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Beschlussvorlage (Erhebung von Sondernutzungsgebühren)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 23.02.2021 Az.:

Drucksache Nr.: 36/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.03.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

22.03.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Beschlussvorschlag:

Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt
Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als
Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes
zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde oder ist, wird für den Zeitraum
01.04.2021 bis einschließlich 30.06.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis
nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen.
Anmerkung: Nach der aktuellen Beschlusslage verzichtet die Stadt Lahr auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis einschließlich 31.03.2021

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 36/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition

Nicht investive
☒ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
9.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☒Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 36/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Von den Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen des Betriebs waren und sind
Gastronomie und Einzelhandel besonders betroffen.
Selbst nach der bevorstehenden (schrittweisen) Öffnung wird der Betrieb nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden können. Reduzierte Gäste- und Kundenzahlen und höhere Aufwendungen für die Einhaltung der Infektionsschutz-Vorschriften werden auch weiterhin zu einer anhaltenden finanziellen Belastung führen.
Zur Unterstützung der Lahrer Gastronomen und des Handels schlägt die Verwaltung vor, auf
die Erhebung der Sondernutzungsgebühren gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder
eingeschränkt wurde, für den Zeitraum ab dem 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 zu verzichten.
Die Sondernutzungsgebühren umfassen die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung von öffentlichen Straßen bzw. Flächen, beispielsweise für Außenbestuhlungen, Warenauslagen oder Werbung.
Der Gesamtbetrag des Verzichts beläuft sich, bemessen an den bereits genehmigten Sondernutzungen und den Erfahrungswerten aus den Vorjahren, für den Zeitraum April bi s Juni
2021 auf ca. 9.000,- Euro.
Es wird empfohlen, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis 30.06.2021 zu verzichten.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt