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Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk 2019)

                                    
                                        Bestätigungsvermerk über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
der
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH
Europastraße 1
77933 Lahr

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH

Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH - beste­
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli­
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendun­
gen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verant­
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab­
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestäti­
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in

Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschrif­
ten und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An­
forderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachwei­
se ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahres­
abschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Be­
achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell­
schaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi­
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab­
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsich­
tigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant­
wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Untemehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Untemehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrandsat­
zes der Fortführung der Untemehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsäch­
liche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe­
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent­
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um
die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut­
schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach­
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La­
geberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab­
schluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - fal­
schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab­
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf­
tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Himeichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt­
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü­
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als we­
sentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe­
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsich­
tigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfimgsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir­
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw.
das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun­
gen und Maßnahmen, um Prüftmgshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um­
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre­
tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Untemehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut­
same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Untemehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsi­
cherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen An­
gaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfimgsurteil zu modifizieren. Ich ziehe
meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungs­
vermerks erlangten Prüftmgsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön­
nen jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Untemehmenstätigkeit nicht mehr fort­
führen kann.
beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge­
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent­
sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führe ich Prüfüngshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu­
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfimgsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga­
ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen
Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie
zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches un­
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­
schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung
feststelle.“

Offenburg, den 9. Oktober 2020