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Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I----- 1

Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: Spital
Krupinski

Datum: 29.03.2021

Az.: 431.54000

Drucksache Nummer:
79/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Amt 50

Amt 60/603
t

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Kämmerei

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

___ "

Stabsstelle
Recht
q /$> ?/

Betreff:

Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2021

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das
Wirtschaftsjahr 2021 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlaqefnl:
2021.03.23 ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr
2021a

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
11 Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Handzeichen
Datum

Seite - 2 -

Drucksache 79/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

El

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen
Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
Lxi Investition

Nicht investive
LI Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eiqenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

|

2021

|

2022

2023

|

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten □Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Drucksache 79/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:

- Entwurf -

Wirtschaftsplan
Spital - Wohnen und Pflege
für 2021

Drucksache 79/2021

Seite - 4 -

- ENTWURF-

Wirtschaftsplan 2021
für den Eigenbetrieb
Spital - Wohnen und Pflege

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft a!s Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds
Lahr hat am
auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V, m. § 14
Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen:

1. im Erfolgsplan
mit Erträgen
und Aufwendungen von
bei einem Jahresfehlbetrag von

€4.029.000
€4.136.000
€ 107.000

2. im Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von je

€

3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen von

€

4. mit dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von

€

5. mit dem Höchstbetrag der
Kassenkredite von

€ 1.000.000

453.000

6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans.

Lahr,

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrates

Seite - 5 -

Drucksache 79/2021

Vorbericht
1.
1.1.

Erfolgsplan
Allgemeines
Die verzögerte Aufstellung des Wirtschaftsplanes resultiert aus erheblicher Mehrarbeit der
Heim- und Betriebsleitung für Corona Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben des Ge­
sundheitsamtes und der Landesverordnungen.
Das Spital ist wie viele andere von der Corona-Pandemie erheblich betroffen. Im Frühjahr
2020 bedeutete dies ein Besuchsverbot für die Angehörigen der Bewohnerinnen. Das Be­
suchsverbot führte zur Nachfragesenkung nach stationären Plätzen. Mindereinnahmen sind in
2020 und 2021 auch noch auf die Einzelbelegung der Doppelbetten zur Gewährleistung einer
Isolierung zurückzuführen. Des Weiteren gab und gibt es erhebliche Aufwendungen für die
Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen (Mund- und Nasenschutz, FFP2- und FFP3-Masken,
Schutzkittel, Schutzbrillen, Visiere, Überschuhe, Haarschutz, zusätzliche Hygienewägen).
Quarantänezeiten von Mitarbeiterinnen führten häufiger zu Ausfallzeiten.
Gemäß den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 3 SGB XI zum
Ausgleich der Covid-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen
(Kostenerstattungs-Festlegungen) vom 27.03.2020 sollen die Mehraufwendungen und
Einnahmeausfälle erstattet werden. Nicht erstattet werden die ausbleibenden Erträge aus In­
vestitionskosten. Erste Anträge für 2020 wurden durch das Spital gestellt und
Ausgleichsbeträge vereinnahmt.
Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Glie­
derung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.
Juni 2020 (GBl. S. 403) erfolgte eine Anpassung des Eigenbetriebsgesetzes, nach der der
Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan ersetzt werden soll. Für die Anwendung der Ge­
setzesänderung gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2022. Diese
wird für den vorliegenden Wirtschaftsplan angewandt.
Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes ver­
handelten Pflegesätze abgerechnet.
Nach wie vor ist kurz- bis mittelfristig kein Gewinn zu erwarten. Unter anderem ist der zu nied­
rige Investitionskostenbetrag, der Anteil des Pflegesatzes, der die Refinanzierung des
Gebäudes und der Sanierung regelt, verantwortlich dafür.

1.2.

Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 ™ 4)
Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit€ 3.603.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans)
veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 92% (Auslastungsgrad in 2020 und Anfang
2021) zu Grunde gelegt.
Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am
04.08.2020 verhandelt. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.09.2020 bis zum
31.10.2021. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 4,22 % wurde vereinbart.
Das seit 01.01.2020 bestehende Pflegeberufegesetz, führt zu einer Erhöhung der Ausbil­
dungsumlage, von zurzeit 3,52 € pro Tag und pro Bewohner. Dies wird sich vermutlich noch
einmal steigern.

Drucksache 79/2021

1.3.

Seite - 6 -

Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a)
Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflege­
buchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Ne­
benbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwal­
tung, Personal) enthalten. Diese sind durch Corona Beschränkungen in 2020 und 2021 stark
gesunken. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen
im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu.

1.4.

Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8)
Unter sonstige betriebliche Erträge fallen nur bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu
gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung sowie bestimmte Erstattungsleistun­
gen.

1.5.

Personalaufwand (Pos. 9)
Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.991.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolg­
te nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln,
entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenüber­
sicht im Anhang verwiesen.

1.6.

Materialaufwand (Pos. 10 a - d)
Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortge­
schriebene Sachaufwand des vergangenen Jahres 2020. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf
€ 610.000. Preissteigerungen in normalem Umfang sind in dem Betrag einberechnet. Trotz
geringerer Auslastung durch Beschränkungen der Corona Pandemie, fallen bestimmte Materi­
alaufwendungen in gleicher Höhe an. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag
für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung.

1.7.

Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendun­
gen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte
einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite
des Vermögensplans.

1.8.

Abschreibungen (Pos. 20)
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 330.000 angesetzt. Dieser erhöhte Wert
resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme und aus dem neu geschaffe­
nen Spitalgarten, der in 2019 aktiviert wurde und seit 2020 in vollem Umfang der Abschrei­
bung unterliegt. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen.

1.9.

Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21)
Veranschlagt werden € 65.000, resultierend aus Wartungs- und Instandhaltungskosten.

Drucksache 79/2021

Seite - 7 -

1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27)
Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite
sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des
Spitalgebäudes.
Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v.
€ 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung beträgt im Planjahr € 35.000. Die Aufhebung der
Zinsbindung bei zwei Darlehensverträgen in 2020 (15.02. und 01.11.2020) und die Nachfinan­
zierung in Form einer entsprechenden Neuvergabe der Kredite führten zu einem erheblichen
Rückgang der Zinsaufwendungen.

2.

Vermöqensplan
Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 453.000 auf der Einnahmen- und Ausga­
benseite ausgewiesen.
Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vor­
jahren zur Verfügung.
Die Neugestaltung des Spitalgartens am Storchenturm wurde in 2019 vorgenommen und fertig
gestellt.
Für Anpassungen am Gebäude und (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft,
EDV/Technik, Pflege und Außenanlage und sonstige Ausstattung sind 110.000 € veranschlagt.
Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 102.000 sind im Vermögensplan die
Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 74.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 137.000)
berücksichtigt.

3.

Investitionsproqramm
In 2021 sind vor allem Ersatzinstandhaltungen notwendig.
Weitere Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr enthalten.

Lahr, im März 2021