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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLOSTERMÜHLGASSE, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Wurth

Datum: 17.03.2021 Az.: - 0684/KW

Drucksache Nr.: 54/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.04.2021

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Bebauungsplan KLOSTERMÜHLGASSE, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplans KLOSTERMÜHLGASSE, 1. Änderung beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB
3. Die Planungsziele vom 17.03.2021 werden gebilligt.

Anlage(n):
- Planungsziele
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Lageplan
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 54/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 54/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Bereich Bismarckstraße/Klostermühlgasse ist ein Bauvorhaben geplant, das die Kriterien der
wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt.
Die aktuelle Planung sieht vor, das Bestandsgebäude – welches bisher als Pflegeheim genutzt wurde
– zu (Senioren)wohnungen umzubauen. Insgesamt sind 14 Seniorenwohnungen, verteilt auf das
1. OG und 2. OG (7 Wohnungen pro Geschoss) geplant. Es sind überwiegend 2 Zimmerwohnungen
mit einer Wohnfläche zwischen 50 m² - 60 m² geplant. Des Weiteren wird es zwei
1-Zimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 38 m², sowie zwei 3-Zimmerwohnungen mit einer
Wohnfläche von ca. 90 m² geben.
Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem
Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, entsprechend § 9 (1) Ziffer 7 BauGB. Die Stadt geht dabei davon aus, dass zumindest für Teile
dieser Flächen in einem Städtebaulichen Vertrag dann auch wirklich entsprechende Bindungen ei ngegangen werden, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht.
Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den
Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete
Bindungspflicht bezieht.
Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan KLOSTERMÜHLGASSE,
1. Änderung gefasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Bismarckstraße
und der Klostermühlgassse und umfasst 2 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 1.400 m².
Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bauherr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB verei nbaren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Der vom Gemeinderat
beschlossene Mustervertrag wird mit der Projektträgerin abgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.