Beschlussvorlage (Anlage "0")
25. Januar 2021
. »| Stadt Lahr L J Beschlussvorlage Datum: 14.12.2020 Az.: 60/605 Lau/Mi Amt: 605 Misic r Drucksache Nr.: 354/2020 Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 13.01.2021 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 25.01.2021 beschließend öffentlich • Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnunqsamt nui. Betreff: Generalsanierung der Brücke über die Bahn im Zuge der Rheinstraße - Vergabe der Instandsetzungsarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheim wird aufgrund ihres Ange bots vom 16.01.2019 beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Maßnahme „Generalsanierung der Brücke über die Bahn im Zuge der Rheinstraße“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 291.061,56 EUR Mit der Auftragsvergabe und der damit verbundenen Inanspruchnahme der im Haus haltsplan 2020 im Höhe von 275.000 € ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigung geht eine betragsgleiche Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2021 einher (Bin dungswirkung). Anlage(n): Plan lajnstandsetzungsentwurf - Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Neinstimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 354/2020 Sachdarstellung; Allgemein: Das Brückenbauwerk liegt im Zuge einer öffentlichen Straße und überführt die Bahn. Bei der letzten Brückenhauptprüfung nach DIN .1076.im August 2018 wurden erhebliche Mängel am vorhandenen Brückenbauwerk festgestellt. Die bestehende Natursteinschrammborde werden ausgebaut und durch die neuen vorbeto nierten Schrammborde ersetzt. Der Belag wird auf ca. 50 cm von den Schrammborden aus gebaut und die Abdichtung entfernt. Danach wird dieser Bereich kugelgestrahlt und die schadhaften Betönflächen instandgesetzt werden. Nach dem Einbau der Abdichtung muss sie an die bestehende Abdichtung angeschlossen werden. Der bestehende Hartgussasphalt im Bereich der Kappenoberfläche wird ausgebaut und die Flächen werden mit FCC Material reprofiliert und anschließend wird eine OS-F Beschichtung aufgebracht Das Brückenbauwefk erhält auf beiden Seiten ein Füllstabgeländer mit Drahtseil. Im Bereich der Bahnleitungen wird beidseitig ein Berührungsschutz eingebaut und an die bestehenden Kappen gedübelt. Ausschreibung/ Submission: Die Maßnahme war am 21.11.2020 öffentlich ausgeschrieben worden. Angebotsunterlagen wurden von 9 Baufirmen angefordert. Zum Submissionstermin am 10.12.2020 um 11:00 Uhr lagen 5 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Rang 1 2 3 4 5 Firma B+S Bauwerkserhaltung Bieter Nr.3 Bieter Nr.2 Bieter Nr.4 Bieter Nr.1 Angebotssumme (EUR, brutto), nach Prüfung 291.061,56 356.506,03 523.592,54 606.360,17 681.981,18 Die B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheim hat nach Prüfung und Wertung das preis günstigste Angebot abgegeben. Es wird demnäch vorgeschlagen, der B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheirnden Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19% MwSt: 291.061,56 EUR. Drucksache 354/2020 Seite - 3 - Mittelverfügung: Für die Durchführung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020 ein Mittelansatz in Höhe von 120.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 275.000 € zur Verfügung (Investitionsauftrag 154100020014). Bislang sind für die Maßnahme Auszahlungen in Höhe von 13.000 € geleistet und Aufträge In Höhe von ca. 85.000,00 € erteilt worden. Die mit der vorgeschlagenen Auftragsvergabe an die Firma B+S Bauwerkserhaltung GmbH in Höhe.von 291.061,56 € verbundene finanzielle Verpflichtung ist durch die im Haushalts plan 2020 bereitgestellten Ermächtigungen (Mittelansatz und Verpflichtungsermächtigung) gedeckt. Mit der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2020 geht eine entspre chende (Vor-)Bindung für den Haushaltsplan 2021 einher. In den aktuellen Planentwurf 2021 ist in der Folge ein Mittelbedarf (Auszahlungsansatz) in Höhe von 275.000 € eingestellt wor den. Mit der Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe der Maßnahme und der damit verbunde nen finanziellen Verpflichtung ist dieser Mittelansatz für den Plan 2021 bereits festgelegt (Bindungswirkung). Mit dem Schreiben vom 26.09.2020 teilte uns das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass das Bauvorhaben in das Förderprogramm des Kommunalen Brückensanierungsfonds aufge nommen wurde. Die maximale Zuwendung für die Maßnahme beträgt 141.400,00 EUR. Das Schreiben des Rregierungspräsidiums Freiburg bedeutet noch keine Förderbewilligung, son dern der Zuwendungsbescheid noch angefordert werden muss. Die Abteilung Tiefbau hat am 01.12.2020 per E-Mail, wie seitens des Regierungspräsidiums Freiburg in dem Schreiben vom 26.09.2019 gebeten, den geplanten Vergabetermin am 25.01.2020 an Regierungspräsidium Freiburg mittgeteilt und den Zuwendungsbescheid an gefordert. Da wir dies rechtzeitig (nach Absprache mit RP Freiburg mind. 4 Wochen vorher) getan haben, gehen wir davon aus, dass der Bescheid rechtzeitig vor der Vergabe bei uns vorliegt. Es wird qebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzutei len. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.