine Ruheräume für Bereitschaftsdienste vorgesehen sind, insofern bestehen eigentlich keine entsprechenden Anforderungen an
Lärmschutz.
Straßenverkehrslärm:
Südlich des Plangebiets verläuft die Dr.-Georg-Schaeffler-Straße mit einer Verkehrsbelastung von ca. 10.000 bis 12.000 Kfz/Tag. Für die daraus resultierende
Lärmbelastung liegt keine Lärmpegelberechnung vor. Unter der Annahme einer
ungehinderten Schallausbreitung ergibt eine überschlägige Berechnung einen
Schallpegel von ca. 70 dB(A) in 25 m Entfernung zur Straße und ca. 57 dB(A) in
200 m Entfernung.
Gewerbelärm (angrenzendes Industrie- und Gewerbegebiet):
Zu Lärmemissionen durch das DHL Logistikzentrum und die nördlich angrenzenden Betriebe liegen keine Untersuchungen vor.
Fluglärm (Flugplatz):
Untersuchungen zu Geräuschimmissionen durch die Flugbewegungen des Flugplatz Lahr liegen durch das Gutachten DR.-ING FRANK-THOMAS WINTER (2003) vor.
Dargestellt werden Isolinien gleichen Dauerschallpegels.
Lärmemissionen verursacht durch die Feuerwache (GEORG HEER 2019):
Gewerbelärm:
Maßgeblich sind die Feuerwehraktivitäten auf dem Grundstück mit Rangierbetrieb
von Feuerwehrfahrzeugen, Parkplatzverkehr (20 bis 30 PKW An- und Abfahrten)
und dem Betrieb von Notstromaggregaten. Diese Übungen finden bevorzugt in
den Abendstunden statt, aber nicht später als 22 Uhr. Die Beurteilung erfolgt nach
Orientierungswerten der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau und der TA Lärm
(Technische Anleitung zum Schutz von Lärm). Im gewerblichen Betrieb (Feuerwehr) ist die Einhaltung von Lärmrichtwerten an der angrenzenden Bebauung
nachzuweisen. Die Richtwerte orientieren sich an der Schutzbedürftigkeit der Nutzung.
Straßenverkehrslärm:
Infolge der Ansiedlung der FEUERWACHE WEST kann es zu einer Zunahme des
Straßenverkehrslärms auf den umliegenden Straßen kommen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Zunahme des Verkehrs eindeutig dem Planvorhaben zuzuordnen ist und keine Vermischung mit dem allgemeinen Verkehr erfolgt
27

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

und ob durch den zusätzlichen Verkehr der Pegel der Verkehrsgeräusche um 3
db(A) erhöht wird. Datengrundlage sind Verkehrszählungen und -prognosen in den
Jahren 2013 bis 2016 für die Dr. Georg-Schaeffler-Straße.
Das Martinshorn, das erst mit Erreichen des öffentlichen Verkehrsraums eingeschaltet wird, wird nach gültiger Rechtsprechung aufgrund einer Privilegierung des
Notfalls nicht in die Berechnungen des Emissionspegels mit einbezogen.
Luftschadstoffimmissionen / Stäube, Lichtimmissionen:
Für diese Wirkungen liegen keine Untersuchungen vor. Entsprechende Emissionen von Seiten des unmittelbar benachbarten Industrie- und Gewerbegebiets
(DHL-Logistikzentrum) und der Dr. Georg-Schaeffler-Straße sind in keinem über
das für Industrie- und Gewerbegebiete übliche Maß zu erwarten.
Für den Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr vorliegende Umweltverträglichkeitsstudien bzw. Umweltberichte gehen aufgrund der Datenlage davon aus, dass
Grenzwerte „nicht oder nicht erheblich“ überschritten werden. Ein tatsächlicher
Nachweis, insbesondere auf der Grundlage aktueller / zukünftiger Flugaktivitäten,
liegt nicht vor.
Eine weitere Prüfung erfolgt nicht.
Luftschadstoffemissionen / Stäube, Lichtemissionen:
Durch den Betrieb der Feuerwache selbst entstehen keine signifikanten Luftschadstoff- und Lichtemissionen. Durch die sukzessive Erneuerung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ergibt sich mittel- bis langfristig eine zusätzliche Reduzierung der Luftschadstoffbelastung.
Eine Beeinträchtigung des unmittelbar benachbarten DHL-Logistikzentrums durch
Lichtemissionen im Sinne des BImSchG kann weitestgehend ausgeschlossen
werden. Andere Betriebe liegen zu weit entfernt.
Eine weitergehende Prüfung erfolgt daher nicht.
Bestandsdarstellung und Bewertung

Für das Planungsgebiet der Feuerwache bestehen keine Anforderungen an Lärmschutz (siehe oben). Die Wirkungen externer Lärmemittenten werden nachfolgend
dennoch kurz geprüft. Für die angrenzenden bzw. umliegenden Industrie- und Gewerbegebiete (Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, SCHNEIDFELD / DHLLogistikzentrum, Rheinstraße Nord und Süd, Sondergebiet „Gartenmarkt“) gelten
hohe Orientierungswerte (DIN18005) bzw. Immissionsrichtwerte (TA Lärm). In der
Folge ergibt sich für diese Bereiche generell eine geringe Schutzbedürftigkeit hinsichtlich Lärmimmissionen. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Feuerwache kann weitestgehend ausgeschlossen werden.
Schutzbedürftige Wohnnutzung ist im erweiterten Umfeld vorhanden (siehe Abb.
6):
•
Wohngebäude Dr. Georg-Schaeffler-Straße 15 (Aussiedlerhof)
•
Betriebswohnungen im Gebäude Europastraße 19
In der Lärmbewertung dieser Standorte ist die Vorbelastung durch bereits vorhandene Betriebe zu berücksichtigen, d.h. die Immissionsrichtwerte gelten für alle Anlagen und Gewerbebetriebe gemeinsam. Entsprechende Aussagen über Vorbelastungen liegen jedoch nicht vor.

Wirkung von externen Nutzungen auf
den Geltungsbereich

Unerhebliche Auswirkung: Lärmbelastung im Plangebiet durch externen Straßenverkehrs- und Gewerbelärm:
_

Aufgrund der Entfernung der FEUERWACHE WEST von der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ca. 120 m) ergibt sich keine erhebliche Belastungssituation; gleiches ist für Lärmemissionen des DHL-Logistikzentrums zu erwarten
(LKW-Lieferverkehr)

Unerhebliche Auswirkung: Lärmbelastung durch Flugplatz Lahr
_

Durch Fluglärm entsteht keine erhebliche Belastung im Gebiet. Das Lärmphysikalische Gutachten DR.-ING FRANK-THOMAS WINTER (2003) zeigt auf, dass
28

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

die Isolinie 62 dB(A) als präventiver Richtwert für das Schutzziel „erhebliche
Belastung“ außerhalb (westlich) des geplanten Gewerbegebiets verläuft; d.h.
die Lärmbelastung im gesamten Plangebiet liegt unterhalb des Richtwerts.
Betriebsbedingte
Wirkungen

Unerhebliche Auswirkung: Lärmbelastung in plangebietsangrenzenden Gebieten
durch Gewerbelärm:
_

Es wird eine Ermittlung der Lärmbelastung wie folgt durchgeführt (GEORG
HEER 2019):
• Überschlägige Ermittlung der Schallemissionen der Feuerwache mittels
Analogieschluss (berechnete Schallemissionen der neuen Feuerwache
Freiburg). Überschlägige Ermittlung der Schallimmissionspegel an den
ausgewählten Standorten mit Wohnfunktion im Umfeld (Aussiedlerhof, Gebäude mit Wohnfunktion im Gewerbegebiet) mittels Analogieschluss.
• Beurteilung der Schallimmissionspegel anhand der "Irrelevanzschwelle" in
Orientierung an Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm (Immissionsbeitrag einer Anlage ist als nicht relevant anzusehen, wenn die von der zu beurteilenden
Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB (A) unterschreitet).
• Die Ermittlung ergibt keine signifikante Erhöhung der Lärmimmissionen
durch die FEUERWACHE WEST (siehe Abb. 6).

Abb. 6 Abschätzung Gewerbelärm FEUERWACHE WEST (GEORG HEER 2019)
29

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Unerhebliche Auswirkung: Lärmbelastung durch Zunahme des Straßenverkehrslärms auf umliegenden Straßen durch den Betrieb der Feuerwache
_

Minimierungs- und
Vermeidungsmaßnahmen

Gemäß den vorliegenden Verkehrsprognosen wird für die Dr. Georg-Schaeffler-Straße auf der Höhe des Plangebiets eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 14.610 KFZ/16h (Tag 6:00 – 22:00 Uhr) bei einer Vollaufsiedlung des Zweckverbandsareals (IGP RAUM LAHR West) ermittelt. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Feuerwache wird mit ca. 60 Fahrzeugen im Übungsbetrieb veranschlagt. Damit ist keine wahrnehmbare Erhöhung der Verkehrsgeräusche verbunden.

Da die Lärmbelastung im Plangebiet entlang der Haupterschließungsstraße die
Orientierungswerte der DIN 18005 [55 dB(A) tags] nicht überschreitet, sind keine
(passiven) Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Weitere Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen bzw.
erforderlich.

Fazit

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärmmissionen und -emissionen sind nicht
zu erwarten. Zu Luftschadstoffimmissionen / Stäuben und Lichtimmissionen liegen
keine einschlägigen Untersuchungen vor, aufgrund der Gegebenheiten ist aber
nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

5.8
Kultur- und
Sachgüter

Kultur- und Sachgüter
Bestandsdarstellung:
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf denkmalgeschützte Kulturgüter wie
Baudenkmale, Bodendenkmale, Gartendenkmale oder Kleindenkmale vor.
Unmittelbar angrenzend an die südwestliche Geltungsbereichsgrenze liegt das
„Archäologische Kulturdenkmal (gem. §2 DSchG) „Alt-Langenwinkel / Bereich Unterwichere, Dr. Georg-Schaeffler-Straße, Einsteinallee“. Da in die angrenzenden
Flächen innerhalb des Planungsgebiets nicht eingegriffen wird (Ausgleichsflächen
siehe Karte 2), kann auch eine Beeinträchtigung des benachbarten Kulturdenkmals ausgeschlossen werden.

5.9
Räumliche
Wechselwirkungen

Wechselwirkungen
•

Zu Lärmimmissionen, die das Vorhaben auf angrenzende Siedlungsgebiete
ausübt, sowie zu Lärmimmissionen, die vom Umfeld des Plangebietes auf das
Plangebiet einwirken, siehe Kapitel 5.7.

•

Kalt-/ Frischluftströme aus den westlich benachbarten Freiflächen in die östlich
gelegenen Siedlungsbereiche werden beeinträchtigt (s. Kapitel 5.4).

•

Zu dem zwischen dem Plangebiet und dem Umfeld bestehenden räumlichfunktionalen Austausch für Tiere siehe Kapitel 5.5.2. Arten, die hinsichtlich ihres Jagdlebensraums einen großen Aktionsraum aufweisen (Fledermausarten, verschiedene Vogelarten wie z.B. Greifvögel), können den Lebensraumverlust im Plangebiet wahrscheinlich kompensieren. Für Arten, deren Aktionsraum im geringeren Umfang über das Plangebiet hinaus geht und für die das
Plangebiet einen Optimallebensraum darstellt, kann ein vorhabensbedingter
Revierverlust nicht ausgeschlossen werden.

•

Erhöhung des Hochwasserabflusses der Unditz: Das Niederschlagswasser
des Plangebietes wird über Gräben dem nächsten Vorfluter Muserebach bzw.
nachfolgend der Unditz zugeführt. Damit würde der Hochwasserabfluss dieser
Fließgewässer erhöht und die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Jährlichkeit
von Überschwemmungen ansteigen.

30

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Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Die Entwässerungsplanung sieht aus diesem Grund eine Erweiterung des
Entwässerungsgrabens im Plangebiet vor zur Retention des Niederschlagswassers vor Ort und Ableitung einer gedrosselten Wassermenge. Das aus
dem Plangebiet den nachfolgenden Gewässern zugeführte Oberflächenwasser wird somit im Vergleich zum Gesamtabfluss bei Hochwasserereignissen
relativ gering sein. Ein Restrisiko verbleibt.
•
Wechselwirkungen
zwischen den
Schutzgütern

Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das im Osten unmittelbar angrenzende FFH-Schutzgebiet siehe Kapitel 5.1.1.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind in den einzelnen SchutzgüterKapiteln dargestellt, u.a. Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Boden und Wasser, Klima/ Luft und Mensch/ Gesundheit.

5.10 Nutzung erneuerbarer Energien
Solare Nutzung

Der Daten- und Kartendienst der LUBW gibt für das Plangebiet eine mittlere jährliche Sonneneinstrahlung (Globalstrahlung) von 1.126 kWh/m² an. Das entspricht
in Lahr einem Durchschnittswert und liegt im landesweiten Vergleich knapp über
dem Durchschnitt.
Die weitestgehend ebene Geländelage erlaubt die aktive und passive Sonnenenergienutzung. Grundsätzlich besteht auf gewerblich genutzten Gebäudedächern hinreichend Spielraum für die Erzeugung von Solarenergie. Auf dem aktuell
geplanten Feuerwehrgebäude ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgesehen.

Nutzung von
Umgebungswärme

Zur Nutzung von Umgebungswärme liegen keine konkreten Untersuchungen vor.
Allgemein kann für das Plangebiet von einer Eignung für die Nutzung von Wärmepumpen ausgegangen werden.

5.11 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit
Abfällen und Abwässern
Abwasser

Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert.
Eine Niederschlagsversickerung ist aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit
des Bodens nicht möglich. Niederschlagswasser wird deshalb dem Entwässerungsgraben im Osten zugeführt, von wo es über ein Grabensystem den benachbarten Fließgewässern zugeleitet wird.

Abfälle

Der Abtransport von Hausmüll und die fachgerechte Abfallverwertung (u.a. thermische Verwertung von Reststoffen, Recycling von Papier und `Gelber Sack´) sind
für das Plangebiet sichergestellt.

Emissionen

Zu Lärmimmissionen siehe Kapitel 5.7.

5.12 Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen
Methodik

Zur Definition: "Katastrophe im engeren Sinn ist eine länger andauernde und meist
großräumige Schadenslage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht angemessen bewältigt werden
kann" (Wikipedia, 29.08.2017).
Die Prüfung der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 7.
j erfolgt - unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes - in Form einer Grobabschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Katastrophen und Unfällen nach
den Kategorien:
Risiko durchschnittlich / überdurchschnittlich / unterdurchschnittlich / kein Risiko

31

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Risiken für Unfälle / Bestandsdarstellung und -bewertung:
Katastrophen AnfälNaturkatastrophen:
ligkeit für Unfälle oder Katastrophen
• Waldbrand: unterdurchschnittliches Risiko
Waldflächen im eigentlichen Sinn sind im Umfeld nicht vorhanden, die vorkommenden kleineren Sukzessionswälder sowie die Gebüsch- und Heckenbestände sind nicht in besonderem Maße gefährdet. Sie liegen außerdem im Bereich der geplanten Gewerbegebietserweiterung.
•

Erdbeben: Überdurchschnittliches Risiko:
Aufgrund der Lage im grundsätzlich erdbebengefährdeten Oberrheingraben

•

Überschwemmungen: Kein Risiko, keine unmittelbar benachbarten Fließgewässer

•

Lawinen: kein Risiko

•

Bergsturz: kein Risiko

•

Sturm: Durchschnittliches Risiko:
Keine exponierte, aber auch keine topographisch oder durch Vegetation geschützte Lage

Technische Katastrophen / Schadensereignisse, Havarien:
•
•

Schwere Unfälle im Straßenverkehr: durchschnittliches Risiko
geringe Verkehrsbelastung im Plangebiet, aber Durchfahrt für LKW in das benachbarte Industrie- und Gewerbegebiet

•

Unfall der Luftfahrt: Überdurchschnittliches Risiko:
Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Flugplatzes

•
Fazit

Schwere Unfälle im Schienenverkehr: Kein Risiko

Brand- und Explosionskatastrophen: Durchschnittliches Risiko

Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens:
Während die Risiken für Naturkatastrophen unabhängig vom konkreten Bebauungsvorhaben bestehen, werden die Risiken von technischen Katastrophen vorhabensbedingt erhöht und erreichen dabei die oben dargestellte Eintrittswahrscheinlichkeit.

32

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

6
Rechtliche
Anforderung

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Artenschutzrechtliche Prüfung
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Es ist verboten,
1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauer-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote
jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten:
•
•

Die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Alle europäischen Vogelarten

Der Verbotstatbestand der Beschädigung oder Zerstörung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten (s.o. Nr. 3) liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht vor, wenn
die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist, oder wenn dies
durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden
kann. Die Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen muss zum Zeitpunkt des Eingriffs
gegeben sein, um die Habitatkontinuität sicherzustellen. Da CEF-Maßnahmen ihre
Funktion häufig erst nach einer Entwicklungszeit in vollem Umfang erfüllen können, ist für die Planung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen ein zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Artenschutzrechtliche Prüfung

Die Prüfung der vorgenannten Verbotstatbestände erfolgt im einem separaten
Fachbeitrag „Artenschutzrechtliche Beurteilung“ (LAUFER, 2020). Die Ergebnisse
sind diesem Fachbeitrag zu entnehmen.
Im Rahmen der Untersuchung werden
• der Bestand artenschutzrechtlich relevanter Arten im Gelände erfasst,
• für die erfassten Arten geprüft, ob durch das Vorhaben die oben genannten
Verbotstatbestände eintreten,
• die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung / Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum vorzeitigen Ausgleich von Beschädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (CEF) ermittelt.

7

Planungsalternativen

7.1

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung der Planung
Ohne die geplante bauliche Entwicklung würden die westlichen Wiesenflächen
auf Flugplatzgelände fortbestehen. Ebenso die Lagerflächen und der östliche
Entwässerungsgraben. Die restlichen Flächen würden zunehmend verbrachen
und ohne Pflegeeingriffe sukzessive in waldähnliche Bestände übergehen. Für
die Schutzgüter Mensch / Erholung, Pflanzen/ Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luftwürden sich daraus keine erheblichen Zustands- / Funktionsänderungen ergeben.

33

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

7.2

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Standortsalternativen

Mehrere Standortalternativen für das neue Feuerwehrgebäude im Westen der
Stadt Lahr wurden unter verschiedenen fachlichen Kriterien geprüft. Dabei stellte
sich der jetzt zur Umsetzung anstehende Standort als der eindeutig geeignetste
heraus.

Alternativen
im Plangebiet

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde ausschließlich für die Errichtung des
Feuerwehrgebäudes beschlossen, der Geltungsbereich beschränkt sich somit
auf das Feuerwehrgelände einschließlich optionaler Erweiterungsfläche sowie
die erforderlichen Straßenanbindungen an die Dr. Georg-Schaeffler-Straße und
die Europastraße. Alternativen innerhalb des Geltungsbereichs sind somit nicht
möglich.

34

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

8
Methodische
Vorgehensweise

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Die Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter einerseits und
Kompensationsmaßnahmen andererseits erfolgt verbal-argumentativ in tabellarischer Kurzform.
Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Schutzgüter Boden sowie Tiere,
Pflanzen wird das Biotopwertsystem gemäß Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg angewandt (ÖKVO 2010, Anlage 2, Tabellenteil Tabelle 1: Biotopwertliste).

Gegenstand der
Eingriffs- /Ausgleichsbilanz

Wie schon in Kap. 2.4 dargestellt, sind in der nachfolgenden Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz u.a. die Eingriffe relevant, die sich aus dem Festsetzungen und der
zulässigen baulichen Nutzung gemäß gültigem Bebauungsplan SCHNEIDFELD
(1993) ergeben. Gemäß § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Tab.6: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Schutzgut Boden

Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Schutzgut Boden
Bestand
Flächentyp

Flächengröße
qm

Völlig versiegelter
Boden (anteilige
Baufläche BP
Schneidfeld x 0,8)
ParabraunerdePeudogley
Gesamt

Bodenbewertung Ökopunkte /qm Summe
"Wertstufe" * 1
x 4 *2
Ökopunkte

7595

0

0

0

31231

2,166

8,66

270460

38826

270460

Planung
Flächentyp

Flächengröße
qm

Völlig versiegelter
Boden (Straße, Wege,
Bauflächen)
Teilversiegelter Boden
Dachbegrünung * 3
ParabraunerdePseudogley
Gesamt

Bodenbewertung Ökopunkte /qm Summe
"Wertstufe" * 1
x 4 *2
Ökopunkte

7760
2932
2019

0
0,5
0,7

0
2
2,8

0
5864
5653

26115

2,166

8,66

226156

38826

237673

Zwischenbilanz Schutzgut Boden

Defizit

* 1 Wertstufen der Bodenbewertung von 0 = sehr gering bis 4 = hoch

32787

*2 Gemöß Ökokontoverordnung wird zur Ermittlung der Ökopunkte die "Wertstufe" des Bodens mit dem
Faktor 4 multipliziert

* 3 Dachbegrünung Aufbaustärke 14 cm = 0,7 Wertstufen (20 cm = 1 Wertstufe)

35

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Externe Maßnahmen
Waldkalkung
Entsiegelung

17760
584

0,33
4

1,32
16

23443
9344

Gesamtbilanz Schutzgut Boden

0

Die Eingriffs- /Ausgleichsbilanz für das Schutzgut Boden ergibt ein Defizit
von 32787 Ökopunkten. Durch die folgenden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets kann die negative Bilanz ausgeglichen werden:
Waldkalkung:
Im Ökokonto der Stadt Lahr (Stand 08.10.2020 – siehe Anhang) befindet sich
eine Bodenkalkungsmaßnahme mit einem aktuellen Guthaben von 44.616 Ökopunkten. Hiervon werden für den Eingriff in das Schutzgut Boden 23.443 Ökopunkte abgebucht.
Entsiegelung:
Südlich des Schulgebäudes Max-Planck-Gymnasium wurde ein Anbau abgebrochen, die Fläche entsiegelt und mit Mutterboden verfüllt. Die Grundfläche des
Anbaus betrug 68 m x 8,6 m = 584 qm (siehe Darstellung im Anhang)
Tab.7: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

Eingriffs- / Ausgleichs-Bilanz

Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt

Bestand

Fläche m2
Wertspanne Bewertung Ökopunkte Ökopunkte
Anzahl Stck Feinmodul
pro
pro m2 / pro Fläche /
Baum
Baum
Bäume

Nr.

Biotoptyp

Bestand innerhalb des Geltungsbereichs unter Berücksichtigung der Flächennutzungen Bpl Schneidfeld
Biotoptypenkartierung
Bebauungsplan Schneidfeld Flächennutzungen
12.61
33.43
35.31
35.32
35.60
35.64
41.26
42.20
42.30
43.11
58.13

Entwässerungsgraben
Magerwiese mittlerer Standorte
Brennesselbestand
Goldrutenbestand
Ruderalvegetation
Grasreiche Ruderalvegetation
Wildobst-Feldhecke
Gebüsch mittlerer Standorte
Gebüsch feuchter Standorte
Brombeergestrüpp
Sukzessionswald (kurzlebige Bäume)

162
7764
135
20
3172
2593
1323
920
660
7360
994

60.50
60.21

Öffentliche Grünfläche (beidseitig
Entwässerungsgraben) *1
Private Grünfläche (Baumhecke) *2
Grünflächen (innerhalb Baufläche)
Versiegelte Fläche (BP Schneidfeld)

1562
2662
1899
7595

3-13-27
12-21-32
6-8
6-8
9-11-18
8-11-15
10-17-27
9-16-27
14-23-35
7-9-18
11-19-27

13
21
8
8
11
11
17
16
23
9
19

2106
163044
1080
160
34892
28523
22491
14720
15180
66240
18886

4
1

10
14
4
1

15620
37268
7596
7595

*1 Komplex aus grasreicher Ruderalvegetation, Goldrute, Brombeere
*2 Komplex aus Feldhecke mit Bäumen und Beimischung standortfremder Arten (< 20%)
Summe

38821

435401

36

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Fläche m2
Wertspanne Bewertung Ökopunkte Ökopunkte
Anzahl Stck Planungspro
pro m2 / pro Fläche /
modul
Baum
Baum
Bäume

Planung

Nr.

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Biotoptyp
Biotoptypenkartierung Brachfläche Nord Bestandserhalt
Ausgleichsflächen West und Süd
Ausgleichsflächen Retentionsfläche / Entwässerungsgraben Ost

23.20
21.52
33.43
35.32
35.60
35.64
42.20
42.30
43.11
43.11
58.13
42.20

Steinriegel
Sandlinse
Magerwiese mittlerer Standorte *3
Goldrutenbestand
Ruderalvegetation
Grasreiche Ruderalvegetation *3
Gebüsch mittlerer Standorte *3
Gebüsch feuchter Standorte
Brombeergestrüpp *3
Brombeergestrüpp
Sukzessionswald (kurzlebige Bäume)
Gebüsch mittlerer Standorte

50
50
7220
42
538
2430
1750
170
80
165
356
758

11- 23 -41
2-4
12-21-27
6-8
9-11-18
8-11
10-14-16
14-23-35
7-9-18
7-9-18
11-19-27
10-14-16

31
4
27
8
11
11
16
23
14
9
19
14

1550
200
194940
336
5918
26730
28000
3910
1120
1485
6764
10612

33.41
60.10
60.20
60.23
60.50
60.50

Retentionsfläche Biotopkomplex
Fettwiese, Flutrasen, Magerwiese
Fettwiese (Grünfläche entlang Straße)
Von Bauwerken bestandene Fläche
Straße, Weg oder Platz
Weg mit Schotter, wassergeb. Decke
Grünflächen (innerhalb Baufläche)
Dachbegrünung 14 cm

8789
1693
6091
3315
1286
2019
2019

8-13
1
1
2
4
4

15
13
1
1
2
4
4

131835
22009
6091
3315
2572
8076
8076

Zwischensumme

38821

45.30a/b Heimische Baumpflanzungen entlang der
Erschließungsstraße *4

37

99x7

693

25641

45.30a
Baumpflanzungen innerhalb Baufläche *5
45.30a/b Heimische Baumpflanzungen am
Bebauungsrand *4

10
15

89x6
99x7

534
693

5340
10395

45.30b

10

99x6

594

5940

Heimische Baumpflanzungen in der
Retentionsfläche *4

*3 Aufwertung aufgrund hoher bis sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz (CEF Flächen)
*4 Pflanzgröße 18/20: Stammumfang 19 cm + Zuwachs 80 cm in 25 Jahren = 99 Punkte
*5 Pflanzgröße 18/20: Stammumfang 19 cm + Zuwachs 70 cm in 25 Jahren = 89 Punkte
Summe

510855
Eingriffs-/Ausgleichbilanz Pflanzen , Tiere, Biolgische Vielfalt

Überschuss

75454

Die Eingriffs- /Ausgleichsbilanz für das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ergibt nach
Umsetzung der im Bebauungsplangebiet vorgesehenen Pflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen eine positive Bilanz in Höhe von 75454 Ökopunkten.
Dieser Überschuss wird in das Ökokonto der Stadt Lahr eingestellt.

37

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Tab.8: Eingriffs- /Ausgleichsbilanz Sonstige Schutzgüter
Schutzgut

Kompensation
R / -- / É

Wasser

R Trotz der Bedeutung der Grundwasservorkommen im Rheintal können
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser vermieden werden.
Hierzu trägt auch die Bodensituation mit geringer Durchlässigkeit der bindigen Deckschichten bei als auch der Umgang mit dem Niederschlagswasser:
Ableitung / Rückhalt der Bauflächen in Retentionsfläche, oberflächliche Ableitung der Straßen- /Wegeflächen in das angrenzende Gelände, Dachbegrünung

Klima / Luft

R Geringe Beeinträchtigungen des Bioklimas und der Lufthygiene können
aufgrund der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeglichen
werden (Pflanzbindungen, Erhalt großer Grünflächen, Dachbegrünung)

Landschaftsbild /
(Nah-) Erholung

R É Geringwertige Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds können insbesondere durch umfangreiche Pflanzbindungen entlang der Straße, innerhalb der Baufläche und der östlichen Ausgleichsfläche kompensiert werden.
Die Erholungsfunktion, die bisher nicht gegeben war, wird insbesondere
durch die bessere Erschließung für den Rad-/ Fußverkehr leicht verbessert.

Mensch / Gesundheit

R Erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm-/ Luftschadstoff- und Lichtemissionen sind weder für das Personal der Feuerwache noch für die Bevölkerung im Umfeld zu erwarten. Aufgrund der vorhandene Datengrundlage
ist davon auszugehen, dass die Richt- und Orientierungswerte (TA Lärm,
39. BImSchV) eingehalten werden. Zusätzliche Gutachten wurden daher
nicht angefordert

Legende:
-- Beeinträchtigung wird nicht hinreichend kompensiert
R Beeinträchtigung wird kompensiert
É Verbesserung über den Ausgangszustand hinaus
Fazit

Die Gegenüberstellung von Eingriffen einerseits und Maßnahmen zur Vermeidung / Verminderung sowie Ausgleich bzw. Kompensation andererseits ergibt
eine ausgeglichene Bilanz für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild / Erholung und Mensch /Gesundheit. Das Schutzgut Pflanzen, Tiere,
biologische Vielfalt kann sogar geringfügig überkompensiert werden.

38

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

9

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
Für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist die Begleitung durch eine
fachkundige Person notwendig.
Ein Monitoring ist erforderlich zur Überprüfung der Umsetzung der CEFMaßnahmen. Der erforderliche Umfang wird in der Artenschutzrechtlichen Beurteilung des Büros für Landschaftsökologie Laufer beschrieben.

10

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für gesetzlich geschützte Biotope
Durch Umsetzung der mit diesem Bebauungsplan vorbereiteten zulässigen Nutzung werden besonders geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG und § 33
NatSchG beseitigt (Beschreibung siehe Kap. 2.5)
Durch die Zerstörung besonders geschützter Biotope treten die Verbotstatbestände gemäß § 30 (2) BNatSchG ein.
Die Stadt Lahr beantragt als Planungsträger hiermit vorsorglich eine Ausnahme
von den Verboten des § 30 Absatz 2 BNatSchG und weist darauf hin, dass die
ursprünglich geschützten Biotoptypen aktuell nicht mehr vorhanden sind.

11
Aufgabenstellung

Zusammenfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans FEUERWACHE WEST werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für ein neues Feuerwehrgebäude
im Westen der Stadt Lahr. Verbleibende Flächen nördlich und südlich sind mittelfristig für eine gewerbliche Ansiedlung vorgesehen.
Gegenstand des hier vorliegenden Umweltberichts ist die Prognose der Umweltauswirkungen, die durch die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten zulässigen
Nutzungen eintreten werden.
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches umfasst dieser Umweltbericht eine
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
einschließlich der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst
werden.

1. Bestand und „ Prognose der Umweltauswirkungen
Boden

In Hinsicht auf ihre Bodenfunktionen (Bodenfruchtbarkeit, Filter-/ Pufferfunktion
und Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf) weisen die aus eiszeitlichen Hochflutlehmen gebildeten Böden des Plangebietes auf ca. 3,12 ha (ParabraunerdePseudogley) eine mittlere Leistungsfähigkeit auf. 0,76 ha sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans SCHNEIDFELD als versiegelt einzustufen
„ Durch Bodenneuversiegelung gehen auf ca. 0,78 ha Fläche alle Bodenfunktionen verloren, auf 0,92 ha ist eine Teilversiegelung geplant. Bodenveränderungen der unversiegelten Flächen wie z.B. Abtrag und Aufschüttungen führen zunächst ebenfalls zu einer Minderung der Bodenfunktionen, diese können aber bei
ordnungsgemäßem Umgang mit dem Boden stark reduziert werden.
Insgesamt: Hohes Maß an Beeinträchtigungen.

Wasser

Dauerhaft wasserführende Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Grundwasserleiter weist ein hohes Grundwasserdargebot auf.
„ Aufgrund der geringen Durchlässigkeit stellt die durch Bodenversiegelung hervorgerufene Verminderung der Grundwasseranreicherung eine unerhebliche Beeinträchtigung dar. Durch die breitflächige Ableitung der Niederschlagswässer
von Straße und Gehweg nach Westen und von den Bauflächen nach Osten in
eine neue Retentionsfläche kann auch die Verminderung der Niederschlagsrückhaltung begrenzt werden. Insgesamt: geringe Beeinträchtigung.
39

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Klima / Luft

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Aufgrund der naturräumlichen Lage in der Rheinebene wird das Plangebiet und
dessen Umfeld in bioklimatischer Hinsicht von einer sehr hohen sommerlichen
Wärmebelastung mit hoher Anzahl von Hitzetagen (Tageshöchsttemperatur 30
°C) und Tropennächten (Nachttemperaturen nicht unter 20 °C) geprägt.
„ Aufgrund der Lage, Größe und Bewuchs kommt dem Plangebiet nur eine klimatische Ausgleichsfunktion von geringer Wirksamkeit zu. Mit der Bebauung des
Plangebietes wird diese Ausgleichsfunktion zunächst weiter vermindert. Durch
den Erhalt großer Grünflächen und umfangreiche Baumpflanzungen mit klimatischer Wirksamkeit entsteht jedoch nur ein geringes Maß an Beeinträchtigung

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

Lebensstätten von Tieren: Die Wertigkeit des Gebietes für die Fauna resultiert
aus der hohen Anzahl unterschiedlicher Lebensraumstrukturen. Im Bereich der
Straßen- und Gewerbebauflächen gehen alle vorhandenen Lebensraumstrukturen verloren. Für folgende Arten / -gruppen können ohne Durchführung von
Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen eintreten:
„ Fledermäuse: Erhebliche Funktionsminderung des Plangebietes als Jagdhabitat für Fledermausarten. Durch Baufeldfreimachung Verlust von 8 potenziell geeigneten Höhlenbäumen.
„ Vögel: Durch Baufeldfreimachung erhebliche Beeinträchtigungen der Arten
Bluthänfling, Feldschwirl, Goldammer, Schwarzkehlchen, Rohrammer
„ Reptilien: Erhebliche Beeinträchtigungen der Mauer- und Zauneidechsen-Population durch Baufeldfreimachung
Durch Verminderungsmaßnahmen, in erster Linie aber durch die Durchführung
von internen. z.T. vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden: Zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zählen insbesondere die Anlage von Lebensräumen für Mauer- und Zauneidechsen. Weitere Maßnahmen sind der Erhalt und die Entwicklung von Magerwiesen, die Anlage linearer Gebüschreihen, die Pflanzung von Hochstammbäumen und der Erhalt vorhandener Biotopstrukturen in einer Teilflächen. Hierzu
werden westlich, nördlich und südlich der Feuerwache Ausgleichsflächen ausgewiesen. Ebenfalls als Ausgleichsfläche entwickelt wird die östliche Retentionsfläche (Fettwiesen, Flutrasen, Magerwiese).

Landschaftsbild /
Erholung

Charakteristische Elemente der ursprünglich vorhandenen Kulturlandschaft sind
nicht mehr vorhanden. Es überwiegen im Gesamteindruck die Störungen durch
die Nutzungsaufgabe ehemals landwirtschaftlicher Flächen (Obstbaumanlage)
einerseits und die ungeordnete Lagerhaltung andererseits. Eher technisch geprägt sind die gehölzlosen Übergangsflächen zum Flugplatzgelände im Westen
und der lineare Entwässerungsgraben im Osten.
Daraus ergibt sich eine insgesamt geringe Wertigkeit des Landschaftsbilds. Die
komplette Einzäunung und fehlende Erschließung verhindern außerdem die Nutzung der Flächen für die Naherholung.
Die Eingriffe durch die Baumaßnahmen führen in Verbindung mit umfangreichen
Pflanzmaßnahmen zu einer geringen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds. Für
die Naherholung entsteht aufgrund der besseren Erschließung ein geringer Aufwertungseffekt.

Mensch / Gesundheit

Beeinträchtigungen durch Lärm von externen Quellen entstehen durch die benachbarte Dr. Georg-Schaeffler-Straße und durch den benachbarten Flugplatz.
Für die Lärmbelastung ausgehend vom DHL-Logistikzentrum liegen keine Untersuchungen vor.
„ Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte im Zusammenhang
mit Lärmbelastungen von außerhalb sind nicht erkennbar. Eine signifikante Lärmbeeinträchtigung plangebietsangrenzender Gebiete durch die Feuerwache
konnte im Rahmen einer überschlägigen Ermittlung der Schallemissionen auch
nicht ermittelt werden.
Die Überschreitung von Grenzwerten durch Luftschadstoffemissionen benachbarte Industrie- und Gewerbebetriebe sowie durch den Flugbetrieb sind nicht zu
40

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

erwarten. Gleiches gilt für Lichtemissionen. Aktuelle Untersuchungen hierzu liegen jedoch nicht vor.
Eingriffs-Ausgleichsbilanz

Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz zeigt insgesamt auf, dass die Beeinträchtigungen
der Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Pflanzen, Tiere
und biologische Vielfalt sowie Mensch/Gesundheit im Gebiet ausgeglichen werden können. Für das Schutzgut Boden sind externe Maßnahmen erforderlich.

Lahr, den 23.10.2020
Mario Kappis (Landschaftsarchitekt)

41

ma ri o kapp is lan dsch aftsa rch itekt

12

Umwe ltbe ri cht Be bauun gsp lan FEUERW AC HE WEST

Anhang

Anhang 1:

Literatur:
Hinweise zur verwendeten Literatur erfolgen jeweils in den einzelnen Kapiteln.

Anhang 2:

Nachweis Entsiegelung Anbau Max-Planck-Gymnasium
Abb. 7: Entsiegelte
Fläche des ehemaligen Anbaus

Südlich des Hauptgebäude MaxPlanck-Gymnasium
wurde ein Anbau
abgebrochen und
das Gelände rekultiviert (mit Mutterboden verfüllt)
Stand: Oktober 2018

1:1000
Liegenschaftskarte_ohneUmland
© Stadt Lahr: Das Urheberrecht an diesem Plan besitzt die Stadt Lahr. Die Daten haben keine rechtliche Gültigkeit.
Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung.

ABBRUCH
BESTAND

r

Ga

hule

Sc

740

hule

Sc

hule

Sc

42

mario kappis la ndsc haftsa rchitek t

Anhang 3

Umwe ltberic ht Beba uungspla n F EU ERW ACH E W EST

Nachweis Waldkalkung: Ökokonto Stadt Lahr

Ökokonto Boden Stadt Lahr
Bodenkalkung als Ausgleich

Stand: 08.10.2020, U. Stahl, Abt. Öffentliches Grün u. Umwelt

Soll
Flächenbedarf zur Kalkung aufgrund des Eingriffs

Ist
Geplante Bodenkalkungen als Ausgleich

Überschuss
Kalkulation

Name B-Plan

LGS Seepark

LGS Bürgerpark
Kleinfeld Süd, 6. Änderung
Moschee
Zwischensumme
Vogel Bau (privat, Planfeststellung
Erweiterung Kiesgrube "Waldmatt")
Summe

Flächenbedarf Abrechn.
(ha)
Betrag

Datum
Abrechn. Bemerkung

Stadtwald Distr. 20,
Winterhalden, Flst.nr.
4130/1

111

Stadtwald Blinsberg, Distr.
3, Lahr, Flstnr. 6228-6230,
272/2

47
9
12,5
179,5

Ort der Waldkalkung

Fläche
(ha)

Ablösebetrag 320 € x
9 = 2880 €

111

71,88

Datum

7.9.16

7.9.16

Kosten
€/ha
(brutto)

320,00

Kosten GP

35.520,00 €

tatsächliche Kosten tatsächliche
€/ha
Kosten GP

294,92 €

Details, Sonstiges

32.736,60 €

Los 11 K_2016_317_03,
Rechnung 65728 Fa. Hauri
Phonolite, vom 16.9.2016
Los 11 K_2016_317_04,
Rechnung 65727 Fa. Hauri
Phonolite, vom 16.9.2016,
Wiederholung nach 10 Jahren
sinnvoll (nach erneuter
Bodenanalyse)

320,00

23.001,60 €

296,40 €

21.305,30 €

320,00

58.521,60 €

295,50 €

54.041,90 €

Rückzahlungsbetra
g 212,4 €

3.705 € x 89%

52,6

182,88
Stadtwald am Uhlsberg und
im Distrikt Hochwald

52,6

7.9.16

320,00

246,52 €

Reserve 3,38 ha

K_2016_317_05

232,1

Kostenkalkulation: 320 €/ha brutto nach Angabe Herr Olschewski. LRA Ortenaukreis

33.800 qm x 0,33 Wertstufen Boden x 4 Ökopunkte je Wertstufe

Abb. 8: Ökokonto Boden Stadt Lahr Bodenkalkung

43

Kosten:

entspricht
= 44.616 ÖP
1.081,60 €