Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen 2021 und zwei Fußgängerquerungen im Jahr 2021)
22. Februar 2021
Beschlussvorlage Amt: 605 Franz Datum: 26.01.2021 Az.: 60/605Fr/Lau Drucksache Nr.: 15/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.02.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen 2021 und zwei Fußgängerquerungen im Jahr 2021 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem barrierefreien Umbau von insgesamt 18 Bushaltestellen und von zwei benachbarten Fußgängerquerungen im Jahr 2021 in Höhe von 910.000 Euro zu. Zur Sicherstellung der fristgerechten Umbauausführung sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 2. Aus dem Haushaltsjahr 2020 stehen auf dem Investitionsauftrag I54700020000 „Barrierefreiheit ÖPNV“ bei einem Planansatz von 503.800 Euro noch Haushaltsmittel in Höhe von 318.000 Euro zur Verfügung. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung dieser Haushaltsermächtigung in anteiliger Höhe von 300.000 Euro in das Jahr 2021 und einer Mittelneuveranschlagung im Plan 2021 in Höhe von 610.000 Euro mit haushaltsrechtliche Bindungswirkung zu. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Umsetzung der o.g. Umbaumaßnahmen in die Wege zu leiten und die Ausschreibungen zu veranlassen. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 15/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 910.000 400.000 320.500 -510.000 +320.500 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 15/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Am 16.09.2020 wurde der Technische Ausschuss über den aktuellen Umsetzungsstand des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 (siehe Vorlage Nr. 217/2020) informiert. Dabei hat die Verwaltung insbesondere auf die zeitliche Verzögerung und das deutliche Verfehlen der Zielvorgabe des Personenbeförderungsgesetztes hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag der Verwaltung noch kein Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg für den Umbau von 18 Haltestellen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Die Umsetzung war wie folgt vorgesehen: 2020: 2021: 1x Lahr West (Südseite), 1x Lammstraße, 2x Vogesenstraße (Seepark) 2x AOK Geschäftsstelle, 2x Dreyspringstraße, 2x Hochschule für Polizei, 2x Kanadaring, 2x Leopoldstraße, 2x Ludwigstraße, 2x Willy-Brandt-Straße Des Weiteren sind für zwei nicht förderfähige Querungshilfen sowie Ergänzungen der größeren Busbuchten Mittel in Höhe von ca. 80.000 Euro erforderlich. Der Zuwendungsbescheid wurde erst am 17.12.2020 vom Regierungspräsidium ausgestellt, weshalb die vier für das Jahr 2020 vorgesehenen Haltestellen noch nicht umgebaut werden konnten. Der Zuwendungsbescheid beinhaltet sehr positive Nachrichten, denn der Förderhöchstbetrag wurde auf 720.000,- Euro festgesetzt bei von der Verwaltung ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 910.000,Euro. Ursprünglich war man von einem Förderhöchstsatz von lediglich 295.000,- Euro ausgegangen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist eine bauliche Umsetzung aller 18 Haltestellen bis zum 31.12.2021 – ein ambitionierter, aber umsetzbarer Zeitplan. Werden allerdings Haltestellen aufgeschoben oder aus dem Bescheid gestrichen, kann für diese keine neue Förderung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Da nach der baulichen Umsetzung noch ein Schlussverwendungsnachweis zu erstellen ist und dieser wiederum vom Regierungspräsidium geprüft wird, ist im Jahr 2021 nur mit einer Teilauszahlung der Fördermittel auf vorliegende Abschlagsrechnungen von ca. 400.000 Euro zu rechnen. Die restliche Förderung in Höhe von 320.500 Euro wird nach Vorlage des Schlussverwendungsnachweises im späten Frühjahr 2022 erwartet. Finanzierung: Um die Maßnahme wie beschrieben schnell umsetzen und damit die Gesamtförderhöhe abschöpfen zu können, schlägt die Verwaltung folgende Beschlussfassung bzw. Vorgriffsentscheidung des Gemeinderates mit entsprechender haushaltsrechtlicher Bindungswirkung vor: Aus dem Haushaltsjahr 2020 stehen auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit ÖPNV“ bei einem Planansatz von 503.000 Euro noch Haushaltsmittel in Höhe von 318.000 Euro zur Verfügung. Diese Haushaltsmittel und die Haushaltsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro sollen in das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden. Durch eine Mittelneuveranschlagung soll auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit ÖPNV“ im Haushaltsplan 2021 Mittel in Höhe von 610.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden. Laut Förderbescheid wird bis 2022 mit einer Einnahme von Fördermitteln in Höhe von 720.000,- Euro gerechnet bei zugeordneten Ausgaben von insgesamt 910.000,- Euro. Vorläufige Termine zur Umsetzung der Maßnahme: 8. Februar HPA Vorlage vorberatend 22. Februar GR Vorlage beschließend 14. April TA Vorlage vorberatend 26. April GR Vorlage beschließend Baubeginn ab etwa Mitte Mai Tilman Petters Jürgen Trampert