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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020)

                                    
                                        Praxis für Suchtmedizin Lahr
Stand 06.08.2020
Im dritten Jahr des Bestehens hat die Praxis für Suchtmedizin Lahr in den Räumlichkeiten der
Drogenhilfe Lahr die Patientenzahl weiter ausgebaut auf nunmehr 80 Patienten.
Seit dem 14. Februar 2020 führt Frau Dr. Jamal (nach Zusage von der Kassenärztlichen
Vereinigung) die Praxis mit einem eigenen Kassensitz.
Die zuvor geltende „Ermächtigung“ ist beendet.
Die Praxis ist nach wie vor in den begrenzten Räumlichkeiten der Drogenhilfe Lahr
untergebracht. Die enge Zusammenarbeit von Medizin und Sozialer Betreuung der
KlientInnen unter einem Dach ist gewährleistet und erfolgreich.
Die dringend notwendige Erweiterung der Räumlichkeiten am Standort ist nur möglich, wenn
der von der evangelischen Kirchengemeinde wenig benutze Gemeindesaal als zukünftige
Praxis genutzt werden kann. Dies hat die entscheidenden Vorteile, dass ein separater Eingang
für die Praxis für Suchtmedizin vorhanden wäre und die Behandlung unter einem Dach
weitergehen könnte.
Die Stadt Lahr hat der evangelischen Kirchengemeinde die Räumlichkeiten (Gemeindesaal)
zum 30.12.2020 gekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Praxis nach einem Umbau in den
Gemeindesaal umzieht.
Der bwlv würde die Räumlichkeiten von der Stadt Lahr anmieten und dann an Frau Dr. Jamal
untervermieten.
Damit wäre eine nachhaltige Struktur geschaffen, die es ermöglicht, dass Frau Jamal die
Praxis wirtschaftlich führen und perspektivisch eine/n Nachfolger finden kann.
Zur Finanzierung des Umbaus hat die Kassenärztliche Vereinigung bisher einen Betrag von
10.000 Euro schriftlich zugesagt. Es besteht nach wie vor Gesprächsbedarf mit der KV, da die
ursprünglich in Aussicht gestellten 25.000 Euro derzeit nicht zur Verfügung stehen und die
Finanzierung eines notwendigen Umbaus somit nicht gesichert ist.
Die Stadt Lahr wird die Thematik im September und Oktober im Sozialausschuss und im
Gemeinderat der Stadt Lahr erörtern.