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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Rappenecker

Datum: 30.10.2020 Az.: 020.051

Drucksache Nr.: 305/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

30.11.2020

beschließend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister
I

/ —

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämrfterei

k.Zo/'V

Rechts- und
Ordnungsamt
■

Betreff:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Lahr.

Anlaqe(n):
Änderungssatzung Hauptsatzung
Synopse Änderung Hauptsatzung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag
□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 305/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Landtag mit Wirkung vom 13.05.2020 die Gemeinde­
ordnung geändert, um eine Rechtsgrundlage für digitale Sitzungen (mittels Videokonferenz
oder Ähnlichem) zu schaffen.
Der neu eingeführte § 37a GemO bestimmt, dass Gemeinderatssitzungen sowie Sitzungen
anderer kommunaler Gremien unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne persönliche
Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Ab 2021 bedarf
es nach § 37a Abs. 3 GemO einer Hauptsatzungsregelung für die Anwendung dieser neuen
Bestimmung.
Nach § 37a Abs. 1 S. 2 GemO sind digitale Sitzungen nur in zwei Fallgruppen zulässig: zum
einen bei Gegenständen einfacher Art, zum anderen in Notsituationen, wenn die Sitzung an­
dernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte.
Es muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton der Beratung und Beschlussfassung
mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, statt­
finden. Bei öffentlichen Sitzungen muss außerdem eine zeitgleiche Übertragung von Bild und
Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.
Durch die aktuelle Entwicklung im Hinblick auf die Corona-Pandemie schlägt die Verwaltung
vor, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern, um notfalls eine Handlungsoption zu haben.

Friederike Ohnemus
Oberbürgermeister