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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020) im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau der Gehweganlagen und Bushaltestellen.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 11.11.2020 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 313/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

12.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen

Technischer Ausschuss

14.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

61
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungen (Haushaltsjahr 2020)
im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach und dem Ausbau
der Gehweganlagen und Bushaltestellen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 beim Investitionsauftrag I54106020004 (Gemeindestraßen – Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Gehweganlagen) überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
337.000,- EUR.
Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bzw. Umschichtungen aus folgenden Investitionsaufträgen:
I51100020101 „Kanadaring – Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR
I51100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR
I51100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR
I51100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR
I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR
I55100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR
I55100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR
54105000 „Straßen, Wege und Plätze – Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR
54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR

Anlage(n):
Anlage 0

Drucksache 313/2020

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

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Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg haben gemeinsam den Umbau
und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415) geplant.
Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist
das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen von der Stadt Lahr getragen werden.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung
der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m),
die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6
vorhandenen Bushaltestellen.
Zeitlicher Ablauf bis zur Durchführung der Baumaßnahme:
In der Ortschaftsratsitzung am 23.01.2008 wurde die Verwaltung zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Reichenbach beauftragt, eine Untersuchung
zur straßenbaulichen Verbesserung der Gehwegsituation mittels Fahrbahnverschwe nkung / Fahrbahnreduzierung durchzuführen. Dafür wurden außerplanmäßige Mittel in
Höhe von 20.000,- EUR für das Haushaltsjahr 2008 bereitgestellt.
Im gleichen Jahr wurde vom Ingenieurbüro RS, Achern, eine Entwurfsplanung zur punktuellen Teilumgestaltung der Reichenbacher Hauptstraße ausgearbeitet. Die Planung
sah eine Verbreiterung des nordseitigen Gehweges auf 5 Straßenabschnitten auf mi ndestens 1,50 m vor. Die Kostenschätzung für den städtischen Anteil lag bei 323.000,EUR.
Die Entwurfsplanung wurde in der Ortschaftsratsitzung am 04.02.2009 vorgestellt.
Die Ausführungsplanung durch das Ingenieurbüro RS, Achern, erfolgte ein Jahr später,
2009.
Im gleichen Jahr wurde beim Regierungspräsidium Freiburg der Antrag zur Aufnahme
in das Förderungsprogramm (GVFG) gestellt. Der Antrag wurde jedoch im Jahr 2015
schriftlich abgelehnt.
Im Jahr 2016 hat die Abteilung Tiefbau dessen ungeachtet zur Demonstration des Planungswillens der Stadt 660.000,- EUR im Haushalt angemeldet. Diese Mittel wurden in
die mittelfristige Finanzplanung ab 2017 aufgenommen in der Jahresspalte 2021.
Im Jahr 2017 wurde beantragt, die 660.000,- EUR ins Haushaltsjahr 2019 vorzuziehen,
weil sich inzwischen eine Umsetzung auch seitens des Regierungspräsidiums abzeichnete. Im Haushaltsjahr 2019 wurden dann 750.000,- EUR aufgenommen. Diese ergaben sich aus den bereits gemeldeten 660.000,- EUR einschließlich einer allgemeinen
Baukostensteigerung seit der ersten Kostenschätzung in Höhe von 90.000,- EUR. Der
bisherige Planungsstand wurde entsprechend gesichtet und mit den aktuellen vom Rat
seit 2008 fortentwickelten Planungszielen abgeglichen und überarbeitet. Dies führte zu
einer Planungserweiterung auf Anregung der Gremien, weil die zwischenzeitlich in
Kuhbach verwirklichte Qualität der Gehweggestaltung und die verkehrspolitischen Ziele
weitergeführt werden sollten. Die entsprechenden modifizierten Planungen wurden in
den Gremien vorgestellt (Ortschaftsrat am 19.12.2018). Die punktuelle Teilumgestaltung war zu einer umfangreicheren Maßnahme angewachsen, deren städtischer Anteil
im Vergleich zum Anteil des Bundes erheblich zugenommen hatte. Die jetzt vorliegende
Planung zog eine Kostenschätzung von 1.460.000,00 EUR nach sich. Der Sprung von
den im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 750.000,- EUR auf
1.460.000,- EUR erklärt sich durch Planänderungen und Erweiterungen. Insbesondere
die nicht nur punktuell sondern durchgängige Breite der Gehwege, die Anpassung der
Fahrbahnbreite auf 6,50 bis 7,00 m auf Forderung des Straßenbaulastträgers und die
Barrierefreiheit der 6 Haltestellen sowie die damit einhergehende flächige Vergrößerung
der Maßnahme und die Baukostensteigerung der letzten Jahre führten zu diesem grö-

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ßeren Maßnahmenumfang. Die Festlegung auf das Jahr 2019 erfolgte aus der Vorgabe,
erst nach der Landesgartenschau mit der Baumaßnahme beginnen zu können.
In Bezug auf die aktualisierte Kostenschätzung wurden zusätzliche Mittel in Höhe von
688.000,- EUR für den Haushalt 2019 bereitgestellt und zusammen mit einer Restmittelübertragung in Höhe von 22.000;- EUR standen der Maßnahme jetzt 1.460.000,EUR zur Verfügung.
Im Rahmen der 2020 vorgenommenen Kostenfeststellung hat sich auf Grundlage aller
Erkenntnisse herausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme berei tgestellten Mittel in Höhe von 750.000,- EUR, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von
688.000,- EUR und die genehmigte Restmittelübertragung in Höhe von 22.000,- EUR
genehmigt durch Gemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 GR-Vorlage 111/2019) nicht
ausreichend waren.
Bei dem Verfassen der Vorlage 151/2019 über die Vergabe der Bauleistungen war nicht
erkannt worden, dass fälschlicherweise der pauschale Verwaltungskostenzuschlag in
Höhe von 8% der Bausumme von der Gesamtsumme abgezogen worden war, so dass
die bewilligten HH-Mittel für die Maßnahme nicht ausreichten und um 152.000,- EUR
überschritten wurden. Auf Grund dieser Tatsache entstand ein erster Deckungsbedarf,
der jetzt erfüllt werden und im Nachhinein ausgeglichen werden soll. Dieser verursacht
23,9% der überplanmäßigen Mehrausgaben.
Weiterhin hatte sich im Rahmen der Kostenfeststellung herausgestellt, dass zusätzliche
Mehrkosten während der Bauausführung entstanden. Dies betrifft 38,9% der Mehrkosten. Überwiegend ist dies verursacht durch das Arbeiten im Bestand und dadurch unerwartete Mehrarbeiten, dargestellt in den Punkten 1,4-9. Weitere 37,2% Mehrkosten begründen sich durch den politischen Wunsch, die Bundesstraße nicht voll sperren zu
wollen. Die OD Reichenbach ist eine wichtige Verbindung zwischen Kinzigtal, Schönberg und Rheintal. Ein Abhängen der oberhalb liegenden Gemeinden war aus diesem
Gesichtspunkt nicht realisierbar. Hierdurch gab es nur eine Möglichkeit der halbseitigen
Sperrung, Einrichtungsverkehr im Bereich der Baustelle und einer innerörtlichen Umleitung für den Gegenverkehr. In den Vorberatungen zur Maßnahme wurde eine Umleitung über den bestehenden Radweg entlang der Schutter durch die Polizei und die
Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Der hieraus resultierende Nutzen für die betroffenen Bürger führte zu einer nicht vorgesehenen Bauzeitverlängerung und einem erheblichen Mehraufwand bezüglich der Verkehrsleitung und -überwachung. Hierbei sind speziell die während der Maßnahme auftretenden Forderungen und Wünsche der Anwohner durch die Verkehrsbehörde nachträglich angeordnet und durch die Firma umgesetzt
worden. Ebenso war es notwendig auf Grund der Fehlfahrten des Schwerlastverkehrs
die Arbeitszeiten der Wachposten zu erweitern. Im Einzelnen dargestellt in den Punkten
2 + 3.
Konkrete Ursachen für Kostensteigerungen:
1. Teerentsorgung:
Diese Kosten waren zwar in der GR-Vorlage 111/2019 dargestellt worden. Sie sind allerdings als Entsorgungskosten nicht Bestandteil des damaligen Bauauftrages und
müssen als separate Leistung in Höhe von 102.000,- EUR abgerechnet werden.
2. Die nur teilweise Sperrung der Bundesstraße führte zur Durchführung der Maßnahme
in mehreren Bauabschnitten, so dass mehrere unterschiedliche Umleitungsstrecken
vorgesehen werden mussten. Dies war auch so in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Im Laufe der Maßnahme musste auf Grund der schwierigen Ortslage, Bewohnereinwänden, Anregungen aus der Ortsverwaltung und der Polizei, und Verstößen
gegen das Durchfahrtsverbot von LKW vielfach nachgesteuert werden. Hierzu gehörten

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zum Beispiel zusätzliche Vorhinweistafeln, Nachmarkierungen, zusätzliche Beschilderungen, Umsetzen von Beleuchtungsmasten und provisorischen Wegeherstellungen.
Die ausgeschriebene Leistung der Wachposten an den Eingängen nach Reichenbach
war, wie sich herausgestellt hatte, nicht auskömmlich. Zudem musste die Regelarbeitszeit auf Einwendungen einzelner Bewohner im August und September verlängert werden, um Verkehrsverstößen in Form von LKW-Durchfahrten entgegen zu wirken. Die
hieraus entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf gerundet 150.500.- EUR (Fa. Joos
93.000,- EUR + BGL 57.500,- EUR).
3. Durch unvorhergesehene Maßnahmen während der Bautätigkeiten hat sich das geplante Bauende vom Juli 2020 leider auf den Dezember 2020 verschoben. Hier sind vor
allem Leitungstrassen zu nennen, die nicht laut den vorhandenen Planauskünften verlegt waren. Dieser Sachverhalt ist in der Praxis nicht unbedingt außergewöhnlich, führt
aber zu einer Abhängigkeit der Baumaßnahme mit den Ver- und Entsorgern. Zudem
wurde verwaltungsintern entschieden mit der Straßenbaumaßnahme auch eine im Generalentwässerungsplan geforderte Kanalbaumaßnahme zeitgleich mit auszuführen um
eine Nachfolge-Baustelle auf der Bundesstraße zu vermeiden. Auf Grund der längeren
Bauzeit sind folglich bei der Position „Wachposten zur Steuerung der Lichtsignalanlage“
gegenüber dem Leistungsverzeichnis Mehrkosten von gerundet 86.000,- EUR entstanden.
4. Durch Mehrmengen (nachgewiesen durch Aufmaße) und zusätzlich erforderliche
Leistungen zum Bauvertrag (im Rahmen von Nachtragsangeboten), wie zum Beispiel
Handschachtungen, Asphalthandeinbau, Querungshilfen und partielle Änderungen in
der Pflasterstärke entstanden Mehrkosten von gerundet 23.000,- EUR.
5. Auf Grund der verlängerten Bauzeit, kleinerer nachträglicher Umplanungen im Detail
und der Kostensteigerung im Bau stieg auch das Ingenieurhonorar um gerundet
22.000.- EUR.
6. Neben dem Ingenieurvertrag und dem Bauvertrag sind zusätzliche Leistungen, sogenannte Baunebenleistungen, angefallen. Hierunter sind hauptsächlich gutachterliche
Leistungen zu benennen, Vermessungsarbeiten / Grenzvorweisungen, sowie die Verlegung von Lehrrohren (Breitbandausbau) und das Entfernen eines Buswartehäuschens.
Diese Baunebenkosten belaufen sich auf gerundet 42.500,- EUR.
7. Für Kleinarbeiten nach Abschluss der Hauptbaumaßnahme (Sockelarbeiten, Hoftoranpassung etc.) rechnen wir zusätzlich mit Mehrkosten von ca. 20.000,- EUR.
8. Da witterungsbedingt die Asphaltdeckschicht im 4. und 5. Bauabschnitt nicht wie geplant im Dezember eingebaut werden konnte, muss dies auf das Frühjahr verschoben
werden. Dabei werden für eine erneute Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung
Mehrkosten von ca. 18.000,- EUR entstehen.
9. Für die Endvermessung nach Abschluss der Bauarbeiten werden zusätzlich Mittel in
Höhe von 20.000,- EUR benötigt.
Dies ergibt einen zwischenzeitlichen zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt
636.000.- EUR (Punkte 1. bis 9.).
Der städtische Anteil der Baumaßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Von der
Baufirma liegt schriftlich eine ungeprüfte Kostenzusammenstellung sämtlicher erbrachter Leistungen einschl. Nachträge vor. Hieraus ergibt sich eine Reduzierung der Auftragssumme durch Massenminderungen bzw. Mengenverschiebungen in Höhe von

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rund 299.000,- EUR. Dadurch ergibt sich im Ergebnis ein Mittelbedarf in Höhe von
337.000,- EUR (636.000,- EUR – 299.000,- EUR)

Die Deckung der Mehrauszahlungen soll durch Einsparungen bzw. Umschichtungen
aus folgenden Investitionsaufträgen des Finanzhaushaltes bzw. Kostenstellen des Ergebnishaushaltes im Haushaltsplan 2020 erfolgen:
 I51100020101 „Kanadaring – Ausbau Schwarzwaldstraße“ 150.000,- EUR
 I51100020000 „Kreuzstraße“ 20.000,- EUR
 I51100020001 „Ausbau Brestenbergstraße“ 16.500,- EUR
 I51100020001 „Ausbau Gerichtsstraße“ 15.000,- EUR
 I54600020000 „Parkscheinautomaten“ 4.000,- EUR
 I55100020010 „Ausbau Mauerweg“ 17.500,- EUR
 I55100020020 „Parkierung Mauerweg“ 5.500,- EUR
 54105000 „Straßen, Wege und Plätze – Gemeindestraßen“ 93.500,- EUR
 54105001 „Feldwege“ 10.000,- EUR
 54105011 „Verkehrsausstattung“ 5.000,- EUR
Auf Grund der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das RP Freiburg, und der Stadt Lahr erhält die Stadt für übernommene
Bauleitertätigkeiten eine Entschädigung in Höhe der bereits genannten 8% der Bausumme des Regierungspräsidiums. Dies entspricht rund 156.000,- EUR auf der Einnahmenseite.
Zusätzlich werden laut Vereinbarung entstandene spezifische Baukosten (Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung) zu 60% vom Regierungspräsidium übernommen.
Dies entspricht rund 45.000,- EUR.
Mit einer Einnahme von insgesamt 201.000,- EUR (156.000,- EUR + 45.000,- EUR)
kann für den Haushalt 2022 gerechnet werden.
Kostenzusammenstellung der Baumaßnahme:
- Gesamtausgaben: 1.797.000,- EUR
- Einnahmen (RP)
201.000,- EUR
------------------------ HH-Belastung:
1.596.000,- EUR

Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Udo Lau
Abt.-leiter Tiefbau

Jürgen Trampert
Amtsleiter Kämmerei