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Beschlussvorlage (Stadtpark Lahr - Tierhaltung Erneuerung eines Gehegebereiches und der Futterküche)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 05.02.2014 Az.: 602 so

Drucksache Nr.: 22/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

603

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Stadtpark Lahr - Tierhaltung
Erneuerung eines Gehegebereiches und der Futterküche

Beschlussvorschlag:

Der Planung für die Erneuerung der Tiergehege im Bereich der Futterküche im
Stadtpark wird zugestimmt.
Um eine Umsetzung im Jahr 2015 zu ermöglichen wird die Verwaltung beauftragt den sich aus der beiliegenden Kostenberechnung ergebenden Mittelbedarf
für den Haushalt 2015 anzumelden.
Die endgültige Entscheidung für eine entsprechende Mittelveranschlagung fällt
erst im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr
2015. Hierfür wird die von der Berger-Pfänder-Stiftung und Freundeskreis Lahrer Stadtpark in Aussicht gestellte Co-Finanzierung von je 100.000 € vorausgesetzt.

Anlage(n):
Kostenberechnung
Grundriss
Schnitt
Ansicht Ost
Lageplan System

Begründung:
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Allgemeines:
Die Tierhaltung im Lahrer Stadtpark hat eine lange Tradition. Nach der in 2011 durchgeführten Umfrage stellen die Tiere immerhin für 51 Prozent der Befragten einen Besuchsgrund dar.
Die Futterküche und die in diesem Bereich vorhandenen sieben Kleingehege sowie das
Quartier in dem bisher noch die beiden verbliebenen Kapuzineraffen untergebracht sind,
weist vielfältige bauliche Mängel auf:
Im Folgenden sind einige der baulichen und technischen Mängel benannt:
Die Heizanlage von 1986 läuft auch nach Nachbesserung nicht zuverlässig und entspricht nicht dem technischen Stand.
Die beheizten Räume sind nicht gedämmt.
Die Art der Heizung (Heizkörper) ist für die Tierhaltung gänzlich ungeeignet, da keine
hygienische Reinigung möglich ist.
Die Ziegelwände sind für die in den Gehegen notwendige Reinigung mit Wasserschlauch ungeeignet, es kommt zur Durchfeuchtung und innen wie außen zu Putzschäden.
Da Futter nicht mehr lose angeliefert wird, ist die Siloanlage hinfällig.
Die Ausstattung der Futterküche entspricht nicht den Anforderungen an ein hygienisches und effektives Arbeiten.
Die Fenster zu den Gehegen sind nicht entspiegelt und ermöglichen somit keine Tierbeobachtung in den Innenräumen.
Die Gitter an den Gehegen sind zu engmaschig und massiv, was die Tierbeobachtung
behindert.
Einzelgehege haben zu kleine und ungünstige Zuschnitte.
Die Freigehege der Affen sind durchgehend betoniert. Heute erwartet man üblicherweise Naturböden und Bepflanzungen.
Gerade bei den Affen entspricht die Haltung bei Raumgröße und Ausstattung nicht mehr
den gesetzlichen Anforderung. Auch bei den anderen sechs Gehegen ist die Größe so
begrenzt dass damit die Ziele einer wirtschaftlichen Tierhaltung nicht erreicht werden können.
Die Situation wurde dem Gemeinderat mit Vorlage vom 08. Juli 2013 ausführlich erläutert.
Der Gemeinderat ist mit seinem einstimmigen Beschluss der Verwaltung gefolgt, dass eine konzeptionelle Überplanung dieses Bereiches geboten ist. Die Verwaltung wurde beauftragt gemeinsam mit Freundeskreis Lahrer Stadtpark und der Berger-Pfänder-Stiftung,
die Planungen voranzubringen und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Mit dem Ziel die Zahl der Gehege zu reduzieren und eine auch für eine künftige Affenart,
zeitgemäße und den Vorschriften entsprechende Präsentation zu ermöglichen, wurde ein
Entwurf gefertigt und die entsprechenden Kosten berechnet.
Beschreibung Entwurf:
Der Entwurf sieht nach Abbruch der bestehenden Gebäude auf weitgehend gleicher
Grundfläche einen Neubau vor. Dem Prinzip der anderen an der nördlichen Parkmauer
angeordneten Volieren folgend, gliedern sich links und rechts an einen zentralen Baukörper die Raumgitterkonstruktionen der Freigehege. Die Futterküche wird als freistehender
Block von den Gehegen abgerückt, damit sich ein durchgehender Weg entlang der Gehege eröffnet. Der bisherige Heizraum entfällt, die neue Heizung wird in einem Nebenraum

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des Futterküchenpavillons untergebracht. Im Ergebnis entstehen damit anstelle der bisherigen sieben Kleingehege, ein großzügiges Affengehege mit ca. 200 m³ Außen- und 130
m³ Innenraum, sowie ein Freigehege für Erdmännchen von 60 m².
Die sich bisher auch in der nördlichen Stadtparkmauer abzeichnende Abfolge unterschiedlich hoher Giebel, entfällt. Die Parkmauer wird an dieser Stelle auf eine einheitliche Höhe
angehoben. Die Anzahl der festen Baukörper reduziert sich auf das Innenraumgebäude
für die Affen mit einer Höhe von ca. 5,50 m und den vorgelagerten Küchenpavillon mit einer Höhe von ca. 3,50 m.
Die Baukosten liegen laut beiliegender Kostenberechnung, bei 540.000,00 € brutto.
Förderer:
Der Freundeskreis Lahrer Stadtpark sieht die Erneuerung der Gehege in diesem Bereich
als vordringliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität des Stadtparks, damit dieser auch
zur Landesgartenschau in angemessener Weise die Stadt Lahr präsentiert. In seiner
Hauptversammlung hat der Verein den Beschluss gefasst für diese Maßnahme Rücklagen
zu bilden, so dass für 2015 ein Betrag von 100.000 Euro hierfür bereit gestellt werden
kann.
Die Berger-Pfänder-Stiftung, die sich in Ihrer Satzung für den Erhalt und die Entwicklung
des Stadtparks einsetzt, hat ebenfalls Beschluss gefasst, aus den Stiftungserträgen
Rücklagen zur Förderung dieser Baumaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro zur bilden.
Damit ergibt sich folgenden Bild:
Gesamt Baukosten:
abzüglich Zuschuss Freundeskreis Lahrer Stadtpark
abzüglich Zuschuss Berger-Pfänder-Stiftung
verbleibt städt. Anteil

540.000,00 €
100.000,00 €
100.000,00 €
340.000,00 €

Auch ohne die grundlegende Erneuerung der Gebäude wären kurzfristig Mittel für die
Erneuerung der Heizanlage und Behebung der Mängel an der Bausubstanz in Höhe von
rund 70.000 € vorzusehen. Diese Aufwendungen würden sich aber nur auf den Erhalt der
Bausubstanz und Technik beschränken ohne zu einer Verbesserung des
Erscheinungsbildes und zu einer besseren Bewirtschaftung beizutragen.
Vorgesehene Tiere für die neuen Gehege:
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08. Juli 2013 berichtet, soll an der Tradition
der Affenhaltung im Stadtpark festgehalten werden. Nach Beratung mit anderen zoologischen Einrichtungen und dem betreuenden Veterinäramt käme als Folgeart für die beiden
Kapuzineraffen die Art Saimiri (Totenkopfäffchen) in Betracht. Diese Art ist deutlich kleiner
als die der Kapuziner, so dass auch mit einer größeren Gruppe von Tieren die Haltungsanforderungen mit dem neuen Gehege voll erfüllt werden können. Des Weiteren eröffnet
diese Art die Möglichkeit an einem der europaweiten Austauschprogramme zur Erhaltung
des genetischen Potentials teilzunehmen.
Als zweite Tierart sind Erdmännchen vorgesehen. Es sind tagaktive Tiere die auch in vielen anderen Einrichtungen ein großes Zuschauerinteresse genießen. Der Stadtpark würde
mit dieser Art eine deutliche Bereicherung erfahren.
Der Neubau der Gehege ermöglicht eine Effektivierung der Tierpflege indem die Artenzahl
verringert wird. Gleichzeitig wird die Präsentation der Tiere spürbar und nachhaltig ver-

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bessert. Den gehaltenen Tieren kann eine weitgehend artgerechte, den gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall entsprechende Unterbringung gewährleistet werden.
Sofern der Gemeinderat bereit ist in den diesjährigen Haushaltsberatungen die Mittel für
das Haushaltsjahr 2015 bereitzustellen, könnte die bauliche Umsetzung zum Ende der
Saison 2015 beginnen. Bis zur Fertigstellung und Einzug der Tiere muss dennoch bis Anfang der Saison 2017 gerechnet werden.

Dr. Wolfgang G. Müller

Richard Sottru