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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: GGA
Köchel

Datum: 16.04.2021 Az.: 62/622 GS
GAA

Drucksache Nr.: 90/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1
Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf
die Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung des
gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorgelegten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal auf die Stadt Lahr geregelt ist, zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von der Gemeinde Seelbach auf die Stadt Lahr zur Bildung
eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr vom 18.09.2020 zu.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eventuellen geringfügigen Änderungen
der Vereinbarung in eigener Zuständigkeit zuzustimmen. Darüber hinaus wird der
Bürgermeister ermächtigt, beim „Beitritt“ weiterer Gemeinden (d.h. Übertragung der
Aufgaben nach GuaVO weiterer Teilnehmergemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Lahr auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr) jeweils die dafür erforderliche neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und die bis dahin bestehende aufzuheben.

Anlage(n):
2021 04 12 Entwurf ö.-r. Vereinbarung und Anlage zur Vorlage bearb. durch RP
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 90/2021

Anlage 0

Seite - 2 -

Drucksache 90/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 90/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Gemeinderats Lahr
- Grundsatzbeschluss zum Zusammenschluss vom 25.02.2019 (Drucksache-Nr. 41/2019) und
- Genehmigung des Entwurfs des Musters einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlung) von benachbarten Gemeinden
auf die Stadt Lahr geregelt werden vom 30.09.2019 (Drucksache 223/2019).
Am 18.09.2020 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (nachfolgend ö.-r. Vereinbarung) zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und
Herrn Bürgermeister Thomas Schäfer unterzeichnet und im Nachgang durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Zusammenschlusses im gesamten ehemaligen Landkreis Lahr ist nun beabsichtigt, die ö.-r. Vereinbarung mit den Gemeinden
Friesenheim und Schuttertal zum 01.07.2021 abzuschließen.
Nach aktueller Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg als genehmigende Behörde ist
für den Abschluss der ö.-r. Vereinbarung mit weiteren Gemeinden zu beachten, dass das Gesetz
über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) den „Beitritt“ zu einer bestehenden ö.-r. Vereinbarung nicht
kennt. Daher sind grundsätzlich die Aufhebung der bisherigen ö.-r. Vereinbarung und der Abschluss
einer neuen ö.-r. Vereinbarung erforderlich. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg
wurde nun die bestehende ö.-r. Vereinbarung um die neuen Mitgliedsgemeinden angepasst und § 10
der ö.-r. Vereinbarung dahingehend verändert, dass gemäß Absatz 1 die bisherige ö.-r. Vereinbarung
zwischen Seelbach und Lahr einmalig aufgehoben werden soll und künftig gemäß Absatz 3 die jeweils bestehende ö.-r. Vereinbarung mit Inkrafttreten einer neuen ö.-r. Vereinbarung außer Kraft treten soll (s. gelbe Textstellen). Mit dieser Regelung soll eine immer wiederkehrende Beschlussfassung
in den jeweiligen Gremien der Mitgliedsgemeinden verhindert werden. Die weiteren Änderungen, die
durch das Regierungspräsidium Freiburg angeregt wurden (s. gelbe Textstellen), haben lediglich
klarstellenden Charakter.

…………………..……
Tilman Petters
Bürgermeister

………………..………..
Bernd Haller
Vorsitzender
Gemeinsamer
Gutachterausschuss Lahr

…..……..………………
Miriam Köchel
Leitung Geschäftsstelle