Beschlussvorlage (Finanzielle Förderung der Kindertagesstätte "Die Kleinen Strolche e.V.")
22. Februar 2021
Beschlussvorlage Amt: 502 RotteneckerZerrer Datum: 13.01.2021 Az.: 462.920 Drucksache Nr.: 7/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 03.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 08.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Finanzielle Förderung der Kindertagesstätte "Die Kleinen Strolche e.V." Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Miete für die Kindertagesstätte „Die Kleinen Strolche e.V.“ für das neu durch den Verein Reichswaisenhaus e.V. errichtete Gebäude mit Außengelände, AnnaPfund-Straße 1, Flurstück 6014/33, i.H. v. 11,95 €/m² wird für die ersten drei Betriebsjahre, 12,50 €/m² für die folgenden drei Betriebsjahre und 13 €/m² ab dem 7. Betriebsjahr als förderfähig anerkannt. Ein entsprechende Erhöhung des jährlichen Mietzuschusses um 63.522 € ist ab dem Haushaltsjahr 2021 vorzusehen. 2. Die Einrichtung erhält für den Bezug der neuen Räumlichkeiten einen einmaligen Ausstattungszuschuss von 45.000 Euro sowie einen Bauunterhaltungszuschuss von 35.000 Euro für das Herrichten des Außenbereichs als Spielgelände. Sofern noch eine Berücksichtigung in einem Kita-Förderprogramm möglich wird, ist der Träger zur umgehenden Antragstellung verpflichtet. Die Finanzmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen. Anlage(n): Nutzflächenaufstellung Grundriss Kita Altenberg Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 7/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 45.000 35.000 80.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Miete alt: 12.624, Miete neu: 76.146 Mehraufwand: 63.522 pro Jahr Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 7/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Verein „Die Kleinen Strolche e.V“ betreibt seit 1999 die gleichnamige Kindertagesstätte (Kita) am Standort Altenberg, Altvaterstraße 26 im sogenannten Schauenburg-Haus des Reichswaisenhaus-Vereins als Untermieter der Arbeiterwohlfahrt. Hervorgegangen ist diese Kita aus der damaligen Betriebskita des Herzzentrums Lahr. Die Einrichtung wurde in Form einer Elterninitiative zunächst eingruppig mit einer großen Altersmischung von 1 bis 10 Jahren als überörtliches Angebot und dem Alleinstellungsmerkmal besonders langer Öffnungszeiten sowie nur 5 verbindlichen Schließtagen im Jahr geführt. 2004 wurde das Betreuungsangebot bedarfsentsprechend zu einer Krippengruppe sowie einer Ganztagsgruppe für Kinder von 3 bis 6 Jahren weiterentwickelt. Die Kita ist mit ihrem gesamten Betreuungsangebot in die Bedarfsplanung der Stadt Lahr aufgenommen und erhält seit 2013 wie alle Einrichtungen im Stadtgebiet eine vollumfängliche Betriebskostenfinanzierung der ungedeckten Betriebsausgaben, sofern diese angemessen sind. Hierzu zählt auch die Miete. Die Betreuungszeiten sind mittlerweile vergleichbar mit anderen Kitas. Bisher war die Miete für die Räumlichkeiten sehr günstig. Sie beträgt derzeit monatlich 1.052 €, die Instandhaltung der Räume und des Außengeländes oblag jedoch weitgehend dem Trägerverein „Die Kleinen Strolche e.V.“ und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach über Bauunterhaltungszuschüsse (70% städtischer Zuschuss, 30% Trägerbeteiligung) durch die Stadt Lahr gefördert und durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder sichergestellt. Mit der beabsichtigten Entwicklung des Areals zum Baugebiet Altenberg musste auch über die Entwicklung und den Verbleib der Kita befunden werden. Nach Prüfung verschiedener Varianten wurde sich für einen Ersatz-Neubau vor Ort entschieden. Der Verein Reichswaisenhaus e.V. beauftragte ein Generalunternehmen, welches die Kita plant und baut. Finanziert wird die Einrichtung durch den Erlös des Grundstücksverkaufs durch den Verein Reichswaisenhaus e.V. Das Gebäude mit einer Netto-Fläche von rund 531 m² soll bis zum Sommer fertiggestellt sein und dann an die Kita vermietet werden. Der Verein Reichswaisenhaus e.V. wird sein ehrenamtliches Engagement in Kürze beenden und das Vereinsvermögen an die Stiftung Bürger für Lahr übergeben. Somit wird künftig die Stiftung als Vermieterin auftreten. Würde man die Herstellungskosten zu Grunde legen, käme eine deutlich höhere Miete als bei den aktuellen Projekten Jammstraße bzw. Kita und Hort Geroldseck heraus. Die Vorstandschaft der Stiftung Bürger für Lahr hat sich daher in Abstimmung mit dem Verein Reichswaisenhaus e.V. zu einer Orientierung der Miethöhe an diesen Projekten entschieden und würde für die ersten drei Betriebsjahre eine Miethöhe von 11,95 €/m² ab dem 4. Betriebsjahr 12,50 €/m² und ab dem 7. Betriebsjahr 13,00 €/m² verlangen. Damit erhöht sich der notwendige Mietzuschuss für das neue Gebäude einschließlich Küche sowie Bereitstellung des Außenbereichs als umzäunte Grünfläche ab dem Umzug um zunächst 63.522 € jährlich und kann im Vergleich zu anderen bereits beschlossenen Maßnahmen als vergleichbar anerkannt werden. Für den Umzug in das neue Gebäude hat die Kita unter Berücksichtigung des vorhandenen, noch funktionstüchtigen Mobiliars eine Aufstellung der erforderlichen Neubeschaffungen eingereicht, die einen Ausstattungsbedarf von 45.000 € vorsieht. Dieser wird vom Fachamt als angemessen eingeschätzt und es wird die Zahlung eines einmaligen Ausstattungszuschusses vorgeschlagen. Aktuell sind keine Fördermöglichkeiten aus einem Bundesprogramm verfügbar, da das entsprechende Programm im nächsten Jahr endet und seit langem über- Drucksache 7/2021 Seite - 4 - zeichnet ist. Sofern eine Fördermöglichkeit für die Erhaltung der Kita-Plätze neu entsteht, wird das Fachamt eine entsprechende Antragstellung durch den Träger veranlassen. Der Außenbereich wird vom Generalunternehmer im Rahmen des Vertrages als Grünfläche angelegt. Die vorhandenen Spielgeräte der Kita sollen in das neue Gelände umgesetzt und teilweise ergänzt bzw. erneuert werden. Ebenso muss der Krippenbereich angelegt und die gesamte Außenfläche bepflanzt werden. Hierfür liegt eine Kostenschätzung über 50.000 € vor. Die Stadt beabsichtigt diese Maßnahme entsprechend den Regelungen für Bauunterhaltungszuschüsse mit 70% zu fördern, das sind 35.000 €. Auch hier könnte ggf. die Berücksichtigung in einem neu aufgelegten Förderprogramm zu einer Verringerung des Zuschusses führen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Cornelia Guth Abteilungsleitung