Navigation überspringen

Beschlussvorlage (20201111132915)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Amt: 602
Herr Pieper

Datum: 26.10.2020 Az.: -0619

Drucksache Nr.: 298/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

30.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbüraermeister

Erster Bürgermeister

' LZ!

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Rechts- und
Ordnungsamt

-■pgr/^/ao
Betreff:

Nutzungsentgelte Orangerie im Stadtpark / Mietpreise Dekopflanzen

Beschlussvorschlag:

Die neuen Entgelte für die Anmietung der Orangerie und anderen Örtlichkeiten im
Stadtpark und die Mietpreise für Dekopflanzen der Stadt Lahr werden zum
01.01.2021 angepasst.

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 298/2020

Sachdarstellung:
Mit über 40 Veranstaltungen in der Zeit zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober sind die Orangerie und
die beiden Pavillons im Lahrer Stadtpark sehr begehrte Örtlichkeiten für Veranstaltungen, sogar über
die Grenzen Lahrs hinaus. Insbesondere die seit 2012 bestehende Möglichkeit, dort getraut zu wer­
den, wird sehr gut angenommen.
Die letzten Jahre zeigten, dass ab dem ersten Kontakt mit einem potenziellen Mieter ein großer
Verwaltungsaufwand zu verzeichnen ist, bis die Mietvereinbarung bzw. die Vermietung zustande
kommt. Dies obwohl alle wichtigen Informationen auf der städtischen Homepage einzusehen sind.
Es zeigt sich jedoch in der Verwaltungspraxis, dass immer viele Fragen bestehen, die am Telefon
und per Mail beantwortet werden müssen. Außer der Verwaltungsstelle der Abteilung Öffentliches
Grün und Umwelt ist bei der Koordination für die Vermietung vor Ort der Stadtparkaufseher einge­
bunden (Besichtigung/Auf- und Abbau). Dieser wird zudem in den meisten Fällen per Telefon oder
bei Besichtigungen zeitlich in Anspruch genommen.
Das Entgelt für eine Trauung in Höhe von 130,- Euro (für 3 Stunden Nutzung) ist in diesem Falle
nicht mehr kostendeckend (angesichts des Verwaltungs- und Personalaufwandes) und sollte daher
angepasst werden. Bei Ganztagesveranstaltungen ist der Verwaltungsaufwand nicht minder. Die
Einnahmen (6.000 - 8.000 Euro/Jahr) werden auf einer Einnahmen-Kostenstelle der Abt. Gebäude­
management verbucht.
Durch die Attraktivität des Stadtparks wird dieser auch vermehrt für gewerbliche Fotoshootings, Film­
aufnahmen oder Ähnliches genutzt, wofür es bis heute kein Nutzungsentgelt gibt. Dieses Entgelt soll
mit dieser Vorlage nun festgelegt werden. Auch hier sind im Vorgang die Stadtverwaltung und das
Personal des Stadtparks tangiert.
Im Vergleich zu anderen Örtlichkeiten in der Region sind die Entgelte für den Stadtpark Lahr auch
nach der Anpassung noch auf einem niedrigen Niveau.
Anmietung Orangerie / rotes oder Musikpavillon (Preise in Euro)

bisher

Neu

Ganztagesveranstaltung in der Orangerie: inkl. Eintrittsentgelte bis
70 Personen, jede weitere Person 2,00 Euro

350,00

400,00

- Nutzung von zwei Locations für Ganztagesveranstaltung

350,00

450,00

Trauung/ähnliche Events in der Orangerie/Pavillon, maximal vier
Stunden Nutzungsdauer; inkl. Eintrittsentgelte bis 40 Personen, jede
weitere Person 2,00 Euro (bisher drei Stunden Nutzungsdauer)

130,00

200,00

130,00

220,00

0,00

100,00

0,00

150,00

- Nutzung von zwei Locations gleichzeitig für Trauung
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings und/oder
Filmaufnahmen bis zu 4 Stunden (zzgl. eventuell anfallenden Auf­
wand für Personal/Betreuung vor Ort)
Nutzung des Stadtparks für gewerbliche Fotoshootings und/oder
Filmaufnahmen, ganztags (zzgl. eventuell anfallenden Aufwand für
Personal/Betreuung vor Ort)
Nutzung des Stadtparks für Fotoshootings und/oder Filmaufnahmen
für Presse, Schulen, Hochschulen und/oder Studienzwecken
Nutzung des Stadtpark für Fotoshootings für Brautpaare
(Eintritt für Brautpaar ist kostenlos, weitere Personen eintrittspflichtig)

0,00

kostenlos

0,00

kostenlos

Drucksache 298/2020

Seite - 3 -

Entgelte für die Vermietung von Mobiliar u. Dekopflanzen

Der Stadtpark verfügt über umfangreiches Mobiliar und Dekopflanzen, die gerne für Veranstaltungen
ausgeliehen werden.
Dekorationspflanzen werden vor allem für Veranstaltungen nachgefragt. Palmen und Oleander wer­
den wegen der begrenzten Verfügbarkeit vor allem dem innerstädtischen Handel und der Gastrono­
mie angeboten.
Aufgrund gestiegener Energiekosten und der Erhöhung der Stundensätze des Bau- u. Gartenbe­
triebs, werden die Preise nun allgemein angepasst.

Vermietung Mobiliar (Preise in Euro)

Stühle (Holz oder Kunststoff) pro Tag bzw. Wochenende
Tische (rund oder rechteckig als Klapptisch) pro Tag bzw. Wochen­
ende

bisher
2,20
4,50

Neu
2,50
5,00

15,00

17,50

25,00

25,00

230,00

230,00

130,00

150,00

Vermietung von Dekopflanzen

mittlere Pflanze (z.B. Ficus benjamin) je Tag bzw. Wochenende;
Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand
große Pflanzen (z.B. Palmen) je Tag bzw. Wochenende;
Transport gesondert nach tatsächlichem Aufwand
Palme oder Sommerflorkübel für eine ganze Saison ( Mai - Okto­
ber), inklusive Transport und Pflege durch den BGL
Oleander für eine ganze Saison (Mai - Okt,), inklusive Transport
und Pflege durch den BGL

Tilmpn Petters
Bürgermeister

Richard Sottru
Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.