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Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen 2021 und zwei Fußgängerquerungen im Jahr 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Franz

Datum: 26.01.2021 Az.: 60/605Fr/Lau

Drucksache Nr.: 15/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.02.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

22.02.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen 2021 und zwei Fußgängerquerungen im
Jahr 2021

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem barrierefreien Umbau von insgesamt 18 Bushaltestellen und von zwei benachbarten Fußgängerquerungen im Jahr 2021 in Höhe von
910.000 Euro zu. Zur Sicherstellung der fristgerechten Umbauausführung sind die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Aus dem Haushaltsjahr 2020 stehen auf dem Investitionsauftrag I54700020000
„Barrierefreiheit ÖPNV“ bei einem Planansatz von 503.800 Euro noch Haushaltsmittel in Höhe von 318.000 Euro zur Verfügung. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung dieser Haushaltsermächtigung in anteiliger Höhe von 300.000 Euro in das Jahr
2021 und einer Mittelneuveranschlagung im Plan 2021 in Höhe von 610.000 Euro mit
haushaltsrechtliche Bindungswirkung zu.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umsetzung der o.g. Umbaumaßnahmen in die
Wege zu leiten und die Ausschreibungen zu veranlassen.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 15/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
910.000
400.000

320.500

-510.000

+320.500

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 15/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Am 16.09.2020 wurde der Technische Ausschuss über den aktuellen Umsetzungsstand des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 (siehe Vorlage Nr. 217/2020) informiert.
Dabei hat die Verwaltung insbesondere auf die zeitliche Verzögerung und das deutliche Verfehlen der
Zielvorgabe des Personenbeförderungsgesetztes hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag der
Verwaltung noch kein Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg für den Umbau von
18 Haltestellen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Die Umsetzung war wie folgt vorgesehen:
2020:
2021:

1x Lahr West (Südseite), 1x Lammstraße, 2x Vogesenstraße (Seepark)
2x AOK Geschäftsstelle, 2x Dreyspringstraße, 2x Hochschule für Polizei, 2x Kanadaring,
2x Leopoldstraße, 2x Ludwigstraße, 2x Willy-Brandt-Straße
Des Weiteren sind für zwei nicht förderfähige Querungshilfen sowie Ergänzungen der größeren Busbuchten Mittel in Höhe von ca. 80.000 Euro erforderlich.
Der Zuwendungsbescheid wurde erst am 17.12.2020 vom Regierungspräsidium ausgestellt, weshalb
die vier für das Jahr 2020 vorgesehenen Haltestellen noch nicht umgebaut werden konnten.
Der Zuwendungsbescheid beinhaltet sehr positive Nachrichten, denn der Förderhöchstbetrag wurde
auf 720.000,- Euro festgesetzt bei von der Verwaltung ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 910.000,Euro. Ursprünglich war man von einem Förderhöchstsatz von lediglich 295.000,- Euro ausgegangen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist eine bauliche Umsetzung aller 18 Haltestellen bis zum 31.12.2021 – ein ambitionierter, aber umsetzbarer Zeitplan.
Werden allerdings Haltestellen aufgeschoben oder aus dem Bescheid gestrichen, kann für diese keine
neue Förderung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Da nach der baulichen Umsetzung noch ein Schlussverwendungsnachweis zu erstellen ist und dieser
wiederum vom Regierungspräsidium geprüft wird, ist im Jahr 2021 nur mit einer Teilauszahlung der
Fördermittel auf vorliegende Abschlagsrechnungen von ca. 400.000 Euro zu rechnen. Die restliche
Förderung in Höhe von 320.500 Euro wird nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises im späten Frühjahr 2022 erwartet.
Finanzierung:
Um die Maßnahme wie beschrieben schnell umsetzen und damit die Gesamtförderhöhe abschöpfen zu
können, schlägt die Verwaltung folgende Beschlussfassung bzw. Vorgriffsentscheidung des Gemeinderates mit entsprechender haushaltsrechtlicher Bindungswirkung vor:
Aus dem Haushaltsjahr 2020 stehen auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit
ÖPNV“ bei einem Planansatz von 503.000 Euro noch Haushaltsmittel in Höhe von 318.000 Euro zur
Verfügung. Diese Haushaltsmittel und die Haushaltsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro sollen in
das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden.
Durch eine Mittelneuveranschlagung soll auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit
ÖPNV“ im Haushaltsplan 2021 Mittel in Höhe von 610.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden. Laut
Förderbescheid wird bis 2022 mit einer Einnahme von Fördermitteln in Höhe von 720.000,- Euro gerechnet bei zugeordneten Ausgaben von insgesamt 910.000,- Euro.
Vorläufige Termine zur Umsetzung der Maßnahme:
8. Februar
HPA Vorlage vorberatend
22. Februar GR Vorlage beschließend
14. April
TA Vorlage vorberatend
26. April
GR Vorlage beschließend
Baubeginn
ab etwa Mitte Mai

Tilman Petters

Jürgen Trampert