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Beschlussvorlage (Bebauungsplan FEUERWACHE WEST - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 26.01.2021 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 8/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.02.2021

vorberatend

öffentlich

11 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Gemeinderat

22.02.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bebauungsplan FEUERWACHE WEST
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 26. Januar 2021 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan FEUERWACHE WEST wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan FEUERWACHE WEST und die hierzu erlassenen örtlichen
Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 26. Januar
2021 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Abwägung der Anregungen aus der Bürgerschaft
- Bestandsplan
- Städtebauliches Konzept
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Beurteilung
- Genehmigungsplanung Entwässerung
- Satzungen
Anlage 0
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 8/2021

Seite - 2 -

Drucksache 8/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☒ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Aufwand/ Einmalig *
Auszahlung
verminderter Ertrag
Zuschüsse/Drittmittel
Ertrag / Einmalig ver(ohne Kredite)
minderter Aufwand
SALDO: Finanzierungs- SALDO:
bedarf:
Überschuss (+) /
Eigenmittel oder Kredite Fehlbetrag (-)
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
33.000

4.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

* Der Betrag beinhaltet nur die Kosten für die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
(hier Planungsbüros und öffentliche Bekanntmachungen), siehe auch Begründung Ziffer 5. Im Jahr
2019 fielen bereits Kosten in Höhe von ca. 37.000 Euro an.

Drucksache 8/2021

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Sachdarstellung:
Nach intensiver (Vor-)Beratung beschloss der Gemeinderat am 16. November 2020 in öffentlicher
Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan FEUERWACHE WEST und dessen Offenlage (Drucksache
Nr. 290/2020). Diese fand vom 26. November 2020 bis zum 8. Januar 2021 statt.
Aus der Bürgerschaft ging während der genannten Frist lediglich eine Stellungnahme durch die Betreiberin des benachbarten Postfrachtzentrums ein. Sie beinhaltet im Wesentlichen die Forderung,
dass sich durch die Feuerwache keine Einschränkungen für den eigenen Betrieb ergeben.
Nach der bereits 2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung waren im Zuge der Offenlage noch 39
externe Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Von den 27 beim Stadtplanungsamt eingegangenen Schreiben enthielten 11 eine inhaltliche Stellungnahme. Die umfangreichsten Äußerungen erfolgten durch des Landratsamt sowie den Naturschutzverband BW. Sie beziehen
sich auf die bei diesem Vorhaben zentralen Bereiche Natur- und Artenschutz sowie Entwässerung.
Diese Anregungen können teilweise durch Konkretisierungen bzw. Ergänzungen in der Begründung
zum Bebauungsplan und in den thematischen Fachgutachten berücksichtigt werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben inhaltlich gegenüber der Offenlage unverändert.
Sämtliche Stellungnahmen sowie die entsprechenden Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der
Verwaltung sind im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt.
Nach Abwägung aller einzustellenden Belange schlägt die Verwaltung vor, den Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan FEUERWACHE WEST und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften zu
fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Plan die Rechtsverbindlichkeit.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.