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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I---- 1

Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 04.03.2021

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 45/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

12.04.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.04.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/101

Amt 20
erfolgt

Abt. 30/302

Eingangsvermerke
Oberbürmrmeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Betreff:

Einführung einer „Eine^'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Lahr schließt eine Vereinbarung mit der Tarifverbund Ortenau GmbH
(TGO) über die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den
Lahrbus und beauftragt die SWEG mit der Ausstattung der Busse mit Fahrkarten­
entwertern. Beide Beauftragungen stehen unter dem Vorbehalt einer Förderzusa­
ge durch den Bund. Bei einer Absage wird es eine erneute Beratung in den Gre­
mien geben.
2. Das Angebot soll mindestens im Zeitraum 2021-2024 gelten. Dies ist in den
Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2022-2024 zu berücksichtigen. Für das
Jahr 2024 empfiehlt der Verkehrsentwicklungsplan eine erneute Haushaltsbefra­
gung zur Mobilität. Auf Grundlage der Ergebnisse und der Verkaufszahlen der
Fahrkarten wird die Verwaltung dem Gemeinderat im Laufe des Jahres 2024 ei­
nen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.
3. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Laufe des Jahres Maßnahmen im
Be-reich des ruhenden Verkehrs vorschlagen, die zu höheren Einnahmen führen
und so einen teilweisen, vermutlich aber nur geringfügigen Ausgleich der höheren
Ausgaben nach dem Prinzip „Verkehr finanziert Verkehr“ ermöglichen.

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 45/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanzieilen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüilenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Nicht investive
ix] Investition

Projekt
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

2020

2021

U Maßnahme oder
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2022
in EUR

------------------ 1

2023

2024 ff.

------------------ 1—

150.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

350.000

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
ISJa, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

(3 Nein

Drucksache 45/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Am 22.02.2021 hat der Gemeinderat Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan ge­
fasst, u.a. zum Umsetzungskonzept und der Priorisierung von Maßnahmenfeldern
(siehe Vorlage Nr. 2/2021). In der Vorlage war bereits angekündigt worden, dass sich
die Verwaltung vorrangig mit dem Maßnahmenfeld „B6 Attraktiver Tarif befassen
wird. Dabei geht es um die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für
den Lahrbus.
Am 03.11.2020 hat der Kreistag des Ortenaukreises ein von der TGO erarbeitetes
Konzept zur Tarifreform 2021 beschlossen, welches zum August 2021 hin umgesetzt
werden soll und eine Vereinfachung der Tariflandschaft sowie eine Absenkung der
Tarife vorsieht. Über die grundsätzliche Absenkung der Tarife hinaus besteht für die
Städte mit eigenen Stadtbusverkehren die Möglichkeit, ein subventioniertes Angebot
für Einzelfahrkarten im Stadtgebiet einzuführen. Die Stadt Offenburg wird dies im
Zuge der Tarifreform gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2021 umsetzen.
Auch in Lahr soll die ÖPNV-Nutzung durch einen attraktiven Tarif im Stadtgebiet
gefördert werden. Durch die Tarifreform sinken die Fahrpreise insbesondere im Be­
reich der Zeitkarten sowie der längeren Strecken. Für Einzelfahrten innerhalb des
Stadtgebiets Lahr sinkt der Fahrpreis jedoch lediglich von 2,65 € auf 2,50 €. Diese
Fahrten sind damit im Verhältnis zu längeren Strecken und auch zu den Zeitkarten
relativ teuer. Auch im Vergleich zum Pkw ist der Vorteil des ÖPNV geringer als auf
den längeren Strecken. Daher sieht die Stadtverwaltung hier einen großen Flandlungsbedarf und erachtet es für sinnvoll, eigene, ergänzende tarifliche Maßnahmen
umzusetzen. Der aktuelle Ausgestaltungsvorschlag für ein zusätzliches Fahrkarten­
angebot für den Lahrbus, der mit der TGO bereits abgestimmt wurde, sieht folgende
Randbedingungen vor:
• Einer-Ticket für eine Einzelfahrt im Lahrbus zum Preis von 1,50 €
• Vierer-Ticket für vier Einzelfahrten im Lahrbus zum Preis von insgesamt 4 € (je
Fahrt 1 €)
• Umsteigen während einer Fahrt ist erlaubt
• räumliche Gültigkeit: gesamtes Stadtgebiet (Kernstadt mit Stadtteilen)
• zeitliche Gültigkeit: werktags ab 9:00 Uhr, wochenends ganztags
• Verkauf über die üblichen Vertriebskanäle (Ausnahme DB-Fahrkartenautomaten)
Da nach einem positiven Gemeinderatsbeschluss noch eine Beratung in der TGOGesellschafterversammlung sowie im Beirat notwendig ist und technische Vorberei­
tungen bei der SWEG getroffen werden müssen, ist die Einführung am 1. Dezember
2021 vorgesehen.
Die Kosten für die Stadt Lahr werden auf 300.000-350.000 € p.a. geschätzt. Dieser
Betrag soll die für die TGO entgangenen Einnahmen aufgrund der von der Stadt Lahr
bestellten, deutlich günstigeren „Einer“- Einzel- und Mehrfahrtenkarte ausgleichen,
auf die die TGO Anspruch hat. Die Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einer
Vorher/Nachher-Betrachtung der Erlössituation. Berechnet wird die Differenz der Ge­
samterlöse der in 2019 innerhalb der Stadt Lahr verkauften Einzelfahrkarten und
Punktekarten und der Gesamterlöse der identischen Fahrkarten inkl. der „Einer"Fahrkarten des abzurechnenden Jahres.

Drucksache 45/2021

Seite - 4 -

Zusätzlich fallen einmalig Kosten für die Ausstattung der Busse mit Entwertern für
das Vierer-Ticket an. Bei 65 Bussen und 3 Ersatzgeräten belaufen sich diese Kosten
auf ca. 102.000 € (netto). Die Stadt Lahr hat diese als Verursacherin vollständig zu
tragen.
Ein vom Bund neu veröffentlichtes Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ richtet
sich u.a. an Kommunen, die Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV umsetzen wollen,
bspw. im Bereich attraktiver Fahrpreistarife. Da es sich um ein sehr lukratives Förder­
programm mit einer Förderquote von bis zu 80 % für den Zeitraum 2021-2024 han­
delt, ist zunächst eine Förderskizze eänzureichen. Die Stadt Lahr hat dies fristgerecht
im März vorgenommen.
Sollte die Förderskizze im 2. Quartal 2021 positiv beurteilt werden, folgt das eigentli­
che Antragsverfahren. Mit einer Entscheidung ist im Laufe des Jahres zu rechnen.
Die geplante Einführung am 1. Dezember 2021 kann sich dann ggf. verzögern, da
die Vereinbarung mit der SWEG erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ge­
schlossen werden darf.
Da die Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht beurteilt werden
konnten, wurden mögliche Zuschüsse/Drittmittel nicht in der Tabelle auf Seite 2
berücksichtigt.
Unabhängig von einer möglichen Förderung wird die Verwaltung dem Gemeinderat
im Laufe des Jahres Maßnahmen im Bereich des ruhenden Verkehrs vorschlagen,
die zu höheren Einnahmen führen und so einen teilweisen, vermutlich aber nur ge­
ringfügigen Ausgleich der höheren Ausgaben nach dem Prinzip „Verkehr finanziert
Verkehr“ ermöglichen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.