Beschlussvorlage (Anlage 0)
1. Dezember 2020
1 Stadt Lahr L -J Informationsvorlage Amt: 602, Sottru Datum: 12.11.2020 Az.: -0670 Drucksache Nr.: 316/2020 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Umweltausschuss 01.12.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke OberbüTtffermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnunqsamt Beireff: Stadttauben Weitergehende Informationen zum Bau und Betrieb eines Taubenschlages Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 316/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im September hat der Gemeinderat die Anfrage der Fraktion Linke Liste Lahr und Tierschutzpartei zum Bau eines Taubenschlages in Lahr einstimmig begrüßt. Die Verwaltung wurde in Folge damit beauftragt mögliche Standorte zu erkunden und die mit dem Bau und Betrieb eines Taubenhauses zusammenhängenden Kos ten zu beziffern. Um dem Gemeinderat im Rahmen der Flaushaltsberatungen eine möglichst fundier te Entscheidung für oder gegen ein Taubenhaus zu ermöglichen, gibt die Verwal tung aus ihrer Sicht folgendes zu Bedenken: Bereits in der Vorlage der Verwaltung von 2012 wurde deutlich, dass aufgrund der in der Innenstadt vor zu findenden Taubenanzahl nicht wirklich von einer Problemlage zu sprechen ist. Auch wurde bereits seinerzeit deutlich, dass es für die Stadt nicht leistbar ist das in der Polizeiordnung der Stadt beschriebene Fütterungsverbot durchzusetzen. Dies ist insofern von Bedeutung, als in allen wissenschaftlichen Texten zum Thema, nur dann ein Erfolg zur Reduzierung des Aufenthaltes und Be siedlung der Innenstadt erfolgreich sein kann, wenn eine Fütterung an diesen Orten absolut unterbleibt. Sobald dort weiterhin ein Futter angeboten wird - z.B. durch absichtlich ausgestreute Körner und Sämereien wie in der Fußgängerzone, oder den Tieren zugängliche Abfälle - wird sich der Bestand nur sehr begrenzt zu einem Umzug in die Taubenhäuser bewegen lassen. Bisher sind die Stadttauben ungeachtet ihrer genetischen Flerkunft von der Veteri närbehörde als Wildtiere eingestuft. Sobald ein Taubenhaus betrieben wird, ändert sich dies und der Stadt obliegt dann, anders als bisher eine tierschutzrechtliche Verantwortung. Ungeachtet dessen stellt sich darüber hinaus auch die Frage, inwie fern die Stadt dann für die durch die in ihrer Obhut gehaltenen Tiere angerichteten Schäden an Gebäuden verantwortlich gemacht werden kann. Betrieb eines Taubenhauses: Neben der Unterhaltung des Bauwerks sind es vor allem die Reinigungsarbeiten, Futterbesorgung, Wasserbereitstellung und Austausch der Eier im Gelege, welche es zu erledigen gilt. Für Reinigungsarbeiten sind aus Gründen des Gesundheits schutzes Schutzanzug und Atemmaske obligatorisch. Je nach Besatz des Tauben hauses sind die Arbeiten jeden zweiten Tag zu erledigen. Die Fraktion spricht in ihrem Antrag von einer „teil-ehrenamtlichen“ Betreuung des Taubenhauses. Für die Verwaltung ist damit schwer zu beziffern, ob und welche Einsparung damit möglich sind. Aus Erfahrung mit anderen Projekten muss aber davon ausgegangen werden, dass das ehrenamtliche Engagement mit der Zeit oft nachlässt, was zu einer zwangsläufigen Übernahme der Aufgaben durch die Stadt führt. Standort: Die Erfolgsaussichten die in der Innenstadt lebenden Tiere an einen festen, betreu ten Standort zu bewegen sind besser, je näher dieser Standort zur Innenstadt bzw. dem bisherigen Siedlungsraum der Tauben ist. Drucksache 316/2020 Seite - 3- Der Seepark beherbergt bereits ein Schwalbenhaus. Eine weitere Einrichtung als Taubenhaus hält die Verwaltung im Seepark für nicht passend. Auch die Entfernung zur Innenstadt wird als zu weit erachtet. Das Taubenhaus im Stadtpark ist bereits besetzt und wäre für den im Antrag be schriebenen Zweck zu klein. Die Einrichtung eines Schlages in einem der Innenstadthäuser setzt einen Raum von mind. 20-25 qm voraus, der auch in Hinblick auf Hygiene entsprechend aufbe reitet werden muss. In aller Regel findet sich hierfür kaum eine Akzeptanz der Ge bäudeeigentümer. Als städtische Gebäude in der Lahrer Innenstadt stünden ledig lich die Dachböden des Rathauses 2 und der Stiftsschaffnei zur Verfügung. Für die Errichtung eines frei stehenden Taubenhauses kämen der Park bei der Stiftskirche oder der Werderpark in Betracht. Kosten: Für den Bau eines frei stehenden Taubenturms (Beispiel Stutt gart/Tübingen/Schorndorf) sind ca. 50.000 Euro zu kalkulieren. Die Einrichtung ei nes Taubenschlags in einem Gebäude sollte mit mind. 60.000 Euro kalkuliert wer den. Für Wartung des Gebäudes, Kosten für Futter, Tierarzt und eine zweimal wöchent liche Reinigung von 3 Stunden, erwartet die Verwaltung hierzu Aufwendungen von ca. 20.000 € /jährlich. Fazit: Die Motivation einen kleinen aber gesunden Taubenbestand zu erhalten ist unter Aspekten der Tierliebe anzuerkennen. Ob dies mit einem Taubenhaus erreicht wird, muss hinterfragt werden. Um nicht durch zusätzliches Futter- und Nistangebot dort eine zweite Population neben den sonstigen Stadttauben aufzubauen, muss eine Fütterung abseits des Taubenhauses vollumfängiich unterbunden werden - dies ist nach bisheriger Erfahrung nicht erwartbar. In diesem Fall wäre ein Taubenhaus eher als Bürgerattraktion und Betätigungsfeld tierlieber Bürger zu sehen. Tifman Petters Bürgermeister Abt. Öffentl. Grün und Umwelt Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Er gebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sit zung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.