Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung der Erzeugergemeinschaft Weideland e.V. für den geplanten Anbau von Kühl- und Zerlegräume an das bestehende Schlachthaus auf dem Grundstück Kapellenweg,…
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage Amt: St. Umwelt Kaiser Datum: 30.11.2020 Az.: - 0621/Herr Kaiser Drucksache Nr.: 339/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Antrag auf Bezuschussung der Erzeugergemeinschaft Weideland e.V. für den geplanten Anbau von Kühl- und Zerlegräume an das bestehende Schlachthaus auf dem Grundstück Kapellenweg, FlNr. 198/1 Seelbach; Gemarkung Wittelbach Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. 4. 5. Die Stadt Lahr gewährt der Erzeugergemeinschaft Weideland Schuttertal e.V. einen einmaligen Zuschuss von 15.000 Euro für die Erweiterung des bestehenden Schlachthauses um Kühl- und Zerlegeräume. Die Auszahlung erfolgt mit Beginn der Rohbauarbeiten in Höhe von 10.000 Euro. Die Schlusszahlung erfolgt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises nach Fertigstellung. Die berücksichtigungsfähigen Gesamtausgaben werden auf 300.000 Euro und der interkommunale Fördersatz wird auf 15 v.H. festgelegt, welcher zu gleichen Teilen zwischen den drei Kommunen Lahr, Schuttertal und Seelbach aufgeteilt wird. Die Bewilligung wird gegenstandlos, wenn die Maßnahme nicht bis zum 31.12.2021 fertiggestellt ist. Ermäßigen sich die zugrunde gelegten Baukosten um mehr als 10 v.H., wird die Zuwendung entsprechend gekürzt. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 339/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Seit 1998 ist der Verein Erzeugergemeinschaft Weideland Schuttertal e.V. erfolgreich am Markt mit seinem Schlachthaus in Wittelbach und ist ein zuverlässiger Partner der regionalen landwirtschaftlichen Betriebe. Mit dem anstehenden Anbau soll der Schlachtablauf in Bezug auf Tierschutz und Schlachtabläufe verbessert werden. An dieser Stelle verweisen wir auf die beigefügte Projektinformation des Vorsitzenden Eugen Göppert (siehe Anlage). Projektstand a. Der Bauantrag zum Anbau von Kühl- und Zerlegräume an das bestehende Schlachthaus (Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB) wurde vom Landratsamt Ortenaukreis am 28.01.2020 genehmigt. b. Die Erzeugergemeinschaft erhält eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Höhe von 37.350 Euro (15 v.H. aus den Nettobaukosten von 249.000 Euro). c. Die Bürgermeister der Kommunen Lahr, Schuttertal, Seelbach und Kappel-Grafenhausen konnten sich über die Notwendigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebes und der anstehenden Baumaßnahme ein eigenes Bild am Freitag, den 21.02.2020 verschaffen. Wir erhielten aus erster Hand von den anwesenden Vorstandsmitgliedern wertvolle Einblicke in den Schlachtbetrieb. d. Eine Vorberatung hatte im Ältestenrat und im Hauptausschuss stattgefunden. Sie hat zur Einstellung der notwendigen Mittel in den aktuellen Haushalt geführt. Der Spatenstich hat inzwischen stattgefunden und die Bauarbeiten wurden begonnen. Fazit Die Maßnahme dient vielen Aspekten wie der Nachhaltigkeit, dem Tierwohl und Klimaschutz. Ferner mit einer kurzen Lieferkette auch der Grundversorgung der Bevölkerung mit regionalen Fleischprodukten von Tieren (Rinder / Schafe / Schweine), die auf den Weiden und in den Stallungen der landwirtschaftlichen Betriebe in der südlichen Ortenau großgezogen wurden. Beim Vororttermin hatten wir uns wie berichtet mit dem Verein wie folgt abgestimmt: o Als Baukosten werden Brutto 300.000 Euro zugrunde gelegt o Fördersatz 15 v.H. o Auszahlung in zwei Schritten o Förderbetrag 45.000 Euro, den sich die Kommunen Lahr, Schuttertal und Seelbach zu gleichen Teilen (je 1/3) aufteilen. Die Gemeinde Kappel-Grafenhausen wird sich derzeit nicht beteiligen, da nur wenige Rinder aus dem Projekt „Wilde Weiden“ in Wittelbach geschlachtet werden. Zur Bindung der Fördermittel an den geförderten Zweck wird vor der Auszahlung eine Vereinbarung mit dem Empfänger getroffen. Finanzierung Die Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung. Tilman Petters Bürgermeister Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen. Drucksache 339/2020 Seite - 3 -