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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2019)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Datum: 20.10.2020 Az.: 922.5640

Drucksache Nr.: 289/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2019

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt





die Bilanz zum 31.12.2019,
die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2019,
den Lagebericht 2019,
den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2019 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2019 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.
4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH die Entlastungen zu erteilen.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 289/2020

Anlage(n):
LGS JA 2019 Bilanz und GuV
LGS JA 2019 Anhang
LGS JA 2019 Lagebericht
LGS JA 2019 Bestätigungsvermerk
Anlage 0

Seite - 2 -

Drucksache 289/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StRin Deusch, StR Täubert
und StR Uffelmann gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet
demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht
auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf
daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem
Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Durch die Gemeinderatswahlen sowie die Oberbürgermeisterwahl in 2019 änderte
sich auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ab der Aufsichtsratssitzung am
12.02.2020. Oberbürgermeister Ibert ist somit für den Jahresabschluss 2019 nicht
befangen.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2019 ist für den 17.11.2019 vorgesehen.
Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss:
Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 zur Verfügung gestellt. Auf die
als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe
von 1.055.719,98 € (Vj. 5.990.031,22 €). Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in
Höhe von 896.000,- € vor.
Der Jahresabschluss wurde von der Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Drucksache 289/2020

Seite - 4 -

Es wird vorgeschlagen, die Biedert, Binder, Erb Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg für das Geschäftsjahr 2020 wieder zum Abschlussprüfer zu
wählen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung zu erteilen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer