Beschlussvorlage (Anlage 0)
22. Februar 2021
P- 1 Stadt Lahr I__ i Beschlussvorlage Amt: 502 Rottenecker-Zerrer Datum: 13.01.2021 Az.: 462.920 Drucksache Nr.: 7/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 03.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 08.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 „ 20/C 'l Eingangsvermerke Oberbürefetlneister Erster Bürgermeister Bürgermeister l Jkm_ — Betreff: Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht — ' Finanzielle Förderung der Kindertagesstätte "Die Kleinen Strolche e.V." Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Miete für die Kindertagesstätte „Die Kleinen Strolche e.V.“ für das neu durch den Verein Reichswaisenhaus e.V. errichtete Gebäude mit Außengelände, AnnaPfund-Straße 1, Flurstück 6014/33, i.FI. v. 11,95 €/m2 wird für die ersten drei Be triebsjahre, 12,50 €/m2 für die folgenden drei Betriebsjahre und 13 €/m2 ab dem 7. Betriebsjahr als förderfähig anerkannt. Ein entsprechende Erhöhung des jährlichen Mietzuschusses um 63.522 € ist ab dem Haushaltsjahr 2021 vorzusehen. 2. Die Einrichtung erhält für den Bezug der neuen Räumlichkeiten einen einmaligen Ausstattungszuschuss von 45.000 Euro sowie einen Bauunterhaltungszuschuss von 35.000 Euro für das Herrichten des Außenbereichs als Spielgelände. Sofern noch eine Berücksichtigung in einem Kita-Förderprogramm möglich wird, ist der Träger zur umgehenden Antragstellung verpflichtet. Die Finanzmittel sind im Haushalt 2021 be reitzustellen. Anlaqe(n): Nutzflächenaufstellung Grundriss Kita Altenberg BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 7/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) I23 Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2023 2024 ff. in EUR 45.000 35.000 80.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Miete alt: 12.624, Miete neu: 76.146 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 2022 Mehraufwand: 63.522 pro Jahr Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ISIJa, mit den angegebenen Kosten fUJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 7/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Verein „Die Kleinen Strolche e.V“ betreibt seit 1999 die gleichnamige Kindertagesstätte (Kita) am Standort Altenberg, Altvaterstraße 26 im sogenannten Schauenburg-Haus des Reichswaisenhaus-Vereins als Untermieter der Arbeiterwohlfahrt. Hervorgegangen ist diese Kita aus der damaligen Betriebskita des Herzzentrums Lahr. Die Einrichtung wurde in Form einer Elterninitiative zunächst eingruppig mit einer großen Altersmischung von 1 bis 10 Jah ren als überörtliches Angebot und dem Alleinstellungsmerkmal besonders langer Öffnungs zeiten sowie nur 5 verbindlichen Schließtagen im Jahr geführt. 2004 wurde das Betreuungsangebot bedarfsentsprechend zu einer Krippengruppe sowie ei ner Ganztagsgruppe für Kinder von 3 bis 6 Jahren weiterentwickelt. Die Kita ist mit ihrem ge samten Betreuungsangebot in die Bedarfsplanung der Stadt Lahr aufgenommen und erhält seit 2013 wie alle Einrichtungen im Stadtgebiet eine vollumfängliche Betriebskostenfinanzie rung der ungedeckten Betriebsausgaben, sofern diese angemessen sind. Hierzu zählt auch die Miete. Die Betreuungszeiten sind mittlerweile vergleichbar mit anderen Kitas. Bisher war die Miete für die Räumlichkeiten sehr günstig. Sie beträgt derzeit monatlich 1.052 €, die Instandhaltung der Räume und des Außengeländes oblag jedoch weitgehend dem Trägerverein „Die Kleinen Strolche e.V.“ und wurde in den vergangenen Jahren mehr fach über Bauunterhaltungszuschüsse (70% städtischer Zuschuss, 30% Trägerbeteiligung) durch die Stadt Lahr gefördert und durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder sicherge stellt. Mit der beabsichtigten Entwicklung des Areals zum Baugebiet Altenberg musste auch über die Entwicklung und den Verbleib der Kita befunden werden. Nachprüfung verschiedener Varianten wurde sich für einen Ersatz-Neubau vor Ort entschieden. Der Verein Reichswai senhaus e.V. beauftragte ein Generalunternehmen, welches die Kita plant und baut. Finan ziert wird die Einrichtung durch den Erlös des Grundstücksverkaufs durch den Verein Reichswaisenhaus e.V. Das Gebäude mit einer Netto-Fläche von rund 531 m2 soll bis zum Sommer fertiggestellt sein und dann an die Kita vermietet werden. Der Verein Reichswaisenhaus e.V. wird sein ehren amtliches Engagement in Kürze beenden und das Vereinsvermögen an die Stiftung Bürger für Lahr übergeben. Somit wird künftig die Stiftung als Vermieterin auftreten. Würde man die Herstellungskosten zu Grunde legen, käme eine deutlich höhere Miete als bei den aktuellen Projekten Jammstraße bzw. Kita und Hort Geroldseck heraus. Die Vor standschaft der Stiftung Bürger für Lahr hat sich daher in Abstimmung mit dem Verein Reichswaisenhaus e.V. zu einer Orientierung der Miethöhe an diesen Projekten entschieden und würde für die ersten drei Betriebsjahre eine Miethöhe von 11,95 €/m2 ab dem 4. Be triebsjahr 12,50 €/m2 und ab dem 7. Betriebsjahr 13,00 €/m2 verlangen. Damit erhöht sich der notwendige Mietzuschuss für das neue Gebäude einschließlich Küche sowie Bereitstellung des Außenbereichs als umzäunte Grünfläche ab dem Umzug um zunächst 63.522 € jährlich und kann im Vergleich zu anderen bereits beschlossenen Maßnahmen als vergleichbar aner kannt werden. Für den Umzug in das neue Gebäude hat die Kita unter Berücksichtigung des vorhandenen, noch funktionstüchtigen Mobiliars eine Aufstellung der erforderlichen Neubeschaffungen ein gereicht, die einen Ausstattungsbedarf von 45.000 € vorsieht. Dieser wird vom Fachamt als angemessen eingeschätzt und es wird die Zahlung eines einmaligen Ausstattungszuschus ses vorgeschlagen. Aktuell sind keine Fördermöglichkeiten aus einem Bundesprogramm ver fügbar, da das entsprechende Programm im nächsten Jahr endet und seit langem über- Drucksache 7/2021 Seite - 4 - zeichnet ist. Sofern eine Fördermöglichkeit für die Erhaltung der Kita-Plätze neu entsteht, wird das Fachamt eine entsprechende Antragstellung durch den Träger veranlassen. Der Außenbereich wird vom Generalunternehmer im Rahmen des Vertrages als Grünfläche angelegt. Die vorhandenen Spielgeräte der Kita sollen in das neue Gelände umgesetzt und teilweise ergänzt bzw. erneuert werden. Ebenso muss der Krippenbereich angelegt und die gesamte Außenfläche bepflanzt werden. Flierfür liegt eine Kostenschätzung über 50.000 € vor. Die Stadt beabsichtigt diese Maßnahme entsprechend den Regelungen für Bauunterhal tungszuschüsse mit 70% zu fördern, das sind 35.000 €. Auch hier könnte ggf. die Berück sichtigung in einem neu aufgelegten Förderprogramm zu einer Verringerung des Zuschusses führen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Cornelia Guth Abteilungsleitung 4n ■%e- 4 Neubau einer Kindertagesstätte - Kleine Strolche e.V. Bauherr: Bauort: IFP2 Hangs GmbH Rendler Bau GmbH vertr. durch Markus Huber Heinrich-Hertz-Straße 25a D- 77656 Offenburg Kir FUw'.g & Pfo;ek*mr.n.^3nmsnj Dipl. Ing. (FH) F'atrick Hangs Di. S-ruBo 11 * D-77Ä33 Liii: 74. *49 (Gj 7A2t • 922 51 -0 Fax +4GP7S21 - 922 51 - 199 infQ@irp2.d3 ■ w/yw.;fp2.ne? Anna-Pfund-Straße,1 D-77933 Lahr Flurstück Nr.: 6014/33 Lahr, 04.11.2020 Nutzflächenaufstelluna fNFL nach CAD^ Geschoss Raumname Bruttofläche (m2) Abzug in % (Baikone, Loggien) Nettofläche (m2) 01 NUF, Wohnen und Aufenthalt UNTERGESCHOSS 05 Personalraum 16,57 0 16,57 ERDGESCHOSS 17 Gruppe 01 15,30 0 15,30 ERDGESCHOSS 23 Gruppe 02 17,38 0 17,38 ERDGESCHOSS 29 Küche 22,57 0 22,57 71,82 m2 71,82 02 NUF, Büroarbeit UNTERGESCHOSS 01 Kitaleitung 16,58 0 16,58 16,58 16,58 m2 04 NUF, Lagern, Verteilen und Verkaufen UNTERGESCHOSS 04 Lager 19,53 0 19,53 ERDGESCHOSS 20 Küche Lager 9,19 0 9,19 ERDGESCHOSS 25 Lager Spielgeräte 10,00 0 10,00 ERDGESCHOSS 26 Mülllager 6,00 0 6,00 ERDGESCHOSS 29 . Lager 5,35 0 5,35 50,07 50,07 m2 05 NUF, Bildung, Unterricht und Kultur UNTERGESCHOSS 02 Zusatzraum 19,07 0 19,07 UNTERGESCHOSS 03 Mehrzweck 47,20 0 47,20 ERDGESCHOSS 16 Gruppe 01 40,29 0 40,29 ERDGESCHOSS 18 Gruppe 01 26,26 . 0 26,26 ERDGESCHOSS 22 Gruppe 02 31,69 0 31,69 164,51 m2 164,51 Neubau einer Kindertagesstätte - Kleine Strolche e.V. Bauherr: Bauort: IFP2 Hangs GmbH Rendler Bau GmbH vertr. durch Markus Huber Heinrich-Hertz-Straße 25a D- 77656 Offenburg Irgsniourbito Frojrttmaiisrus.'nsrit Dipl. Ing. {FH} Patrick Hangs Dr. -Gc-tiÄ:hü-:i] .-r- 3:ruLiü 11 * 77933 U)t = TH. *49(0) 7621 • 922 51 • 0 Feix +‘!D (0) 7321 - '922 51 - 129 jnfo‘#ifp2.cie • wwvv.ifp2.net Anna-Pfund-Straße,1 D- 77933 Lahr Flurstück Nr.: 6014/33 Lahr, 04.11.2020 Nutzflächenaufstelluna fNFL nach CADt Geschoss Raumname Bruttofläche (m2) Abzug in % (Baikone, Loggien) Nettofläche (m2) 07 NUF, Sonstige Nutzungen UNTERGESCHOSS 09 Umkleide 7,56 0 7,56 UNTERGESCHOSS 11 WC-H/Beh. 7,05 0 7,05 UNTERGESCHOSS 12 WC-D 7,67 0 7,67 UNTERGESCHOSS 13 Putzraum/HAW 9,77 0 8,38 UNTERGESCHOSS 14 Dusche-MA 4,61 0 4,61 ERDGESCHOSS 19 Toilettenraum 19,86 0 19,86 ERDGESCHOSS 21 Dusche/Wickelbereich 12,77 0 12,77 69,29 m2 67,90 8 TF, Betriebstechnische Anlagen UNTERGESCHOSS 06 Elektro 11,94 0 11,94 UNTERGESCHOSS 07 HAR/Heizung 14,92 0 14,92 26,86 m2 26,86 9 VF, Verkehrserschl. und -Sicherung UNTERGESCHOSS 08 Flur/AR Kinderwagen 40,01 0 40,01 UNTERGESCHOSS 10 Aufzug 2,84 0 2,84 UNTERGESCHOSS 15 Flur 4,65 0 4,65 ERDGESCHOSS 24 Garderobe + Spiel 78,13 0 78,13 ERDGESCHOSS 27 Aufzug 2,84 0 2,84 ERDGESCHOSS 28 Windfang 4,48 0 4,48 132,95 m2 132,95 532.08 m2 530.69