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Informationsvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L J

Information
Datum: 13.01.2021

Amt: 61
Stehr

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nummer:
6/2021
Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 60/603

Abt. 60/605
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbümo^ieister
J'sf

Erster Bürgermeister

. *

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Mobilitätsnetzwerk Ortenau
- Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1: Mobilitätsstationen im interkommunalen
Verbund

Mitteilung:
Die Information zum Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1: Mobilitätsstationen im
interkommunalen Verbund wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung führt die Planung
gemäß Sachdarstellung fort und legt den Gremien eine weitere Vorlage im 2./3. Quartal vor.
Anlaqe(n):
- Anlage
(Stand:
- Anlage
- Anlage
- Anlage
\

1: Übersichtsplan Mobilitätsstationen im Netzwerkgebiet
18.12.2020, Änderung Vorbehalten)
2: Übersichtsplan Mobilitätsstationen in Lahr
3: Ausstattungsmerkmale Mobilitätstationen
4: Fotos von Mobilitätsstationen in Offenburg

BERATUNGSERGEBNIS

□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2-

Drucksache 6/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
[x]

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

I

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

6/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau ist im April 2019 von den zehn Städten und Ge­
meinden Appenweier, Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Lahr, Neuried, Offenburg,
Rheinau, Schutterwald und Willstätt gegründet worden, um im Rahmen der inter­
kommunalen Zusammenarbeit Lösungen für die Weiterentwicklung nachhaltiger Mo­
bilitätsangebote zu erarbeiten. Dazu gehören im Wesentlichen konzeptionelle Grund­
lagen zu drei Themenschwerpunkten (Mobilitätsstationen, gemeindeübergreifender Radverkehr, Mobilitäts-App), der fachliche Austausch und die fachliche Bera­
tung sowie kommunikative Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Website und Newslet­
ter, Etablierung der Marke „einfach mobil“)Diese drei Themen verfolgt das Netzwerk mit entsprechenden fachlichen Beratern.
So ist gewährleistet, dass personelle Ressourcen effizient eingesetzt werden. Das
Netzwerk profitiert dabei von Förderungen verschiedener Ministerien des Bundes
und des Landes. Inzwischen ist das Netzwerk bundesweit bekannt und erhält regel­
mäßig Anfragen aus anderen Kommunen und Regionen zu der Frage, wie Lösungs­
ansätze zur Gestaltung der nachhaltigen Mobilität in den ländlichen Raum übertra­
gen werden können. Im Land ist die „Modellregion Mobilitätsnetzwerk Ortenau“ eines
von 15 im Rahmen von „KlimaMobil“ geförderten Leuchtturmprojekten (Mitglieder
dieser Modellregion sind Gengenbach, Kehl, Lahr, Offenburg, Rheinau, Schutterwald
und Willstätt).
Der konzeptionelle Ansatz zum Ausbau der Mobilitätsstationen steht kurz vor dem
Abschluss. Mit dieser Vorlage wird dem Gremium der Zwischenstand der Konzept­
bearbeitung einschließlich einer Übersicht über die geplanten Stationen in Karten­
form und der vorgesehenen Standard-Ausstattungsmerkmale der Stationen zur
Kenntnis gegeben.
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau soll Lösungsansätze für ein koordiniertes, kostenef­
fizientes und unter dem Gesichtspunkt einer umweit- und klimafreundlichen Mobili­
tätsentwicklung wirksames Vorgehen in der Region erarbeiten. Die Rahmenbedin­
gungen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen und zur Beauftragung von Leistungen
zum Unterhalt der Infrastruktur (der Stationen) sowie der Mobilitätsangebote (Car­
sharing, Leihfahrräder) werden daher durch das Mobilitätsnetzwerk geprüft:
- Mit welchen Investitionskosten ist zu rechnen? Welche Förderprogramme können
zur Finanzierung herangezogen werden? Sind diese miteinander kombinierbar?
- Ist eine gemeinsame Ausschreibung von Bauleistungen im Verbund zwischen
Städten und Gemeinden unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
zulässig und sinnvoll? Welche Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen wer­
den bzw. welche Rechtsformen zur Zusammenarbeit sind für dieses Vorgehen
geeignet?
- Mit welchen Unterhaltungs- bzw. Betriebskosten ist zu rechnen? Können diese
Leistungen bezuschusst werden? Ist eine gemeinsame Ausschreibung von Unter­
haltung- und Betriebsleistungen im Verbund zwischen Städten und Gemeinden
unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zulässig? Welche Voraus­
setzungen müssten hierfür geschaffen werden bzw. welche Rechtsformen zur Zu­
sammenarbeit sind für dieses Vorgehen geeignet?
Beschlüsse zum Bau und Betrieb der Mobilitätsstationen sind erst zu fassen, wenn
diese Fragen vollständig oder weit überwiegend geklärt sind. Damit vorlaufend För­
deranträge für die bauliche Umsetzung gestellt werden können, sind entsprechende
Mittelansätze in den jeweiligen Haushalten der Städte und Gemeinden nachzuwei­
sen. Vorgesehen ist dazu eine Beschlussvorlage im 2,/3,. Quartal 2021.

Drucksache 6/2021

Seite - 4 -

Mobilitätsstationen sind bauliche Installationen im öffentlichen bzw. öffentlich zu­
gänglichen Raum, an denen sich verschiedene Verkehrsträger treffen und Ver­
leihangebote zur Verfügung gestellt werden. Sie ermöglichen beispielsweise den
Umstieg von einem Bus in ein Carsharing-Fahrzeug oder auf ein LeihradZ-pedelec.
Der Bau solcher Mobilitätsstationen in allen Netzwerkkommunen soll dazu führen,
dass Bewohnern, Besuchern und Unternehmen eine Alternative zum privaten Auto
oder Dienstfahrzeug geboten wird.
Die konzeptionelle Arbeit erfolgt durch das Büro Inovaplan, Karlsruhe, und enthält
folgende, gemeinsam definierte Arbeitspakete: Potenzialanalyse, Standortbestim­
mung, Definition von Ausstattungsmerkmalen, Umsetzungskatalog, Vorbereitung der
Baudurchführung sowie Vorbereitung Betrieb.
Die kommunalen Ansprechpartner ergänzen und unterstützen das Büro durch ihre
Ortskenntnisse und liefern so einen wichtigen Beitrag für ein stimmiges Gesamtkon­
zept. Die Vorgehensweise ist angelehnt an die Empfehlungen des Handbuchs für
Mobilitätsstationen des Landes NRW. Die ersten vier dieser Arbeitspakete sind im
Wesentlichen geleistet. Vertreter aus Wirtschaft und kommunalen Verkehrsbetrieben
haben am Entscheidungsprozess teilgenommen.
Im Entwurf des Konzepts wurden für alle zehn Kommunen Standorte mit einer ent­
sprechenden Ausstattung und zeitlicher Priorität in der Umsetzung definiert (Makro­
analyse). Die ausgewählten Standorte werden in Standortsteckbriefen beschrieben,
die die Grundlage für die Prüfung der technischen Machbarkeit in den jeweiligen
Verwaltungen und für die Abstimmung vor Ort bilden (Mikroanalyse).
Übergeordnetes Ziel ist es, den Verkehrsanteil von Sharing-Angeboten zu erhöhen
und damit einen Beitrag zu einem umweit- und klimafreundlichen Verkehr zu leisten.
Dies bringt erfahrungsgemäß folgende Vorteile mit sich: Flächeneinsparung, Kosten­
reduzierung, höhere Flexibilität bei Wahl des Fahrzeugs, Unterstützung des Trends
von „weniger Besitzen - mehr Teilen“ etc. Es gibt darüber hinaus verschiedene
Gründe für einen räumlich und zeitlich koordinierten sowie technisch einheitlichen
Ausbau der Mobilitätsstationen einschließlich Betreiberkonzept auf regionaler Ebene:
- Steigerung der Kundenzahlen, der Auslastungsquote, der Kundenbindung und
Kundenzufriedenheit durch deutliche Steigerung der Zahl von einheitlich organi­
sierten und gestalteten Stationen (einfaches und verständliches System, einheitli­
che Form von Buchung, Nutzung und Bezahlung)
- Verbessern der Marktposition gegenüber Betreibern von Mobilitätsangeboten, Er­
zielen von Skaleneffekten (Kostenvorteile bei größerer Absatzmenge)
- Erzielen von Synergieeffekten bzw. Kosteneinspareffekten über ein regionales
Stationsnetz: gemeinsame Organisation von Planung, Bau, Unterhaltung und Be­
trieb, Möglichkeit des effizienzorientierten Austauschens von Fahrzeugen
- einheitlicher Auftritt, um den Bekanntheitsgrad der Stationen und der Marke „Ein­
fach mobil“ zu steigern
Ziel soll daher sein, dass die zehn Städte und Gemeinden des Mobilitätsnetzwerks
Ortenau den Auf- und Ausbau der Mobilitätsstationen untereinander sowie ggf. zu­
sammen mit weiteren interessierten Städten und Gemeinden in der Region koordi­
niert angehen. Diese Vorlage wird daher in ähnlicher Form in allen entsprechenden
Gremien im 1. Quartal 2021 eingebracht.

Seite - 5 -

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Es hat sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt, dass kooperative Mobili­
tätsprojekte sehr erfolgreich umgesetzt werden können (z.B. Metropolrad Ruhr oder
Zukunftsnetz Mobilität in NRW). Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau setzt mit dem Vor­
haben, gemeinsam ein Netz von etwa 150 Mobilitätsstationen (siehe Anlage 1) mit
öffentlichen Sharing-Angeboten als Ergänzung zum ÖPNV in der Region zu etablie­
ren, die Grundlage für ein gesamtheitliches Mobilitätsangebot mit einem hohen Netz­
effekt. Dieser Effekt wird sich durch die geplante Einführung einer Mobilitäts-App
durch den Landkreis sowie durch die angelaufenen. Kooperationen im Bereich des
betrieblichen Mobilitätsmanagements und der Einbindung der Hochschule Offenburg
noch verstärken.
Im Rahmen der Erstellung einer Potenzialanalyse hat das Büro folgende Stations­
größen mit unterschiedlich großen Einzugsbereichen definiert:
Stations­

Mobilitätsangebote

größe

Einzugsbereich
städtisch

ländlich

150 m

250 m

S

Bike-Sharing
Öffentlicher Verkehr (ÖV), Bike-Sharing

300 m

400 m

M

ÖV, Bike- und Carsharing

400 m

500 m

L

ÖV mit Schienenverkehr, Bike- und/oder Carsharing

600 m

700 m

XS

Die XS-Stationen dienen zur Erschließung von Gebieten und als Rückgabe- und
Ausleihstellen für Leihräder („letzte und erste Meile“). Eine XS-Station sollte mindes­
tens drei Stadträder und zwei Pedelecs sowie Erweiterungsfiächen anbieten.
Bei der Einrichtung von S-Stationen geht es in der Regel um eine Erweiterung einer
bestehenden ÖV-Haltestelle um das Angebot mit Leihrädern und Leihpedelecs. Ge­
gebenenfalls weitere Ausstattungsmerkmale sind im Anhang benannt. Eine S-Station
sollte ebenfalls mindestens drei Stadträder und zwei Pedelecs sowie Erweiterungs­
flächen anbieten. Im Einzelfall können insbesondere S-Stationen von der Fläche so
konzipiert werden, dass sie über einen weiteren Ausbau in M-Stationen umgewandelt
werden können („S+“).
M-Stationen bieten neben ÖV-Haltepunkten und Leihrädern auch Carsharing an.
Vergleichbare Stationen wurden in Offenburg bereits umgesetzt: „Am Mühlbach“,
„Seidenfaden“ und „Freizeitbad Stegermatt“.
Eine L-Station bietet zusätzlich einen direkten Zugang zum Schienenpersonennah­
verkehr oder Fernbussen. Diese Art von Station kann daher nicht in allen Kommunen
realisiert werden.
Lage und Ausstattung der Stationen sind im Rahmen der Makroanalyse ortsspezi­
fisch so zu bestimmen, dass die jeweilige räumliche Verteilung von Einwohnern, Ar­
beitsplätzen, verkehrsintensiven Einrichtungen, die Verkehrsinfrastruktur, Haltestel­
len des ÖPNV etc. eine ortsspezifische Potentialabschätzung zulassen. Im jeweiligen
Einzugsbereich der Station wurden dementsprechend bewertet:
- die Einwohnerzahl, die Wohndichte und die Haushaltsstruktur (Affinität zu alterna­
tiven Mobilitätsangeboten),
- das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Stellplätzen sowie der Park­
druck,
- die Zahl und Art der Arbeitsplätze (Affinität zu alternativen Mobilitätsangeboten),

Drucksache 6/2021

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-

die möglichen Frequenzbringer/Ankernutzer, die vor allem in der Anfangsphase für
eine höhere Auslastung der Sharing-Angebote sorgen können (öffentliche Verwal­
tungen, größere Unternehmen, Einrichtungen mit Bring- oder Lieferdiensten, ggf.
Hotels als Kooperationspartner etc.),
- die schnelle und leichte Erreichbarkeit über Fuß- und Radwege sowie mit dem
ÖPNV.
Referenzwerte für die Bewertung wurden aus den bereits in Betrieb befindlichen Sta­
tionen in Offenburg sowie aus überregionalen Vergleichen gewonnen. Im Mittel soll
im Mobilitätsnetzwerk Ortenau eine Stationsdichte von einer Station je ca. 1.200 bis
1.500 Einwohner vorgesehen werden. Eine Station mit Carshahng-Angebot soll für je
ca. 3.000 bis 5.000 Einwohner vergehen werden und eine Station nur mit Fahrrad­
verleih für ca. 1.500 bis 2.500 Einwohner.
Aufbauend auf dem jeweiligen Potential hat das Büro die nachfolgenden Ausbaustu­
fen „Grundangebot“, „1. Ausbaustufe“, „2. Ausbaustufe“ mit einer Priorisierung der
Standorte nach dem ermittelten Potenzial vorgeschlagen. Dabei unterliegen die drei
Ausbaustufen folgenden Maßgaben:
- Grundangebot: Umsetzung zu Beginn der Umsetzungsphase ab 2022 (Inbetrieb­
nahmen ab 2023)
- 1. Ausbaustufe: Umsetzung direkt im Anschluss als wichtige Netzerweiterung oder, sobald erste signifikante Veränderungen im Verhalten der Nutzenden zu ver­
zeichnen sind (Anstieg)
- 2. Ausbaustufe: Umsetzung im Anschluss oder nach längerer Gewöhnungsphase.
Das Prinzip dieses Vorgehens baut auf Netzeffekten auf. Durch gute Vernetzung in­
nerhalb und zwischen den Städten und Gemeinden kann die Akzeptanz und Nutzung
der Stationen überall verbessert werden. Die weiteren Ausbaustufen sind daher nicht
nur auf die einzelnen Gemeinden konzipiert worden, sondern stehen im regionalen
Bezug zueinander.
Prämisse hierbei ist, dass in jeder Kommune im Grundangebot mindestens eine Sta­
tion mit Car-Sharing-Angebot (Größe M oder L) und mehrere Radverleihstationen
(Größe S oder XS) vorhanden sein sollen. Hierdurch sollen die Attraktivität des An­
gebots und Netzwerkwirkung auch nach außen hin verstärkt werden.
Für die Stadt Lahr werden 36 Standorte mit dem nachfolgend dargestellten Ausbau­
programm vorgeschlagen:

Lahr

Stationstypen

Summe

L

M

S

XS

Grundangebot

1

3

7

2

13

Ausbaustufe 1

0

4

9

0

13

Ausbaustufe 2

0

0

8

2

10

Gesamt

1

7

24

4

36

Die einzelnen Standorte (Makroebene) sind der nachfolgenden Tabelle und dem als
Anlage 2 beigefügten Plan zu entnehmen.

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Seite - 7 -

Stationstypen und Standorte
L

M

S

XS

Grunds ngebot
Bahnhof

Rathausplatz

Industriegebiet West

IBG

Stadtpark/Parktheater

Busbahnhof Schlüssel

Bürgerpark

Seminarstraße

Ortenau Klinikum
Malerfaehschule
Ersteiner Straße
Archimedesstraße
Gewerbliche Schulen
Ausbaiistufe 1

Herzzentrum

Raiffeisenstraße

Hosenmatten

AOK- Geschäftsstelle

Flugplatzstraße

Hugsweier

Marie-Juchacz-Straße

Kippenheimweiler
Kuhbach
Langenwinkel
Mietersheim
Reichenbach I
Sulz I

Ausbai istufe 2
Industriehof

Terrassenbad

Hochschule für Polizei

Sulz II

Zeppelinstraße
Heidenburgstraße
Reichenbach II
VHS
Rainer-Haungs-Straße
Friedrich-Maurer-Park
Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorgeschlagenen Standorte vor Ort und
unter Beteiligung der jeweiligen fachlich Zuständigen aus den Verwaltungen auf der
Grundlage von standardisierten Steckbriefen (Mikroanalyse). Hierbei werden insbe­
sondere eigentumsrechtliche und baurechtliche Rahmenbedingungen, technische
Voraussetzungen einschließlich Leitungsinfrastruktur, Zugänglichkeit und Anfahrbar­
keit, das Vorhandensein potenzieller Nutzergruppen im Umfeld etc. geprüft und be­
wertet. Bei dieser Erstbegehung durch die Kommunen sollen für die Stationen auch
die entsprechenden Ausstattungsmerkmale festgelegt werden.

Drucksache 6/2021

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Zu der Standardausstattung der jeweiligen Stationstypen und weiteren optionalen
Ausstattungsmerkmalen hat das Mobilitätsnetzwerk Ortenau nach Abstimmung mit
den Verwaltungen eine entsprechende Empfehlung formuliert (siehe Anlage 3). Die
konkrete Ausstattung soll ortsspezifisch bestimmt werden, jedoch sollen die als „Min­
destkriterium“ benannten Ausstattungselemente im Sinne einer regional einheitlichen
Nutzbarkeit und Erkennbarkeit nur in seltenen Ausnahmefällen nicht, nicht vollum­
fänglich oder in geänderter Form verwendet werden.
In Bezug auf die Fahrzeugausstattung ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein stärke­
rer Fokus auf das Carsharing-Angebot oder Leihfahrräder gelegt werden soll. Bei den
Leihfahrrädern wird ein Angebot sowohl von herkömmlichen Stadträdern als auch
von Pedelecs als sinnvoll angesehen. Lastenpedelecs bieten einen zusätzlichen
Nutzen und können weitere Wege, die momentan mit dem privaten Pkw zurückgelegt
werden, ersetzen. Das Mobilitätsnetzwerk strebt deshalb an, dass in jeder Kommune
mindestens ein Lastenpedelec stationiert wird.
Zeitliches Vorgehen, Koordinierung, Evaluation
Die Mobilitätsstationen sollen zeitlich zwischen den zehn Kommunen koordiniert in
drei Ausbaustufen in einem Zeitraum von 2022 bis ca. 2030 realisiert werden, um
Synergieeffekte bei Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung bestmöglich auszu­
schöpfen. Die Erfahrungen aus Bau und Betrieb der Stationen werden kontinuierlich
evaluiert, spätestens aber zum Ende der jeweiligen Ausbaustufen zwischen den
Netzwerkkommunen ausgetauscht, um das Ausbauprogramm zu optimieren.
Die zeitliche Umsetzung der Ausbaustufen und der jeweiligen Standorte richtet sich
nach den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln und den technischen bzw. per­
sonellen Leistungsfähigkeiten in der jeweiligen Kommune.
Die Netzwerkkommunen stimmen sich bei der Umsetzung untereinander ab. Im
Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bun­
desministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Unterstützung des Deut­
schen Instituts für Urbanistik (Difu, Berlin) werden derzeit die rechtlichen, organisato­
rischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine etwaige gemeinsame öffentli­
che Ausschreibung aller oder eines Teils der erforderlichen Leistungen untersucht.
Angestrebt wird dafür die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft noch in die­
sem Jahr, der die Netzwerkkommunen beitreten.
Bis Ende Frühjahr 2021 sollen in allen Netzwerkkommunen die Begehungen der
möglichen Stationsstandorte abgeschlossen und die Steckbriefe erstellt sein. Parallel
werden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und das Vergabeverfahren abge­
stimmt. Im Anschluss werden Förderanträge beim Land und ggf. zusätzlich beim
Bund gestellt. In 2022 sollen die Mobilitätsstationen ausgeschrieben und ab Ende
2022 sukzessive realisiert werden. Es ist vorgesehen, dass jede Netzwerkkommune
in 2023 zumindest eine M-Station und möglichst eine oder mehrere XS-Stationen in
Betrieb nehmen kann. So soll gewährleistet werden, dass sich möglichst früh ein ers­
ter Netzeffekt einstellen kann und Erkenntnisse für den nachfolgenden Ausbau weite­
rer Stationen gewonnen werden können.
Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Der Erfolg der Mobilitätsstationen hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Bürge­
rinnen und Bürger ab, die Mobilitätsangebote zu nutzen. Eine umfangreiche Öffent­
lichkeitsarbeit zählt zu den wichtigsten Aufgaben im Mobilitätsnetzwerk in den kom­
menden zwei Jahren. Die Netzwerkkommunen haben sich deshalb für die Phase 2
des Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt2025“ beworben, welches eine Förde­
rung der Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Etablierung der Marke „Einfach Mobil“
Für eine erfolgreiche Etablierung kommunenübergreifender Mobilitätsangebote ist ein
gemeinsames Logo sehr wichtig. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt
Offenburg in seiner Sitzung am 16.12.2019 der Ausweitung der Marke „Einfach Mo­
bil“ in die Region im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau und weiterer Kommu­
nen zugestimmt. Im Rahmen der Netzwerkarbeit werden für die Nutzung des Logos
Qualitätsstandards festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen und Notwendigkeit der Beschlussfassung
Die Umsetzung der Mobilitätsstationen in Offenburg und anderen Städten und Ge­
meinden hat gezeigt, dass der Auf- und Ausbau von Mobilitätsstationen eine Heraus­
forderung vor allem in Hinblick auf die Bereitstellung entsprechender Mobilitätsange­
bote ist, d.h. die Stationierung von Carsharing-Fahrzeugen und Leihfahrrädern. Da
sich solche Angebote immer noch in den Pilotphasen befinden, sind sie in der Regel
nicht ohne Fördermittel zu realisieren.
Zurzeit stehen attraktive Förderquoten in verschiedenen Programmen zur Verfügung.
Allerdings setzen diese voraus, dass die Kommunen ihren entsprechenden Eigenan­
teil finanzieren. Dieser beträgt bei Mobilitätsstationen derzeit erfahrungsgemäß zwi­
schen 30 und 50 % der Erstellungskosten, je nachdem ob eine erfolgreiche Kumula­
tion verschiedener Förderprogramme aktiviert werden kann. Hierzu ist es jedoch
notwendig, dass die Kommunen die entsprechenden Haushaltsmittel (Ausgaben für
die Herstellung und Einnahmen durch die Förderungen) über mehrere Jahre in den
Haushalten einplanen. Eine weiterführende Vorlage, die nach der Begehung der
möglichen Stationsstandorte in den Gremien beraten werden soll, wird einen ent­
sprechenden Beschlussvorschlag enthalten.
Die Kosten für eine XS- oder S-Station betragen etwa 25.000 Euro. Inbegriffen sind
hierin die Installation auf einer befestigten Fläche inkl. Stromanschluss, Hinweisschil­
der und eine Info-Stele sowie die einzelnen Komponenten des Fahrradverleihsystem:
Buchungsterminal inkl. Lade-/Steuerungseinheit, drei Stadträder und zwei Pedelecs
sowie sieben Kombinationsständer (fünf plus zwei Reserve). Ebenfalls enthalten sind
Abstellmöglichkeiten für bis zu zehn private Fahrräder.
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten liegen in diesem Fall bei etwa 400 bis 500
Euro pro Jahr. Die Servicekosten für die Räder (Logistik, Wartung, Reparatur) belau­
fen sich auf etwa 4.100 Euro (für drei Stadträder und zwei Pedelecs) pro Jahr.
Die Kosten für M- oder L-Stationen werden aufgrund der zusätzlichen Einhausungs­
elemente und teilweise einer höheren Anzahl an Stadträdern und Pedelecs (bspw.
am Bahnhof oder am Rathausplatz) mit ca. 60.000 Euro kalkuliert.
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten liegen bei etwa 3.000 bis 4.000 Euro pro
Jahr. Die Servicekosten für die Räder (Logistik, Wartung, Reparatur) belaufen sich
auf etwa 4.100 Euro pro Jahr (für drei Stadträder und zwei Pedelecs).
Neben den Kosten für den Bau sind - unter Berücksichtigung eines regional abge­
stimmten Vorgehens bei Planung und Ausschreibung - ca. 10-15 % Planungskosten
sowie im Einzelfall Kosten für den Erwerb von Flächen zu berücksichtigen. Wenn
weitere Ausstattungsmerkmale wie Sitzbänke, Mülleimer oder öffentliches W-LAN
hinzukommen sollen, sind die Kosten gesondert zu ermitteln.
In den einzelnen Ausbaustufen ergeben sich dadurch für die Stadt Lahr folgende
Kostenansätze für die reine Stationsherstellung inkl. Ausstattung ohne Betrieb und
Unterhaltung:

6/2021

Lahr

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Stationstypen

Kosten

L

M

S

XS

Grundangebot

1

3

7

2

465.000 €

Ausbaustufe 1

0

4

9

0

465.000 €

Ausbaustufe 2

0

0

8

2

250.000 €

Gesamt

1

7

24

4

1.180.000 €

Darüber hinaus fallen laufende Betriebs- und Unterhaltungs-und Servicekosten an,
bspw. für die Umverteilung und Pflege/Reparatur der Stadträder, Pedelecs, Lade­
ständer und Terminals, für die Verwaltung des Verleihsystems durch den Anbieter
sowie für die Pflege der Fläche inkl. baulicher Einfassung (bei M- und L-Stationen).
Für das Grundangebot betragen diese Kosten ca. 74.000 € pro Jahr, ab der Ausbau­
stufe 1 ca. 148.000 € pro Jahr und ab der 2. Ausbaustufe ca. 194.000 € pro Jahr.
Eine Konkretisierung und Zuordnung der Kostenansätze zu einzelnen Flaushaltsjahren soll in der im 2./3. Quartal 2021 vorgesehenen Vorlage erfolgen.
Der Bau der Mobilitätsstationen soll zu wesentlichen Teilen über Zuwendungen fi­
nanziert werden. Zuwendungsfähig sind die Ausstattungselemente, die unabhängig
von einem Bike- und Carsharing-Angebot benötigt werden (bspw. bauliche Einfas­
sung, Wegweisung und Info-Stele) sowie die notwendigen Tiefbauarbeiten inkl.
Stromanschluss (allerdings ohne Elektroladesäule).
Es wird mit einer Förderquote von deutlich über 50 % aus Mitteln des Landesge­
meindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gerechnet. Bei zusätzlicher Förde­
rung über die Kommunalrichtlinie Klimaschutz des Bundes kann die Förderquote für
einzelne Gewerke auf 87,5 % erhöht werden. Für die Einrichtung von Mobilitätsstati­
onen ist die Kumulation von Fördermitteln des Bundes und des Landes zulässig.
Die einzelnen Komponenten des Fahrradverleihsystems (Buchungsterminal, Kombi­
nationsständer, Räder) sind von den Städten und Gemeinden über eine Ausschrei­
bung zu beschaffen. Sie werden vom Anbieter für die Dauer der Vertragslaufzeit zur
Verfügung gestellt und sind deshalb nur bedingt und in sehr geringem Maße zuwen­
dungsfähig. Nach aktuellem Stand werden lediglich die Leihpedelecs vom Land mit
jeweils bis zu 1.000 Euro gefördert.
Das Mobilitätsnetzwerk erarbeitet ein Modell zum Betrieb der Mobilitätsstationen, das
die finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Unter­
haltung der Stationen und zum Betrieb der Mobilitätsangebote hinreichend genau
darstellt, damit in den jeweiligen Gemeinderäten im Jahr 2022 Beschlüsse zur
Vergabe von Bau und Betrieb der Stationen auf fachlich fundierter Grundlage und in
Kenntnis der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen gefasst werden können.
Für das Carsharing-Angebot wird 2021 eine Marktanalyse durchgeführt, um ent­
scheiden zu können, ob eine Ausschreibung erforderlich wird oder ein eigenwirt­
schaftlicher Betrieb durch ein oder mehrere Unternehmen in Frage kommt. Das der­
zeitige Carsharing-Angebot in der Region (Offenburg und Kehl) wird von Stadtmobil
Südbaden weitgehend eigenwirtschaftlich betrieben.

6/2021

Seite -11 -

Querbezüge zum Ausbau der öffentlichen Elektro-Ladeinfrastruktur
Die drei großen Kreisstädte Kehl, Lahr und Offenburg entwickeln Elektromobilitätskonzepte und koordinieren den Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) mit dem Ausbau
der Mobilitätsstationen. Dies ist vor dem Hintergrund der Kosteneffizienz unbedingt
erforderlich, damit nicht schon allein für die Stromzuleitungen zu hohe Kosten ent­
stehen. Für jeden Standort werden die Energieversorger entsprechende Vorprüfun­
gen durchführen, die auch bereits begonnen haben.
Es ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe zu Mobilitätsstationen, insbesondere bei
denen, die auch ein Carsharing-Angebot mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen Vor­
halten, auch eine öffentliche Ladeinfrastruktur vorzuhalten. Denn die Erfahrung hat
gezeigt, dass an Stationen mit E-Carsharing-Fahrzeugen auch private E-Autos gela­
den werden wollen. Dies ist zwar in der Regel über technische Maßnahmen ausge­
schlossen, führt aber immer wieder zu Betriebsstörungen, weil dann die Ladeplätze
für die E-Carsharing-Fahrzeuge blockiert sind. Über eine gezielte Wegweisung und
ergänzende Marketingmaßnahmen sollen Verwechslungen vermieden werden.
Strategische Einordnung
Der Aufbau eines Netzes aus Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund fügt
sich vollumfänglich sowohl in die kommunale als auch regionale Verkehrs- und Mobi­
litätsplanung ein.
Im Umsetzungskonzept des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Lahr ist das Maß­
nahmenfeld B2 Intermodalität - Mobilitätsstationen als Schnittstellen mit der Priorität
1 enthalten. Zudem ist es als Maßnahmenfeld gekennzeichnet, welches im Rahmen
des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ eine Leuchtturm-Wirkung
einnimmt und als Schlüsselprojekt der Verkehrswende anzusehen ist.
Auf regionaler Ebene sind Mobilitätsstationen bereits im Nahverkehrsplan 2016 für
den Ortenaukreis ansatzweise unter dem Aspekt des Ausbaus von Fahrradverleih­
systemen und Carsharing-Stationen thematisiert worden.
In Lahr betreibt die nextbike GmbH seit 2018 ein Pedelec-Verleihsystem. Vorange­
gangen war eine europaweite Ausschreibung. Der Vertrag endet am 31.12.2021 mit
einer Verlängerungsoption max. bis zum 31.03.2023, die seitens der Stadt Lahr bis
spätestens 30.09.2021 gezogen werden kann. Die Verwaltung wird hierzu eine ge­
sonderte Vorlage erarbeiten.
Grundsätzlich würde eine Verlängerung des Vertrages einen lückenlosen Übergang
bis zur Inbetriebnahme der Mobilitätsstationen mit einem neuen Angebot ermögli­
chen. Ob es zu einem Anbieterwechsel kommt, wird die Ausschreibung zeigen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteiien. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.