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Beschlussvorlage (Derzeitige Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats von 2011 (Anlage 2))

                                    
                                        Anlage 2

Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
1. Aufgaben
Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des
Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem
Gebiet.
Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere:
Förderung des Zusammenlebens unterschiedlicher Kulturen in Lahr.
Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr. Aufzeigen von
Lösungswegen durch Anregungen, Empfehlungen sowie Stellungnahmen zu Fragen,
die in Lahr lebende Migrantinnen und Migranten betreffen.
Öffentlichkeitsarbeit für die Belange des Zusammenlebens in Lahr leisten.
Integrationsbezogene Projekte sowie Informations- und (inter-)kulturelle
Veranstaltungen vorschlagen, durchführen und anleiten.
Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die
sich mit Problemen der Migration und Integration sowie mit (inter-)kulturellen
Aspekten beschäftigen.
Erwerb der deutschen Sprache unterstützen.
Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und
(inter-)kultureller Ausrichtung unterstützen.
2. Rechte
Der Interkulturelle Beirat soll zu den, seinen oben genannten Aufgabenkatalog
berührenden Fragen durch den Gemeinderat bzw. die Verwaltung rechtzeitig
einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der
Gemeinderat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden hat, wird der
Interkulturelle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet.
Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im
Rahmen des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt.

3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.7.2009, 28.9.2009 und
25.10.2009 besteht der Interkulturelle Beirat aus:
Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderates
sowie sachkundigen Personen,
die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen
vorgeschlagen werden.
Dies sind derzeit:
- Bürger aktiv Lahr e.V.
- Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
- Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V.
- Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine

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Evangelisches Dekanat
Katholisches Dekanat
Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege
Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr - Kommunaler Sozialer Dienst
Gesamtelternbeirat
Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen
Agenda-Gruppe „Zusammenleben in Lahr“
Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V.
Jugendgemeinderat
Elternbeirat der türkischen Schule Lahr
Mesopotamischer Anadolu Kulturverein
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V.
französische Mitbürger/-innen
SPD
CDU
Freie Wähler
Die Grünen
FDP
Sonstige Sachkundige

Im Interkulturellen Beirat sind die oben genannten Einrichtungen mit je einer Person
vertreten.
Der Gemeinderat, die Verbände, Vereine, Parteien, Kirchen, Schulen, sonstigen Institutionen
und der/die sonstige Sachkundige schlagen jeweils eine/n Stellvertreter/in vor.
Weitere sachkundige Personen könne von der Verwaltung oder auf Beschluss des
Interkulturellen Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen werden.

4. Amtszeit und Wahl
Der Interkulturelle Beirat wird auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit
endet mit Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderates. Einzelne Mitglieder scheiden durch
die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe,
insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e
Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat benannt.
5. Vorsitz
Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter
ist der Erste Bürgermeister.
Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im
Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen
schriftlich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel
zwei Wochen vor der Sitzung.
6. Sprecher/-innen
Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den
Interkulturellen Beirat gegenüber dem Gemeinderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit
vertreten.

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7. Teilnahmepflicht
Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe
der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen.
8. Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich.
9. Arbeitsgruppen
Der Interkulturelle Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und
gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten.

10. Beschlussfassung
Der Interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen
Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen.

11. Umsetzung der Beschlüsse
Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und
Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt.
12. Niederschrift
Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift
zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der
anwesenden Mitglieder des Interkulturellen Beirats, die wesentlichen Inhalte der
Verhandlungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut
der Beschlüsse enthalten.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen.
Die Niederschrift wird in der darauf folgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt.

Lahr, den 07.04.2011