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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL); Beschluss über den Stundenverrechnungssatz)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
BGL

Datum: 27.01.2021 Az.: 922.6031

Drucksache Nr.: 16/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.02.2021

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

22.02.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL);
Beschluss über den Stundenverrechnungssatz

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt, auf Grundlage der vorgelegten Berechnung, der Anpassung der Stundenverrechnungssätze des BGL von 44,- € auf 46,- € (Grünund Baubereiche) sowie von 45,- € auf 46,- € (Friedhof) zu.
Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden
unverändert bei 48,- € belassen.

Anlage(n):
Anlage0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 16/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 16/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Seit der letzten Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes zum 01.01.2017 wurden seit
jeher vorgenommenen Tariferhöhungen um 6,62% nicht berücksichtigt. Die Lohnkosten
stellen den überwiegenden Anteil des Stundenverrechnungssatzes (87%) dar. Daher
sollten in Zukunft die tariflichen Erhöhungen zeitnah im Stundenverrechnungssatz berücksichtigt werden.
Der BGL erhöht zum 01.03.2021 die Verrechnungssätze um gerundet 4,5 %. Im Bereich
BGL von 44,- € auf 46,- €. Beim Friedhof von 45,- € auf 46,- €.
Die Verrechnungssätze für Tätigkeiten im Wald und der Kanalreinigung werden unverändert bei 48,- € belassen.
Gegenüber der Stadt Lahr werden die Produktivstunden abgerechnet. Diese errechnen
sich wie folgt:
KGST Berechnung der
Normalarbeitszeit

Berechnung

Kalendertage pro Jahr
- Samstage und Sonntage
www.schulferien.org/Arbeitstage/
- Feiertage 2021
www.schulferien.org/Arbeitstage/
= Bruttoarbeitstage
- Krankheitstage
Durchschnitt aus 2018/2019/2020
- Urlaubstage
TVöD
= Nettoarbeitstage
= Normalarbeitszeit = Nettoarbeitstage x individuelle Arbeitszeit
- 10 % der Nettoarbeitstage für Verlust- und Erholungszeiten
- Feuerwehreinsätze
(Durchschnitt/Erfahrungswerte)
= produktive Tage eines MA in VZ
= produktive Stunden je MA in VZ

Tage/
Stunden
365
-104
-12
248
-2,4
-30,0
215,6
-21,6
-2,0
192,0
1497,9

Beim BGL werden 1.500 Produktivstunden je Vollzeitstelle angesetzt.
Bei den Mitarbeitern des Bereiches Wald 1.540, da hier weniger Rüstzeiten vorliegen
und keine Feuerwehreinsätze erfolgen.
Die Kosten der Verwaltung und die Gemeinkosten sind im Stundenverrechnungssatz
enthalten.
Bisher wurde lediglich die Abschreibung der Gebäude angesetzt, nicht jedoch die dringend notwendige Unterhaltung. Auch diese Kosten müssen über den Stundenverrechnungssatz erwirtschaftet werden.
Die Fahrzeuge und Maschinen werden über eigene Verrechnungssätze abgerechnet.
Hier ist eine Neukalkulation für das 1 Quartal 2021 vorgesehen.

Verwaltung

Gehälter
Abschreibungen auf Sachanlagen
Fahrzeugaufwand
Dienst- und Schutzkleidung
Energiekosten
Versicherungen
Reparatur u.Instandhaltung
sonst. Verwaltungsaufwand
Gesundheitsdienst BGL
Miete Verwaltungsgebäude
Verwaltungskostenbeitrag
Werkzeuge/Geräte bis 800 €
Zinsaufw. gemeindliches Darlehen
Zinsaufwendungen übrige Darlehen
1.014.000,00 €
5.500
28.650,89 €
1.042.650,89 €

216.000,00 €
264.000,00 €
534.000,00 €

KFZ Werkstatt

bisheriger Stundenverrechnungssatz
Stundenverrechnungssatz ab 01.03.2021

5.850.000,00 €
370.000,00 €
400.000,00 €
76.000,00 €
534.000,00 €
60.000,00 €
4.500,00 €
30.000,00 €
30.000,00 €
22.000,00 €
22.000,00 €
46.000,00 €
38.500,00 €
90.000,00 €
58.700,00 €
10.000,00 €
1.000,00 €
17.600,00 €
17.600,00 €
110.000,00 €
110.000,00 €
33.000,00 €
- €
24.800,00 €
24.800,00 €
35.000,00 €
35.000,00 €
7.262.400,00 €
788.100,00 €
Produktivstunden
140.500
Verwaltungskostenumlage
5,61 €
Gesamtkosten je Kostenstelle

Durchschnitt der Jahresabschlüsse 2018/2019/
Wirtschaftsplan 2020/2021

4.409.800,00 €
110.000
627.017,79 €
5.036.817,79 €
45,79 €
44,00 €
46,00 €

33.000,00 €

188.000,00 €
4.500
25.241,64 €
213.241,64 €
47,39 €
48,00 €
48,00 €

3.000,00 €

50.000,00 €

7.500,00 €
31.300,00 €
9.000,00 €

185.000,00 €

4.219.000,00 €
60.000,00 €

BGL Allgemein Kanalreinigung

Berechnung der Stundenverechnungssätze des Bau- und Gartenbetrieb Lahr

2.500,00 €

420.000,00 €

Wald

440.000,00 € 422.500,00 €
10.500
10.000
48.897,15 €
58.292,53 €
488.897,15 € 480.792,53 €
46,56 €
48,08 €
45,00 €
48,00 €
46,00 €
48,00 €

440.000,00 €

Friedhof

Drucksache 16/2021
Seite - 4 -

Kontr
5.850.0
400.0
534.0
60.0
30.0
22.0
46.0
90.0
10.0
17.6
110.0
33.0
24.8
35.0
7.262.4
140.5
788.1
7.262.4

Drucksache 16/2021

Seite - 5 -

Auswirkung auf den städtischen Haushalt
Die Aufwendungen des BGL werden durch den Stundenverrechnungssatz an die Auftraggeber weiterberechnet. Somit spiegelt sich eine Stundensatzerhöhung im städtischen Haushalt sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe (Abwasserbeseitigung
sowie Bäder, Versorgung und Verkehr) wieder.
Gegenüber der Stadt und ihren Eigenbetrieben werden jährlich rund 120.500 Arbeitsstunden der BGL-Mitarbeitenden erbracht und abgerechnet. Hiervon entfallen ca.
10.500 Stunden für die Friedhöfe.
Die oben dargestellten Anpassung der Verrechnungssätze führt bei der Stadt und ihren
Eigenbetrieben zu Mehrbelastungen in Höhe von insgesamt 230.500,- €. Auf die Friedhöfe entfällt hierbei ein Betrag von 10.500 €. Die Erhöhung belastet bei unveränderten
Gebührensätzen die Kostendeckung von Bestattungen. Im Bereich der Bäder führt dies
ebenfalls zu sinkenden Kostendeckungsgraden. Bei der Abwasserbeseitigung sind die
Stundenverrechnungssätze in die Gebührenkalkulation aufzunehmen. Die Mehrbelastung im Haushalt ist durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben auszugleichen. Andernfalls reduziert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter