Navigation überspringen

Beschlussvorlage (- Erläuterung)

                                    
                                        Stadt Lahr

16. November 2020

Stadtplanungsamt

2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
Erläuterung zum Vorentwurf

1.

ALLGEMEINES

1.1

Geltungsbereich, Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortsmitte und umfasst eine Fläche von etwa 1,37 ha. Mit
dem 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE werden die Planungen zur Neugestaltung der
Ortsmitte von Kuhbach abgeschlossen. Geprägt wird das Planungsgebiet durch die
katholische Kirche mit Pfarrhaus sowie die nördlich angrenzende Gallus-Kapelle, die beide
unter Denkmalschutz stehen. Östlich der Kirche befindet sich der Friedhof, der im Zuge der
Planungen erweitert werden soll. Das ursprünglich den Kreuzungspunkt der Kuhbacher
Hauptstraße (B 415) mit der Straße Am Kirchberg prägende historische Eckgebäude wurde
zwischenzeitlich abgebrochen. Nach Osten schließt sich eine Freifläche an, die
hangaufwärts bis zum Friedhof reicht.

Abbildung 1: Auszug Luftbild, Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über folgende Flurstücke der
Gemarkung Kuhbach: 37, 37/1, 38/1 (Teil) und 44 (Teil). Maßgeblich für seine Abgrenzung
ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
•
•
•
•

Im Norden durch die Flurstücksnummern 65 (Oberer Kirchberg), 67 und 49 (landwirtschaftliche Fläche),
Im Osten durch die Flurstücksnummern 36, 36/1 (Wohnbaufläche), 44/2 und 49/2 (landwirtschaftliche Fläche),
Im Süden durch die Flurstücksnummer 20 (Kuhbacher Hauptstraße, B 415) und
Im Westen durch die Flurstücksnummern 41 (Am Kirchberg), 39 (katholische Kirche), 42
(Weg mit öffentlichen Stellplätzen), 43 und 43/1 (Wohnbaufläche).

2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach – Erläuterung

Geprägt wird das Gebiet auch durch das westlich angrenzende Kuhbacher Rathaus mit
Ortsverwaltung.
1.2

Anlass und Ziel der Planaufstellung
Mit dem 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE werden die Planungen, die mit der Ausarbeitung
eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für die Ortsmitte von Kuhbach im Jahr 2015
begonnen wurden, fortgeführt. Hierbei verfolgt die Stadt Lahr die Strategie, durch verstärkte
Innenentwicklung und nur eingeschränkte Außenentwicklung die Ortskerne zu stärken. Ein
weiteres Hauptanliegen ist es, das rege Engagement der Bürgerschaft in den Ortteilen zu
unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung von attraktiven Ortsmittelpunkten
verbunden mit der Stärkung des Wohnungsangebotes. Die Umsetzung eines ersten
Bausteins konnte mit dem Verfahren für den 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE (laufendes
Verfahren) begonnen werden.
Mit der Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans ORTSMITTE werden zwei Planungsziele
verfolgt. Zum einen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neubebauung im
Bereich des bereits abgebrochen Gebäudes an der Kreuzung der Kuhbacher Hauptstraße
mit der Straße Am Kirchweg geschaffen werden. Dem Abbruch des historischen,
ursprünglich als Gastwirtschaft „Zum Lamm“ genutzten Gebäudes gingen langwierige
Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Ziel des Gebäudeerhalts voran. Letztlich wurde
auf Grund des schlechten Gebäudezustandes entschieden, die Gebäude abzubrechen und
auf der Gesamtfläche eine Neubebauung zuzulassen.
Zum anderen ist eine Erweiterung des Friedhofes um 65 Stockwerksgräber notwendig. Die
Erweiterung des Dorffriedhofs ist bereits seit 2012 Thema im Kuhbacher Ortschaftsrat. Das
dem Bebauungsplan zu Grunde liegende Konzept wurde im September 2019 beschlossen.
Vorgesehen ist nunmehr eine Neuordnung der Stellplätze mit Zufahrt vom Oberen Kirchberg
und eine barrierefreie Anbindung des Friedhofs über eine neue Fußwegeverbindung. Die
Erweiterung ist für einen Zeitraum der kommenden 20 Jahre ausgelegt.

2.

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

2.1

Baustruktur
Im südlichen Teil des Geltungsbereiches sind straßenbegleitende kompakte Bauformen
vorgesehen, kombiniert mit einem Maximum am begrünten Freiflächen. Die drei Einzelbauten
sollen zum einen eine deutliche Raumkante entlang der Kuhbacher Hauptstraße bilden und
zum anderen eine Abschirmung der rückwärtigen Bereiche gewährleisten. Gleichzeitig sollen
noch Blickbeziehungen zu der dahinterliegenden Kirche samt Pfarrhaus, dem historisch
bedeutendsten Kuhbacher Gebäudeensemble, möglich sein.
Entsprechend der überwiegenden vorhandenen Baustrukturen sind zwei Vollgeschosse plus
Dachgeschoss geplant, eine etwa zur Hälfte versenkte Tiefgarage (Zu- und Abfahrt von
Westen) fungiert als Gebäudesockel. Die winkelförmige Bebauung zur Straße Am Kirchberg
bildet eine Reminiszenz an die Gebäudestruktur der abgebrochenen historischen Anlage des
Gasthauses „Zum Lamm“. In zweiter Reihe sind drei weitere, quadratische Einzelbaukörper
vorgesehen.
Die Häuser entlang der Kuhbacher Hauptstraße sind traufständig mit Satteldach vorgesehen.
Die dahinterliegenden kleineren, aber höher gelegenen zweigeschossigen Gebäude sind mit
begrünten Flachdächern geplant.
Insgesamt sind 30 – 35 Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe möglich. Die 20%-ige
Sozialwohnungsquote der Stadt Lahr soll über entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan und städtebauliche Verträge mit den Bauherren sichergestellt werden.

2

2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach – Erläuterung

2.2

Erschließung
Die Wohnbauflächen im Süden des Planungsgebietes entlang der Kuhbacher Hauptstraße
sind bereits erschlossen, sodass keine zusätzlichen Erschließungsanlagen hergestellt
werden müssen. Die Anbindung der Stellplätze in der Tiefgarage erfolgt über die Straße Am
Kirchberg. Eine Zufahrt der Wohnanlage über die Kuhbacher Hauptstraße ist wegen der
Verkehrsbelastung nicht möglich. Für die drei Gebäude in zweiter Reihe ist sowohl eine
Anbindung an die Tiefgarage als auch eine separate Zufahrt von Süden denkbar. Dies kann
in der weiteren Projektentwicklung bestimmt werden. Entlang der Hauptstraße sind
öffentliche Längsparkplätze und Baumpflanzungen vorgesehen, der Gehweg wird dafür nach
Norden abgerückt.
Die Anbindung des Friedhofs ist ebenfalls über die vorhandenen Straßen (Am Kirchberg,
Oberer Kirchberg) möglich. Bestandteil des Erweiterungskonzeptes ist ein Erschließungsstich für die Anbindung der geplanten öffentlichen Stellplätze und die barrierefreie fußläufige
Anbindung.

2.3 Natur und Umwelt
Zur Ermittlung und Bewältigung der mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffe in Natur
und Landschaft wird nach Abstimmung mit den relevanten Fachbehörden ein Umweltbericht
inklusive Grünordnungsplan in Auftrag gegeben, ebenso eine artenschutzrechtliche
Relevanzprüfung. Außerdem wird dem Verkehrslärm an der Kuhbacher Hauptstraße
Rechnung getragen, indem die Stadt ein schalltechnisches Gutachten erstellen lässt. Die
jeweiligen Ergebnisse sollen zur Offenlage in den Bebauungsplan integriert werden.
Grundsätzlich soll dem Prinzip Vermeidung vor Minimierung vor Ausgleich von Eingriff en
durch das planerische Konzept selbst und in der näheren Ausgestaltung durch
entsprechende Festsetzungen Rechnung getragen werden. Stichworte hierfür sind
Begrenzung der Versiegelung, Pflanzbindungen und -gebote, Begrünung von Tiefgaragenund Hausdächern, Verbot von Steingärten, Retention von Regenwasser.
3.

STÄDTEBAULICHE DATEN
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist folgende Flächen auf:
Prozent
(%)

Fläche
(m²)

Wohngebiet

32,1

4.400

Grünflächen (inkl. Friedhof)

61,3

8.400

Verkehrsflächen

6,6

900

100 %

13.700

Bebauungsplangebiet

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

Thomas Thiele
Dipl.-Ing. Freier Architekt, Planverfasser

3