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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Datum: 02.12.2020 Az.: 60/605
Lau/Gr

Amt: 605
Lau

Drucksache Nr.: 343/2020

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

25.01,2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke

ec)2(|
I

Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
OberbüpdS&dfteister

Erster Bürgermeister
1 /

Imia. nkw

J'/sy

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmprei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betfeff:
Neues Quartier Lahr West (NQLW)
Start eines VGV-Verfahrens für die Ingenieurleistungen der Erschließungsanlagen

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt der Verwaltung mit dem Start eines VGV-Verfahrens für
die Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen (Straßen und Wege), Freianlagen
(Parkplätze, Plätze und Straßenbegleitgrün) und Ingenieurbauwerke (Kanal) im Er­
schließungsgebiet Neues Quartier Lahr West (Flugplatzstraße)

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 343/2020

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
123 Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

|

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung
1 .Sachbearbeiter / Bauleiter
2.
3.

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

11

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
Kl Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
KJa, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

343/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im November 2018 wurde ein nicht offener städtebaulicher Planungswettbewerb für das
Quartier „Im Eichert“ an der Flugplatzstraße ausgelobt. Ziel war die Verbesserung der
allgemeinen Lebensbedingungen und die Erfordernis der Bereitstellung von zusätzli­
chem kostengünstigem Wohnraum. Das Ergebnis lag der Stadt dann im April 2019 vor.
Die Planung des Gewinners aus dem Wettbewerb, K9 Architekten aus Freiburg, ist
auch Grundlage für die Planung der Erschließungsanlagen im Bereich der Verkehrsan­
lagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke (siehe Anlage 1).
Zwischen dem Entwickler des neuen Baugebietes der Wohnbau Stadt Lahr GmbPI und
der Stadt wurde vereinbart, dass die Erschließungsanlagen durch die Stadt erstellt wer­
den. Plierzu hat die Abteilung Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Abteilung Grün und
Umwelt die Kosten grob abgeschätzt. Auf Grundlage dieser Schätzung wurden Mittel im
Kernhaushalt bzw. im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2020 ff.
angemeldet um die Planung anzustoßen. Hiervon entfallen für die öffentlichen Ver­
kehrsanlagen und Freianlagen rund 200.000.- € (154100020021) und für die Ingenieur­
bauwerke (Kanal) rund 50.000.-€ (131008020024).
Die ersten fachplanerischen Schritte sind notwendig, um eine aussagefähige Kosten­
schätzung entwickeln zu können. Bis zur eigentlichen Vergabe kann dann eine Grob­
kostenschätzung vorliegen.
In einem ersten Schritt muss nun, da der Vergabeschwellenwert für freiberufliche Leis­
tungen augenscheinlich überschritten ist, ein europaweites Ausschreibungsverfahren
(VgV) für die Planungsleistungen gestartet werden. Die zeitliche Erfordernis ergibt sich
aus dem groben Bauzeitenplan der Wohnbau Stadt Lahr GmbH, die ihrerseits bereits
die Planungsleistungen in einem eigenen VgV-Verfahren ausgeschrieben haben und
Mitte 2022 mit dem ersten Bauabschnitt beginnen will. Für die städtischen Bereiche soll
das Ingenieurbüro mit der Betreuung des Verfahrens beauftragt werden, welches auch
schon für die Wohnbau Stadt Lahr GmbH arbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf
rund 18.000.-€.
Die Verwaltung will nun Ende Januar das VgV-Verfahren für die Erschließungsanlagen
starten. Hierzu wird die Zustimmung des Rates erbeten.

Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prü­
fen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhö­
rerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18
Abs. 1-5 der Gemeindeordnung zu entnehmen.