Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Drucksache Nr.: 289/2020

Datum: 20.10.2020 Az.: 922.5640

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

,1 .cS

--- ----- "

Bürgermeister

ll

jk

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

m

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

/ ^ 44.

Vb/sH/ 0-0

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2019

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
•
•
•
•

die Bilanz zum 31.12.2019,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2019,
den Lagebericht 2019,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahres­
ergebnisses 2019 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustim­
men.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesell­
schafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäfts­
jahr 2020 zuzustimmen.
Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 289/2020

Anlage(n):
LGS JA 2019
LGS JA 2019
LGS JA 2019
LGS JA 2019

Seite - 2-

Bilanz und GuV
Anhang
Lagebericht
Bestätigungsvermerk

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein ver­
stärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein um­
fangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Fest­
stellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Auf­
sichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befan­
genheit ist derzeit bei StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StRin Deusch, StR Täubert
und StR Uffelmann gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jah­
resabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet
demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss auf­
grund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte nicht zu gefähr­
den, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammen­
hängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats di­
rekt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht
auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf
daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Ge­
sellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem
Grunde muss ersieh bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertre­
ten lassen.
Durch die Gemeinderatswahlen sowie die Oberbürgermeisterwahl in 2019 änderte
sich auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ab der Aufsichtsratssitzung am
12.02.2020. Oberbürgermeister Ibert ist somit für den Jahresabschluss 2019 nicht
befangen.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2019 ist für den 17.11.2019 vorge­
sehen.
Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss:
Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungs­
verwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 zur Verfügung gestellt. Auf die
als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Drucksache 289/2020

Seite - 3 -

Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 1.055.719,98 € (Vj. 5.990.031,22 €). Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in
Höhe von 896.000,- € vor.
Der Jahresabschluss wurde von der Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirt­
schaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Be­
stätigungsvermerk erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprü­
fungsgesellschaft, Freiburg für das Geschäftsjahr 2020 wieder zum Abschlussprüfer zu
wählen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergeb­
nisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsrat die Ent­
lastung zu erteilen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.