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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 61
Wurth

Datum: 17.02.2021

Az.: - 0684/KW

Drucksache Nr.: 27/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

22.03.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung
Eingangsvermerke
Oberbürgöpneister
^ffZpO’L-

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Bebauungsplan JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele
- Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes

Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans JAMMSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird
beschlossen.
2.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

3.

Die Planungsziele vom 17.02.2021 werden gebilligt.

Anlaqe(n):
- Planungsziele
- Geltungsbereich
- Lageplan

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 27/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
13

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
13 Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
soldungsgruppe
Stelle / Bezeichnung
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Drucksache 27/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Bereich Jammstraße/Geigerstraße ist ein Bauvorhaben geplant, das die Kriterien der wohnungs­
politischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt.
Die aktuelle Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu entfernen und durch einen Neubau zu erset­
zen. Ausgenommen davon ist das Gebäude Geigerstraße 4, welches bereits saniert ist und daher
bestehen bleibt. Direkt an der Jammstraße soll eine zweigeschossige Kita mit 5 Gruppen integriert
werden. Eine Zeile mit Wohnungen schließt direkt an die bestehende Brandwand in der Jammstraße
an. Drei ergänzende Häuser mit jeweils 4 Geschossen entstehen im Innenhof. Die drei Häuser im
Innenhof sind auf dem Flurstück 4197/1 geplant. Insgesamt sind für das Plangebiet 55 Wohneinhei­
ten, verteilt auf 4 Gebäude, geplant. Die Wohnungsgrößen bieten ein Spektrum von 2- bis
4-Zimmerwohnungen (55 m2 -105 m2).
Die Projektträgerin plant derzeit noch ein anderes Bauvorhaben (Hochstraße), welches ebenfalls die
wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf die Sozialwohnungsquote erfüllt. In der Vorla­
ge Drucksache Nr. 283/2020 wurde beschlossen, dass in diesem Wohnquartier kein geförderter
Mietwohnraum zu schaffen ist. Stattdessen werden 30 % der Wohnungsfläche vom Bauvorhaben
„Hochstraße“ als geförderter Mietwohnraum beim Bauvorhaben „Jamm-/Geigerstraße“ zusätzlich ge­
schaffen.
Gemäß § 1 (3) BäuGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem
Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäu­
de errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könn­
ten, entsprechend § 9 (1) Ziffer 7 BauGB. Die Stadt geht dabei davon aus, dass zumindest für Teile
dieser Flächen in einem Städtebaulichen Vertrag dann auch wirklich entsprechende Bindungen ein­
gegangen werden, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfüg­
barkeit von preiswertem Wohnraum entspricht.
Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den
Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete
Bindungspflicht bezieht.
Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan JAMMSTRASSE gefasst wer­
den. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Jammstraße und der Geigerstraße und
umfasst 2 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 6.350 m2.
Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bau­
herr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verein­
baren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum.
Der vom Gemeinderat beschlossene Mustervertrag wird mit der zusammengelegten Sozialwoh­
nungsquote aus den beiden Bauvorhaben Jamm- und Hochstraße mit der Projektträgerin abge­
schlossen.
In der Sitzung am 10. März 2021 wird die Projektträgerin den Planungsstand vorstellen.

Drucksache 27/2021

Seite - 4 -

Die .Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Tilrhan Retters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.